Die GEZ hat den PC als neue Einnahmequelle entdeckt und somit wird ab dem 01.01.2007 für internerfähige PC`s eine Gebühr von
17,02 EUR pro Monat erhoben werden. Diese Gebühr entfällt, wenn im Betrieb schon Gebühren für ein anderes Empfangsgerät wie z.B. Radio oder Fehrnseher bezahlt werden.
Gleiches gilt für den privaten Haushalt in dem es bereits ein Fehrnseher oder ein Radio gibt, hier gilt der PC als Zweitgerät.
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Da es vermutlich auch andere Gewerbetreibende und Freiberufler gibt, die diesen Zustand nicht hinnehmen wollen, ist zu raten, die Presse auf rechtliche Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam zu beobachten und ggf. gegen entsprechende Bescheide zunächst einmal wiederspruch einzulegen.
(Quelle: VPLT Magazin / Nr. 38 )
Naja...