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Stairville LED PAR in Ordnung?

  • crassmike
  • 24. November 2006 um 20:24
  • crassmike
    Beiträge
    144
    • 24. November 2006 um 20:24
    • #1

    Hallo!

    Ich hab mir ja vor einiger Zeit nen Stairville LED PAR vom Thomann aus dessen Demoware gekauft und ich find das ding auch ganz nett. Allerdings hab ich schon bisschen mit den Pinschaltern an der Rückseite gespielt (DMX Controller bringt der Weihnachtsmann :grin: ) und der "Color Fade" Modus kommt mir ein bisschen verbuggt ;) vor - ist das normal, dass es da ab und zu richtig ruckartige Farbwechsel gibt, oder ist das ein Fall für die Garantie?
    Ich hab auch ein kleines Video davon gemacht, das ihr euch hier ansehen könnt (DivX Codec erforderlich) und auf dem die fehlende Überblendung besonders nach der roten Farbe gut erkennbar ist.

    MfG, Mike.

    Yamahahamwa!

  • lightjockey
    Beiträge
    43
    • 24. November 2006 um 22:09
    • #2

    Also ich würde sagen, das ist für Stand Alone Betrieb normal, dass da manche Farbübergänge etwas hart sind. Ich habe mir vor kurzem bei Thomann mal den Eurolite PAR 64 mit 10mm LEDs angesehen. Der hatte teilweise auch ziemlich harte Übergänge drin. Am Besten steuert man das einfach mit einem DMX Pult. Wobei man hier doch schon recht viele Kanäle benötigt, wenn man jede Kanne einzeln steuern möchte.

    Torsten Wild

    --------------------
    Ton und Licht Veranstaltungstechnik
    Dipl.-Ing. Torsten Wild
    Kiedricher Strase 43
    55218 Ingelheim

  • scanzy
    Beiträge
    782
    • 25. November 2006 um 01:55
    • #3

    Tach.

    das scheint bei den Billigteilen wohl normal zu sein, ein Freund kam auch mal mit demselben Problem an und auch an anderer Stelle habe ich das schon gehört. Wie gesagt: In dieser Preisklasse eher normal, aber bald ist ja Weihnachten und dann kannst Du ja berichten, ob`s dann mit Pult besser geht! 8)

    Gruß

    Markus

  • mr. x
    Beiträge
    321
    • 25. November 2006 um 11:31
    • #4

    Guten Morgen! :grin:

    Also ich hab die RGB LED PAR-56 von Eurolite. Da ist der Farbverlauf sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch per DMX nicht so ruckartig. Da läuft alles ganz "sanft".

    Vielleicht einfach mal bei Thomann nachfragen, was die dazu sagen...

  • crassmike
    Beiträge
    144
    • 8. Dezember 2006 um 00:33
    • #5

    So, habs am letzten Tag der Money Back Garantie zurückgegeben und hab das Geld wiederbekommen :grin: . Top Service! Mit nem Ebay Händler bin ich gerade im Streit, da der die Hinsendekosten nicht zurückerstatten möchte, da lob ich mir die "großen"...

    MfG, Mike.

    Yamahahamwa!

  • pdmusix
    Beiträge
    933
    • 8. Dezember 2006 um 09:03
    • #6

    Muss er auch nicht zurückerstatten.

    Das ihr das immer alle nicht versteht. Dem entstehen jetzt imense kosten. Die Ware kann er nicht mehr als Original verkaufen. Höchtens bei ebay für 1€.

  • LC2412
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    1.186
    • 8. Dezember 2006 um 09:25
    • #7
    Zitat von "pdmusix"

    Muss er auch nicht zurückerstatten.

    muss er doch. Befasse Dich mal mit dem Fernabsatzgesetz, das klärt solche Sachen. Wenn die Qare >40 EUR gekostet hat und der Verkäufer entweder ein Rückgaberecht bzw. Widerrufsrecht eingeräumt hat oder ein Garantiefall/Mangel entsteht, zahlt der Verkäufer.

    Carsten

    Nachtrag: Fernabsatzgesetz heißt nun natürlich §14 BGB, das eigentliche FAG gibt es nicht mehr, wird aber ugs. immer noch so genannt.

  • pdmusix
    Beiträge
    933
    • 8. Dezember 2006 um 09:30
    • #8

    das ist der größte schwachsinn den es gibt. ich würde trotzdem so kulant sein und die versandkosten nicht zurück wollen.

  • LC2412
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    1.186
    • 8. Dezember 2006 um 09:33
    • #9
    Zitat von "pdmusix"

    das ist der größte schwachsinn den es gibt.

    kannst du das etwas präzisieren? Solche Prollsprüche bringen nicht unbedingt Licht ins Dunkel. Wenn Du einer anderen Meinung bist, dann begründe die doch bitte durch Belege.
    Danke,
    Carsten

  • pdmusix
    Beiträge
    933
    • 8. Dezember 2006 um 09:38
    • #10

    durch das gewährte rückgaberecht entstehen den firmem imense kosten. Diese Kosten werden wieder auf die Produkte aufgeschlagen wodurch dem Kunden wieder Mehrkosten entstehen.

    Ich persönlich finde man sollte sich mit den Geräten eine zeit lang im Internet beschäftigen damit man es erst garnicht zurückshcicken muss weil es einem vielleicht nicht gefällt.

  • LC2412
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    1.186
    • 8. Dezember 2006 um 09:48
    • #11

    zwei Sachen:
    1. habe mit vertippfehlert, es ist §312 und nicht §14.
    2. die Regelungen sollen nur dem Käufer die gleichen Möglichkeiten bieten, wie man sie als Käufer im Geschäft hätte. Man spricht da von Inaugenscheinnehmen.
    Du musst bei Deinen Überlegungen berücksichtigen, dass dem Versandverkäufer keine Kosten für Ladenpersonal, Ladenmiete, Schaufläche, Vorinvestitionen zum Demonstrieren entstehen. Daher ist unter dem Strich immer noch der Versandhandel idR gewinnbringender, bzw. wertschöpfender. Wer das nicht als Händler machen möchte, muss eben den Versandhandel sein lassen.
    PS: Solche Ware wird entweder überprüft und wieder als neu verkauft, wenn nichts dran war oder es landet eben auf dem Krabbeltisch oder als Restposten. Dabei verdient der Verkäufer aber immer noch.

    Greets
    Carsten

  • audienceblinder
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    420
    • 9. Dezember 2006 um 05:55
    • #12

    Das ist zwar etwas wahres dran, aber wenn jemand im Internet einkauft richtet er sich meistens nach dem günstigsten Preis, alles andere ist erstmal 2trangig.
    Dadurch ist die Gewinnspanne teilweise sehr gering, die Masse schafft dann den Ausgleich.

    Ladengeschäft:
    Der Kunde fährt zum Laden und regelt dort alles.
    Der Verkäufer kann mit +-0 das Geschäft beenden, andernfalls könnte er Geld einbehalten, wenn Ware in einem schlechteren Zustand ist.

    Internet:
    Der Kunde kann die Ware kostenlos zurücksenden.
    Der Verkäufer muß den gesamten Betrag erstatten,
    bezahlt also Hin- und Rücksendekosten.
    Wenn die Ware fehlerhaft ist, ist das in Ordnung, wenn aber die Ware ok ist und der Kunde das Teil nur zum "testen" 2 Wochen genutzt hat, ist das Gesetz definitiv nach hinten losgegangen. :roll:

  • crassmike
    Beiträge
    144
    • 9. Dezember 2006 um 13:38
    • #13

    Jep, in meinem Fall war das schon als gebraucht verkaufte Teil (Printserver) scheinbar inkompatibel zu meinem Drucker, was aber so nicht erwähnt wurde. Ich hätt also durchaus Chancen bei einem Rechtsstreit, werds (bzw meine Mom als volljähriger Rechtspartner und Ebay Konto besitzer) aber wegen 6,90 € wohl nicht riskieren, einen ungewissen Prozess anzufangen, wie ihr aus den folgenden Kommentaren von Anwälten herauslesen könnt:

    http://www.123recht.net/article.asp?a=16858

    http://www.123recht.net/article.asp?a=13166

    MfG, Mike.

    Yamahahamwa!

  • mellow
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    303
    • 9. Dezember 2006 um 21:30
    • #14
    Zitat

    Ich hätt also durchaus Chancen bei einem Rechtsstreit, werds (bzw meine Mom als volljähriger Rechtspartner und Ebay Konto besitzer) aber wegen 6,90 € wohl nicht riskieren, einen ungewissen Prozess anzufangen, wie ihr aus den folgenden Kommentaren von Anwälten herauslesen könnt:


    Die Frage ist immer noch wie hoch der Streitwert ist . Aus eigener Erfahrung, weiß ich das ein Anwalt noch nicht mal was bei 300 € Streitwert macht. Oder du hast soviel Geld ,dass du Ihn aus eigener Tasche bezahlst.


    Zitat

    Wenn die Ware >40 EUR gekostet hat und der Verkäufer entweder ein Rückgaberecht bzw. Widerrufsrecht eingeräumt hat oder ein Garantiefall/Mangel entsteht, zahlt der Verkäufer.

    So, und alles was unter 40 € Warenwert hat muß der Käufer auf seine kosten zurück senden


    Aber das ganze schießt glaube ich am Thema vorbei , sollte vielleicht in einem Forum fortgesetz werden

  • crassmike
    Beiträge
    144
    • 10. Dezember 2006 um 02:03
    • #15
    Zitat von "mellow"

    So, und alles was unter 40 € Warenwert hat muß der Käufer auf seine kosten zurück senden


    Aber das ganze schießt glaube ich am Thema vorbei , sollte vielleicht in einem Forum fortgesetz werden

    Zum 1.: Ja, is mir klar, es geht mir ja auch um die Regelung bei Hinsendekosten. Das mit den Rücksendekosten ist wohl klar, denk ich, is ja auch in sämtlichen AGBs angegeben.

    Zum 2.: Dito, is ja auch nicht PA, bei Thomann gibbets sowas ja gottseidank nicht :grin: . Da gibts ja nichmal Versandkosten :D . Somit sollts erledigt sein, und ich hab ja meinen letztendlichen Schlussstrich zu dem Thema schon gezogen.

    MfG, Mike.

    Yamahahamwa!

  • Eliminator
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    • 11. Dezember 2006 um 22:05
    • #16

    Meine 34Euro Colorpicker von Ebay haben absolut weiche Übergänge im Automatikmodus.

    Die gibts übrigens wieder....

    Sind vergleichbar mit einer PAR 36

    Gruß,

    Klaus

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • LC2412
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    1.186
    • 12. Dezember 2006 um 09:25
    • #17
    Zitat von "Eliminator"

    Meine 34Euro Colorpicker von Ebay

    wo kaufst Du die für 34 EUR und was ist da noch an Versandkosten dazuzurechnen?

  • DJheini
    Moderator
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    4
    • 12. Dezember 2006 um 13:42
    • #18
    Zitat von "LC2412"

    wo kaufst Du die für 34 EUR und was ist da noch an Versandkosten dazuzurechnen?

    Gehen meistens bei Ebay für das Geld weg.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • Eliminator
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    3.105
    • 12. Dezember 2006 um 23:00
    • #19

    Da einfach "Colorpicker" eingeben. Hersteller/Importeur ist http://www.t-luxx.de/

    FOH = Holz vor der Hütte!

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