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Auflegen an Kirmes

  • die_locke
  • 6. Mai 2007 um 10:33
  • die_locke
    Beiträge
    539
    • 6. Mai 2007 um 10:33
    • #1

    Hallo

    Ich hab ein Angebot vorliegen auf einer Kirmes Musik zu machen (halt den Volksfestbrei). Bis jetzt hab ich erst in der Dorfkneipe mit dem Notebook aufgelegt. Muss man jetzt die Kirmes irgendwo anmelden, zb Gema oder anderen Verbänden? Was gilt es zu beachten?

  • dj4life
    Beiträge
    92
    • 6. Mai 2007 um 11:03
    • #2

    nichts! der veranstalter muss gema zahlen, damit hast du nichts zu tun.

    Ja, es sind ferien...

  • 8223tim
    Beiträge
    554
    • 6. Mai 2007 um 11:54
    • #3
    Zitat von "die_Locke"

    Hallo
    Was gilt es zu beachten?

    Hi ,
    du musst im grunde nur beachten das du nicht zulaut wirst 99 - 100 db
    ist erlaubt . Wenn du z.b 120 db machst und jemand passirt etwas ( im schlimsten Fall gehörsturtz ) und er trägt bleibene Schäden können die dich ganz schön dran kriegen :wink: :!:

    Viele grüße 8223tim

  • DaftMedia
    Beiträge
    1.169
    • 6. Mai 2007 um 14:09
    • #4

    Für den Fall gibt es doch die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Da schreibt man dann rein, dass der Veranstalter für die Lautstärke verantwortlich ist und du auf Wunsch ein Dienstleister vermittelst, der Lautstärkemessungen entsprechend der gültigen Normen vornimmt.
    Auch musst du reinschreiben, dass deine Anlage Gehörschäden verursachen kann und eben deswegen gemessen werden sollte.

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • linus leiting
    Beiträge
    94
    • 6. Mai 2007 um 16:26
    • #5

    Hast Du ein Gewerbe angemeldet? - wenn nicht, dann wirds Zeit. Denn spätestens mit Auflegen auf der Kirmes wirst Du zum Unternehmer oder wirst Du für die Zeit "angestellt"?

  • die_locke
    Beiträge
    539
    • 6. Mai 2007 um 16:56
    • #6

    Das leider nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von die_Locke (23. April 2012 um 16:00)

  • DaftMedia
    Beiträge
    1.169
    • 6. Mai 2007 um 17:02
    • #7

    Wo kein Kläger, da kein Richter

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • MRspeaker
    Reaktionen
    183
    Beiträge
    5.030
    • 8. Mai 2007 um 16:18
    • #8

    Welcher Kirmes- Veranstalter bezahlt einen echten mp3 DJ?
    Sind die mp3s legal?
    Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen wenn ich mir deine Beiträge so durchlese...

    Falls nicht kann ich dir nur raten die Finger von sowas zu lassen.

    Da du auch anscheinend keine Arbeitserlaubnis besitzt, tu dir einen Gefallen, belass es bei Party PA und bleib mit der Sache im privaten Bereich.

    Alles andere könnte für Ärger sorgen.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • rene classen
    Beiträge
    897
    • 9. Mai 2007 um 07:58
    • #9
    Zitat von "die_Locke"

    Ist ja nicht so dass die Polizei oder irgendwer da über die Kirmes läuft und sich da Papiere zeigen lässt.

    Die wahrscheinlicher weniger, aber dafür der Zoll (wegen Schwarzarbeit) und die Gema (wegen Musikrechte).

  • henkxl
    Beiträge
    69
    • 11. Mai 2007 um 05:37
    • #10

    Nicht zu vergessen...das Finanzamt interessiert auch für derartige Einnahmen.

  • derhexer
    Beiträge
    370
    • 11. Mai 2007 um 09:47
    • #11

    Unabhängig vom oben genannten auch mal sonstige Rahmenbedingungen abklopfen (Security zB.).

  • Ravemaster
    Beiträge
    4.506
    • 11. Mai 2007 um 09:56
    • #12
    Zitat von "8223tim"

    Hi ,
    du musst im grunde nur beachten das du nicht zulaut wirst 99 - 100 db
    ist erlaubt . Wenn du z.b 120 db machst und jemand passirt etwas ( im schlimsten Fall gehörsturtz ) und er trägt bleibene Schäden können die dich ganz schön dran kriegen :wink: :!:

    Viele grüße 8223tim

    kann mir wer sagen was dem "DJ" oder so droht wenn so etwas passieren sollte?

  • hell&dunkel
    Moderator
    Reaktionen
    1.095
    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 11. Mai 2007 um 10:00
    • #13
    Zitat von "8223tim"


    Hi ,
    du musst im grunde nur beachten das du nicht zulaut wirst 99 - 100 db
    ist erlaubt . Wenn du z.b 120 db machst und jemand passirt etwas ( im schlimsten Fall gehörsturtz ) und er trägt bleibene Schäden können die dich ganz schön dran kriegen :wink: :!:

    Viele grüße 8223tim

    Es gibt Sachverhalte, die im PA-Forum bis in kleinste Detail breit getreten wurden. Dort kann sich jeder über die Sachlage schlau machen, ohne hier Viertelswissen zu verbreiten.

    http://www.paforum.de/Infos/laerm.html
    & verschiedene Threads.

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Ravemaster
    Beiträge
    4.506
    • 11. Mai 2007 um 10:38
    • #14
    Zitat von "hell&dunkel"

    Es gibt Sachverhalte, die im PA-Forum bis in kleinste Detail breit getreten wurden. Dort kann sich jeder über die Sachlage schlau machen, ohne hier Viertelswissen zu verbreiten.

    http://www.paforum.de/Infos/laerm.html
    & verschiedene Threads.

    Armin

    besten dank :)

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