Da muss irgendwas schiefgegangen sein.
Setz Dich mal mit einem gescheiten Steuerberater auseinander.
Gewerbeanmeldung
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Darf ich aus den letzten Beiträgen den Schluss ziehen, dass wenn ich keine Gewinnerzielungsabsicht habe ich kein Gewerbe anmelden muss/kann/brauche/darf?!?
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Theoretisch nicht, das zählt soweit ich weiss, als Liebhaberei. Freibetrag bei uns in M-V ist 165€ pro Monat. Alles darüber muss versteuert werden.
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ich bin auch beim überlegen. werde aber nie ganz schlau hier daraus.
ist doch eigentlich logisch, dass man bei einem hobby eher "verluste" macht, anstatt gewinne. heißt ja nicht auch umsonst "hobby".wir wollen hier unser hobby eben nur legaler betreiben und auch endlich fixbeträge verrechnen, sowie rechnungen ausstellen können!
alles käse!!
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Hi,
wollte erst gar nicht schreiben, da der Tip: "FA oder Steuerberater fragen" der einzig wahre ist.
Allerdings habe ich (Kneipe aufgemacht) ein ähnliches Problem und meine Steuerberaterin hat mir folgendes erzählt: Grundsätzlich muss eine "Gewinnerzielungsabsicht" erkennbar sein. Deine unternehmerische Tätigkeit muss also geeignet sein, irgendwann einmal positive Erträge zu generieren. Wenn Du (wie bei mir) dass nur nebenberuflich machst, kann das ruhig 10 Jahre dauern.
Die Gefahr ist, sollte das FA irgendwann zur Überzeugung kommen, Du wolltest sie verarschen, rechnen die Rückwärts und Du zahlst alles nach. Gewinne sind erstmal aber nicht notwendig.
Bei mir verzehren die Abschreibungen und die Investitionskosten nunmehr das 4 Jahr die operativ eingefahrenen Ertäge, so dass ich in der Steuererklärung negative Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit geltend mache und diese mit der EK Steuer aus meiner Festanstellung verrechnen kann.
Ein Gewerbe würde ich immer anmelden. Desweiteren ist unbedingt eine "Betriebshaftpflicht" notwendig. Vom IHK Beitrag und Berufsgenossenschaftsbeitrag kann man sich befreien lassen (bei Kleingewerbetreibenden).
Viele Grüße
Udo
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Hallo zusammen,
ich habe im Mai 2008 mein Gewerbe (Kleingewerbe) angemeldet. Wie sieht das mit dem Kauf des Equipments aus ?? Wird das komplett als Ausgabe gegengerechnet oder wird dies auf mehreren Jahren Abgeschrieben ??
Fallbeispiel:
Ich habe mir eine PA-Anlage und Lichttechnik mit Kabel usw.für ca. 2000€ gekauft dazu noch einen Anhänger für den Transport 650€. Sind in Summe 2650€. Kann ich den ganzen Betrag von meinen Einahmen abziehen oder muss ich das auf mehrere Jahre abschreiben ???Gruss
Michael
DJ MrT -
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=30&t=72168
Das Cash & Co-Brett im PA-Forum kann sehr informativ sein.
Ansonsten hilft dir der Steuerberater weiter. -
Zitat von "bmw525"
Hallo zusammen,
ich habe im Mai 2008 mein Gewerbe (Kleingewerbe) angemeldet. Wie sieht das mit dem Kauf des Equipments aus ?? Wird das komplett als Ausgabe gegengerechnet oder wird dies auf mehreren Jahren Abgeschrieben ??
Fallbeispiel:
Ich habe mir eine PA-Anlage und Lichttechnik mit Kabel usw.für ca. 2000€ gekauft dazu noch einen Anhänger für den Transport 650€. Sind in Summe 2650€. Kann ich den ganzen Betrag von meinen Einahmen abziehen oder muss ich das auf mehrere Jahre abschreiben ???Gruss
Michael
DJ MrTGenerell musst du das nach AFA über mehrere Jahre Abschreiben. Spezielle AFA-Tabellen gibt es für jedes Gewerbe und du findest sie kostenlos im Netz (z.B. http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/steuern/afa/).
In diesen Tabellen steht, über welchen Zeitraum du was abschreiben musst. Abschreiben darf man mittlerweile übrigens nur noch linear (sprich 1000EUR auf 5 Jahre macht jedes Jahr 200EUR). -
Zitat von "Michael Beyer"
Also muss ich eine Steuererklärung abgeben, die ich zu Gunsten des Finanzamts fälsche um ca. 500 Euro Gewinn zu haben.
Michel
Darauf gibts bis zu 3 Jahre Gefängnis. steht irgendwo im HGB, so ca. §257 rum. -
alles Quatsch mit der Abschreibung bei Kleingewerbetreibenden: Ich mache jedes Jahr eine Ein/Ausgaben Abrechnung nach einfachstem Schema:
alles an Ausgaben inklusive in dem Jarh neu angeschafftem Equipment./. allen Einnahmen= Gewinn oder Verlust.
Das ist ja gerade die einfache Möglichkeit ein Hobby legal zu betreiben.
Wenn ich das abschreiben müsste als Kleingewerbetreibender, müsste ich ja auch Veräußerugnsgewinne etc. angeben wenn ich Equipment verkaufe...
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Zitat von "Chiefrocker"
alles Quatsch...
Aua.... -
Zitat von "Chiefrocker"
alles Quatsch mit der Abschreibung bei Kleingewerbetreibenden: Ich mache jedes Jahr eine Ein/Ausgaben Abrechnung nach einfachstem Schema:
alles an Ausgaben inklusive in dem Jarh neu angeschafftem Equipment./. allen Einnahmen= Gewinn oder Verlust.
Das ist ja gerade die einfache Möglichkeit ein Hobby legal zu betreiben.
Wenn ich das abschreiben müsste als Kleingewerbetreibender, müsste ich ja auch Veräußerugnsgewinne etc. angeben wenn ich Equipment verkaufe...
geiles Halbwissen :? -
Halbwissen? Sechzehntelwissen.
Ganz schnell zum Steuerberater....
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Zitat von "hell&dunkel"
Halbwissen? Sechzehntelwissen.
Ganz schnell zum Steuerberater....
ich glaube, dass er auch dieses Wort noch nicht gehört hat :grin: -
Zitat von "Reini"
ich glaube, dass er auch dieses Wort noch nicht gehört hat :grin:Das gefährliche Halbwissen haben eher die Theoretiker, die denken das sie alles wissen! :grin:
Aus der Praxis: Ich bin seit 5 Jahren als Kleinunternehmer tätig udn lasse meine Steuererklärung von einem Steuerberater machen und gebe eine (Einfachst) Gewinn und Verlustrechnung (Ausgaben vs. Einnahmen= Gewinn) wie in meinem vorherigen Beitrag ab. Mit dem Ergebnis das mein zuständiges Finanzamt das genauso seit 5 Jahren in meinem Steuerbescheid akzeptiert udn abrechnet!
Der komplette Anschaffungspreis z.B. eines Mixers von 1.200 € wird im Anschaffungsjahr voll als Ausgaben angegeben. Wenn ich den z.B. 2 Jahre später wieder für 800,- € verkaufe werden diese 800,- € als Einnahmen angegeben.
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Zitat von "Chiefrocker"
Aus der Praxis: Ich bin seit 5 Jahren als Kleinunternehmer tätig udn lasse meine Steuererklärung von einem Steuerberater machen und gebe eine (Einfachst) Gewinn und Verlustrechnung (Ausgaben vs. Einnahmen= Gewinn) wie in meinem vorherigen Beitrag ab. Mit dem Ergebnis das mein zuständiges Finanzamt das genauso seit 5 Jahren in meinem Steuerbescheid akzeptiert udn abrechnet!
letztendlich unterschreibst Du die Erklärung, nicht dein Steuerberater!
Zitat von "Chiefrocker"Der komplette Anschaffungspreis z.B. eines Mixers von 1.200 € wird im Anschaffungsjahr voll als Ausgaben angegeben. Wenn ich den z.B. 2 Jahre später wieder für 800,- € verkaufe werden diese 800,- € als Einnahmen angegeben.
Bist Dir ganz sicher, dass das wirklich richtig ist?
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Was ist eigendlich mit Sachen die vom Privat mit ins Gewerbe genommen wurden.
z.B. hatte ich schon den Mixer, Case und Doppel CD vorher sowie auch den Laptop.
Wie rechne ich das denn an??? -
noch eine kleine neben Frage wenn ich die kurz reinschieben darf.
Ich würde mir evtl. auch ein Verleih Kleingewerbe machen.
Da ich in den letzten 3 Jahren mein ganzes Zeug zusammen hab
und das jetzt auch verleihen wollte um ein bischen Geld zuverdienen.Hab schon öfters ma folgendes gelesen das das normale einkommen auch mit dazu gerechnet wird.
Also sagen wir ma ich verdiene 1600 + das von dem Kleingewerbe, wie wird das dann gerechnet???
dank euch für die antwort -
Zitat von "fazerfighter"
Hab schon öfters ma folgendes gelesen das das normale einkommen auch mit dazu gerechnet wird.
Also sagen wir ma ich verdiene 1600 + das von dem Kleingewerbe, wie wird das dann gerechnet???Schau Dir die Steuererklärung und dessen Formulare an, auch die zusätzlichen Formulare = Anlagen.
Man braucht nicht allen Gewinn als Gewinn ausweisen, man könnte auch einen Teil z.B. als Rücklagen verbuchen.
Gewinn interessiert dem FA eigentlich nur, wenn man es aus seinem Gewerbe heraus nimmt, z.B. als Privatentnahme.Hier klingt es für das FA plausibel, da der Lebensunterhalt vom Job abgedeckt wird, und das Gewerbe nur nebenberufliches Kleingewerbe ist.
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"
Aus der Praxis: Ich bin seit 5 Jahren als Kleinunternehmer tätig udn lasse meine Steuererklärung von einem Steuerberater machen und gebe eine (Einfachst) Gewinn und Verlustrechnung (Ausgaben vs. Einnahmen= Gewinn) wie in meinem vorherigen Beitrag ab. Mit dem Ergebnis das mein zuständiges Finanzamt das genauso seit 5 Jahren in meinem Steuerbescheid akzeptiert udn abrechnet!
"Das ist völliger Unsinn. Es kann durchaus sein, dass sich Dein zuständiges FA diese Gewinnermittlung noch nie angeschaut hat weil Bagatellfall. Würde das mal passieren (weil Zeit, oder Azubi oder Zufallsauswahl) wird das aufgegriffen.
VG,
Volker -