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distanzstangen

  • mrphips
  • 6. August 2003 um 22:42
  • Kracky
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    12.055
    • 8. August 2003 um 12:49
    • #21

    Schon richtig OxxOn, aber lies dir den Beitrag von sound-Klinik nochmal durch, es geht nicht darum ob deine Stangen wirklich 100% haltbarer sind, sondern meiß einfach um den Tüv aufkleber darauf. Ist wie beim Auto, ohne TüV darfst du damit nicht fahren, egal ob es Top in schuß ist oder nicht!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • 3510maniac
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    322
    • 8. August 2003 um 13:04
    • #22

    ich hab da ma ne frage als angehender spaner: warum sollte man keine distanzst. selber machen und die auf ner va benutzen? die firmen benutzen teilweise das selbe material, nur mit deren namen druf!
    ich sehe da kein problem, im gegenteil, wenn ich selbst was baue oder schweisse, in diesem fall, dann mach ich das doch so vernünftig wies nur geht oder?

  • Kracky
    Profi
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    2
    Beiträge
    12.055
    • 8. August 2003 um 14:12
    • #23

    Hallo? War doch eine klare Aussage oder? Wenn dein Selbstbau keinen Tüv Stampel/Aufkleber hat ist es nicht OK, egal ob es Qualitativ um nummern besser ist. Klar, könnt ihr eure Veranstaltungen mit sowas machen, aber wo führt das hin? Der nächste baut eigene Traversen die seineserachtens besser und stabieler sind wie andere usw. nur aus kostengründen? Wir haben einfach in deutschland vorschriften und der Tüv ist hier eine Institution und da muß sich einfach jeder daran halten, fertig!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
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    78598 Königsheim

  • horst
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    316
    • 8. August 2003 um 14:29
    • #24

    Das Problem ist doch schon die fehlende verstellbarkeit der selbstgabuten distanzstangen.
    wenn ích statt einer gekauften 3-4 selbstgebaute nehmen muss ist das auch keine ersparnis.
    In meinem fall baruchte ich kurze (70cm) und die gibt es meines wissens nicht fertig zu kaufen (mitM20).
    aber grundsätzlich muss jeder seinen aufbau verantworten ob da nun tüv draufsteht oder nicht.man sollte sich immer noch ein zweites oder drittes mal gedanken darüber machen ob man seine konstruktion (dazu zähle ich auch das komplette drumherum) auf das publikum loslassen kann.
    man muss das ja immer alles zusammen sehen,denn was nützt der schicke tüv aufkleber auf der traverse wenn das basement im schlamm versinkt oder mir jemand meine subsat kombi von der bühne schubst.

    vorsichtige und sichere grüße
    horst

  • Dirk Maron
    Profi
    Beiträge
    118
    • 12. August 2003 um 12:25
    • #25
    Zitat von "Kracky"

    Hallo? War doch eine klare Aussage oder? Wenn dein Selbstbau keinen Tüv Stampel/Aufkleber hat ist es nicht OK, egal ob es Qualitativ um nummern besser ist. Klar, könnt ihr eure Veranstaltungen mit sowas machen, aber wo führt das hin? Der nächste baut eigene Traversen die seineserachtens besser und stabieler sind wie andere usw. nur aus kostengründen? Wir haben einfach in deutschland vorschriften und der Tüv ist hier eine Institution und da muß sich einfach jeder daran halten, fertig!

    Hallo Kracky,
    wäre mir neu, daß der Tüv haftet. Der TÜV ist ein Verein und keine staatl. Behörde, der Vergleich mit Autos passt hier überhaupt nicht. Auch kenne
    ich keine Vorschrift, die besagt, das selbstangefertigte Teile zwingend eine TÜV-Abnahme brauchen. Das kann man machen, wenn man will und zuviel Geld hat.
    Allerdings mußt du belegen können, das deine Konstruktion der Aufgabe
    gewachsen ist. Das können z.B. stat. Berechnungen sein, die für einen Dritten ( sachkundigen ) nachvollziehbar sind. Sollte man selbst aufgrund
    der Qualifikation dazu nicht in der Lage sein, kann man diesen von z.b.
    einem Fachbetrieb ( Metallbau ), einem VA-Meister oder auch vom Tüv
    bekommen. Von der Haftung befreit dich dies jedoch in keinster Weise.

    Gruß

    Dirk

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 12. August 2003 um 12:55
    • #26

    Das der Tüv nicht haftet ist wohl jedem klar, aber um was es doch geht ist die Tatsache das nicht einfach jeder basteln kann was er mag, zumindest nicht ohne sich 100% sicher zu sein das dieses so Erlaubt ist, immerhin geht man mit dem Material auf Menschen los.

    Zur Sensibilisierung würde ich empfehlen mal unter Rigging diesen Bühnenunfall sich mal durch den Kopf gehen zu lassen und das waren Fachleute die wußten was sie tun!!!

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    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Sound-Klinik
    Verifiziert
    Beiträge
    7.900
    • 12. August 2003 um 13:00
    • #27

    ... wenn ich selbst irgendwelche Stangen zusammenschweiße und es bricht, dann bin ich juristisch eigentlich immer "dran".

    Wenn ich von einem Hersteller TÜV-geprüftes Material (für den erlaubten und vorgesehenen Einsatzzweck) benutze, hafte nicht ich, sondern der Hersteller.

    Natürlich wird der Hersteller versuchen, sich da rauszuwinden - aber ich habe immerhin eine reele Chance, nicht für (z.B. Personen-) Schäden haftbar gemacht zu werden. Beim Einsatz von "Eigengewächsen" sieht die Sache dagegen ganz sicher anders aus.

    Viele Grüsse sendet

  • Dirk Maron
    Profi
    Beiträge
    118
    • 12. August 2003 um 14:53
    • #28
    Zitat von "Kracky"

    Das der Tüv nicht haftet ist wohl jedem klar, aber um was es doch geht ist die Tatsache das nicht einfach jeder basteln kann was er mag, zumindest nicht ohne sich 100% sicher zu sein das dieses so Erlaubt ist, immerhin geht man mit dem Material auf Menschen los.

    Zur Sensibilisierung würde ich empfehlen mal unter Rigging diesen Bühnenunfall sich mal durch den Kopf gehen zu lassen und das waren Fachleute die wußten was sie tun!!!

    Lieber Kracky,
    geh mal einfach davon aus, daß ich sensibel genug bin, um Gefahren abschätzen zu können. Wenn du mein Posting aufmerksam durchliest,
    wirst du vielleicht bemerken, daß ich ausdrücklich darauf hinweise, daß es
    einen Nachweis geben muß für Selbstkonstruktionen. Ich behaupte nur, daß dies nicht zwingend die TÜV-Plakette sein muß.


    Gruß

    Dirk

  • trockenbassfetischist
    Beiträge
    3.555
    • 12. August 2003 um 15:30
    • #29

    auch mal einmischen muss :)

    wenn TÜV GS geprüft draufsteht oder nach BGV linien dann ists das das was man unter Tüpb geprüft versteht (dann steht auch dabei für was die stange gedacht ist für Sub XYZ und Top ABC) wenn nur TÜV geprü+ft da steht dann - vortiel TÜV rheinland z.B. kann man zum beispiel TÜV bauart geprüft draufschreiben - was man da prüfen lässt ist wurst z.B. ob der Druchmesser eingehalten wurde

    wenn ich ein Stahlrohr mit Festigkeit X verwende da entsprechende sicherheiten (Auch Kippsicherheit!!!!) einkalkuliere noch div praxistests fahre ist das druchführbar wenn man ahnung hat - bei Klangterrorist konstukten möchte ich abereher nicht in der nähe stehen :o

    wenn allerdings was zusammnegeschwiesst wird sollte der schweissvorgang dokumentiert gerechnet und geprüft sein

    da wird die eigenkonsturktion teuer , sehr teuer da sit kaufen billiger auch wenn das meiste eher "naja Qualität" ist

    => kurz gesagt vorsicht ist die mutter aller Beschalllungskisten :) wenn man nicht 100% sicher ist lieber kaufen

    -------------------------------------------------------
    erst wenn die letzte Membran mit Pampe behandelt, der letzte Bass mit Resonator versehen ist ........... werdet ihr merken dass aus Messwerten keine Musik kommt :)

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