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Verleih (wie regeln?)

  • Dennis A.
  • 15. Januar 2010 um 10:57
  • Dennis13
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    • 28. Januar 2010 um 13:58
    • #21

    Dafür schreibst du dem Kunden ein Angebot. :wink: Im 2. Teil des Angebots schreibst du seine Daten auf, den Endpreis, Vereinbarungen etc. und wenn ihm das Angebot zusagt, dann unterschreibt er und gibt/schickt es dir (zurück). Mit der Unterschrift bestätigt er das Angebot und damit auch die Mietbedingungen sowie alles andere was du vereinbart hast mit ihm.
    Beim Tag der Abholung gibts dann den Lieferschein - fertig.

  • skyworker
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    • 28. Januar 2010 um 14:35
    • #22

    Hallo Dennis - schau dir mal HR-Büro2 an - dort kannst du dir sogar eine kostenlose Light-Version runterladen. Darin bekommst du zwar nur 12 Geschäftsvorfälle und fünf Kunden unter - aber das ist egal. Auf jeden Fall kanst du dir da Lieferscheine, Angebotsvorlagen und Rechnungsvorlagen rausziehen, als Anregung.

    Wenn dir die Software gefällt (ich find sie perfekt) kannst du sie entweder kaufen oder in verschiedenen Computermagazinen schauen - es gibt diese Software immer mal wieder als Vollversion, der Freischalt-Code ist dann im Heft enthalten. Damit wird die Demoware dann zur vollwertigen Software.

    Best

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • lichtfürlau
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    • 8. Februar 2010 um 13:38
    • #23

    Das sind meine Bedingungen für die Abholer.

    1. Gegenstand dieses Mietvertrages ist lediglich die Vermietung zur einmaligen Nutzung des aufgeführten Equipment. Der Mieter erwirbt weder Anspruch noch Eigentum.
    Das Equipment ist und bleibt zu jedem Zeitpunkt Eigentum des Vermieters.

    2. Abholung und Wiederbringen sind vom Mieter zu leisten.

    3. Der Vermieter garantiert den ordnungsgemäßen Zustand
    des Equipment bei Abholung.

    4. Bei Abholung wird zur Rücksicherung des ordnungsgemäßen Zustandes das Equipment geprüft und vom Mieter bestätigt. Nach Wiederbringen wird erneut der ordnungsgemäße Zustand des Equipment geprüft und vom Vermieter gegengezeichnet.

    5. Der Mieter haftet für alle Schäden, Leuchtmittel-Verschleiss, für jeden Verlust sowie für alle dem Vermieter entstehenden Kosten durch Schaden bzw. Verlust am Equipment.

    6. Der Mietpreis ist bei Abholung voll und in bar fällig. Bereits geleistete Vorauszahlungen sind mit dem Mietpreis zu verrechnen.

    7. Der Mieter erwirbt das einmalige Recht der Nutzung des Equipment für bis zu 24 Stunden. Die Nutzungszeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Abholort zum vereinbarten Abholtermin und endet mit der Rückgabe an den Vermieter, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit.

    8. Für jede weiteren angefangenen 24-Stunden Nutzungszeit (Kulanz 2 Stunden) ist der volle Tages-Mietpreis zusätzlich zu entrichten und sofort fällig.

    9. Bereits geleistete Anzahlungen sind umgehend und in voller Höhe an den Mieter rückzuerstatten, sollte am Tag der Nutzung das Equipment nicht verliehen werden können. Der Mieter hat dann wahlweise die Möglichkeit von dem Mietvertrag zurückzutreten oder das Equipment zu einem anderen Zeitpunkt innerhalb der unter Punkt 7. genannten Fristen zu nutzen.

    10. Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden sind ausschl. in schriftlicher Form unter Gegenzeichnung beider Parteien zulässig.

    11. Der Mieter hat das 18. Lebensjahr vollendet.

    12. Die Nutzung des Equipment durch Dritte ist ausdrücklich untersagt.

    13. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung des Equipment ist untersagt. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung des Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem das Equipment lagert oder lagern könnte. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Mieter nicht zu.

    14. Der Mieter hat für eine ausreichend abgesicherte
    und zulässige Stromversorgung Sorge zu tragen.
    Der Mieter trägt die volle Haftung für die Stromversorgung.

    15. Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Teils oder mehrere Teile des Equipment die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe

    16. Sollte eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise rechtswidrig bzw. ungültig sein, so wird/werden diese dem Sinn entsprechend ersetzt.
    Die anderen Bedingungen bleiben davon unberührt.

    17. Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand ist Berlin.

    ============================================

    ***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***
    ****Lichttechnik für alle guten Parties in Berlin****
    ============================================

  • florian steixner
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    682
    • 17. Februar 2010 um 20:41
    • #24
    Zitat von "lichtfürlau"

    7. Der Mieter erwirbt das einmalige Recht der Nutzung des Equipment für bis zu 24 Stunden. Die Nutzungszeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Abholort zum vereinbarten Abholtermin und endet mit der Rückgabe an den Vermieter, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit.


    warum nicht?
    ich freue mich doch, wenn er das zeug früher bringt, als vereinbart! (natürlich ist klar, dass dabei keine rabatte entstehen...)

  • mike j.
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    1
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    2.924
    • 17. Februar 2010 um 22:16
    • #25

    Unsere AGBs schauen so aus... http://audiowerk.at/AGB.pdf

  • tufkadib
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    2.687
    • 18. Februar 2010 um 09:13
    • #26

    Hallo,

    also die Netzspannung würde ich schon mal genauer definieren. Ein Aggregat, was 230V bringt, aber ungenügend ausregelt, ist auch zugelassen und für Kaffeemaschinen / Bierkühler und ähnliche Gerätschaften genügt das auch.

    MfG
    DirkB

  • Mechwerkandi
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    7.712
    • 18. Februar 2010 um 11:51
    • #27
    Zitat von "lichtfürlau"


    5. Der Mieter haftet für alle Schäden, Leuchtmittel-Verschleiss, für jeden Verlust sowie für alle dem Vermieter entstehenden Kosten durch Schaden bzw. Verlust am Equipment.


    In dem Umfeld würde ich als Mieter auf einen verplombten Betriebsstunden-Zähler bestehen, incl. schriftlich besicherter Rest-Betriebszeit.
    Ansonsten kriege ich wieder irgendeinen Müll angedreht, der "gerade eben noch so" funktioniert.
    Da wird wieder mal versucht, das Risiko aus einem Geschäft an den Kunden abzugeben.

  • Christian Ever
    Beiträge
    96
    • 18. Februar 2010 um 14:06
    • #28

    "Leuchtmittel-Verschleiss" :shock: ?
    Das ist ja mal ne gute Idee - aber wie erklärt man das dem Kunden wenn ein paar HMI´s abgeraucht sind nach dem We :lol: ?

  • tufkadib
    Beiträge
    2.687
    • 18. Februar 2010 um 14:38
    • #29

    Im Grunde ist doch die beste Lösung, überhaupt nichts zu vermieten oder zu verleihen.

    MfG
    DirkB

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 18. Februar 2010 um 14:59
    • #30

    Ja, die Leuchtmittelhaftung ist ein Kompromiss, den meine Kunden aber gerne eingehen. Der Passus dient mir als Argumentations-Stütze für Leutz, die der Meinung sind mit dem Material gemäß Ihrer Gemütsverfassung umzugehen. Es kommt z.B. vor, daß die Sachen nach der Party von irgendeinem Dritten, der im Grunde gar keinen Bock auf diesen Job hat, mir förmlich "hingeschmissen" werden. Da möcht ich nicht wissen wie dann mit den Sachen sonstwie umgegangen wird. Genau für solche Fälle ist der Passus ganz hilfreich. Normalerweise löst man solche "Verluste" über einen bereits in dem Mietpreis enthaltenen Preisaufschlag.

    Gibts eine nette kleine Versicherung, die defekte Leuchtmittel trägt ? :grin: :grin: :grin:

    Für Kritik und Verbessungsvorschläge bin ich dennoch offen.

    ina

    ============================================

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  • Christian Ever
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    96
    • 18. Februar 2010 um 15:23
    • #31

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, möchtest Du doch dann nicht den Verschleiß abdecken, sondern das zu Bruch gegangene Leuchtmittel oder (Vandalismus o.ä.)?
    Das wäre ja dann eher unter "... haftet für alle Schäden ..." zu sehen - als unter "Leuchtmittel-Verschleiß" oder?
    Ich wäre mir da auch nicht sicher, ob das in dieser Form rechtlich (im Fall der Fälle) durchsetzbar wäre.

  • test
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    • 18. Februar 2010 um 16:48
    • #32

    defekte lms würde ich z. b. nie zahlen. ich weiß ja nicht wie oft die vorher im einsatz waren. ich zahle ja nicht die laufzeit meiner vormieter.
    ansonsten macht es euch doch nicht immer so kompliziert. schäden wie runtergefallen sind fahrlässig durch den mieter. das ist mir in 20 jahren aber so gut wie nie untergekommen.
    wichtiger ist ein anderer punkt: euer material muß so gut sein, das es nicht so schnell kaputt geht. sowas wie thomann boxen haben im vermietgeschäft einfach nichts verloren !!
    ich würde bei euch einmal mieten, den defekten tt zahlen und nie wieder kommen. dann gehe ich zum nächsten, wo nichts auseinander fällt. das ist auch mit dem licht so. ich würde
    nie einen sd1 so ohne weiteres in die vermietung nehmen. das muß schon ein ma 12 sein. das ist schnell erklärt und kann zur not per telefonseelsorge erklärt werden.

    das einzig spannende in der vermietung ist das unterschlagungsrisiko. davor kann man sich eigentlich akum schützen. eine versicherung dagegen ist kaum bezahlbar.
    da kann ich aus 20 jahren auch wieder nur sagen, das es nicht so oft vorkommt. bei mir so etwa alle 3 jahre einmal vielleicht.

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
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  • timo blösser
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    • 26. Oktober 2011 um 19:56
    • #33

    Hallo zusammen,

    bin gerade auch dabei einen Mietvertrag, AGB's etc. aufzusetzen.
    Nun wollte ich Euch mal fragen wie ihr es mit der Zahlung des Mietpreises handhabt:

    -Wie z.B. bei Ina in den AGBs, die Miete komplett im Vorraus bei Abholung der Mietsachen kassieren (schreckt ggf. die Leute ab)
    -Komplett im Nachhinein bei Rückgabe kassieren (man läuft im schlechtersten Fall dem Geld hinterher)
    -Die Kunden können es sich aussuchen (auch schon erlebt, der Kunde freut sich wahrscheinlich)
    -Oder Hälfte vorher, Hälfte nachher (sollte ja auch fair sein...)

    Nun lasst mal hören! :)

    Grüße
    Timo

  • treibsand
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    • 26. Oktober 2011 um 21:13
    • #34

    Naja, da heisst es: Kaufmann sei wachsam!!!
    Ich habe kein Problem dem Geld hinterherzulaufen, wenn's ein wirklich guter Kunde mit einer (normalerweise) guten Zahlungsmoral ist.
    Ich habe ein wirkliches Problem meinem Neukunden nachzubetteln, weil er der Meinung war, bei Rückgabe des Krempels kein Geld auf Tasche zu haben. Ich habe ein Problem mit Leuten, die teure Technik haben wollen, aber keine Vorkasse machen können/wollen.
    Wenn ich mit gebucht werde (oder den Auf-/Abbau mache), dann kann man auch über "Zahlung beim Abbau" Diskutieren - aber da springen bei mir schon alle Warnleuchten an.

    Wenn ein Kunde vorher kein Gld hat, was überzeugt mich davon, dass er es nachher hat, wenn Kümstler, Bierlieferant und Clubbesitzer schon zugeschlagen haben und die Band/Live-Acts mit umgehendem Abbruch der VA drohen?
    Wo kommt eine Sicherheisleistung her, wenn sie der Kunde nicht bei Abholung erbracht hat?!?
    In jedem guten Vermietbusiness (Autovermietung?!?) ist es usus, dass man VOR der Dienstleistung zahlt. Warum nicht bei uns? Weil es zahlungsunkräftige Kunden abschreckt?!?
    50/50 ist IMHO das albernste was es gibt. Ich habe keinerlei Sicherheit, ausser 50% des Mietbetrags...
    Ich gebe mein Mat dafür nicht raus!

    Ausser an Leute, die ich kenne und denen ich auch entsprechende Summen leihen würde (wenn ich genug Knitt auf dem Konto hätte...)

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Dirk Prokein
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    • 26. Oktober 2011 um 22:03
    • #35

    Hallo!
    Also ich habe zum Verleihgeschäft auch mal eine Frage,weil es immer mal vorkommen kann das ich auch mal was ausleihen muss,falls mein Equipment mal defekt ist

    Ist das so üblich das auf jeden ausgeliehenden Equipment 50,-€ Kaution draufgeschlagen wird,weil das wollte der letzte Verleiher von mir haben,da habe ich mich dann umentschieden und mir direkt eine lieber gebrauchte Endstufe gekauft und dann mein eigenes Equipment lieber wieder mitgenommen.

    Wollte mir mal ein schönes DJ-Set für eine Feier ausleihen,das war im August:
    1x Pioneer DJM 800= 40,-€
    2x Pioneer CDJ 1000 = 70,-€
    2x Technics SL 1210 mk2 = 70,-€
    sowie eine aktive RCF Anlage 200,-€
    bestehend aus:
    2xTops 310
    2xSubs 705
    + 9.Artikel a 50,-€ Kaution

    Sollte dann den Mietpreis =380,-€ + 450,-€ Kaution im Vorraus bezahlen.
    Der Preis kam mir etwas übertrieben rüber und als ich dann nach nur eine Subendstufe fragte bekam ich diese Antwort:

    Eine Subendstufe (DAP 4400 oder so ) wollten die auch 60,-€+50,-€ Kaution=110,-€ haben

    Also ich bin ja bereit einen Preis zu bezahlen aber das das dann so teuer ist ,hätte ich aber auch nicht gedacht.
    Habe so mit ca.200-250,-€ gerechnet gehabt ,die Kaution bekommt man ja wieder aber da hätten ja auch dann 100-150,-€ ausgereicht.

    mfg,Dirk Prokein

  • timo blösser
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    • 26. Oktober 2011 um 22:11
    • #36

    @ treibsand: Na ok, hört sich plausibel an, was du da schreibst!

    Ich kenne es nur von einer anderen Vermietbude, wo ich bisher gemietet habe. Dort sagte man mir auf meine Frage: "Kannst du jetzt oder bei Rückgabe zahlen"

    Beim Baumaschinenverleih von Obi/ Fassbender und Co. wurde ich bisher auch immer erst bei Rückgabe zur Kasse gebeten, Kaution natürlich wurde geleistet!
    Ist also nicht unüblich in manchem Business mit dem nachher zahlen.

    Eine Kaution habe ich auch auf jeden Fall in den AGBs benannt, allerdings bringt die auch keine volle Entschädigung, wenn einer mit der Mietsache abhaut, denn die Kaution als quasi Neupreis anzusetzen erscheint ja jedem Kunden wirklichkeitsfremd >>>so viel will keiner zahlen!

    Apropos: Wie berechnet ihr die Kaution, wie hoch setzt ihr die an?? Gerade bei komplett PAs im Wert von mehreren tausend Euro stell ich mir das kompliziert vor!?

    Also werde ich es wohl außer bei kleinen Ausnahmen beim kassieren im Vorraus belassen!

    Edit: Genau das was der Dirk gerade mit der Kaution angesprochen hat, meine ich mit der Einstellung der meisten Kunden. Sie sind da nicht bereit hohe Beträge zu zahlen (aus Kundensicht als Laie auch verständlich - "Was, die paar Elektrogeräte können doch nicht so teuer sein..." ) wobei mir das in deinem Beispiel noch nicht mal übertrieben vorkommt.
    Was nützt es dem Vermieter, wenn er eine Kaution von 250€ erhält, der ganze Pioneer Krämpel alleine schon um die 2000€ wert ist. Falls dann einer die Sachen unterschlägt stehst du mit den läppischen 250€ blöd da!

    P.S: Ich finde das Angebot vom Verleiher nicht großartig überteuert. Zumindest der DJ Krämpel wir hier in der Nähe überall zu solchen Preisen vermietet. Über die PA kann man streiten, Kaution finde ich wie gesagt auch völlig nachvollziehbar!

  • Dirk Prokein
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    648
    • 26. Oktober 2011 um 23:23
    • #37

    hallo Timo!
    Ich kann ja auch die Verleiher verstehen das sie sich irgentwie absichern müssen gegen
    Unterschlagung von Equipment etc. das im Wert von mehrere Tausend € ist. :wink:
    Eigentlich geht das ja nur mit einer hohen Kaution oder mit Beigabe eines Mitarbeiters zu der Veranstaltung wie es der Verleiher bei grösseren Pa-Anlagen macht
    Ansonsen wüsste ich auch nicht wie man es sonst noch handeln könnte.
    Personalausweis/Führerschein vorzeigen aufschreiben ist ja sowieso immer.
    Einzig bei Stammkunden kann man da anders handeln.

    Das Das Ausgeliehende Equipment im Vorraus bezahlt werden sollte finde ich schon als angemessen und Ok,Kaution ist ja auch ok und verständlich,habe nur einfach nicht mit dem hohen Gesammt-Preis von 830,-€ gerechnet.
    Naja wenn ich so im Nachinein mal nachrechne ist das eigentlich noch akzeptable zum Preis/Qualität/Leistungsverhältniss des Equipments gewesen.
    Die 450,-€ Kaution hätte ich ja bei Rückgabe wieder bekommen.

    Vielleicht sollte man da 10% Kaution vom Neupreis des Equipments berechnen

    mfg,Dirk Prokein

  • skyworker
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    • 26. Oktober 2011 um 23:32
    • #38

    Ich möcht auch mal 200 Euro für vier Boxen kriegen...

    Mein Senf: Neukunde = Vorkasse, zumindest bei dem bisschen Dry Hire, dass ich habe. Bei Bestandskunden per Rechnung, Zahlungsziele je nach Kunde. Vorkasse heißt Bargeld bei Abholung oder gutgeschriebene Überweisung auf dem Konto.

    Bei kompletten Jobs ist das unterschiedlich, mal Vorkasse, mal Teilbeträge, mal Rechnung. Kommt immer drauf an, worum es geht. Vorproduktion kostet Geld.

    Tour - solls ja auch geben - bedeutet einen Teil Vorkasse, Abschlag unter der Zeit, Restsumme je nach Zahlungsziel.

    Kaution? Wofür? 50 Euro für eine Wackellampe mit 1.600 UVP? was soll das bringen?

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • MRspeaker
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    • 27. Oktober 2011 um 09:39
    • #39

    Eine Kaution nehmen wir nicht.
    Das Material ist so teuer, das eine Kaution nichts bringt.

    Zahlung innerhalb 14 Tage per Überweisung, sonst halt das übliche Nachspiel, Mahnung,Anwalt..Inkasso usw....
    Bisher haben wir nur ein paar mal Mahnungen schreiben müssen, Geld kam aber immer, in wenigen Fällen wurde es abgearbeitet. g*

    Wichtig, Adresse des Kunden uns Einsatzort vom Material.
    Unterschrift und Persokontrolle bei unbekannten Mietern.

    ps;
    Ihr glaubt garnicht wie schwierig das mit Leuchtmitteln ist... Hab da gerade was mit nem Anwalt am laufen... :grin:

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • ewok
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    2.541
    • 27. Oktober 2011 um 11:50
    • #40

    Kaution finde ich insbesondere hilfreich, wenn der Kunde mit 2 Kabeln und einem Stativ weniger zurück kommt, die beim Aufräumen ins falsche Auto geräumt wurden... dann ist die Motivation, den Krempel zeitnah zurück zu bringen, deutlich höher, wenn ich noch 100,- vom Kunden in der Hand halt :)

    Tom

    http://www.partyontour.de

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