1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Hobby Forum
  4. Boxen & Boxensysteme

Hk Audio Lucas Max verkauft!! Frage wie ist es mit Garantie?

  • elmstreet666
  • 17. September 2010 um 21:54
  • elmstreet666
    Beiträge
    56
    • 17. September 2010 um 21:54
    • #1

    Hallo habe ein großes Problem,habe meine Max heute über E..y verkauft!
    hatte letzes Jahr 10 Jahre Garantie drauf bekomen!!! jetzt ist das problem das auf der Garantie urkunde draufsteht "Garantie nicht übertragbar"was ne scheiße!!!
    wie kann man das umgehen,oder gibt es da keine Chance!!!

  • Jürgen Klingel
    Reaktionen
    508
    Beiträge
    4.864
    • 17. September 2010 um 22:21
    • #2

    Hm, da seh ich keine Chance, da "Garantie" eine freiwillige Leistung ist.
    Außerdem, lies mal bei "Warranty void if..."
    Du kannst dann die Boxen in Watte einpacken und darfst nix selber dran machen und, seien wir mal ehrlich - eine Box geht kaputt wenn...man sie unsanft behandelt, oder elektrisch verheizt.
    Dass ein Materialfehler ursächlich ist = unwahrscheinlich.
    Okay, das ist ein Aktiv-System, da sind weitere Unwägbarkeiten elektronischer Art drin, aber 10 Jahre?

    Die müssen ja Vertrauen in ihr Produkt haben, Respekt!
    Musstest Du was aufzahlen für die Garantieverlängerung, oder nur registrieren?

    Gruß, Jürgen :wink:

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • elmstreet666
    Beiträge
    56
    • 17. September 2010 um 22:26
    • #3

    nein,habe da nix draufzahlen müssen,HK Lucas hatte 10 jährige jubiläum!! deswegen die garantie,wenn jetzt der käufer wie in meinem fall die garantiekarte und rechnung hat,fragt doch wohl kein händler nach nem ausweis !",somal ich das ja in meinem Auftrag ausführen lasse(Vollmacht oder so)???

  • skyworker
    Profi
    Reaktionen
    968
    Beiträge
    5.892
    Marktplatz Einträge
    2
    • 17. September 2010 um 23:17
    • #4

    Du willst jemandem, der ein gebrauchtes System von dir gekauft hat, eine Vollmacht für den Fall eines Defekts ausstellen? Bitte - denk kurz nach und vergiss das dann ganz schnell wieder.

    Ebay = Privatverkauf - liege ich da richtig? Also nix mit Garantie. Punkt. Das sollte der Käufer ja auch wissen - oder?
    Führt zu der Frage, wie du das System erworben hast? Als Privatmann? Oder als Unternehmer? Im zweiten fall mag ich da gar nicht weiterfragen.
    Solltest du das System als gewerblicher Verkäufer verkauft haben, bist du für die Gewährleistung im gesetzlichen Rahmen (nicht Garantie) zuständig.

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • kurzschluss_meister
    Verifiziert
    Beiträge
    293
    • 17. September 2010 um 23:45
    • #5

    Ganz einfach, du sagst dem Käufer der HK Anlage, er solle sich deine Telefonnummer merken und wenn dann mal ein Problem auftritt schickst du ihm die Anlage ein. Aber du sagst ganz klar, das du ihm KEINE Garantie gibst.

    VG

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • treibsand
    Verifiziert
    Reaktionen
    1.566
    Beiträge
    9.427
    Marktplatz Einträge
    1
    • 18. September 2010 um 00:03
    • #6

    [url=http://www.allmystery.de/dateien/gg4875…ha_simpsons.jpg]*...*[/url]

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • restless
    Verifiziert
    Beiträge
    565
    • 18. September 2010 um 10:43
    • #7
    Zitat von "skyworker"

    Du willst jemandem, der ein gebrauchtes System von dir gekauft hat, eine Vollmacht für den Fall eines Defekts ausstellen? Bitte - denk kurz nach und vergiss das dann ganz schnell wieder.

    Ebay = Privatverkauf - liege ich da richtig? Also nix mit Garantie. Punkt. Das sollte der Käufer ja auch wissen - oder?
    Führt zu der Frage, wie du das System erworben hast? Als Privatmann? Oder als Unternehmer? Im zweiten fall mag ich da gar nicht weiterfragen.
    Solltest du das System als gewerblicher Verkäufer verkauft haben, bist du für die Gewährleistung im gesetzlichen Rahmen (nicht Garantie) zuständig.

    SKY

    Jub, wenn er aber um einen höheren Preis zu erzielen, irgendwas von Garantie in die Artikelbeschreibung reingeschrieben hat, könnte das eine zugesicherte Eigenschaft und Bestandteil des Kaufvertrages sein - auch bei einem Privatverkauf. Das kommt aber alles auf die genaue Formulierung an.

    Aber zu der Frage: "Nicht übertragbar" heisst "nicht übertragbar". Umgehen kann man da nix....da begibt man sich ganz schnell in bedrohliche Nähe diverser Straftatbestände.

    (Dies stellt keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung dar - hier gilt wie immer: Fachmann also Anwalt fragen!)

    Bemerkenswert finde ich, dass die Frage erst NACH dem Verkauf auftaucht :shock:

    Achim u. Manuela Bald GbR
    http://www.lautsprecherteile.de

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 18. September 2010 um 13:44
    • #8

    Wie schon gesagt hast du das jetzt an der Backe, bedeutet wenn etwas ist läuft die Garantieabwicklung komplett über dich. Also du bist deinem Käufer jetzt verpflichtet im Garantiefall die Abhandlung zu übernehmen, ich hoffe du hast wenigstens gut was dafür bekommen. Versandkosten gehören hier aber nicht dazu, soll bedeuten diese Unkosten musst du nicht tragen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • skyworker
    Profi
    Reaktionen
    968
    Beiträge
    5.892
    Marktplatz Einträge
    2
    • 18. September 2010 um 20:09
    • #9
    Zitat

    Wie schon gesagt hast du das jetzt an der Backe, bedeutet wenn etwas ist läuft die Garantieabwicklung komplett über dich.

    - ganz klar: nein! Es sei denn, das System wurde unter Geschäftsleuten oder von Geschäft an Privat verkauft. Dann gilt die Gewährleistung. Von Privat an Privat gibt es keinen Garantieanspruch - jedoch eventuell einen Gewährleistungsanspruch (Danke, Jogi - ich habs nach deinem Post editiert).
    Nebenbei: der von Kracky vorgeschlagene Weg wäre nicht mal rechtlich astrein - meiner Meinung nach. Ich bin auch kein Jurist, aber Garantie gilt meines Wissens nach nur für den Erstbesitzer.

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

    Einmal editiert, zuletzt von skyworker (18. September 2010 um 21:39)

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 18. September 2010 um 20:29
    • #10
    Zitat von "skyworker"

    - ganz klar: nein! Es sei denn, das System wurde unter Geschäftsleuten oder von Geschäft an Privat verkauft. Dann gilt die Gewährleistung. Von Privat an Privat gibt es keinen Garantieanspruch - und auch keine Gewährleistung.

    Nebenbei: der von Kracky vorgeschlagene Weg wäre nicht mal rechtlich astrein - meiner Meinung nach. Ich bin auch kein Jurist, aber Garantie gilt meines Wissens nach nur für den Erstbesitzer.

    SKY

    Ja klar, und bei HK Sitzt jetzt ein Anwalt der nichts besseres zu tun hat als zu überprüfen ob der Erstbesitzer die Ware verkauft hat und er deswegen seinen Anspruch auch verloren hat. Macht doch bitte die Welt nicht immer komplizierter wie sie schon ist.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • jogi
    Beiträge
    497
    • 18. September 2010 um 21:30
    • #11
    Zitat von "skyworker"

    - ganz klar: nein! Es sei denn, das System wurde unter Geschäftsleuten oder von Geschäft an Privat verkauft. Dann gilt die Gewährleistung. Von Privat an Privat gibt es keinen Garantieanspruch - und auch keine Gewährleistung.


    Du bist schlecht informiert.
    Natürlich gilt die Gewährleistung auch bei Verkäufen von Privat an Privat. Die einzigen Unterschiede sind
    -Die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten gilt nicht
    -Man kann die Gewährleistung ausschließen

    Das Hauptproblem des Themenerstellers dürfte aber dieser Auszug aus seiner Produktbeschreibung sein(OriginalgrößeundFarbe)
    Daher eine Hammer Garantiezeit von 10 Jahren!!! bis 07.04.2019
    Garantieurkunde gibt es mit dazu!!!!

    Lautsprecher, Hörner und Treiber zu verkaufen

  • skyworker
    Profi
    Reaktionen
    968
    Beiträge
    5.892
    Marktplatz Einträge
    2
    • 18. September 2010 um 21:37
    • #12

    Ohps - Jogi hat recht. Mein Fehler. Ich werde es gerne editieren.

    Kracky - warum so unentspannt? Ich hab nirgends etwas über eine Anhäufung von Rechtsbeiständen im Saarland geschrieben. Wie handhabst du denn die Garantieleistung in deiner (Computer)-Bude, wenn der Zweit- bis Drittbesitzer um die Kurve kommt?

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 19. September 2010 um 04:15
    • #13
    Zitat von "skyworker"

    Kracky - warum so unentspannt? Ich hab nirgends etwas über eine Anhäufung von Rechtsbeiständen im Saarland geschrieben. Wie handhabst du denn die Garantieleistung in deiner (Computer)-Bude, wenn der Zweit- bis Drittbesitzer um die Kurve kommt?

    SKY

    Also wenn ich ehrlich bin ist mir das recht schnuppe solange ich keinen größeren finanziellen Nachteil dabei habe. Wie gesagt, ich bin nur dem Endkunden verpflichtet an den ich verkaufe, mir wiederum sind Hersteller sowie Lieferanten verpflichtet. Hat mein Endkunde verkauft aber gibt mir innerhalb der Garantiezeit das Gerät zur RMA dann gebe ich das eben so weiter, wem es in dem Moment eigentlich gehört kann mir eigentlich egal sein.
    Der andere Fall, ich mache auch Service auf Fremdgeräten, auch hier gibt es Garantieleistungen, ganz egal wem das Gerät nun gehört, z.B. Hardware. Der Hersteller selbst stellt über die SN fest ob ein Produkt noch im Garantierahmen liegt oder nicht, er wusste nie wer der Besitzer war weswegen es ihn nie interessiert hat an wen er Leistungen abtritt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 13. Oktober 2026, 21:00 – 23:00

Letzte Themen

  1. IHOS DSP 6.4 / Kingray GPA415 FIR Designer .txt Dateiformat?

    ThomasA
    5. Oktober 2026 um 19:16
  2. Neuer Mixer in Sicht: Behringer FLOWCASTER

    funkbrother
    5. Oktober 2026 um 16:21
  3. VI400/600 - Steuerung Local Rack über Mixing Station und Virtual VI ohne Surface?

    robert müller
    4. Oktober 2026 um 23:18
  4. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  5. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  6. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  7. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  8. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  9. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  10. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™