Hallo habe ein großes Problem,habe meine Max heute über E..y verkauft!
hatte letzes Jahr 10 Jahre Garantie drauf bekomen!!! jetzt ist das problem das auf der Garantie urkunde draufsteht "Garantie nicht übertragbar"was ne scheiße!!!
wie kann man das umgehen,oder gibt es da keine Chance!!!
Hk Audio Lucas Max verkauft!! Frage wie ist es mit Garantie?
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Hm, da seh ich keine Chance, da "Garantie" eine freiwillige Leistung ist.
Außerdem, lies mal bei "Warranty void if..."
Du kannst dann die Boxen in Watte einpacken und darfst nix selber dran machen und, seien wir mal ehrlich - eine Box geht kaputt wenn...man sie unsanft behandelt, oder elektrisch verheizt.
Dass ein Materialfehler ursächlich ist = unwahrscheinlich.
Okay, das ist ein Aktiv-System, da sind weitere Unwägbarkeiten elektronischer Art drin, aber 10 Jahre?Die müssen ja Vertrauen in ihr Produkt haben, Respekt!
Musstest Du was aufzahlen für die Garantieverlängerung, oder nur registrieren?Gruß, Jürgen :wink:
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nein,habe da nix draufzahlen müssen,HK Lucas hatte 10 jährige jubiläum!! deswegen die garantie,wenn jetzt der käufer wie in meinem fall die garantiekarte und rechnung hat,fragt doch wohl kein händler nach nem ausweis !",somal ich das ja in meinem Auftrag ausführen lasse(Vollmacht oder so)???
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Du willst jemandem, der ein gebrauchtes System von dir gekauft hat, eine Vollmacht für den Fall eines Defekts ausstellen? Bitte - denk kurz nach und vergiss das dann ganz schnell wieder.
Ebay = Privatverkauf - liege ich da richtig? Also nix mit Garantie. Punkt. Das sollte der Käufer ja auch wissen - oder?
Führt zu der Frage, wie du das System erworben hast? Als Privatmann? Oder als Unternehmer? Im zweiten fall mag ich da gar nicht weiterfragen.
Solltest du das System als gewerblicher Verkäufer verkauft haben, bist du für die Gewährleistung im gesetzlichen Rahmen (nicht Garantie) zuständig.SKY
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Ganz einfach, du sagst dem Käufer der HK Anlage, er solle sich deine Telefonnummer merken und wenn dann mal ein Problem auftritt schickst du ihm die Anlage ein. Aber du sagst ganz klar, das du ihm KEINE Garantie gibst.
VG
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Zitat von "skyworker"
Du willst jemandem, der ein gebrauchtes System von dir gekauft hat, eine Vollmacht für den Fall eines Defekts ausstellen? Bitte - denk kurz nach und vergiss das dann ganz schnell wieder.
Ebay = Privatverkauf - liege ich da richtig? Also nix mit Garantie. Punkt. Das sollte der Käufer ja auch wissen - oder?
Führt zu der Frage, wie du das System erworben hast? Als Privatmann? Oder als Unternehmer? Im zweiten fall mag ich da gar nicht weiterfragen.
Solltest du das System als gewerblicher Verkäufer verkauft haben, bist du für die Gewährleistung im gesetzlichen Rahmen (nicht Garantie) zuständig.SKY
Jub, wenn er aber um einen höheren Preis zu erzielen, irgendwas von Garantie in die Artikelbeschreibung reingeschrieben hat, könnte das eine zugesicherte Eigenschaft und Bestandteil des Kaufvertrages sein - auch bei einem Privatverkauf. Das kommt aber alles auf die genaue Formulierung an.
Aber zu der Frage: "Nicht übertragbar" heisst "nicht übertragbar". Umgehen kann man da nix....da begibt man sich ganz schnell in bedrohliche Nähe diverser Straftatbestände.
(Dies stellt keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung dar - hier gilt wie immer: Fachmann also Anwalt fragen!)
Bemerkenswert finde ich, dass die Frage erst NACH dem Verkauf auftaucht :shock:
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Wie schon gesagt hast du das jetzt an der Backe, bedeutet wenn etwas ist läuft die Garantieabwicklung komplett über dich. Also du bist deinem Käufer jetzt verpflichtet im Garantiefall die Abhandlung zu übernehmen, ich hoffe du hast wenigstens gut was dafür bekommen. Versandkosten gehören hier aber nicht dazu, soll bedeuten diese Unkosten musst du nicht tragen.
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Zitat
Wie schon gesagt hast du das jetzt an der Backe, bedeutet wenn etwas ist läuft die Garantieabwicklung komplett über dich.
- ganz klar: nein! Es sei denn, das System wurde unter Geschäftsleuten oder von Geschäft an Privat verkauft. Dann gilt die Gewährleistung. Von Privat an Privat gibt es keinen Garantieanspruch - jedoch eventuell einen Gewährleistungsanspruch (Danke, Jogi - ich habs nach deinem Post editiert).
Nebenbei: der von Kracky vorgeschlagene Weg wäre nicht mal rechtlich astrein - meiner Meinung nach. Ich bin auch kein Jurist, aber Garantie gilt meines Wissens nach nur für den Erstbesitzer.SKY
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Zitat von "skyworker"
- ganz klar: nein! Es sei denn, das System wurde unter Geschäftsleuten oder von Geschäft an Privat verkauft. Dann gilt die Gewährleistung. Von Privat an Privat gibt es keinen Garantieanspruch - und auch keine Gewährleistung.
Nebenbei: der von Kracky vorgeschlagene Weg wäre nicht mal rechtlich astrein - meiner Meinung nach. Ich bin auch kein Jurist, aber Garantie gilt meines Wissens nach nur für den Erstbesitzer.
SKY
Ja klar, und bei HK Sitzt jetzt ein Anwalt der nichts besseres zu tun hat als zu überprüfen ob der Erstbesitzer die Ware verkauft hat und er deswegen seinen Anspruch auch verloren hat. Macht doch bitte die Welt nicht immer komplizierter wie sie schon ist.
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Zitat von "skyworker"
- ganz klar: nein! Es sei denn, das System wurde unter Geschäftsleuten oder von Geschäft an Privat verkauft. Dann gilt die Gewährleistung. Von Privat an Privat gibt es keinen Garantieanspruch - und auch keine Gewährleistung.
Du bist schlecht informiert.
Natürlich gilt die Gewährleistung auch bei Verkäufen von Privat an Privat. Die einzigen Unterschiede sind
-Die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten gilt nicht
-Man kann die Gewährleistung ausschließenDas Hauptproblem des Themenerstellers dürfte aber dieser Auszug aus seiner Produktbeschreibung sein(OriginalgrößeundFarbe)
Daher eine Hammer Garantiezeit von 10 Jahren!!! bis 07.04.2019
Garantieurkunde gibt es mit dazu!!!! -
Ohps - Jogi hat recht. Mein Fehler. Ich werde es gerne editieren.
Kracky - warum so unentspannt? Ich hab nirgends etwas über eine Anhäufung von Rechtsbeiständen im Saarland geschrieben. Wie handhabst du denn die Garantieleistung in deiner (Computer)-Bude, wenn der Zweit- bis Drittbesitzer um die Kurve kommt?
SKY
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Zitat von "skyworker"
Kracky - warum so unentspannt? Ich hab nirgends etwas über eine Anhäufung von Rechtsbeiständen im Saarland geschrieben. Wie handhabst du denn die Garantieleistung in deiner (Computer)-Bude, wenn der Zweit- bis Drittbesitzer um die Kurve kommt?
SKY
Also wenn ich ehrlich bin ist mir das recht schnuppe solange ich keinen größeren finanziellen Nachteil dabei habe. Wie gesagt, ich bin nur dem Endkunden verpflichtet an den ich verkaufe, mir wiederum sind Hersteller sowie Lieferanten verpflichtet. Hat mein Endkunde verkauft aber gibt mir innerhalb der Garantiezeit das Gerät zur RMA dann gebe ich das eben so weiter, wem es in dem Moment eigentlich gehört kann mir eigentlich egal sein.
Der andere Fall, ich mache auch Service auf Fremdgeräten, auch hier gibt es Garantieleistungen, ganz egal wem das Gerät nun gehört, z.B. Hardware. Der Hersteller selbst stellt über die SN fest ob ein Produkt noch im Garantierahmen liegt oder nicht, er wusste nie wer der Besitzer war weswegen es ihn nie interessiert hat an wen er Leistungen abtritt.