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Überwachungskamera

  • sven heinze
  • 8. März 2012 um 23:29
  • sven heinze
    Beiträge
    1.368
    • 8. März 2012 um 23:29
    • #1

    Hallo , wollte in meinen Club mal ne Überwachungskamera installieren , hat wer von euch schon Erfahrung mit sowas ?
    am liebsten wär es mir wenn das Gerät gleich von sich aus auf ein Speichermedium aufnehmen würde , PC geht nätürlich auch , nachtsicht wäre ganz wichtig

    hallo ich bin neu würde mich gerne hier mal erkundigen

  • Mechwerkandi
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    • 9. März 2012 um 08:52
    • #2

    Monacor-Katalog mal durchblättern, die sind da ganz gut sortiert, für meinen Geschmack.

    Aufpassen:
    Eine Kamera-Überwachung berührt möglicherweise geltende Gesetze, und für den Fall, das die Geschichte haftungsrechtlich verwertbar sein muss, sind explizit Vorgaben einzuhalten.
    So mit "lass-mal-kucken" gibt garantiert Stress.

  • sven heinze
    Beiträge
    1.368
    • 9. März 2012 um 12:38
    • #3

    Die Überwachung soll ja nur durchgeführt werden wenn sich keine Person im Objekt befindet , ich denke da sollte es rechtlich keine Probleme geben oder ?

    hallo ich bin neu würde mich gerne hier mal erkundigen

  • skyworker
    Profi
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    • 9. März 2012 um 12:49
    • #4

    Das Recht aufs eigene Bild gebürt auch dem Einbrecher, der deine Plattenspieler rausträgt. Daher ist ein solches Beweismittel im Falle des Falles vor Gericht nutzlos...

    Und, ja, ich weiß auch, dass ich mit diesem Post bestimmt wieder eine Welle auslöse...

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Jonnytrance
    Gast
    • 9. März 2012 um 13:15
    • #5

    Aber immerhin ein Hinweis für die Polizei.
    Es ist auch hilfreich wenn der Chef sehen wird wer da was klaut. Meistens sind das die Mitarbeiter und diesen kannst du ohne Gericht kündigen.

  • DJheini
    Moderator
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    • 9. März 2012 um 13:21
    • #6
    Zitat von "Jonnytrance"

    Aber immerhin ein Hinweis für die Polizei.
    Es ist auch hilfreich wenn der Chef sehen wird wer da was klaut. Meistens sind das die Mitarbeiter und diesen kannst du ohne Gericht kündigen.


    Vorsicht, da hat es auch schon andere Urteile gegeben.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • Xone*
    Beiträge
    926
    • 9. März 2012 um 14:17
    • #7
    Zitat von "sven heinze"

    Hallo , wollte in meinen Club mal ne Überwachungskamera installieren , hat wer von euch schon Erfahrung mit sowas ?
    am liebsten wär es mir wenn das Gerät gleich von sich aus auf ein Speichermedium aufnehmen würde , PC geht nätürlich auch , nachtsicht wäre ganz wichtig

    wie siehts eigentlich mit deinen Geräten aus ? Hinweise ? sorry für OT, gern auch per PM

    Ich verkaufe

  • sven heinze
    Beiträge
    1.368
    • 9. März 2012 um 14:19
    • #8

    Es gibt von den Geräten immer noch keine Spur , jedoch hat sich der Kreis der möglichen Täter sehr verkleinert , da es wie gesagt keine sichtbaren Einbruchsspuren gab und jemand genau gewusst haben muss wo er und was er dort findet

    hallo ich bin neu würde mich gerne hier mal erkundigen

  • PMN-Concepts
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    • 9. März 2012 um 15:10
    • #9

    Wenns im dunkeln gute bilder geben soll ist Mobotix die erste Wahl: http://www.mobotix.com/ger_CH/Produkte/Kameras/DualNight-M12
    Zeichnet intern auf SD auf, zusätzlich natürlich über Netzwerk (z.B. wenn die bösen Buben die Kamera auch gleich mitnehmen). Dazu kann man dann noch herrlich mit IR-Scheinwerfern das Bild ins rechte Licht rücken. Nachteil der Lösung: Teuer

    Wenns billig sein soll: Bei Pollin gibt es "Videorecorder" auf SD-Card. Da kann man dann über Cinch eine 08/15 Kamera anschließen und das Teil zeichnet dann bei Bewegung im Bild auf. Kostet 79€, hatte ich selber mal im Lager hängen als es hier eine Reihe von Einbrüchen gab.

  • zegi
    Verifiziert
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    • 9. März 2012 um 23:10
    • #10
    Zitat von "skyworker"

    Das Recht aufs eigene Bild gebürt auch dem Einbrecher, der deine Plattenspieler rausträgt. Daher ist ein solches Beweismittel im Falle des Falles vor Gericht nutzlos...

    Ist das ein Fakt oder Vermutung? Es gibt ja noch sowas wie eine Güterabwägung, bei der dann das Recht am eigenen Bild als geringer eingestuft werden könnte gegenüber dem Tatbestand des Hausfriedensbruchs/Einbruchs, etc..

    So viel ich weiss, muss man die Kunden auf die Überwachung hinweisen (hat bei Tankstellen oder Shoppingcentren immer die Aufkleber vonwegen Videoüberwachung).

    Der Ton macht die Musik.

  • Jürgen Klingel
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    • 9. März 2012 um 23:21
    • #11
    Zitat von "zegi"

    So viel ich weiss, muss man die Kunden auf die Überwachung hinweisen (hat bei Tankstellen oder Shoppingcentren immer die Aufkleber vonwegen Videoüberwachung).


    Eben, selber schuld ist der Einbrechfuzzi, wenn er im Dunkeln das Schild nicht lesen kann :lol:

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • Seibel
    Beiträge
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    • 15. März 2012 um 16:58
    • #12

    was bei tieren funktioniert klappt beim mensch ganz genau so.
    klarer vorteil: bewegungsmelder. zeichnet nur fotos oder videos auf bewegung auf.

    http://www.google.de/products/catalog?q=wildkamera&oe=utf-8&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&um=1&ie=UTF-8&tbm=shop&cid=3317300623585011315&sa=X&ei=IRFiT8fqA4aXhQe9kPiGCA&ved=0CKQBEPMCMAI

    gibts auch noch günstiger.

    Zitat

    Hallo , wollte in meinen Club mal ne Überwachungskamera installieren

    wie alt warst du noch gleich?

    http://www.sodiumsound-eventtechnik.de

  • Rolf Gille
    Verifiziert
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    927
    • 15. März 2012 um 17:17
    • #13

    Ausserhalb der Arbeitszeiten des Personals und ausschließlich innerhalb des Gebäudes = Erlaubt (Hausrecht greift)
    Siehe:

    Zitat

    Für einen Grundstücksnachbarn stellt die subjektiv empfundene Belästigung durch installierte Überwachungskameras, die ausschließlich das Grundstück des Aufstellers erfassen, keine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet insoweit auch keinen Unterlassungsanspruch (LG Koblenz, 22.03.2006 - 12 S 17/06).

    Das Recht am eigenen Bild des potentiellen Diebes und Einbrechers?

    Siehe hier:

    Zitat

    Verdeckte Videoaufnahmen sind als Beweismittel auch in einem Strafprozess zulässig, wenn damit Diebstähle dokumentiert werden und dem Geschädigten keine weniger einschneidenden Mittel zur Verdachtsaufklärung zur Verfügung standen (LG Zweibrücken, 03.11.2003 - Qs 10/03 und Qs 11/03).

    Aber Achtung:

    Zitat

    Die ständige Video-Überwachung von Arbeitnehmern ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ob die Kamera tatsächlich immer an ist, ist dabei unerheblich. Es reicht schon aus, dass der Arbeitnehmer einem ständigen Anpassungs- und Überwachungsdruck ausgesetzt ist, weil er gar nicht weiß, ob sein Verhalten aufgezeichnet wird. Hier liegt - zumal der Arbeitnehmer keinen Grund für die Dauerüberwachung gesetzt und sich schon frühzeitig dagegen gewehrt hat, eine schwerwiegende und hartnäckige Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts vor (LAG Hessen, 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09 - mit dem Ergebnis, dass hier eine Entschädigung von 7.000 EUR angemessen war).

    Sky´s Einwand:

    Zitat

    Der dem Gericht von den Prozessparteien beigebrachte Tatsachenstoff ist entweder unschlüssig oder unbewiesen, aber nicht "unverwertbar". Das gilt besonders in Fällen, in denen beide Parteien etwas übereinstimmend vortragen und der Sachverhalt unstreitig ist. Das Gericht ist auch an ein Nichtbestreiten des Gegners gebunden und darf für unbestrittene Tatsachen weder Beweis erheben noch Beweis verlangen. Ein rechtswidriges Verhalten einer Prozesspartei bei der Informationsgewinnung kann allerdings zu einem Verwertungsverbot führen. "Hat eine Partei den Tatsachenvortrag der Gegenseite nicht bestritten, ist ihr die Möglichkeit, sich auf die Rechtswidrigkeit der ihm zugrundeliegenden Informationsbeschaffung zu berufen, nur dann genommen, wenn in ihrem Nichtbestreiten zugleich die Einwilligung in eine prozessuale Verwertung der fraglichen Tatsache liegt" (BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08).

    Hilfreich? 8)

    Lg,
    Rolf

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • Jürgen Klingel
    Reaktionen
    508
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    4.859
    • 15. März 2012 um 17:18
    • #14
    Zitat von "Seibel"

    wie alt warst du noch gleich?


    Davon ausgehend, dass das Forum das im "Profil" angegebene Alter nicht selbständig hochzählt (@MOD: wie wird das Alter berechnet/dargestellt?) dürfte er inzwischen um die 20 Lenze sein :wink:
    Ansonsten: FAIL :lol:

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

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