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Sonntagsfahrverbot

  • Purge
  • 13. September 2003 um 11:11
  • Purge
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    68
    • 13. September 2003 um 11:11
    • #1

    Hi Leute,

    einen wunderschönen Samstag wünsche ich euch. Wer kann mir sagen, ob das Sonntagsfahrverbot auch für 7,5 Tonner gilt. Wenn ja, wie kommt ihr Sonntags nach Hause wenn Samstags nachts abgebaut wurde?

    Wünsch euch ein schönes und erfolgreiches Wochenende

    MFG

    Purge

  • Joachim Flottmeier
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    • 13. September 2003 um 11:16
    • #2

    bis 7,5t freie fahrt

    http://www.flottmeier-rehrmann.de

  • Soundworld
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    151
    • 13. September 2003 um 11:34
    • #3

    Du findest auf 7,5-Tonnern auch das Schildchen mit dem Buchstaben G ...

    Das bedeutet GERÄUSCHARM ... Somit freie Fahrt für freie Tekkis... *ggg*


    Gruß, THilo

  • TomyN
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    • 13. September 2003 um 12:50
    • #4

    Yep,

    aber beachten: Lkw + Hänger = Sonntagsfahrverbot, auch wenn deutlich unter 7.5 t. Und wenn Sonntagsfahrverbot, dann auch Ferienreiseverordnung (d.h. Samstagsfahrverbot auf diversen Autobahnen etc.).
    Ausnahmegenehmigung gibt es, ist aber rennerei (und kostet..)

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • UweLam
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    • 13. September 2003 um 15:08
    • #5

    Hallo,

    wenn Du 7,5t „Neuling“ bist, dann möchte ich dich noch auf folgende Gefahren hinweisen:

    Das größte Problem in unserer Branche ist die Überladung von 7,5t LKWs. Wenn Du normales PA Equipment dabei hast, und Du packst alle schweren Cases/Boxen ebenerdig, und legst dann Kleinkram oben drauf, dann ist das Zuladegewicht schnell erschöpft. Wenn Du so viel dabei hast, dass Du schwere PA Boxen, Amp Racks etc. schon stapeln musst dann ist der LKW bestimmt überladen.
    Fahr mal auf eine Waage, und Du wirst staunen.
    Die Überladung hat zur Folge, dass Du keinen Versicherungsschutz mehr hast (da kannst Du bei einem Unfall arm werden). Du fährst auch ggf. ohne Führerschein, außer Du hast Klasse 2 (ich weiß nicht, wie die neuen Klassen heißen). Das Sonntagsfahrverbot greift dann auch, obwohl es in diesem Fall das kleinere Übel ist.
    Dem LKW tut dies auch nicht gerade gut. Ich hatte in jungen/mutigen Jahren schon diverse geplatzte LKW Reifen.

    mfG

    Uwe

  • KREISS
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    • 13. September 2003 um 15:41
    • #6
    Zitat von "TomyN"

    Ausnahmegenehmigung gibt es, ist aber rennerei (und kostet..)

    Ausnahmegenehmigungen zu beantragen ist eigentlich keine große Rennerei.
    Beim Zuständigen Amt anrufen, Vordruck anforden, ausfüllen, zurück faxen, Genehmigung bekommen, RG bezahlen.
    Kann man alles nebenbei vom Büro erledigen.

  • TomyN
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    • 13. September 2003 um 15:51
    • #7

    Naja,

    bei mir war's so:

    1. Antrag holen (ich wollte eine Dauerausnahme)
    2. Liste mit Aufträgen schreiben
    3. Mit der Liste etc. zur Ihk
    4. Schreiben der Ihk, Kopien der Kfz Briefe (Bus und zwei mögliche Hänger) zur Zulassungsstelle
    5. Nach vier Wochen anrufen
    6. Nach sechs Wochen endlich Bescheid da...

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
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  • Bully
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    186
    • 13. September 2003 um 19:35
    • #8

    TomyN

    Ist in Bayern halt anders. In Niedersachsen halt simpel (siehe Kai).

    @ alle

    Denkt aber auch daran, das Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen auch für Lieferwagen unter 3,5t gelten, wenn da ein Anhänger dran hängt. 200 Euro und 3 Punkte in Flensburgus sind die Belohnung dafür.

    Was mich noch interessieren würde: Was kosten einfache (1 Wochenende) und Dauerausnahmegenemigungen in anderen Bundesländern?

    Nothing else bretters ...

  • acoio
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    415
    • 13. September 2003 um 21:08
    • #9

    Hi

    Zitat

    In Niedersachsen halt simpel (siehe Kai).

    Hamburg- St.Pauli = Niedersachsen? :o :o :o

    Die Kosten sind imho nicht Ländersache, sondern von Kreis zu Kreis unterschiedlich, da Ausnahmegenehmigungen von der Kreisverwaltung erteilt werden.
    Kostet bei mir für ´ne Jahreskarte ca. 125€. (Kreis Bitburg- Prüm, RLP)

    MFG

    Ralf

    extreme conditions demand extreme responses

  • Bully
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    186
    • 13. September 2003 um 23:27
    • #10

    Ich meinte damit nicht, das Hamburg zu Niedersachsen gehört, sondern das es bei uns genauso simpel ist wie bei Kai.

    Bei uns wird die Genehmigung übrigens von der Stadtverwaltung erteilt. Und die sind an eine Gebührenordnung gebunden, die die Landesregierung in Hannover festgesetzt hat. Sie wird bei uns für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt. Die Wahl des Anhängers ist uns freigestellt. Das ist wohl auch nicht überall so.

    Nothing else bretters ...

  • Purge
    Beiträge
    68
    • 15. September 2003 um 15:29
    • #11

    Hi Leute

    vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Das Problem das sich bei Kofferfahrzeugen mit Ladebühne ergibt ist das Leergewicht von 5 Tonnen. Das ist man sogar schon mit normalem Boxen, Licht und Kleinkram equipment schnell am Limit von 7,5 Tonnen.

    Aber Ihr laßt doch auch eure Lkws nicht bis Montag Morgen stehen und holt sie dann ab, oder?

    Weiterhin alles Gute

    Purge

  • mischling
    Beiträge
    123
    • 16. September 2003 um 03:06
    • #12
    Zitat von "Purge"

    Hi Leute

    vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Das Problem das sich bei Kofferfahrzeugen mit Ladebühne ergibt ist das Leergewicht von 5 Tonnen. Das ist man sogar schon mit normalem Boxen, Licht und Kleinkram equipment schnell am Limit von 7,5 Tonnen.

    Aber Ihr laßt doch auch eure Lkws nicht bis Montag Morgen stehen und holt sie dann ab, oder?

    Weiterhin alles Gute

    Purge

    MAN hat z.b den L 2000, der kommt, allerdings ohne lbw, auf 4,1 t leergewicht.....
    und gemäss der zulassung sind ja die üblicherweise als 7,5 tonner bezeichneten kisten genaugenommen 7,49 tonner (sofern man sich an gesetze hält) und somit vom sonntagsfahrverbot ausgenommen.
    sollte nun jemand auf die idee kommen, eben diesen 7,49 um einiges (toleranzgrenze hängt vom lockerheitsgrad des "bewaffneten arbeitslosen" ab) zu überladen, so will der fremde mann sogleich auch mal gerne den führerschein klasse 2 sehen........falls dieser nicht vorhanden, heisst dies einfach "fahren ohne führerschein", mal abgesehen davon, dass der versicherungsschutz durch die überladung "flöten" ist.......

    mfg

    manu

    "Wozu benötigt man eigentlich die vielen bunten Knöpfe ?"

  • Eike
    Beiträge
    165
    • 17. September 2003 um 14:42
    • #13

    Haben eineige Erfahrung mit den Genehmigungen (40t Sattel). Bei uns beantragt das zwar immer der VA, aber er bekommt von uns ein schreiben, dass das Material asap wieder am Bestimmungsort, weil es z.T. für die Feuerwehr verfügbar sein muss.
    Also ein kleines "Empfehlungsschreiben" hilft immer ungemein.

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 25. September 2003 um 23:26
    • #14

    Wie sieht das mit der Überladung eigentlich bei den LLKW (3,5t) aus? Wir haben nen Iveco in ggggaaaaannnnnzzzz llllaaaannnnngggg, der aber grad mal lächerliche 1010 Kilo Zuladung hat... Da kommt man mit ner Standard-PA ja schon drüber...

  • Joachim Flottmeier
    Profi
    Beiträge
    889
    • 26. September 2003 um 13:31
    • #15

    @ Steffen,
    habe auch den Iveco aus Aktuellen Serie. Wir können aber knapp 1,3 t Laden. Oder habt ihr den mit Zwillingbereifung?
    Wie das mit dem überladen aussiht wüsste ich auch mal ganz gerne...

    http://www.flottmeier-rehrmann.de

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 26. September 2003 um 19:32
    • #16

    Wir haben den Zwillingsbereiften.... Fährt sich allemal wesentlich stabiler

  • mischling
    Beiträge
    123
    • 26. September 2003 um 21:33
    • #17
    Zitat von "Steffen"

    Wir haben nen Iveco in ggggaaaaannnnnzzzz llllaaaannnnngggg, der aber grad mal lächerliche 1010 Kilo Zuladung hat... Da kommt man mit ner Standard-PA ja schon drüber...

    tach auch,
    eigentlich ist es ja auch ganz logisch, dass *gaaaaaaaaaaanz laaaaaaaang* eben auch ein höheres eigengewicht verursacht und dies die zuladung reduziert........

    mfg

    manu

    "Wozu benötigt man eigentlich die vielen bunten Knöpfe ?"

  • Eike
    Beiträge
    165
    • 21. Oktober 2003 um 11:03
    • #18

    für alle die es interessiert, in der aktuellen Ausgabe des Spiegels (43/2003) gibt es auf Seite 58 einen kurzen Artikel über die Realität und Zukunft mit bzw. ohne Son.-Fahrverbot.

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