Mir wurde gestern eine Geschichte angetragen, die ich aufgrund ihrer Absurdität gerne verifiziert hätte:
Man benötigt bekannter weise für die Ausübung der Sportfischerei an öffentlichen Gewässern (ausser in Niedersachsen) eine Erlaubnis, aka "Angelschein".
Weil sich die exekutiven Behörden mangels Personal nicht in der Lage sehen, die Einhaltung dieser Vorschrift zu kontrollieren, haben sie die Aufgabe einem Verein, und zwar dem "Deutschen Angelfischerverband" übertragen.
Da laufen jetzt also ehrenamtliche Kontrolleure, im Anglerjargon auch "Abschnittsbevollmächtigte" genannt, die Uferkanten ab und kontrollieren die Einhaltung der o.g. Vorschriften.
Sollten Verstösse festgestellt werden, sind die Kontrolleure angeblich zur Feststellung der Personalien berechtigt und der o.g. Verband darf zur Ahndung selbstständig Bussgelder verhängen.
Man hat also hoheitliche Aufgaben des Staates an einen privaten Verein übertragen.
Stimmt das?