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Zahlungsziel

  • Mike Moto
  • 15. Juni 2017 um 18:59
  • Scyte
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    • 18. Juni 2017 um 17:27
    • #21

    Unternehmer ⊇ Kaufmann

    Jeder Kaufmann ist Unternehmer, aber nicht jeder Unternehmer Kaufmann

    https://www.gruenderlexikon.de/magazin/kaufma…ige-faq-13-0936

    Nur bei Umsatz > 500.000 oder Gewinn > 50.000 ist Unternehmer = Kaufmann

    Oder man ist freiwillig Kaufmann.

  • falcocgn
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    • 19. Juni 2017 um 11:12
    • #22

    Scyte: mir geht es nicht um die Firmierung, sondern und die Tatsache, dass jeder Unternehmer in der Lage sein muss, kaufmännisch zu handeln. Dazu gehören die Grundlagen kaufmännischen Wissens.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • DJ-JAJA
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    • 20. Juni 2017 um 17:33
    • #23

    Üblich im Rechtsverständnis ist aber, dass erst die Sache und dann das Geld kommt.

    Wichtig und das ist hier noch gar nicht beachtet worden, ist die Unterscheidung, was da für ein Vertrag gemacht wurde.

    Wenn´s dumm läuft dann ist da ein Werksvertrag zustande gekommen. Da kanns tDu auf die Rechnung schreiben was Du willst, "sofort", Bis zum Datum", "hinterher", "zwischendurch", "beim nächsten Vollmond" oder was auch immer.

    Damit gerät der Kunde nicht in Verzug, wenn er die Leistung nicht abgenommen hat.

    Ansonsten bin ich geschockt, was die IHKs oftmals an Falschinformationen auf ihren Websiten verbreiten.

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
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    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • yamaha4711
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    • 20. Juni 2017 um 18:18
    • #24
    Zitat von DJ-JAJA

    erst die Sache und dann das Geld kommt.

    Dann wäre Vorauskasse obsolet und dennoch findet das tag täglich statt.

    Zitat

    Werksvertrag...

    ...wenn er die Leistung nicht abgenommen hat.

    Prima und wer soll das dann Abnehmen/Beurteilen? Der Kunde mit ohne Fachkenntnis oder eine unabhängig Person, welche Sach- und Fachkenntnis hat und falls ja wer bezahlt diese Person bzw. bestellt diese? Muss die Person dann über die gesamte VA Dauer da sein (Festival 3 Tage) oder wird eine Stichprobe gemacht? Was wird dabei protokolliert? Soundqualität subjektiv oder Messung mit Rückstellmuster per USB Stick mit geeichtem Aufnahmeequipment?

    Ich hatte mal ganz ganz ganz zu beginn, also vor so 20 Jahren, eine Anfrage von einer Hobbyband (würde ich heute sagen). Die wollten einen Livemitschnitt. Also das notwendige Equipment dahin gekarrt und mehr oder minder irgendwie verstöpselt. Das ganze sollte ein Stereomitschnitt aber eben mit separater Mischung werden. Also das ganze im Nebenraum mit Nahfeldabhöre aufgebaut und die paar Signale (ich meine es waren ganze 12 Kanäle und die Band hatte sich selbst gemischt) per Splitter aufs Pult geschickt. Soundcheck, alles gut. Die waren aber so was von daneben, der Drummer haute mehrmals daneben, die Rhythmusgruppe flog immer wieder davon und die Vocals waren auch eher unterirdisch. Sie waren mit ihrem Gig zufrieden und alles war super. Auf der Aufnahme hörte man dann jeden Fehler und dann hieß es dass sie deswegen keine Gigs mehr bekämen und dass meine Leistung unangemssen sei und deswegen nicht bezahlt wird. Damals hatte man sich dann auf 40% der Gesamtsumme geeinigt, heute hätte ich die Vögel vor den Kadi gezerrt.

    So viel zum Werksvertrag mit nicht Fachleuten.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 20. Juni 2017 um 18:50
    • #25

    Edit: Das ist ein Werkvertrag. Ohne "s".

    2 Böxlein, 2 Mikros, ein Pult und 8 Lampen incl. Personal - ganz klar Werkvertrag; nicht nur, wenns dumm läuft. Nur sind es bei mir im Regelfall keine Holzkistchen.

    Zitat

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 640 Abnahme

    (1) Der Besteller
    ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern
    nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen
    ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert
    werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht
    innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist
    abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
    (2)
    Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß Absatz 1 Satz 1 ab,
    obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die in § 634 Nr. 1 bis 3
    bezeichneten Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels
    bei der Abnahme vorbehält.

    Alles anzeigen


    Eine Abnahme findet bei uns im Regelfall immer statt: Die obligatorsiche Runde mit dem Kunden, die je nach Kunde mit (oder ohne) eine Unterschrift endet.

    Erst wieder am Samstag so praktiziert: Runde mit dem Kunden bzw. dem Auftraggeber / Agenturmenschen.

    Dann gibt es da noch die Veranstalter, die dazu keine Zeit haben, obwohl man gerne eine Abnahme machen würde.

    Ich würde mal ganz frech behaupten:

    Veranstaltung; Alles läuft; der Veranstalter freut sich dessen. Konkludentes Handeln, Werk abgenommen.

    Zitat

    Üblich im Rechtsverständnis ist aber, dass erst die Sache und dann das Geld kommt.

    Klar ist das üblich - es ist aber auch normal, daß es vereinzelt Kandidaten mit einer eher etwas zähen Zahlungsmoral und not leidendem Bankkonto gibt.

    Da kann dann Vorkasse das Mittel der Wahl sein. Erfahrungswerte.

    KKKK - Keine Kohle.... aber das hatten wir schon.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • DJ-JAJA
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    • 23. Juni 2017 um 07:30
    • #26
    Zitat

    Edit: Das ist ein Werkvertrag. Ohne "s".

    Geschenkt!:sleeping:

    Zitat

    Prima und wer soll das dann Abnehmen/Beurteilen? Der Kunde mit ohne
    Fachkenntnis oder eine unabhängig Person, welche Sach- und Fachkenntnis
    hat und falls ja wer bezahlt diese Person bzw. bestellt diese? Muss die
    Person dann über die gesamte VA Dauer da sein (Festival 3 Tage) oder
    wird eine Stichprobe gemacht? Was wird dabei protokolliert?
    Soundqualität subjektiv oder Messung mit Rückstellmuster per USB Stick
    mit geeichtem Aufnahmeequipment?

    Alles anzeigen


    Das spielt letztendlich doch keine Rolle. Das ist doch bei vielen Gewerken so, dass man es nicht wirklich beurteilen kann. Dann entscheidet wahrscheinlich letztendlich ein Gutachter, ob abgenommen werden kann.
    Aber so komplex scheint das ja hier nicht zu sein. Bei mir bestätigt der Kunde die Abnahme des Gewerkes nach der Einweisung. Ggerne ist da sein DJ etc. dabei und damit fahre ich seit Jahren gut.

    Mir geht es ja auch um die "Kunden" die Wege suchen sehr verspätet oder nicht zu zahlen.

    Ich habe das geschrieben, weil ich den Verdacht habe, dass der Threadstarter, weder die Unterschiede zwischen B2B und B2C, noch zwischen Werk- und Dienstleistungvertrag beachtet.

    Zitat

    Klar ist das üblich - es ist aber auch normal, daß es vereinzelt Kandidaten mit einer eher etwas zähen Zahlungsmoral und not leidendem Bankkonto gibt.

    Da kann dann Vorkasse das Mittel der Wahl sein. Erfahrungswerte.

    KKKK - Keine Kohle.... aber das hatten wir schon.

    Da sind wir beieinander.
    Es kann ja auch nicht meine Aufgabe sein, sein unternehmerisches Risiko zu tragen.

    Wenn ich so was hier lese:

    Zitat

    Oft genug sind es ja auch die finanzschwachen Kunden, die mich direkt aus Ihren Abendeinnahmen bezahlen und sich Vorkasse bzw. Zahlung beim Soundcheck gar nicht leisten können.


    Dann stelle ich mir die Frage, was ist, wenn zu wenig Publikum kommt? Bekommt man dann kein Geld?

    Nicht einzusehen. Wenn eine Bank dem Kunden, keinen Kredit gibt, damit er mich davor bezahlen kann, werde ich bestimmt nicht, anstelle der Bank den Kredit vergeben.

    Da verzichte ich lieber. Es sei denn mich juckt der Betrag und der folgende Aufwand nicht.

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  • Daniel M.
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    • 23. Juni 2017 um 23:17
    • #27
    Zitat von DJ-JAJA

    Dann stelle ich mir die Frage, was ist, wenn zu wenig Publikum kommt? Bekommt man dann kein Geld?

    ich hab schon größere Events erlebt, da kam die Crew nicht mehr zum Abbau, weil sie alle davon ausgingen eh kein Geld mehr zu bekommen, nachdem sie gesehen hatten, wie wenig Publikum kam... 8|

    Es gibt leider einige Auftraggeber, die meinen es ist selbstverständlich so, ihr Risiko auf die Subunternehmer abwälzen zu können. Hab da in einem Fall im Messebau, sogar eine größere Insolvenz miterlebt, wo der Auftraggeber den Messebauer, nach weit hinter den Erwartungen geblieben Besucherzahlen, einfach nicht bezahlte.

    Nein, sowas soll und darf nicht sein; aber man muss sich halt auch an die eigene Nase fassen, wenn man sich auf Zahlungs- und Vertragsbedingungen einlässt, bei denen sowas passieren kann.

    freier Tontechniker & Eventplaner, auch Tätig im Vertrieb - hier aber rein privat unterwegs

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