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Lieferumfang und Liefertermin bei Kauf im Netz zwischen Gewerbetreibenden - Zwei Stühle - zwei Meinungen

  • HaPe
  • 9. Januar 2019 um 19:30
  • HaPe
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    • 9. Januar 2019 um 19:30
    • #1

    Ich habe hier mal die Frage, ob ich eine Sache gänzlich falsch einordne, oder mit der Vermutung, dass so was kein so ganz feines Geschäftsgebaren darstellt, nicht gänzlich falsch liege. Tipps im Umgang damit sind erwünscht, und ich hoffe, dass ich hier den richtigen Ort für die Thematik erwischt habe. Ansonsten bin ich jetzt auch nicht bockig, wenn der Thread in die Tonne wandert.


    Käufer = Kleingewerbetreibender ohne "Kaufmannsstatus"

    Verkäufer = "Normaler Gewerbetreibender"

    "AGBs" vom jeweils anderen kennt übrigens keiner.


    Chronik

    12.12.18

    Angebot über 8 Scheinwerfer bei Ebay Kleinanzeigen gefunden. Bei Abnahme aller 8 sollte es noch zwei Schlachtgeräte dazu geben – Verkäufer Gewerblich, angegebener Preis zzgl. MWST. Kurze Diskussion mit dem Verkäufer über Preis und Lieferung, und dann wollte er auch schon die Rechnung schreiben. Er machte mich noch darauf aufmerksam, dass er zwischen 22.12 und 6.1 nicht anwesend ist, sicherte aber zu, vorher zu versenden.

    Die Rechnung erhielt der Käufer allerdings erst auf Nachfrage und „Ultimatumssetzung“ am 16.12. - wo er sie auch gleich beglich. Die Rechnung umfasste 8 Scheinwerfer (er machte mir keine Gedanken, da die anderen ja als defekte Dreingabe deklariert waren) und als Erfüllungstermin den 16.12.

    18.12.18:

    Nachricht dass das Paket voraussichtlich am 19.12.18 rausgeht.

    19.12.18

    Käufer fragte ob er es geschafft hat, und eine Trackingnummer für ihn hat. Erhielt keine Antwort.

    Danach:

    Zwischendurch erreichte der Käufer den Verkäufer mal telefonisch, wo letzterer quasi feststellte, dass es noch nicht versendet wurde, aber zusicherte, dass es wirklich „morgen“ rausgeht.

    21.12.18

    Keine Antwort, keine Statusmitteilung, keine Änderung.

    ….

    ….

    28.12.18:

    SMS von Verkäufer, dass das Paket zurückgekommen seie, weil angeblich zu schwer. Käufer bat erneut um die Trackingnr. und merkte an, dass mit 10 Lampen a 4Kg mit Verpackung doch schnell die von dem Versandunternehmen erlaubten 40kg erreicht sind.

    Daraufhin erhielt er als Antwort, dass es eh nur 8 Lampen seien, da es die anderen beiden nur gegeben hätte, wenn es keine Nachverhandlungen gegeben hätte. Käufer reichte es, er warf eine Stornierung in den Raum, die der Verkäufer explizit ablehnte. Käufer machte ihm seinen Standpunkt bezüglich der Liefermenge klar, und bot ihm die Option an, entweder alles gemäß Inserat zu liefern, oder halt zu „stornieren“ und bat um zeitnahe Antwort.

    Die gab es nicht.

    06.01.19

    Die Info, dass das Paket am 07.01.19 rausgeht

    07.01.19

    Käufer fragt nach Trackingnr.

    08.01.19

    Käufer fragt, ob das Paket überhaupt rausging

    09.01.19

    Käufer mahnt freundlich per SMS eine Lieferung bis spätestens 16.01.19 an.


    Käufer sieht bei Ebay Kleinanzeigen, dass das Inserat immer noch existiert, obwohl die Person bereits neue Inserate eingestellt hat.


    …..

    Wie geht man mit so was um? Erfahrungswerte? Tipps?

  • MRspeaker
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    • 9. Januar 2019 um 20:00
    • #2

    Wenn alles schriftlich fixiert ist und du dich im Recht siehst, nimm dir einen Anwalt und klage ein, was dir zusteht.

    Prozess, und Anwaltskosten übernimmt dann eh die Gegenseite.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • HaPe
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    • 9. Januar 2019 um 20:31
    • #3

    Ist immer die Frage, wie man die Chancen einschätzt. Wenn man zum Anwalt geht, predigt der ja gerne was von "gewinnen wir auf jeden Fall". ;) - Und nachher ist man dann auch gern der Dumme.

    Ich weiss nicht, wie eindeutig sowas zu Lasten des Verkäufers einzuordnen ist, auf einer Skala von 1-10.

    Da hier ja nun auch keine Rechtsberatung stattfinden soll, kann man das auch schwer bewerten. Ich würde es aber schon von meiner Sicht als 7 bewerten.

  • floger
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    • 9. Januar 2019 um 20:51
    • #4

    Je nach dem was du erreichen willst und wenn du Zeit hast, hilft auch eine Anzeige wegen Betrug, da ja bisher garnicht geliefert wurde und selbst wenn, etwas kommt, dann vermutlich nicht alles. Hab ich schon durchgezogen, weill nur einer von drei Mikroständern geliefert wurde. Irgendwann kam dann eine Freundliche Mail vom Anwalt des Verkäufers, wie man das Problem denn aus der Welt schaffen könne. Danach steht es dir frei ob du die Anzeige wieder zurückziehst. Voraussetzung ist natürlich eine eindeutige und schriftliche Kommunikation.

  • HaPe
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    • 9. Januar 2019 um 21:12
    • #5

    Das Stornoangebot wollte der Verkäufer ja nicht annehmen, also erwarte ich zeitnah die Lieferung.

    Wäre ja doof, wenn ich noch irgendwo Lampen mieten muss...

  • HaPe
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    • 10. Januar 2019 um 18:05
    • #6

    Irgendwas ist passiert - zumindest wurde das Inserat jetzt gelöscht.

  • MRspeaker
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    • 11. Januar 2019 um 20:45
    • #7

    Ich würde mich vor Gericht nie und nimmer auf einen Vergleich einlassen.

    Dann zahlt jeder seinen Anwalt selbst und die damit verbundenen Kosten....

    Wenn die Beweislage eindeutig ist, vor Gericht auch voll durchziehen.

    Alles andere ergibt keinen Sinn.

    http://www.audio2.eu
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  • HaPe
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    • 11. Januar 2019 um 23:04
    • #8

    Ich ahne schon, dass der Name hier demnächst im Warnungenbrett steht. Kommunikationsmäßig läuft da nämlich nichts.

  • HaPe
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    • 12. Januar 2019 um 12:46
    • #9

    Floger, hast du das per Eigeneinsatz eines Anwaltes gemacht, oder auf der Polizeiwache?

    Ich erhielt übrigens grade die Nachricht, dass das Paket (können also nicht ALLE 10 Scheinwerfer sein) gestern rausgegangen seie. Natürlich wieder ohne Trackingnummer, also ohne Beweise.

  • Natha
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    • 12. Januar 2019 um 14:34
    • #10

    Da es eine Rechnung gibt, gibt es ja einen konkreten Namen inkl. Adresse? Was da ganze ungemein leichter macht. Eine letzte Fristsetzung gab es auch, die würde ich jetzt erstmal noch abwarten.

    Bzgl. der 2 defekten Scheinwefer musst du selbst schauen, wie du damit umgehst. Du könntest natürlich darauf bestehen (gab es eine schriftliche Preisdiskussion?) oder froh sein, wenn die Sache gegessen ist (zumal auf der Rechnung sowieso nur 8 Scheinwerfer stehen).

  • floger
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    • 12. Januar 2019 um 22:53
    • #11
    Zitat von Holger Pommerien

    Floger, hast du das per Eigeneinsatz eines Anwaltes gemacht, oder auf der Polizeiwache?

    Polizeiwache. Es war aber sehr eindeutig und der Typ dermaßen unverschämt (Zitat: "Ich hab nichts zu verschenken"), dass ich das einfach riskiert habe. Ich habe das aber vorher schriftlich angekündigt, damit ihm klar ist wo die Reise hingeht, und auch eine Frist gesetzt. Er hats dann quasi herausgefordert.

  • HaPe
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    • 13. Januar 2019 um 12:48
    • #12

    Es gab eine "Chatschriftliche" Preisdiskussion, wo aber nie von einer der Anzeige nicht entsprechenden Stückzahl geredet wurde. Es hieß immer "alle".

    Polizeiwache wäre also auch ein Weg. So langsam ist das Guthaben an Verständnis echt aufgebraucht.

  • DJheini
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    • 13. Januar 2019 um 16:21
    • #13

    Anzeige wegen Betrug wird oft eingestellt, da es schwierig ist genau den Betrug zu beweisen. Lass dich bei der Polizei beraten, was vielleicht etwas Aussicht hat den gewünschten Erfolg zu erbringen.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • julianstroebel
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    • 13. Januar 2019 um 16:25
    • #14
    Zitat von DJheini

    Anzeige wegen Betrug wird oft eingestellt, da es schwierig ist genau den Betrug zu beweisen. Lass dich bei der Polizei beraten, was vielleicht etwas Aussicht hat den gewünschten Erfolg zu erbringen.


    Genau so ist das leider.
    Ich hatte letztes Jahr ähnlichen Fall. Und da konnte die Polizei trotz dem das der Verkäufer (natürlich mit falschem Namen und gefälschtem Ausweiß) abgetaucht ist und unter anderem Namen die selbe Masche noch einmal abzog auch nicht helfen.

    Dort heißt es im besten Fall nur (und das wortwörtlich von meinem zuständigen Beamten) "passt besser auf im Internet, da können wir leider nicht helfen".

    Somit waren meine 900€ für die Katz und der Täter mit meinem Geld über alle Berge :(

  • floger
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    • 14. Januar 2019 um 09:03
    • #15

    Bei meinem Kandidaten war es vermutlich kein Vorsatz. Das war einfach ne Pfeife. Der hat halt den Schuss vor den Bug gebraucht. Es war mir nach kurzem googeln auch sofort klar worauf das hinausläuft.

  • treibsand
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    • 14. Januar 2019 um 09:55
    • #16
    Zitat von DJheini

    Anzeige wegen Betrug wird oft eingestellt, da es schwierig ist genau den Betrug zu beweisen. Lass dich bei der Polizei beraten, was vielleicht etwas Aussicht hat den gewünschten Erfolg zu erbringen.

    Ja, das kann passieren. Muss aber nicht!

    Ich hatte vor geraumer Zeit über das hiesige 2nd Hand Portal mal das "Vergnügen", die bezahlte Ware nicht zu erhalten. Leider stimmte da auch die angegebene Adresse & Co. nicht. Die Polizei hat allerdings den kurzen Weg über die Bankverbindung genommen - und schwupps: Schon meldete sich der "Verkäufer" mit einer mail + Rücküberweisung.

    Das weitere Verfahren wurde dann allerdings eingestellt, weil es "im Gesamtkontext" der Verfehlungen des Betrügers nachrangig bis total irrelevant war.

    Ein Versuch über die Polizei (nach vorheriger Androhung + Fristsetzung) schadet vermutlich nicht. Gerichtlich kannst du solche Lapalien leider nicht klären, der Aufwand lohnt nur, wenn du Beweise in der Hand hast (z.B. eine Rechnung mit ALLEN Positionen - auch die kostenfreien Zugaben).

    Der Streit um den Liefertermin ist lästig, aber alle anderen rechtlichen Wege brauchen länger.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • rubicon
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    • 14. Januar 2019 um 11:52
    • #17

    Ich mache da nur - hier Geld, da Ware. Beim kaufen und verkaufen.

  • HaPe
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    • 14. Januar 2019 um 19:25
    • #18

    Naja, ich habe immerhin eine Rechnung einer ergooglebaren Firma, welche auch im Netz die bekannte und funktionierende Handynummer angibt. Des Weiteren hat der Verkäufer jetzt sogar noch einige neue Inserate am Start (Wackellampen, Bühnenpodeste...) - Also verfolgt er seine Verkaufsstrategie.

    Wie "Hier Geld, da Ware" Online funktionieren soll, frag ich mich grade.

    Ebenfalls frage ich mich, was der Grund für derartiges Verhalten sein kann. Grade bei Ebay Kleinanzeigen gesehen, dass der nach nur wenigen Tagen seine Komplettpreise für seine "Sets" auf einmal auf Einzelpreise umgebörtelt hat..

    Ob ich mir Sorgen machen muss, dass der MEINE bezahlten Lampen grade noch weiter nutzt, bzw. vermietet? Muss ich IHM die etwa rückwirkend vermieten? Wenn ich jetzt welche brauche, und zumieten muss, müsste das doch eigentlich auch auf seinen Zettel gehen?

  • zegi
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    • 14. Januar 2019 um 19:30
    • #19

    Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei völlig verschiedene Baustellen. Und der gesunde Menschenverstand und Recht sind teilweise nochmals Welten voneinander entfernt.

    Der Ton macht die Musik.

  • HaPe
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    • 15. Januar 2019 um 18:22
    • #20

    Jetzt schlägt es dreizehn.

    Es wurde tatsächlich versendet. Allerdings kam heute nur ein sehr dürftig verpacktes Paket mit 4 Stück bei mir an. Davon ALLE Repaturbedürftig. Stromleitungen schon länger an der Kabeltülle gerissen, teils die Isolation bis auf den Draht runter, ein XLR-Stecker plattgedrückt, Ein anderer durch einen Floorspotbügel abgescherrt.

    ....seien wir gespannt, was das andere Paket bringt.

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