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Genehmigung & Pyroschein für Nebel und Glitter-Kanonen notwendig?

  • Soundflut
  • 24. Januar 2019 um 13:11
  • Soundflut
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    • 24. Januar 2019 um 13:11
    • #1

    Moin zusammen,

    wisst ihr, ob man für Bühnennebel und Glitter-Kanonen eine Genehmigung (Stadt/Behörde?) braucht bzw. einen Pyroschein?

    Habt ihr zudem Produkt- / Shopempfehlungen?

    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von Soundflut (5. September 2019 um 10:12)

  • B_West
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    • 24. Januar 2019 um 14:21
    • #2

    Das werden die Spielstätten wissen, ob Nebel gegebenenfalls die Sprinkleranlage aktiviert oder die Saalmiete sich bei Konfettieregen verdoppelt ;) ... oder denkst du just an Rauchbomben/ Nebelgranaten etc ??

    um Klarheit bemüht

    "unterwegs in Sachen Public Relations, Digtial Content, Sponsoring

    für MONACOR / IMG STAGELINE / JTS - MONACOR INTERNATIONAL"

  • Soundflut
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    • 24. Januar 2019 um 14:31
    • #3
    Zitat von B_West

    Das werden die Spielstätten wissen, ob Nebel gegebenenfalls die Sprinkleranlage aktiviert oder die Saalmiete sich bei Konfettieregen verdoppelt ;) ... oder denkst du just an Rauchbomben/ Nebelgranaten etc ??

    Nee, ich dachte tatsächlich nicht an Granaten... nur einfaches Zeugs, was n bisschen was her macht :)

  • =RS=
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    • 24. Januar 2019 um 14:40
    • #4
    Zitat von B_West

    Das werden die Spielstätten wissen, ob Nebel gegebenenfalls die Sprinkleranlage aktiviert

    Auch wenn das hier OT ist.

    Nebel aktiviert auf keinen Fall eine Sprinkleranlage. Eine Sprinkleranlage ist eine automatische Löschanlage, die nur auf Hitze reagiert. Die Sprinklerköpfe lösen lokal aus, um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern.

    Nichts desto trotz ist es richtig, dass Versammlungsstätten automatische Rauchmelder besitzen können und damit eine Absprache mit dem Verantwortlichen vor Ort bei Verwendung von Nebel unbedingt notwendig ist. (es sei denn man hat das nötige Kleingeld für einen fahrlässigen Fehlalarm)

  • falcocgn
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    • 24. Januar 2019 um 15:22
    • #5
    Zitat von Soundflut

    Moin zusammen,

    wisst ihr, ob man für Bühnennebel und Glitter-Kanonen eine Genehmigung (Stadt/Behörde?) braucht bzw. einen Pyroschein?

    Ja, weiss ich und nein, braucht man nicht. Nebel vorher bei Location anfragen, ob BMA, bzw. einzelen Meldergruppen abgeschaltet werden können. Konfetti kann ich nur sagen: übertreibe es nicht! In einigen Locations in Köln ist ab dieses jahr Konfettiverbot, da letzte Session jede zweite Band mit Konfetti ankam. Gefährlich für Besucher und Mitwirkende.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • MuellerSound
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    • 24. Januar 2019 um 15:34
    • #6
    Zitat von falcocgn

    Konfetti kann ich nur sagen: übertreibe es nicht! (...) Gefährlich für Besucher und Mitwirkende.

    darf ich mich kurz mal echt doof stellen? ;)

    Übertreiben ist meistens Mist, soweit schon klar.

    Inwieweit verstehe ich gefährlich richtig...?

    Brandgefahr sollte bei dem Zeugs ja nicht bestehen.
    Blieben also neben zunehmender Unbeliebtheit a) beim Publikum durch Sichtbehinderung wegen der Partikel in der Luft und b) bei den Attabienen wegen der Erschwerung der Reinigungsbedingungen dann m.E. Rutschgefahr, Stolpergefahr, bei hoher Dünung Gefahr durch Verschlucken, Ersticken, Ertrinken..?

    Oder bin ich jetzt arg auf dem Holz- äh Schnipselweg...?

  • Soundflut
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    • 24. Januar 2019 um 15:35
    • #7
    Zitat von falcocgn

    Ja, weiss ich und nein, braucht man nicht. Nebel vorher bei Location anfragen, ob BMA, bzw. einzelen Meldergruppen abgeschaltet werden können. Konfetti kann ich nur sagen: übertreibe es nicht! In einigen Locations in Köln ist ab dieses jahr Konfettiverbot, da letzte Session jede zweite Band mit Konfetti ankam. Gefährlich für Besucher und Mitwirkende.

    Ok danke.
    Ich dachte auch eher an größeres Glitter (silber oder gold), welches nur auf der Bühne "geschossen" und anschließend von uns per Besen wieder weggekehrt wird :)

  • T-event
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    • 24. Januar 2019 um 15:41
    • #8

    Rutschgefahr von so Plastik-Glitter auf Steinboden, Bühnenboden ist nicht zu unterschätzen, hab mich letztes Jahr im Herbst deshalb hingelegt und kämpfe immernoch mit dem Handgelenk. (und ich war nüchtern)

    Jetzt an Karneval im Rheinland, wenn auch noch 1000 Betrunkene und vorallem Tanztruppen über die Gänge und Bühnen laufen, passieren da schnell viele "kleine" Ausrutscher

    und das Zeug bleibt natürlich auch auf heißen Scheinwerfern oder in Lüftungen, Gelenken von MHs hängen, etc.

  • HenrySalayne
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    • 24. Januar 2019 um 17:43
    • #9
    Zitat von =RS=

    Auch wenn das hier OT ist.

    Nebel aktiviert auf keinen Fall eine Sprinkleranlage. Eine Sprinkleranlage ist eine automatische Löschanlage, die nur auf Hitze reagiert. Die Sprinklerköpfe lösen lokal aus, um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern.

    *hust*

    Grundsätzlich gilt bei Nebel oder Konfetti erst mal das Hausrecht, d. h., dass man euch das verweigern kann.

    Insbesondere bei Konfettikanonen sollten auch die Sicherheitshinweise beachtet werden und eine Sicherheitsunterweisung erfolgen.

    Davon abgesehen ist Konfetti so ziemlich das nervigste, was man einsetzen kann. Einzelne Konfetto dringen durch kleinste Spalten in Lautsprechergittern, Lüftungsöffnungen, kleben an Molton oder allen anderen Oberflächen (insbesondere in Kombination mit Getränken) und landen gerne mal irgendwo im Bühnendach, wo sie dann bei der schlechtesten Gelegenheit (bspw, Trauerfeiern) langsam aus der Decke segeln. "Einfach zusammenkehren" ist auch ein Euphemismus, insbesondere bei festgetretenen Partikeln.

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • TomyN
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    • 24. Januar 2019 um 19:42
    • #10
    Zitat von =RS=

    Die Sprinklerköpfe lösen lokal aus, um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern.

    Was zu einer Druckerhöhung und dadurch zum Öffnen weiterer Düsen führt...

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
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    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Tobias Zw.
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    • 25. Januar 2019 um 09:34
    • #11
    Zitat von falcocgn

    Ja, weiss ich und nein, braucht man nicht. Nebel vorher bei Location anfragen, ob BMA, bzw. einzelen Meldergruppen abgeschaltet werden können. Konfetti kann ich nur sagen: übertreibe es nicht! In einigen Locations in Köln ist ab dieses jahr Konfettiverbot, da letzte Session jede zweite Band mit Konfetti ankam. Gefährlich für Besucher und Mitwirkende.

    ...mit der Einschränkung: für pyrotechnische Konfettiwerfer braucht man schon ein entsprechendes Befähigungszeugnis nach Sprengstoffrecht ("Pyroschein") und muss das Abbrennen bei der örtlichen Ordnungsbehörde genehmigen lassen... Diese pyrotechnische Gegenstände erkennst Du daran, dass sie eine Zulassungsnummer in der Form "BAM-PT1-xxxx" oder ähnlich tragen.

    Allerdings sterben die pyrotechnischen Werfer aus, da vorwiegend nur noch solche mir Druckgaskartuschen im Rohr bzw. mit externen Druckgasflaschen verwendet werden... die letzten pyrotechnischen Konfettisätze habe ich vor drei Jahren abgebrannt.

    TomyN: Hast Du Belege für Deine Theorie? Ich gehe da als alter Grisu und ehemaliger Betreiber eines beregneten und besprinklerten Hauses nicht so ganz mit... ;)

    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias Zw.

    - Zündler -

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • der Det
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    • 25. Januar 2019 um 23:36
    • #12

    Moin,

    Immer mehr Locations stellen die Endreinigungskosten nach der tatsächlichen Verschmutzung in Rechnung. Und das Konfetti ist sehr schwer zu fegen oder generell zu reinigen.

    Manchmal wird es durch die Gäste im ganzen Haus verteilt. Die Reinigungskosten sind dann dementsprechend höher.?

  • Soundflut
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    • 29. Januar 2019 um 15:46
    • #13
    Zitat von Tobias Zw.

    Diese pyrotechnische Gegenstände erkennst Du daran, dass sie eine Zulassungsnummer in der Form "BAM-PT1-xxxx" oder ähnlich tragen.

    Allerdings sterben die pyrotechnischen Werfer aus, da vorwiegend nur noch solche mir Druckgaskartuschen im Rohr bzw. mit externen Druckgasflaschen verwendet werden...

    Ja, top. Das hilft mir schon sehr weiter.

    Also bei Glitterkanonen darauf achten, dass sie per Druckgaskartuschen abgefeuert werden (damit es "zulassungsfrei" ist)!?

  • niggles
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    • 29. Januar 2019 um 15:52
    • #14

    ..und sich vorher schriftlich geben lassen dass a) der Betreiber das erlaubt und b) jemand anders als ihr (z.B. lokaler Promoter) die Reinigungskosten trägt.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

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