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GEMA Fläche berechnen

  • tby83
  • 27. Mai 2024 um 12:54
  • tby83
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    • 27. Mai 2024 um 12:54
    • #1

    Moin,

    Hat jemand Erfahrung mit der Berechnung der Fläche einer VA für die GEMA? Es geht um ein Dorffest, weshalb ich den Tarif US-T I als zutreffend empfinde. Nun besagt die Regel dass die Fläche durch „erster bis letzter Wagen“ mal „Hauswand zu Hauswand“ berechnet wird. Das macht für ein Straßenfest sicherlich Sinn. Aber auf dem Dorffest ist es nur eine Freifläche (Fußballplatz), da gibt es keine Hauswand. Der benötigte Platz wären 500qm und dann sind wir bei 130€ ungefähr. Nimmt man den ganzen Platz, sind es über 2000€. Kann man hier also mit dem benötigten/verwendeten Platz rechnen?

    Klar kann ich die GEMA fragen, aber was die mir erzählen, kann ich mir denken.

    VG,

    Toby

  • julian-k
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    • 27. Mai 2024 um 13:01
    • #2

    Du musst den ganzen Platz annehmen, das ist die Thematik, welche letzten Winter in den Medien war und vielen Weihnachtsmärkten massive Kosten verursacht hat.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • tby83
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    • 27. Mai 2024 um 13:10
    • #3

    Mein Verständnis ist, dass es um die Stände geht. Sprich die Veranstalter wollen nur den freien Raum bzw. nur den Platz vor der Bühne berechnen, nicht aber die Flächen, auf der eine Würstchenbude steht. Quasi die Nettofläche. GEMA sagt aber Brutto.

    Demnach würde ich bei den 500qm nicht den Bierwagen abziehen oder was sonst noch so dort steht. Zur Veranschaulichung anbei ein Bild. Blau wäre der Bierwagenbereich, rot die Bühne. Die Fläche dazwischen reicht für das 300 Einwohner Dorf.

    Zur Not kann man auch entlang der Kante einen Bauzaun stellen, aber das halte ich eigentlich für unnötig.

    Bilder

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    • 27. Mai 2024 um 13:23
    • #4

    Ich denke, dass das nur mit Zaun gültig wäre. Die GEMA ist da ziemlich streng nachdem da Jahre lang beschissen wurde, und zur Strafe wird dann verdoppelt.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • tby83
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    • 27. Mai 2024 um 13:28
    • #5

    Theoretisch setze ich lediglich ihre Regeln um. Ein Straßenfest muss ja auch nicht abgezäunt werden, wenn es nicht die komplette Straße einnimmt (hier ist Hauswand/Hauswand klar, aber natürlich ist ein Fest oft kürzer als die Straße).

    Mal gucken, was die Anderen sagen. Aber zur Not halt der Zaun, gibt es auf dem Dorf wahrscheinlich eh irgendwo.

  • pfeiffe
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    • 27. Mai 2024 um 15:58
    • #6

    warum fragst Du nicht einfach direkt bei der GEMA nach? Die sind in der Regel sehr hilfsbereit was solche Fragen angeht...

  • tby83
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    • 27. Mai 2024 um 16:19
    • #7
    Zitat von pfeiffe

    warum fragst Du nicht einfach direkt bei der GEMA nach?

    Hatte ich oben erwähnt. Ich würde vermuten, dass sie den Interpretationsspielraum zu ihren Gunsten auslegen. Daher würde ich lieber einen Anwalt fragen, wenn es sein muss, als die GEMA selbst.

  • floger
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    • 27. Mai 2024 um 16:28
    • #8

    Es ist immer von der Veranstaltungsfläche die Rede. Wenn du außerhalb dieses Bereichs nichts anbietest, dürfte das kein Problem sein. Bietest du aber Ponyreiten auf dem erweiterten Bereich an, dann gehört dieser auch zur Veranstaltungsfläche.

  • marce
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    • 27. Mai 2024 um 16:29
    • #9

    Die Vermutung kann ich so nicht bestätigen - Anfragen bei der GEMA wurden zumindest bei mir immer wohlwollend und seriös beantwortet (sofern man bei den Angaben im Vorfeld nicht geflunkert hat)

    ... und alles, was nicht von der GEMA ist im schlimmsten Fall eh nicht belastbar und sollte die GEMA dann doch eine andere Rechnung stellen als Dir jemand anders vorrausgesagt hat kannst Du eh nicht viel machen.

  • tby83
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    • 27. Mai 2024 um 16:52
    • #10
    Zitat von floger

    Es ist immer von der Veranstaltungsfläche die Rede. Wenn du außerhalb dieses Bereichs nichts anbietest, dürfte das kein Problem sein. Bietest du aber Ponyreiten auf dem erweiterten Bereich an, dann gehört dieser auch zur Veranstaltungsfläche.

    Genau so verstehe ich das auch. Die Skepsis hat die Hauswand aufgeworfen.

  • tby83
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    • 27. Mai 2024 um 16:56
    • #11
    Zitat von marce

    Die Vermutung kann ich so nicht bestätigen - Anfragen bei der GEMA wurden zumindest bei mir immer wohlwollend und seriös beantwortet (sofern man bei den Angaben im Vorfeld nicht geflunkert hat)

    Alles klar, dann werde ich wohl doch mal dort anrufen. Nach pfeiffe bist Du ja nun schon der Zweite, der positiv berichtet.

  • tby83
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    • 27. Mai 2024 um 18:25
    • #12

    So, habe die Rückmeldung von der GEMA. Entweder Bauzaun und die qm bezahlen oder erst einmal die ganze Fläche (ganzes Fußballfeld) bezahlen und danach die Anzahl der Besucher melden, dann wird runter gerechnet.

  • test
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    • 28. Mai 2024 um 14:30
    • #13

    also die Besucher alle nicht abrechnen und behaupten es waren nur 10 da :)

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • tby83
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    • 28. Mai 2024 um 14:53
    • #14

    „Ich konnte gar nicht so schnell klicken wie die gekommen sind“ 😂

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