die gmbh würde vor durchgriffshaftung nicht schützen.
Kannst du das näher ausführen? In welchen im regulären Geschäftsbetrieb vorzufindenden Sachverhalten und warum nicht?
die gmbh würde vor durchgriffshaftung nicht schützen.
Kannst du das näher ausführen? In welchen im regulären Geschäftsbetrieb vorzufindenden Sachverhalten und warum nicht?
problem eins wäre, das du keine insolvenzverschleppung betreibst. da muß man die buchführung gut im griff haben.
wenn du als gf eine delegation machst und die ist nicht rechtens, dann geht es auch direkt an dich.
Ich denke atmo audio Du solltest Dich mal mit dem BGB beschäftigen und mit den Grundlagen des Zustandekommens eines Vertrages. Stichworte wären Haftung und auch "Antrag und Annahme". Die IHKen bieten zu solchen absoluten Grundlagen sehr preiswerte Kurse, die ich jedem Einzelunternehmer dringend empfehle.
Ich selber schließe keine Verträge, sondern regele alles über mein Angebot, in dem ich die Bedingungen kläre. Dabei muss ich natürlich beachten, dass in der Bestätigung keine Veränderungen enthalten sind.
Ein wesentlcher Tip für die Rechnungsstellung: nenne immer das Datum des von Dir erwarteten spätesten Zahlungseingangs. Sollte Dein Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug sein, kannst Du direkt das gerichtliche Mahnverfahren beginnen, wenn es sein muss und die Zinsen laufen ab dem Tag des versäumten Zahlungseingangs.