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Truss auf Stativen/Liften - 3-Bein erlaubt?

  • ThomasA
  • 15. Oktober 2024 um 12:28
  • ThomasA
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    • 16. Oktober 2024 um 11:05
    • #21
    Zitat von test

    frag einfach mal einen statiker, was er dazu sagt. die geben ab und an auch schon mal mailseelsorgerisch tipps, was geht und was nicht.

    ... und mal ganz direkt: wenn du nicht willens bist, mal zu googeln, was bei euch für regeln der technik gelten, dann lass die finger von solchen konstrukten. da kommt nämlich noch ne ganze menge mehr auf dich zu als nur ob man da stative verwenden darf oder nicht.

    Ich danke allen, die auf die konkrete Fragestellung eingegangen sind. Hoffentlich melden sich die Österreicher auch noch zu Wort (kob1,...).

    Danke Tomy und Henry für statische Überlegungen.

    Danke Christian S. für die ausführliche Antwort.

    Ganz ehrlich "test": Du weißt nichts von mir. Bitte antworte auf die Frage oder halte es mit Dieter Nuhr.

    Für alle, in deren Antwort "sollte", "würde mal behaupten" oder auch der "gesunde Menschenverstand" vorkommt -> danke, aber das war nicht die Frage.

    Dieses Forum könnte eine wertvolle Lernressource sein, aber nur, wenn der Signal to Noise Abstand vertretbar ist. Sonst ists ein Stammtisch, mit entsprechendem Getratsche. Letzteres brauchts auch manchmal, aber bitte nicht hier im Thema, hier gehts mir um Fakten. Und wenn am Schluss keine Antworten kommen, weils niemand weiß, dann ist das auch ok. Dankeschön.

    "Klappe zu Gehirn! Sonst kriegst du eins mit dem Wattestäbchen."
    H. J. Simpson

    Thomas Albenberger
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  • test
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    • 16. Oktober 2024 um 12:25
    • #22

    natürlich weiß ich nicht viel über dich. allerdings diese Fragestellung.

    auf deiner Homepage kann man leider auch nichts sinnvolles erkennen.

    http://www.crystal-hannover.de
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  • Sebastian Giese
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    • 16. Oktober 2024 um 20:08
    • #23
    Zitat von TomyN

    Also mit meiner technischen Mechanik komme ich da schon auf eine zentrische Belastung. Die Truss auf Stativ Adapter die ich kenne, sind auch so aufgebaut, dass sie ein eventuelles Moment nicht auf das Stativ übertragen.
    Das heißt ausdrücklich nicht, dass so eine Konstruktion immer zulässig ist, aber die zentrische Belastung wäre meiner Meinung nach der falsche Ansatz um es für ungültig zu erklären.
    Ein erster Blick sollte immer in die Vorgaben des Herstellers des Statives/Lifts gehen.

    Ja, in der Theorie könnten diese ominösen "Traversenhalter" als Gelenk angesehen werden und wenn die Auflager (= Lifte) exakt gleich hoch sind, dann wäre in der Theorie nur die rein vertikale Kraft auf die Lifte vorhanden. Nur leider fahren die Lifte nicht synchron sodass die Traverse schief fährt wodurch die Lifte seitliche Kräfte kriegen. Sollten™ die Lifte der DIN 53950-3 entsprechen, dann hat der Hersteller das berücksichtigt und rechnerisch nachgewiesen. Mir ist kein Lift bekannt der diese Norm erfüllt. Wie auch immer, das ist viel Normennerdzeug und Mechanik, der Blick in die Anleitung sollte schon ausreichen. Ich hab zumindest bisher keinen Lift gefunden bei dem nicht drin stand "Halten von Lasten über Personen verboten".

    Auch das beliebte Thema "BGV-C1 Zertifikat" sagt nur aus dass der Lift bei Auslieferung bereits die Erstprüfung besitzt (meist durch ein Baumusterprüfung) und somit der Anwender die Sachverständigenprüfung bei Erstinbetriebnahme nicht machen muss (die 4-Jahresprüfung natürlich trotzdem). Ein BGV-C1 Aufkleber sagt nicht aus dass man damit Lasten über Personen halten darf.

  • test
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    • 16. Oktober 2024 um 22:53
    • #24

    es gibt in den regeln der technik eigentlich immer nur bestimmte vorgaben die erfüllt werden müssen. dazu gibt es diverse technische lösungen. das ist ja auch der sinn von solchen regeln. die will man ja auch nicht alle 3 jahre neu fassen weil irgendwas neues auf dem markt ist. das es bereiche gibt, wo das ein problem ist, sieht man im internet. in unserer branche, die wir ja im weitesten sinne gerüst bau machen, ist das meiste aber schon ein alter hut und durchdefiniert worden.

    google ist da mit passenden suchworten sehr auskunfstfreudig.

    im zweifel würde ich auch einen größeren österreichischen bühnebauer direkt mal anschreiben.

    wie ist das denn mit beruflicher qualifikation in österreich?

    man könnte ja auch einfach mal die jungs anschreiben, die die kurse für va rigging hier anbieten. die können sicher einen link liefern, wo man das alles nachlesen kann :)

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  • HenrySalayne
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    • 17. Oktober 2024 um 07:16
    • #25
    Zitat von Sebastian Giese

    Ja, in der Theorie könnten diese ominösen "Traversenhalter" als Gelenk angesehen werden und wenn die Auflager (= Lifte) exakt gleich hoch sind, dann wäre in der Theorie nur die rein vertikale Kraft auf die Lifte vorhanden. Nur leider fahren die Lifte nicht synchron sodass die Traverse schief fährt wodurch die Lifte seitliche Kräfte kriegen. Sollten™ die Lifte der DIN 53950-3 entsprechen, dann hat der Hersteller das berücksichtigt und rechnerisch nachgewiesen. Mir ist kein Lift bekannt der diese Norm erfüllt. Wie auch immer, das ist viel Normennerdzeug und Mechanik, der Blick in die Anleitung sollte schon ausreichen. Ich hab zumindest bisher keinen Lift gefunden bei dem nicht drin stand "Halten von Lasten über Personen verboten".

    Auch das beliebte Thema "BGV-C1 Zertifikat" sagt nur aus dass der Lift bei Auslieferung bereits die Erstprüfung besitzt (meist durch ein Baumusterprüfung) und somit der Anwender die Sachverständigenprüfung bei Erstinbetriebnahme nicht machen muss (die 4-Jahresprüfung natürlich trotzdem). Ein BGV-C1 Aufkleber sagt nicht aus dass man damit Lasten über Personen halten darf.

    Dazu vielleicht noch dieser Thread:

    Thema

    DIN 56950-3 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Stative und Traversenlifte

    Hallo Gemeinde,

    speziell an alle gerichtet die in D Traversenlifte einsetzen!

    Wie geht ihr zZ mit dieser DIN Norm um? Hier ein Überblick:

    https://www.production-partner.de/basics/din-569…r-arbeitslifte/

    Soweit ich den Markt verfolgt habe gibt es zZ keine Traversenlifte die diese Vorgaben erfüllen:

    […]

    […]

    2015 ist diese DIN Norm verabschiedet worden, nun ist 2019. Für Leute aud D heißt das -soweit ich informiert bin- dass eine Prüfung dieser Hebemittel alle 4 Jahre durch einen Sachverständigen zu…
    kob1
    13. März 2019 um 00:26

    Da es sich um eine europäische Norm handelt, sollte das auch so (oder so ähnlich) in Österreich gelten.

    Zitat von DIN EN 17206-2

    Dieses Dokument gilt für hand- und maschinell betriebene Stative über 3 kg ELL (englisch: entertainment load limit). Dieses Dokument gilt für Stative, die in der Veranstaltungstechnik und Produktionstechnik eingesetzt werden. Solche Stätten beinhalten: Theater, Mehrzweckhallen, Ausstellungshallen; Film-, Fernseh- und Rundfunkstudios; Konzerthallen, Schulen, Bars, Diskotheken, Freilichtbühnen und andere Räume für Aufführungen und Veranstaltungen. Stative im Sinne dieser Norm werden zum Heben, Senken und Halten von Lasten, (zum Beispiel Dekorationsteilen, Traversen, beleuchtungs-, bild- und tontechnischen Geräten) eingesetzt. Hierbei können auch mehrere Stative eine gemeinsame Last aufnehmen. Dieses Dokument umfasst keine Einrichtungen zum Bewegen von Lasten über Personen. Dieses Dokument umfasst Einrichtungen bei denen sich Personen unter der ruhenden Last befinden. Dieses Dokument gilt auch für maschinentechnische Einrichtungen mit neuen Technologien oder Sonderanfertigungen, die hier nicht besonders benannt sind, jedoch in identischer Betriebsweise angewendet werden.

    Dieses Dokument gilt nicht für: - Stative mit einer ELL ≤ 3 kg; - Kamerastative; - Holzstative.

    Dieses Dokument legt auch die zwischen Hersteller und Benutzer auszutauschenden Informationen und die erforderlichen Angaben über die bestimmungsgemäße Verwendung der maschinentechnischen Einrichtung fest.

    Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 433 "Veranstaltungstechnik - Maschinen, Arbeitsmittel und Einrichtungen" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 149-00-05 AA "Maschinen" im DIN-Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF)


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  • HenrySalayne
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    • 18. Oktober 2024 um 20:25
    • #26
    Zitat von ThomasA

    - Unter welchen Bedingungen darf ich eine zwischen zwei 3-Bein-Stativen/Liften montierte Traverse einsetzen?

    - Die selbe Frage für 4-Bein-Stative/Lifte

    Ich habe mir die harmonisierte EN 17206-2 angeschaut. Falls es in Österreich keine klar anderslautenden Regelungen gibt, kann die EN 17206-2 als Stand der Technik angesehen werden. Die EN 17206-2 fordert (wichtigste technische Anforderungen paraphrasiert):

    Standsicherheit:

    • der Lift muss voll ausgefahren mit maximalen ELL eine horizontale Kraft von 1/20 des ELL am höchsten Punkt aushalten können ohne unzukippen
    • es muss eine Nivelliereinrichtung vorhanden sein oder der Lift darf voll ausgefahren bei maximalen ELL bei 5° nicht umkippen

    Überlast:

    • es muss eine akustische oder optische Überlastsignalisierung vorhanden sein (20% ELL)
    • alternativ muss die Handkraft der Kurbel bei Überlast über 150 N liegen

    Sicherheit:

    • Es müssen zwei unabhängige Einrichtungen gegen "gefahrbringende Bewegungen" vorhanden sein - z. B. eine Bremse und ein gefederter Riegel
    • Im Störfall muss der Riegel die Kräfte aufnehmen können (reißt das Seil kurz vor dem nächsten Rastpunkt muss der Riegel am nächsten Rastpunkt einrasten und den Absturz der Last verhindern

    Die Anzahl der Beine ist nicht definiert. Mir sind keine Lifte bekannt, die die EN 17206-2 vollständig erfüllen. Von Fantek gibt es zumindest mit dem Modell TK 6422 LS eine Überlastanzeige.

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  • test
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    • 18. Oktober 2024 um 20:48
    • #27

    bei st 25 genie geht die kurbelmechanik kaputt bei überlast.

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  • ThomasA
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    • 30. Oktober 2024 um 11:36
    • #28
    Zitat von HenrySalayne

    Ich habe mir die harmonisierte EN 17206-2 angeschaut. Falls es in Österreich keine klar anderslautenden Regelungen gibt, kann die EN 17206-2 als Stand der Technik angesehen werden. Die EN 17206-2 fordert (wichtigste technische Anforderungen paraphrasiert):


    [...]

    Danke vielmals, Henry! lg

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