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Truss auf Stativen/Liften - 3-Bein erlaubt?

  • ThomasA
  • 15. Oktober 2024 um 12:28
  • ThomasA
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    • 15. Oktober 2024 um 12:28
    • #1

    Liebe Expertinnen und Experten,

    Ich habe da eine Wissenslücke, zur Stopfung derselben ich um eure Antwort und den Hinweis bitte, wo ich die entsprechenden Vorgaben nachlesen kann:

    - Unter welchen Bedingungen darf ich eine zwischen zwei 3-Bein-Stativen/Liften montierte Traverse einsetzen?

    - Die selbe Frage für 4-Bein-Stative/Lifte

    Gegeben ist jedenfalls:

    - Der Einsatz ist bei einer öffentlichen Veranstaltung und Publikum sowie Mitwirkende befinden sich im "Fallbereich" (ist das das Fachvokabel?) der Konstruktion.

    - Einsatzort ist Österreich

    Bitte um Berücksichtigung Innenbereich/Außenbereich.

    Vielen Dank fürs Teilen eurer Fachkenntnis!

    lg, Thomas

    PS: Bitte keine Alternativvorschläge mit Traversen-U, -Karree, etc...

    "Klappe zu Gehirn! Sonst kriegst du eins mit dem Wattestäbchen."
    H. J. Simpson

    Thomas Albenberger
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  • Sebastian Giese
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    • 15. Oktober 2024 um 14:07
    • #2

    Relativ einfach:

    Stative und Lifte mit egal wie vielen Beinen sind nur für zentrische Lasten gedacht, das sollte™ in der Anleitung stehen. Da eine Traverse auf zwei Liften keine zentrische Last ist, geht das grundsätzlich nicht. Stative sind für Mikrofone oder Lautsprecher, Lifte sind Aufbauhilfen um eine Traverse auf Höhe zu fahren. Fertig.

    Ich weiß dass wolltest du nicht hören, aber so ist es nunmal.

  • doublefish
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    • 15. Oktober 2024 um 14:16
    • #3

    Demzufolge ist sowas hier nicht erlaubt?

  • Sebastian Giese
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    • 15. Oktober 2024 um 14:29
    • #4

    Nein, natürlich nicht. Wie kommt jemand auf die Idee das sowas sicher wäre?

  • test
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    • 15. Oktober 2024 um 14:55
    • #5

    verabschiede dich mal von: das haben die auch so gemacht.

    das ist oft falsch und nur der Tatsache geschuldet, das es nichts kosten darf. alles andere ist dem Auftraggeber ja egal, weil er einfach keine Vorstellungen hat, was die Folgekosten so werden können.

    bei deinem Foto, lassen wir mal ob die Stative dafür geeignet sind, außen vor. frag dich doch mal, was mit den Auslegern passiert, wenn der rasen nass wird!

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

    Einmal editiert, zuletzt von test (15. Oktober 2024 um 15:15)

  • TomyN
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    • 15. Oktober 2024 um 15:25
    • #6

    Also mit meiner technischen Mechanik komme ich da schon auf eine zentrische Belastung. Die Truss auf Stativ Adapter die ich kenne, sind auch so aufgebaut, dass sie ein eventuelles Moment nicht auf das Stativ übertragen.
    Das heißt ausdrücklich nicht, dass so eine Konstruktion immer zulässig ist, aber die zentrische Belastung wäre meiner Meinung nach der falsche Ansatz um es für ungültig zu erklären.
    Ein erster Blick sollte immer in die Vorgaben des Herstellers des Statives/Lifts gehen.

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
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  • treibsand
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    • 15. Oktober 2024 um 15:27
    • #7
    Zitat von test

    bei deinem Foto, lassen wir mal ob die Stative dafür geeignet sind, außen vor. frag dich doch mal, was mit den Auslegern passiert, wenn der rasen nass wird!

    Chapeau.

    Bummelig 2x 20m² Molton als Segelfläche in einem halboffenen Zirkuszelt auf Liften auf weichem Unterboden. Das ist ja schon mutwillig!

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • ThomasA
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    • 15. Oktober 2024 um 16:18
    • #8

    Danke für die ersten Antworten, aber bitte bleibt beim Thema! Keine Beispielfotos, keine Diskussionen, was vielleicht in welchem Fall...

    Was ist erlaubt und wo stehts?

    Erste Antwort (danke nochmal!): Bedienungsanleitung des Stativs/Lifts.

    Bitte weitermachen, aber konkret zur Fragestellung. Danke und lg

    "Klappe zu Gehirn! Sonst kriegst du eins mit dem Wattestäbchen."
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    Thomas Albenberger
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  • zegi
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    • 15. Oktober 2024 um 17:29
    • #9
    Zitat von ThomasA

    Danke für die ersten Antworten, aber bitte bleibt beim Thema! Keine Beispielfotos, keine Diskussionen, was vielleicht in welchem Fall...

    Das ist ein Forum und keine Rechtsberatung *finger

    Der Ton macht die Musik.

  • ThomasA
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    • 15. Oktober 2024 um 17:42
    • #10
    Zitat von zegi

    Das ist ein Forum und keine Rechtsberatung *finger

    Merci, sehr hilfreich. ;)

    However, ist doch eine einfache Frage und da gibts Statiker*innen, Menschen für Veranstaltungssicherheit, Firmeneigentümer, Meister für dies und das... irgendwer wirds schon wissen, denk ich mal.

    lg

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  • doublefish
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    • 15. Oktober 2024 um 17:47
    • #11
    Zitat von test

    bei deinem Foto, lassen wir mal ob die Stative dafür geeignet sind, außen vor. frag dich doch mal, was mit den Auslegern passiert, wenn der rasen nass wird!

    Das foto habe ich in einem PA-profi subReddit aufgschnappt und mich damals schon gewundert...
    Na dann bin ich ja beruhigt dass soetwas nicht der Norm entspricht.

  • Marian Humann
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    • 15. Oktober 2024 um 18:02
    • #12
    Zitat von ThomasA

    irgendwer wirds schon wissen, denk ich mal.

    Im Zweifel der Hersteller bzw. Inverkehrbringer. Steht der Aufbau so in der Bedienungsanleitung? Dann wird's indoor schon passen.

    Outdoor sind wir in Deutschland da als fliegender Bau unterwegs, das ist eine andere Geschichte. Wie die in Österreich aussieht, weiß ich nicht.

  • Online
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    • 15. Oktober 2024 um 19:48
    • #13

    Man kann auch einfach mal fünfe grade sein lassen und den gesunden Menschenverstand (oder ist das in Österreich der Hausverstand?) nutzen. 5m Truss mit sechs 100 Watt LED heads und ein paar LED Spots auf zwei Dreibeinen mit ausreichend Leistung in 3,5m Höhe Indoor haben noch wirklich niemanden umgebracht. Kann man also machen. Oudoor nutzt man nur was Outdoor zugelassen ist, auf Rasen gar nicht, auf Beton schon eher.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • Christian S.
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    • 15. Oktober 2024 um 20:46
    • #14

    Österreich fehlt mir in den Details - konkret wo es dort nachzulesen ist. In D (und daran lehnt sich der Nachbar gerne mal an), zählen natürlich die Punkte aus Versammlungsstättenverordnung dazu. Und die BG-Vorgaben/Gesetze/Richtlinen/Hinweise - egal ob mit Gesetzescharakter und formal oder praktisch-verständlich: Im Zweifel sind die "Stand der Technik" und damit nicht zu ignorieren. Die nötigen Ableitungen daraus sind selber zu treffen.

    Ansonsten macht die Fußanzahl für mich nicht wirklich einen Unterschied - die daraus resultierenden Folgen (Punktlast, Abstände der Aufpunkte) schon eher, zumal die 3-Bein-Kollegen eher für niedrige Lasten ausgelegt sind.

    Dann Defintion und Einsatzzweck nach Hersteller: Ist es (nur) eine Aufbauhilfe?

    Zu deiner Frage und Betrieb gehört natürlich auch:

    - Wartungen/Prüfungen erfolgt

    - fachkundiges Personal für Aufbau

    - Lasten im Betriebsbereich (auch bei externen Störungen oder wenn man sich ganz schnell unbemerkt statisch unbestimme System baut)

    - nötige PSA vorhanden

    - D: Arbeitsanweisung vorhanden bzw. wenn nötig in Gefährdungsbeurteilung aufgenommen und entsprechend behandelt, Maßnehmen umgesetzt und geprüft...

  • HenrySalayne
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    • 15. Oktober 2024 um 21:16
    • #15
    Zitat von ThomasA

    - Unter welchen Bedingungen darf ich eine zwischen zwei 3-Bein-Stativen/Liften montierte Traverse einsetzen?

    - Die selbe Frage für 4-Bein-Stative/Lifte

    Ich kann zur österreichischen Rechtslage auch nicht sagen, möchte aber zwei Dinge anmerken:

    • Die Anzahl der Beine ist grundsätzlich egal, allerdings bestimmt das durch die Beine aufgespannte Polygon in erster Näherung die Kippachse. Bei gleichen Beinlängen liegt die Kippachse bei dreibeinigen Konstruktionen näher am Zentrum als bei vierbeinigen Konstruktionen.
    • Problematisch bei vielen dreibeinigen (und einigen vierbeinigen) Konstruktionen sind die klappbaren Beine. Bei steckbaren Auslegern werden die Ausleger bei Last zwangsweise in der Hülse verkantet und der Rast- oder Steckbolzen dient nur als Herausziehsicherung. Bei klappbaren Beinen muss eine formschlüssige Verbindung vorhanden sein (üblich Rast- oder Steckbolzen, oftmals mit einer kraftschlüssigen Sicherung). Diese Verbindung muss dauerhaft die gesamte Last aufnehmen und den Lift am Einklappen hindern. Das führt natürlich dazu, dass hier ein weiterer Failure Mode gegenüber einem Lift mit Steck-Auslegern vorhanden ist.

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • test
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    • 15. Oktober 2024 um 22:24
    • #16

    frag einfach mal einen statiker, was er dazu sagt. die geben ab und an auch schon mal mailseelsorgerisch tipps, was geht und was nicht.

    ... und mal ganz direkt: wenn du nicht willens bist, mal zu googeln, was bei euch für regeln der technik gelten, dann lass die finger von solchen konstrukten. da kommt nämlich noch ne ganze menge mehr auf dich zu als nur ob man da stative verwenden darf oder nicht.

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  • tby83
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    • 15. Oktober 2024 um 23:26
    • #17
    Zitat von Sebastian Giese

    Lifte sind Aufbauhilfen um eine Traverse auf Höhe zu fahren. Fertig.

    Wenn man sich den Markt anguckt, ist das wohl nicht ganz so einfach. Bei Liften unterscheidet man ja zwischen Teleskop- und Gabelliften. Zweite werden tatsächlich zum Aufbauen von Traversen verwendet, aber eben auch um Line Arrays in die Höhe zu bekommen. Nun stellt sich die Frage, was man dann mit einem Teleskoplift macht? Und warum haben dann die Traversenadapter Bolzen? Ist die Idee dahinter nach dem Hochfahren der Traversen mit der Leiter hinterher zu steigen, um diesen Bolzen zu entfernen und den Lift wieder herunterkurbeln zu können? Warum verkaufen die Händler Bundles mit 2 Liften und 4m Truss dazu? Und was hat sich denn Fantek bloß bei dem Bild im Anhang (aus dem Katalog von Fantek entnommen gedacht)?

    Was auf jeden Fall immer in der Anleitung steht: Man benötigt einen festen Untergrund. Rasen gehört sicher nicht zu dieser Kategorie.

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  • test
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    • 15. Oktober 2024 um 23:48
    • #18

    eigentlich ist es doch einfach: gibt es eine möglichkeit, wenn was passiert, jemaden anders in die haftung zu nehmen oder nicht. wenn nein, dann eine andere lösung finden. wenn ja, dann ist alles ok.

    das ist mal die einfach treffende aber sicher auch zynische formulierung.

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  • Christian S.
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    • 16. Oktober 2024 um 09:12
    • #19
    Zitat von tby83

    Warum verkaufen die Händler Bundles mit 2 Liften und 4m Truss dazu?

    Weil sie es verkaufen können oder irgendein Marketing/Salesmensch glaubt, dass dies so sein könnte. Die Fachkräfte brauchen wir auf Produktionen! Es gibt viele Produkte bei denen man das sich fragen kann... Wie war das eigentlich mit Liften nach neuer Norm - warum stellt man noch alte her oder verkauft welche?

    Für den Aufbau im Lager oder der geschlossenen Probenhalle ohne Deckenlast mag das auch gar nicht so verwerflich und sicher nutzbar sein.

  • Lampenschubser
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    • 16. Oktober 2024 um 10:31
    • #20

    Lifte nach neuer Norm ... ich würd da eher behaupten das eher die Meisten die Norm nicht einhalten als anders rum.

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    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

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