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Afa Tabelle für Veranstaltungstechnik ??

  • thth2000
  • 9. November 2003 um 19:19
  • thth2000
    Beiträge
    62
    • 9. November 2003 um 19:19
    • #1

    Hallo,

    kennt jemand von euch eine Afa Tabelle für die Branche: Veranstatlungstechnik, aus welcher die regulären gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabschreibzeiten ersichtlich sind?

    In der gängigen Afa Tabelle finde ich nur die Abschreibezeit von Beschallunfsanlagen, welche mit 9 Jahren angegeben ist.

    Ich frage mich halt, über welchen Zeitraum ich:
    Trussing, Halter für Trussing, MovingHeads, Nebelmaschinen e.t.c. abschreiben kann...

    Theimer und Mager GbR - Veranstaltungstechnik
    Libellenweg 81
    60529 Frankfurt

  • tthorsten
    Beiträge
    17.024
    • 9. November 2003 um 20:37
    • #2

    9 jahre ist zulang nach 5jahrne ist das meiste doch schreott bei beamern ist es ncoh schneller 1 jarh und überholt dann geht es noc hmal nen jarh und dann ist es vorbei.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • AMLB
    Beiträge
    1.101
    • 9. November 2003 um 20:44
    • #3

    Bei uns wird die ganze Technik in 5 Jahren abgeschrieben (lt. unserem Steuerberater). Bisher noch keine Probleme. In begründeten Fällen (aber Vorsicht!!!) geht´s auch in 3 Jahren (wie PCs zum Beispiel).

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • thth2000
    Beiträge
    62
    • 9. November 2003 um 20:47
    • #4

    Erstmal danke für eure Antworten, werde jetzt soweit alles innerhalb von 5 Jahren abschreiben so lange es nicht im vorhinein ersichtlich ist, dass diese Geräte nur 3 Jahre im Betrieb bleiben.


    Wie sieht es eigentlich mit kleineren Anschaffungen aus:
    Leuchtmittel; Nebelfluid; Zubehör jeglicher Art wie Kabel e.t.c?
    Bei diesen Artikeln auch 5 Jahre oder eher weniger!?

    Theimer und Mager GbR - Veranstaltungstechnik
    Libellenweg 81
    60529 Frankfurt

  • AMLB
    Beiträge
    1.101
    • 9. November 2003 um 20:50
    • #5

    Alles unter EUR 400.00 netto wird sofort zu 100% abgeschrieben.
    Die 5-jährige Abschreibungsdauer bezieht sich nur auf Anlagevermögen
    > 400.00 EURO netto!

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • thth2000
    Beiträge
    62
    • 9. November 2003 um 20:52
    • #6

    Also gilt der Grundsatz der "alleinigen Nutzbarkeit" dann doch nicht!?
    Denn Nebelfluid kostet weit unter 400€, ist aber nicht allein nutzbar.
    So ist es z.B. auch bei PC Artikeln! Eine Maus z.B. kann man nicht sofort, also in einem Jahr absetzen, da sie nicht alleine, also ohne PC nutzbar ist!

    Oder lässt sich dies nicht auf den Bereich Veranstaltungstechnik übertragen!?

    Theimer und Mager GbR - Veranstaltungstechnik
    Libellenweg 81
    60529 Frankfurt

  • AMLB
    Beiträge
    1.101
    • 9. November 2003 um 21:11
    • #7

    Nebelfluid ist wie Gaffa-Band, Kabelbinder oder Glühlampen VERBRAUCHSMATERIAL. Deshalb Abschreibung in einem Rutsch, wenn kleiner 400.00 EUR netto.

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • thth2000
    Beiträge
    62
    • 9. November 2003 um 21:20
    • #8

    Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
    Das mit dem Verbrauchsmaterial klingt logisch... :)

    Und wie wäre das jetzt zum Beispiel bei einer kleinen Endstufe oder einem günstigen Effektgerät, welches weniger als 400€ kostet!?

    Abschreibung in einem Jahr oder muss es dann auch auf mehrere verteilt werden!?

    Theimer und Mager GbR - Veranstaltungstechnik
    Libellenweg 81
    60529 Frankfurt

  • AMLB
    Beiträge
    1.101
    • 9. November 2003 um 21:33
    • #9

    ALLES, was weniger als 400.00 Euro bei der Anschaffung kostet, kann in einem Jahr abgeschrieben werden. ALLES, was teurer ist, wird auf 5 Jahre verteilt!

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • thth2000
    Beiträge
    62
    • 9. November 2003 um 21:38
    • #10

    Nochmals vielen Dank für die rasche Hilfe! Jetzt sind wirklich alle Unklarheiten beseitigt, super... :lol:

    Theimer und Mager GbR - Veranstaltungstechnik
    Libellenweg 81
    60529 Frankfurt

  • ADMIN
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    • 10. November 2003 um 00:38
    • #11
    Zitat von "AMLB"

    Alles unter EUR 400.00 netto wird sofort zu 100% abgeschrieben.

    Der Fachbegriff dazu lautet Geringwertige WirtschaftsGüter, kurz GWG.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ton(i)
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    • 10. November 2003 um 01:21
    • #12

    genauer gesagt 410 EUR umgenau zu sein - sind zwar nur 10 aber die können manchmal hilfreich sein

  • f8274
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    • 10. November 2003 um 11:36
    • #13

    in den afa-tabellen ist doch alles aufgeführt, was für uns interessant ist:
    mischpulte (4 jahre), lautsprecher (5 Jahre), etc. pp

    afa-tabellen:

    http://www.steuernetz.de/afa/tabellen/l/l7.html

    vorsicht: zwei boxen, die pro stck. 395,- eur kosten, kann man nicht als GWG sofort absetzen, da man vom paarweisen gebrauch ausgeht.

    und noch was zu gwg: nur dann im erklärungsjahr voll abzugsfähig, wenn bis zum 30.06. (also im 1. halbjahr) angeschafft. ab dem 1.7. heisst es verteilen auf 2 jahre (50/50).

    findet man alles auch im netz.

    bspw.:

    http://www.steuerlexikon-online.de/Abschreibung_degressiv.html

    man kann sich nun entscheiden, ob man linear (bspw. 4 jahre lang 25%), oder degressiv (mit fallenden beträgen) abschreibt.

    ist das met. abgeschrieben, bleibt als erinnerungsposten 1,- eur im anl.-verzeichnis stehen, um im verkaufsfalle wieder als einnahme herangezogen werden zu können.

    da bei uns die sachen bereits wieder rausgekloppt werden, bevor sie abgeschrieben sind, ist das ein ziemliches heckmeck.

    thorsten: einen beamer soll in 1 jahr nix mehr taugen? das halte ich für ein gerücht. 3-5 jahre kann man durchaus damitarbeiten, wenn man gleich einen richtigen gekauft hat. wenn du heute einen 5.000 oder 10.000 AL-Beamer kaufst, kannst duihn auch noch in 5 jahren vermieten. was anderes sind die fallenden Preise, aber das ist gut so!

  • thth2000
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    62
    • 10. November 2003 um 15:58
    • #14

    Darf man als Kleinunternehmer nach USTG die eingekauften Gegenstände abschreiben, wann man möchte oder muss man sie exakt zum Kaufdatum abschreiben!?

    Theimer und Mager GbR - Veranstaltungstechnik
    Libellenweg 81
    60529 Frankfurt

  • KREISS
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    • 10. November 2003 um 16:06
    • #15
    Zitat von "f8274"

    was anderes sind die fallenden Preise, aber das ist gut so!

    Leider OT, aber was soll daran gut sein?
    Das sich bald jeder Garagenverleih son Ding besorgt und damit Unfug macht???

  • MatzeRockt
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    • 10. November 2003 um 16:31
    • #16
    Zitat von "thth2000"

    Darf man als Kleinunternehmer nach USTG die eingekauften Gegenstände abschreiben, wann man möchte oder muss man sie exakt zum Kaufdatum abschreiben!?

    Andersrum: Auch als Kleinunternehmer MUSST du Gegenstände abschreiben, die mehr als 410,-Euro (Anlagegüter) gekostet haben.

    Grüße
    Matze

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • ton(i)
    Verifiziert
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    • 10. November 2003 um 17:21
    • #17
    Zitat von "f8274"

    und noch was zu gwg: nur dann im erklärungsjahr voll abzugsfähig, wenn bis zum 30.06. (also im 1. halbjahr) angeschafft. ab dem 1.7. heisst es verteilen auf 2 jahre (50/50).


    Das ist falsch. Geringfügige Wirtschaftsgüter werden immer zu 100% abgeschrieben - auch wenn ich diese am 31.Dez kaufe.

  • f8274
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    • 12. November 2003 um 18:20
    • #18
    Zitat von "Kai"

    Leider OT, aber was soll daran gut sein?
    Das sich bald jeder Garagenverleih son Ding besorgt und damit Unfug macht???

    Stimmt, bezieht sich aber auf Thorstens Aussage, einen beamer innerhalb kurzer Zeit vergessen zu können. zur aussage gut, dass diese teile langsam billiger werden stehe ich, weil ich einleidtragender der bisherigen preiskartelle :wink: war, und ich mich darüebr freue, dass man inzwischen auch leistungsstarke geräte günstiger erhalten kann. wüßte nicht, welchen unfug man mit nem beamer anstellen kann, ist ja nichts gefährliches dran. aufregen können sich doch nur die, die bisher überzogene preise genommen und bekommen haben.

    ich finde es gut, dass dieser markt endlich mal in bewegung kommt, damit auch bei mittelgroßen va dvd`s und videos abgespielt werden können.

    Toni: du hast recht, hatte ich falsch in erinnerung, danke für die berichtigung. übrigens: man muss gwgs nicht im anschaffungsjahr abschreiben, was auch nicht jeder weiss- und da kann es u.u. sinn (jahr mit wenig umsatz) machen, ein gwg bspw. auf 3 oder mehr jahre abzuschreiben. die 410,- eur gelten für netto.

    abweichungen von den afa-tabellen kann man mit begründung auch mit seinem FA-Beamten vereinbaren oder erstmal mit dem STB bereden.

  • KREISS
    Profi
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    • 12. November 2003 um 19:25
    • #19
    Zitat von "f8274"

    Stimmt, bezieht sich aber auf Thorstens Aussage, einen beamer innerhalb kurzer Zeit vergessen zu können. zur aussage gut, dass diese teile langsam billiger werden stehe ich, weil ich einleidtragender der bisherigen preiskartelle :wink: war, und ich mich darüebr freue, dass man inzwischen auch leistungsstarke geräte günstiger erhalten kann. wüßte nicht, welchen unfug man mit nem beamer anstellen kann, ist ja nichts gefährliches dran. aufregen können sich doch nur die, die bisher überzogene preise genommen und bekommen haben.

    ich finde es gut, dass dieser markt endlich mal in bewegung kommt, damit auch bei mittelgroßen va dvd`s und videos abgespielt werden können.

    Toni: du hast recht, hatte ich falsch in erinnerung, danke für die berichtigung. übrigens: man muss gwgs nicht im anschaffungsjahr abschreiben, was auch nicht jeder weiss- und da kann es u.u. sinn (jahr mit wenig umsatz) machen, ein gwg bspw. auf 3 oder mehr jahre abzuschreiben. die 410,- eur gelten für netto.

    abweichungen von den afa-tabellen kann man mit begründung auch mit seinem FA-Beamten vereinbaren oder erstmal mit dem STB bereden.

    Nein, ein Projektor ansich ist nicht sonderlich gefährlich...
    Schlimm ist es nur wenn Leute sich Hoppygeräte kaufen und sie zb. mit Kabelbindern an die Billigtruss spannen - juhu endlich billige Geräte für jeden.
    Hinzu kommt das eher ein Problem im Preisverfall sehe als einen Vorteil.
    Es ist doch wie mit den Bastelverleihern - ich habs günstig gekauft und mach es eh nur aus Hobby...dann kann ich dem Kunden ja günstige Preise anbieten...
    Leider bleibt der Service bei solchen anbietern auf der Strecke!

    Wie denkst Du denn über zb. Wartungsservice von AV Equipment, oder ist Dir nur Wichtig das Du auf dem Diskojob ne DVD zeigen kannst?

  • Mechwerkandi
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    • 13. November 2003 um 11:59
    • #20
    Zitat von "AMLB"

    Nebelfluid ist wie Gaffa-Band, Kabelbinder oder Glühlampen VERBRAUCHSMATERIAL. Deshalb Abschreibung in einem Rutsch, wenn kleiner 400.00 EUR netto.

    Leider verkehrt.

    Keine Abschreibung auf Verbrauchsmaterial.
    Verbrauchsmaterial wird, egal mit welchem Betrag, voll auf Kostenkonto gebucht. ( Konto 4980 Skr 03)
    Wenn einer Gaffa für 1.000 € netto kauft, bleibt's trotzdem ein Betriebsbedarf.

    Ein GWG muss eigenständig nutzbar sein, wie z.B. ein Elektrowerkzeug.
    Läuft dann über Konto 4855 Skr 03, bis netto 410,- €.
    Kleingeräte bis netto 60,-€ Konto 4985 Skr 03.

    Quelle:
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