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Gewerbe auf 2 Personen?!?

  • peckatler
  • 28. Dezember 2003 um 19:53
  • peckatler
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    • 28. Dezember 2003 um 19:53
    • #1

    Hallo!
    Kurze Frage:
    -was für möglichkeiten gibt es bei der gewerbeanmeldung:
    -> nur auf einen namen
    -> oder auf beider?! (wenn man zu zweit ist)

    -> wie verhalten sich dann freibetragsgrenzen (wenn zu zweit)? (Gewinn/Umsatz....)

    Tom

    Thomas Möller
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    Thomas Möller


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  • Clyde
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    • 28. Dezember 2003 um 21:07
    • #2

    Gewerbe kann man nur auf eine Person anmelden.
    Wenn dann müsstest Du eine Personengesellschaft anmelden, im einfachsten Fall eine GbR.
    Da gilt der Leitspruch, "Einer für alle und Alle für einen".
    Sollte man sich überlegen, da, wenn der andere Mist baut bist DU auch mit dran...

    Du kannst Dich bei der IHK aber informieren...was Du auch auf jeden Fall tun solltest!

  • ADMIN
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    • 28. Dezember 2003 um 23:35
    • #3

    Wenn wir mal so Sachen wie eine GmbH aussen vor lassen, dann bilden 2 Personen eine GbR, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Jeder meldet dann sein Gewerbe an, es gibt also 2 Gewerbescheine.

    Es wird eine gemeinsame Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemacht, der Gewinn oder der Verlust auf die Beteiligten aufgeteilt, die dann jeder in seiner ganz persönlichen Steuererklärung angibt.

    Was die Haftung betrifft: Jeder haftet unbeschränkt für die Gesellschaft.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • rockline
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    • 29. Dezember 2003 um 10:36
    • #4

    Nur keine GBR - ist großer Unsinn mit unabsehbaren Haftungsfolgen/verpflichtungen für den Kompagnon, der eine haftet für den anderen - bis in den privaten Bereich hinein!

    Meldet jeder für sich ein einfaches Gewerbe an (15.-), jeder macht brav seine eigene Steuer......und bei Aufträgen schreibt ihr euch gegenseitig ne Rechnung über die jeweilige Hälfte!

    Einer von euch beiden schickt die Rechnung an den VA - und gut ist.
    Stefan

  • peckatler
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    • 29. Dezember 2003 um 14:49
    • #5

    Danke!

    Thomas Möller
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  • Eric
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    • 29. Dezember 2003 um 16:37
    • #6

    is diese oben genannt Variante so legal ???

  • Kracky
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    • 29. Dezember 2003 um 17:36
    • #7

    Du meinst ob eine GbR legal ist? Aber sicher doch, ist sogar Gesetzlich. Wobei das mit den zwei Gewerbescheinen ist eine strittige Angelegenheit, zumindest hier in Baden-Württemberg, da du hier automatisch, wenn du eine Firma anmeldest, auch Müllgebühren bezahlst und IHK Mitglied wirst. Den IHK Beitrag, kannst du unterbinden, sollange du nicht riesen Umsätze machst, aber die 128 Euro Müll Gebühren muß jeder der einen Gewerbeschein besitzt bezahlen, ob er will oder nicht und dazu kommt noch, du hast nicht mal Anspruch auf einen Mülleimer, wenn du den als Firma haben möchtest, dann kannst du den ganz schön selber bezahlen.

    Darum, haben wir unsere GbR auf einen Gewerbeschein und das ist auch so vom Finanzamt schriftlich akzeptiert worden.

    Abrechnung, ist wie vom Admin beschrieben, Firma macht ihre Abrechnung, Gewinn u. Verlußt geht dann Anteilsmäßig aufgeteilt in die Private Einkommenssteuererklärung mit ein.

    So send se die Schwoba, spare wo ma ko!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
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  • Eric
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    • 29. Dezember 2003 um 18:02
    • #8
    Zitat von "rockline"

    Nur keine GBR - ist großer Unsinn mit unabsehbaren Haftungsfolgen/verpflichtungen für den Kompagnon, der eine haftet für den anderen - bis in den privaten Bereich hinein!

    Meldet jeder für sich ein einfaches Gewerbe an (15.-), jeder macht brav seine eigene Steuer......und bei Aufträgen schreibt ihr euch gegenseitig ne Rechnung über die jeweilige Hälfte!

    Einer von euch beiden schickt die Rechnung an den VA - und gut ist.
    Stefan

    ich meinte eigentlich diesen beitrag ....

  • Kracky
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    • 29. Dezember 2003 um 18:05
    • #9

    Sicher geht das, ist nur ein Riesiger Geldknoten, das ganze, über zwei Geschäfte abzuwickeln. Aber nichts anderes als eine Subunternehmer Anstellung, der eine kassiert den Event, der andere Kassiert als Subunternehmer, seinen Anteil am Event ab. Jeder macht seine Seuern und sein Geschäft selber. Ist zwar sicherer aber auch nicht der Weißheit letzter Schluß.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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    • 29. Dezember 2003 um 22:20
    • #10

    Wobei bei Schadensfällen auch der Unternehmer für den Subunternehmer haften kann. Betriebshaftpflicht ist also wesentlich wichtiger als eine Trennung der Unternehmen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • peckatler
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    • 30. Dezember 2003 um 09:41
    • #11

    Kracky

    -also würde das ganze dann so aussehen? :

    => ein Gewerbeschein mit 2P in Form einer GbR ???
    => Plus Bestätigung/Annahme FA ???

    Tom

    Thomas Möller
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  • Carm
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    • 30. Dezember 2003 um 10:33
    • #12

    nein !!! jeder beteiligte an der GbR muss einen eigenen gewerbeschein haben. aber offensichtlich ist das von landkreis zu landkreis unterschiedlich (oder bundeslandabhängig). gewerbesteuer ziehen aber die gemeinden ein - von daher wohl landkreisabhängig. in münchen musst jedenfalls für eine GbR jeder beteiligte einen schein haben.

    aber da fragst du am besten mal beim amt direkt nach, auch wegen der gewerbebezeichnung. die ist auch nicht ganz unwichtig je nachdem was du alles machen willst. u.u. kann dir da auch dein steuerberater weiterhelfen.

  • rockline
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    • 30. Dezember 2003 um 11:37
    • #13
    Zitat von "Carm"

    nein !!! jeder beteiligte an der GbR muss einen eigenen gewerbeschein haben. aber offensichtlich ist das von landkreis zu landkreis unterschiedlich (oder bundeslandabhängig). gewerbesteuer ziehen aber die gemeinden ein - von daher wohl landkreisabhängig. in münchen musst jedenfalls für eine GbR jeder beteiligte einen schein haben.

    aber da fragst du am besten mal beim amt direkt nach, auch wegen der gewerbebezeichnung. die ist auch nicht ganz unwichtig je nachdem was du alles machen willst. u.u. kann dir da auch dein steuerberater weiterhelfen.

    Nicht so kompliziert....Gerwebesteuer 8) ..da muß aber erst mal anständig was kommen, bevor man pflichtig wird! Außer GmbH - da zahlst Du auch ohne einen Cent Gewinn schon Gewerbesteuer.

    Die Gewerbesteuer wird erst ab soundsoviel Euro Gewinn im Jahr fällig.Tritt diese Größenordnung ein, macht man doch ruckzuck nei neue kleine Firma zusätzlich auf! Dann haben "leider" nur zwei kleine Firmen zu wenig Einzelgewinn, um der Gemeinde was abzugeben :cry:

    Die Sache mit den beiden Teilhabern und jedem sein eigener Gewerbekram ist supereasy: Der eine schreibt die Rechnung an den Veranstalter/Kunden - der andere schreibt dem Kollegen eine Rechnung zur "Vermietung von XYZ am soundsovielten daunda" zu xy Euro. Beim nächsten Mal und einem anderen Kunden geht die Mühle andersrum.....

    Dem FiAmt ist das egal, die wollen ihren Anteil an MwSt. Differenz und später noch ihre Spaßsteuer (Reibach bzw. Einkommenssteuer). Von wem und woher ist denen im Prinzip egal, Hauptsache jeder für sich hat eine saubere Erklärung gemacht.

    Das hat nichts mit Scheinselbstständigkeit oder Subunternehmer zu tun, jeder macht "seine" Geschäfte und bucht zum Teil beim "gut bekannten" Kollegenverleiher.
    Daran ist nichts verboten oä.

    Eigentlich ist das die einzig vernünftige Lösung, GmbH ist zu teuer (notarielle Eintragung, Kapitaleinlage, Bilanzierungspflicht, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuerzwang), GBR ist überflüssiger Blödsinn ohne Vorteile,.....OHG, KG, AG nicht sinnvoll - bleibt nur Einzelunternehmer mit Eigenhaftung und eigener Betriebshaftpflicht!
    Stefan

  • tthorsten
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    • 30. Dezember 2003 um 11:43
    • #14

    hmm ich hab noch nie müll gehühren oder IHK bezhalt

    hab dnene immer was vor gejammertund das gin dann

    Feuerwehr hab ich auch nciht bezahlt und GEZ für die firma auch nie

    hmm irgendwas mach ich falsch.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • rockline
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    • 30. Dezember 2003 um 11:57
    • #15
    Zitat von "tthorsten"

    hmm ich hab noch nie müll gehühren oder IHK bezhalt

    hab dnene immer was vor gejammertund das gin dann

    Feuerwehr hab ich auch nciht bezahlt und GEZ für die firma auch nie

    hmm irgendwas mach ich falsch.

    Die IHK will schon Geld haben, bevor überhaupt ein Dollar Umsatz auf deinem Konto ist. Stichwort "Zwangsmitglied".

    Der Beitrag läßt sich aber steuerlich absetzen, halb so wild....und es gibt ein lustiges Heftchen, wo steht wer wo und mit wem Pleite gegangen ist.

    Sonst hat man nichts von diesem merkwürdigen Verein "IHK"!

    Müllgebühren....hat nichts unmittelbar mit Gewebe zu tun! Meine Company ist auf meine Privatadresse angemeldet. Ich bin ich selbst.....produziert mein Gewerbe deshalb mehr Müll? Das ich anderswo irgendwelche Sachen gelagert habe, kann denen doch gestohlen bleiben!

    Feuerwehr? Den Beitrag kenn selbst ich noch nicht - wohl aber die Freunde der GEZ, haben letztens den Kollegen beim Radiohören im Lager erwischt :lol: - und schon muß er löhnen!
    Stefan

  • ADMIN
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    • 30. Dezember 2003 um 23:09
    • #16
    Zitat von "rockline"

    Außer GmbH - da zahlst Du auch ohne einen Cent Gewinn schon Gewerbesteuer.

    Das ist nicht mehr ganz "up to date": Die Gewerbekapitalsteuer gibt's nicht mehr, und ohne Ertrag (=Gewinn) keine Gewerbeertragssteuer.

    Als GmbH ist man allerdings zwingend bilanzierungspflichtig und somit Soll-Versteuerer: Sobald man die Rechnung schreibt, muss der Betrag versteuert werden, auch wenn der Kunde nicht zahlt (man kann dann aber später den Betrag als uneinbringbar abschreiben....).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • logi
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    • 31. Dezember 2003 um 01:55
    • #17
    Zitat von "rockline"

    ...Sonst hat man nichts von diesem merkwürdigen Verein "IHK"!...


    Wieso, darfst doch alle paar Jahre mit wählen gehen :D

    Gruß Frank

  • mEon
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    • 3. Januar 2004 um 17:48
    • #18

    Wie ist das eigentlich in einem Fall, in dem 2 Verleiher
    (einzelunternehmer) einfach kooperieren und offiziell einen Verleih
    darstellen.

    Dürfen die dann schreiben "X&X Veranstaltungstechnik, http://www.XundX.de".
    Jeder sackt genau soviel ein wie von seinem zeugs verliehen wurde.

    Nun wegen der Betriebshaftpflicht.... Geht das, dass ein Versicherung für beide abgeschlossen wird?
    Und Wie ist das, wäre es da dann nicht günstiger evtl. eine GBr mit einem Gewerbeschein zu machen? oder braucht man als Verleiher auf jeden Fall einen Schein?????

    :roll:

  • Volker
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    • 3. Januar 2004 um 22:52
    • #19

    Hallo!

    Das Problem beim o.g. Kollegen-Modell ist zum einen der Materialbesitz, denn entweder muß im diesem Falle der eine oder der andere kaufen, oder jeder genau die Hälfte an Geräten. Bei teueren Einzelgeräten wird es aber lästig sich zu einigen, wer es mit welchem Geld kaufen darf und schließlich besitzt. Wnn man sich dann aus irgendwelchen Gründen nach Jahren entscheidet, z.B. bei Movinglights vom Hersteller a komplett auf Hersteller b zu wechseln und noch 20 Stück mehr zu kaufen (alles total fiktiv), dann fällt für die alten dinger, die natürlich ganz abgeschrieben aber dennoch kein scheiss sind und daher auf dem Gebrauchtmarkt noch einen schönen Preis erzielen, ein sog. Veräußerungsgewinn an, der sich voll in der Einkommensteuer der jeweiligen Einzelfirma niederschlägt. Um diese Steuern zu zahlen muß dann wieder Geld entnommen werden und das ganze zieht einen größeren Rattenschwanz nach sich.
    Im übrigen sei bemerkt, dass aufmerksame Finanzbeamte dieses Modell nicht wirklich akzeptieren. Es handelt sich aufgrund stetiger Zusammenarbeit und vor allem bei gemeinsamen Projekten (und evtl. sogar noch gemeinsamem Lager, LKW usw...) im Prinzip doch um mindestens eine Arbeitsgemeinschaft mit sämtlichen Konsequenzen.
    Dies gilt insbesondere für die Gewerbesteuer. Es handelt sich beim gemachten Vorschlag streng genommen um ein Gewerbesteuersparmodell, denn jeder Einzelgewerbetreibende bekommt den vollen Freibetrag. Wenn sie eine GbR hätten, bekämen sie ihn nur ein mal. Das kann vom Gesetzgeber so nicht gewollt sein und daher gibt es für solche Konstruktionen bereits entsprechende Rechtsprechung.
    Auch findige Leute, die den Besitz ausgegliedert haben und ständig an eine andere (eigene) Gesellschaft für das operative Geschäft vermieten wurden letztendlich von der Rectsprechung auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt ( " Betriebsaufspaltung " ich rege an ggfs. mal zu googlen). Hier werden beide oder mehrere Gesellschaften mit den gleichen Teilhabern zu einer zusammengfaßt und steuerlich gewürdigt.

    Ich will hier aber nicht weiter in die Details ghen, das ginge zu weit.
    Solange es läuft ist es gut und mehr will ich dazu jetzt nicht weiter ausführen. Nur wenn man was neues auf die Beine stellt sollte man sich ggfs. genau informieren und sich auch der Risiken der Handlungsweise bewußt sein. Im Extremfall kommen vom Finanzamt 13 Jahre auf einmal und führen zu einer lustigen Nachzahlung (10 Jahre Hinterziehung + Festsetzungsverjährung).

    Wir haben seit über 10 Jahren eine GbR und keine Probleme.
    Wenn man keine risikobehafteten Geschäfte macht (mit der Möglichkeit des Zahlungsausfalls) und vernünftige Mitgesellschafter hat, hat man auch in der Regel kein Problem.
    Etwas aufwendiger, aber auch machbar ist noch die GbRmbH (nicht zu verwechseln mit einer GmbH). Aber auch das würde hier zu weit führen.

    Frohes neues Jahr,
    Volker

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    • 3. Januar 2004 um 23:21
    • #20
    Zitat von "mEon"

    Wie ist das eigentlich in einem Fall, in dem 2 Verleiher
    (einzelunternehmer) einfach kooperieren und offiziell einen Verleih
    darstellen.

    Dürfen die dann schreiben "X&X Veranstaltungstechnik, http://www.XundX.de".
    Jeder sackt genau soviel ein wie von seinem zeugs verliehen wurde.

    Wenn man so nach aussen auftritt, dann hat man eine GbR gebildet, mit allen steuer- und haftungsrechtlichen Konsequenzen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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