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Ist das erlaubt?(Lift mit 3 von 4 Beinen)

  • StephanT
  • 1. April 2004 um 17:02
  • StephanT
    Verifiziert
    Beiträge
    386
    • 1. April 2004 um 17:02
    • #1

    Tag!
    Hab da grad ein Bild gefunden und wollte mal fragen ob das da so zulässig ist...
    Wenn ja währe es ja ne gute Möglichkeit unliebsame Stützen aus dem weg zu räumen... Aber ich denke wohl eher das das total verboten ist, oder?

    http://cbg2004.de/gallery/view_photo.php?set_albumName=fball04_lenny&id=IMG_8668

    MfG
    Stephan Trogus

  • Tobias Zw.
    Profi
    Reaktionen
    821
    Beiträge
    2.857
    Termine
    27
    • 1. April 2004 um 17:11
    • #2

    Ja, das ist wahr. Das ist total verboten.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • steffen.haas
    Beiträge
    57
    • 2. April 2004 um 08:38
    • #3

    Hallo Gemeinde,

    natürlich ist ein solcher Aufbau nicht zulässig, da Produkte wie Lifte immer nur so aufgebaut werden dürfen wie der Hersteller es vorgesehen hat, ansonsten übernimmt dieser nämlich auch keine Haftung im Schadensfall. Die Ausleger an Towern sind dazu da die Last des Towers zutragen und diesen auszunivellieren. Werden anstatt von 4 vorgesehenen Füßen nur 3 angebaut, so ist dies nicht zulässig.

    LG, der Steffen

  • StephanT
    Verifiziert
    Beiträge
    386
    • 3. April 2004 um 10:17
    • #4

    Ok, dacht ichs mir doch... Des hätt ich auch niemals so gemacht, wird schon seinen Grund haben wenn der Hersteller da 4 Beine mitliefert *g*

    MfG
    Stephan Trogus

  • bastler
    Beiträge
    1.074
    Marktplatz Einträge
    1
    • 3. April 2004 um 11:36
    • #5

    Wie verhält sich das denn bei dem neuen Work-Lift dem LW-290, der hat zusätzlich zu den Auslegern auch noch zwei Spindeln direkt am Fuß, darf man da einen einzelnen Ausleger weglassen. Ich weis, ich könnte eigentlich auch beim Hersteller direkt nachfragen aber vielleicht weis es ja hier jemand.

    Gruß
    Michael

  • Philou
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    525
    • 6. April 2004 um 15:20
    • #6

    ..Verboten schon, aber halt in der Praxis oft anzutreffen!

    Viel Hilft Viel

  • fohhnfreak
    Beiträge
    386
    • 8. April 2004 um 12:23
    • #7

    Definitiv ned erlaubt.
    Aber umfallen wirds nett. Schon schlimmeres gesehen.

    Vielleicht hätte man jemanden Fragen sollen der sich damit auskennt...

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.756
    • 8. April 2004 um 21:47
    • #8

    Liebe Forum User wir wollen versuchen bei so wichtigen Themen wie Rigging und Strom etwas "profesioneller" zu werden. So simple Aussagen wie das ist erlaubt oder verboten werden diesem Anspruch nicht gerecht. Darum die Bitte solche Aussagen zu begründen mit den Zitaten oder Verweisen auf die Quellen.

  • Akustikfuzzi
    Beiträge
    208
    • 28. April 2004 um 01:20
    • #9

    Habt ihr euch mal Gedanken über die kräfte gemacht die bei einer solchen Konstruktion auftreten können.

    Wenn es sich hier statt um Lifte um die Tower eines GS handeln würde und diese auch noch entsprechend ausgesteift wären könnte man das Ganze so machen. Aber der Trussaufnehmer hier sit wohl nicht in der Lage seitliche Kräfte aufzunehmen.

    Stellt euch doch mal vor, dass sich irgendein betrunkener Gast der VA an diesem Lift festhält und diesen von außen Richtung der Tanzfläche drückt. Wohin wird denn diese kraft abgeleitet? In die Traverse und dann auf den zweiten Lift. Man sollte allerdings bedenken, dass diese Lifte nur für die Aufnahme von Normalkräften und nicht für die Aufnahme von Querkräften dimensioniert sind.

    Nebenbei: Eine solche Konstruktion habe ich auch schon auf einer VA des Saarländischen Rudfunks gesehen, aufgebaut von einer Firma die sich Meisterbetrieb nennt.

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