Nach §2 Absatz 3 dürfen folgende Personen diese Prüfung durchführen: Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister und Elektrogeselle. Wenn ich diese Prüfungen selber durchführen möchte, ist die Frage:Muss ich dafür Konzessionsträger bei den Energieversorgern sein? Der Tüv meint nein! Vorraussetzung ist natürlich, das ich diese Prüfung mit einem geeigneten Prüfgerät durchführe z.B. Secutest 3P von Gossenmetrawatt.
Wer darf die BGVA2-Prüfung durchführen?
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Hallo Andreas,
wenn ein Messgerät verwendet wird, welches über eine eindeutige "Gut/Schlecht-Anzeige" verfügt, dann dürfen die Prüfungen auch von "unterweisenen Personen" durchgeführt werden.
Die Unterweisung muss allerdings durch eine Elektrofachkraft erfolgt sein und auch dokumentiert sein.
Die Kompetenz der "Unterwiesenen Person" endet allerdings definitiv an dem Punkt, wenn das Gerät "schlecht" signalisiert.
Sobald sieser Fall eintritt, ist die "Unterwiesene Person" dafür verantwortlich, dass das geprüfte Gerät nicht mehr benutzt wird, bis es von einer "Elektro-Fachkraft" einer Prüfung/Reparatur unterzogen wurde.Ich hoffe, geholfen zu haben.
Gruss aus Nürnberg,
Buzz
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Als Ergänzung sei hier noch angemerkt, dass das Prüfgerät, wenn es von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person bedient wird, über einen automatischen Prüfablauf verfügen muss (ist z.b. bei dem von mir eingesetzten Benning700 der Fall; das Gerät zeigt ausserdem die Messwerte und die vorgeschriebenen Grenzwerte im Wechsel an, also gut/schlecht klar erkennbar).
Quelle: ein Gespräch zwischen mir und zwei Elektromeistern letzten Monat.
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Hi,
ZitatMuss ich dafür Konzessionsträger bei den Energieversorgern sein? Der Tüv meint nein!
Da fehlt mir der zusammenhang, was hat der Enrgieversorger mit deinen Elektrogeräten zu tun. Genaugenommen brauchst du die Konzession nur für einen Zählerantrag wenn du einen Zähler welcher eigentum des EVU ist einbauen willst.
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Anmerkung: Die Qualifikation zur Elektrofachkraft muß man nicht zwangsläufig durch eine Elektrikerausbildung o. ä. erwerben, man kann auch durch einen entsprechenden Kurs mit Prüfung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" werden. Dann darf man auch BGV A2-Prüfungen durchführen und protokollieren sowie Mitarbeiter unterweisen.
MfG Tobias Zw.
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Seh ich das richtig, dass ich als Dipl.-Ing. Elektrotechnik diese Prüfungen nicht eigenständig durchführen darf?
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@ Steve-HS: Frag mal den Kollegen Timotimo hier im Forum zu diesem Thema... Tatsache ist, dass zum Beispiel die IHK in meinem Fall die Schulung zur Elektrofachkraft ffT gefordert hat, obwohl ich eine Ausbildung in der Elektroindustrie und ein FH-Studium in Elektrotechnik nachweisen kann - und "nebenbei" noch seit fast 20 Jahren meine Brötchen unter anderem mit Systemtechnik und Strom verdiene...
Es bleibt also schwierig - denkt sich der SKY
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Ihr redet sicher von der BGV A3, oder?
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Zitat von "Heinzerl2000"
Ihr redet sicher von der BGV A3, oder?
Ja, aber jetzt schau mal, wann der Thread gestartet wurde. Vor ein paar Jahren war das noch die A2.
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Hierzu kann ich mal was verbindliches sagen:'
Die BGV A3-Prüfung darf jede Elektrofachkraft, die in die Prüfabläufe unterwiesen wurde, vornehmen.
Auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) dürfen das - allerdings nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft - tun.
Uns wurde es bei der letzten Schulung von den netten Leuten der HWK Düsseldorf so erklärt, daß die Elektrofachkraft die erforderlichen Messungen mit eigenem Meßgerät vornehmen darf, eine EUP dagegen muss ein Meßgerät mit automatisiertem Prüfablauf verwenden.
Wichtig ist allerdings auch die Dokumentation der Prüfung - nur die geklebte Plakette allein ist wertlos.
Viele Unternehmen, die darauf achten, ob 3. Unternehmen in ihr Unternehmen geprüfte Elektrogeräte einbringen, verlangen dazu auch die Prüfurkunden.
Und darüber hinaus: Wer Meßgeräte z.B. in ein anderes Unternehmen als sein Werkzeug einbringt, wird auch schon mal des öfteren nach den Kalibrierscheinen gefragt...