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Schlechtwetter

  • dechnikusch
  • 22. Juni 2004 um 14:36
  • dechnikusch
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    726
    • 22. Juni 2004 um 14:36
    • #1

    hallo allerseits,

    wie handhabt ihr das leidige problem?

    zb. kofferjob:
    ihr habt einem auftraggeber/veranstalter für ein open-air zugesagt.
    ein paar tage später frägt jemand für den selben termin für eine zeltveranstaltung an.
    da ihr an diesem termin schon gebucht seid, wird natürlich abgesagt.

    das open air fällt aber wegen schlechtwetter total aus, es wird einen halben tag vor beginn vom auftraggeber abgesagt.

    verlangt ihr in so einem fall eine stornogebühr?
    oder besteht ihr schon vor vertragsabschluss auf eine schlechtwetterausfallshaftung?

    was verlangt ihr, wenn der auftraggeber einen ausweichtermin will?

    was geschieht, wenn dann beide termine wegen regen ua. flachfallen.

    noch komplizierter wird es, wenn nicht nur personal gebucht ist, sondern auch jede menge material.

    gerade bei kleinen bis mittleren ( mittelkleinen ) veranstaltungen ist im budget des auftraggebers nicht oder fast nichts für eine schlechtwetterversicherung vorgesehen oder verfügbar.

    manche veranstaltungen sind trotz wetterfester bühne und foh nicht durchführbar.

    entweder man schreibt dem veranstalter im vertrag vor, alles aufwendig gegen schlechtwetter abzusichern und verliert in der folge diese va.

    oder man hofft, es wird sich schon irgendwie ausgehen mit dem wetter und steht dann im schlechtesten fall mit zwei ausgefallenen terminen da und hat null kohle verdient.

    was soll man machen ( was ist möglich ), um nicht finanziell durch die finger zu gucken.

    bitte um erfahrungswerte
    mfg dechnikusch

    stecker - drucker - schrauber - horcher - schieber - ...

  • Zwigges
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    • 24. Juni 2004 um 08:08
    • #2

    Hallo dechnikusch,

    Also ich bin zwar nur ein kleiner Hobbykistenschlepper aber ich mache es so:

    Wird eine VA abgesagt (der Grund dafür ist mir eigentlich wurscht) und geschieht dies Wochen im voraus, bin ich kulant und es kostet nix. Wenns kurzfristig ist, wird eine Storogebühr fällig. Diese richtet sich dann nach dem Zeitpunkt der Absage. Wird noch relativ früh abgesagt, kann man ja noch einen neuen Termin machen und die Stornogebühr ist recht gering, wird am selben Tag abgesagt ist das natürlich sogut wie unmöglich, dann ist auch die Stornogebühr entsprechend hoch.

    Thema Material:
    In meinen Vertragsbedingungen steht drin, dass das Material vor Wind und Wetter geschützt werden muss. Ist das von Anfang an, oder während der VA nicht der Fall, baue ich gar nicht erst auf bzw. ab und fahr´ nach Hause. Ist bisher aber noch nie vorgekommen. Bin ja doch meistens Indoor unterwegs. :wink:

    Gruß

    Zwigges

  • showdepot
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    • 24. Juni 2004 um 16:17
    • #3

    Tja..., heute gerade zu spüren bekommen.

    Der Auftrag wurde erteilt und unterschrieben, dennoch gab es heute eine Absage für´s kommende Wochenende. Haben angeblich keine Genehmigung erteilt bekommen. Kann vorkommen. Es ärgert mich aber, dass ich wegen dieser VA ein Stadtfest extra absagen musste. Was tun, wenn da nicht ein weiterer Auftrag hinter stehen würde?
    Ich denke, sowas kann man nur unter Lebenserfahrung verbuchen.

    Wat mutt, dat mutt

  • Finelight
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    1
    • 24. Juni 2004 um 22:15
    • #4

    Für mich stellt sich die Frage, ob ich in Zukunft noch mit diesem Veranstalter arbeiten möchte.

    Beispiel: Kleine Anlage + Techniker für ca. 450 € (Stadtteilfest 01V+PA+2 Monitore+2xFunkmikro)

    Obwohl der Auftrag schon 1 Jahr im voraus erteilt wurde: 2 Tage vor der VA eine SMS hat sich erledigt, haben wen anderes.

    Hab ihn angerufen ob er das ernst meint. Er: JA, der andere ist günstiger.

    Der gute (Kollege kann man das in meinen Augen nicht mehr nennen) hat der Job für 100 € gemacht. Es stand da eine Mobildisko mit 2x SX 100.

    Obwohl ich für genau diesen Werbering seit Jahren Jobs mache hab ich denen gesagt, dass ich zumindest einen Teil des Geldes trotzdem bekomme. Fand der Vorstand nicht gut. War mir aber auch egal.

    Wer sagt mir, dass es nicht im nächsten Jahr genauso läuft? Kann ich in den nächsten Jahren vertrauensvoll mit dem Kunden arbeiten, oder muss ich immer damit rechnen, dass man mir kurzfristig die Veranstaltungen absagt? Ich arbeite viel mit zugemietetem Material.

    Im letzten Jahr hatten die eine Band die als Forderung z.B. XL200 hatten. Die hab ich auch nicht hier stehen. Doppelstack C7 leider auch nicht. Also Zumietung. Mein Lieferant fragt doch auch nicht, ob der Kunde absagt. Der sagt: Dein Risiko!

    Also zahlt in Fällen der kurzfristigen Absage der Veranstalter.

  • Zwigges
    Beiträge
    550
    • 25. Juni 2004 um 07:39
    • #5

    ...das sollte man aber vertraglich festhalten, sonst zahlt er nix :cry:

    Gruß
    Zwigges

  • diemusik
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    85
    • 25. Juni 2004 um 09:43
    • #6

    in unserem bereich (live-band incl. licht+ton) ist üblich: konventionalstrafe in höhe des vereinbarten honorars. schließlich hätten wir das gleiche geld an diesem abend sonst irgendwo anders bekommen, da ändert auch ein ausweich-/folgetermin nix dran. wetterschutz bei openairs steht ohnehin im vertrag, ebenso die verpflichtung des veranstalters, sämtliche vorschriften und auflagen zu beachten. wenn´s also dennoch schief geht, wollen wir das nicht ausbaden.
    darüber hinaus ist halt fingerspitzengefühl erfoderlich. ist die absage vom veranstalter selbst nicht zu verantworten (!), belassen wir es schon mal bei 50%, wenn wir mit dem hintern auf dem sofa bleiben können und sonst keine kosten anfallen. wenn der termin erst in 12 monaten ist und wir für diesen tag noch eine andere/fremde VA bekommen, darfs auch mal 0,- sein. das aber nur bei stammkunden, die halt (ein)mal was verbeutelt haben. Definitiv nicht, wenn die nur nen billigeren gefunden haben, wo kommen wir denn da hin!?
    grüßle, karsten

  • 4Art
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    6.135
    • 25. Juni 2004 um 10:04
    • #7

    Wichtig ist halt eine saubere Stornoregelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das könnte zum Beispiel so aussehen (ist aus unserer AB):

    5.2. Annulliert der Mieter seine Reservation, betragen die fälligen Annullierungskosten:
    bis 60 Tage vor Mietbeginn 5 % des Mietbetrages
    bis 30 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietbetrages
    bis 10 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietbetrages
    bis 3 Tage vor Mietbeginn 75 % des Mietbetrages
    danach 100 % des Mietbetrages
    Sind durch (...) bereits Vorbereitungen oder anderweitige Absagen erfolgt, welche die Annullierungskosten übersteigen, so ist der Mieter verpflichtet, den tatsächlichen Aufwand zu bezahlen.

    Ist vielleicht eine harte Bestimmung - auf der anderen Seite weiss dann der Mieter definitiv woran er ist. Lieber strenge Bestimmungen aufschreiben und kulant handeln, als nix aufschreiben und danach grosse Diskussionen führen...

  • Volker
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    Beiträge
    2.051
    • 28. Juni 2004 um 07:49
    • #8

    Hallo!

    Da eine Stornogebühr ja auch einen Schadensersatzcharakter hat dürften 100% problematisch sein, da das Material zwar nicht anderweitig vermietet werden kann, aber bei Nichtnutzung auch keiner Abnutzung unterliegt...

    Je nach Summe könnte es daher zum Rechtsstreit kommen.

    viele Grüße,
    volker
    p.s. bei Schadensersatz keine Umsatzsteuer!

  • DJ_Uwe
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    • 28. Juni 2004 um 12:45
    • #9

    Hallo!

    Auch ich halte es für sinnvoll eine Stufenweise (nach Zeitintervallen) regelung für Sinnvoll.

    Natürlich sollte man im Einzelfall mal ein bisschen Fingerspitzengefühl beweisen. Hat man einen Guten kunden der einen oft und gute Aufträge erteilt halte ich mich sehr bedeckt mit Forderungen. Dagegen sind Absagen mit begründungen wie : Das wetter ist uns zu schlecht / Habe mir den Fuß verstaucht / Viele gäste haben abgesagt / Wir feiern in einem Anderen Rahmen oder auch bin Arbeitslos geworden völlig egal. Solche Kunden Zahlen den vollen Betrag.
    Hingegen wenn mich jemand anruft und mir mitteilt das der Vater einen Herzinfakt bekommen hat, halte ich mich zurück und erwarte ein paar wochen später den Anruf mit einem Ersatztermin.
    Genau dieses ist mir am wochenende passiert. Ein paar minuten später kam auch schon ein Notruf von einem anderne Veranstalter der von einem "Kollegen" sitzen gelassen wurde für den selben termin. Also alles in Butter.

    Discjockey Hochzeit
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    Dj Hochzeit
    Fotobox-mieten

  • Kracky
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    • 28. Juni 2004 um 14:10
    • #10

    Ich würde sagen, ein Fall für die AGB´s. Bei uns sieht das dann so aus:

    Stornierungsgebühr, Sicherheitsleistung
    Wird ein Auftrag innerhalb von 5 Tagen vor dem uns aufgegebenen Auslieferungstermin storniert, so wird eine Gebühr von 25% einer Tagesmiete berechnet, bei einer Stornierung innerhalb 48 Stunden vor dem uns aufgegebenen Auslieferungstermin werden 50% der Tagesmiete berechnet. Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe der Geräte eine Sicherheitsleistung in Höhe des Gerätewertes oder Vorkasse in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.


    Natürlich muß man sagen, es kommt auf den Veranstalter drauf an. Ist es jemand mit dem man viel zusammenarbeitet, mein Gott da sieht man drüber weg. Ist es jemand der einmalig kommt, wird abgerechnet. Dann gibt es noch die, die viele VA´s versprechen und nichts kommt. Ist der nicht bereit einen Vertrag für diese vielen VA´s mit dementsprechender Vertragsstrafe bei nichteinhaltung zu unterschreiben. Vergessen wir das ganze, ich kann ein Bärenfell erst verteilen wenn der Bär erlegt ist.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • showdepot
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    • 30. Juni 2004 um 18:07
    • #11
    Zitat

    Dann gibt es noch die, die viele VA´s versprechen und nichts kommt. Ist der nicht bereit einen Vertrag für diese vielen VA´s mit dementsprechender Vertragsstrafe bei nichteinhaltung zu unterschreiben. Vergessen wir das ganze, ich kann ein Bärenfell erst verteilen wenn der Bär erlegt ist.

    Genau diese Probleme werden bei mir immer mehr. Das ist sehr sehr schwer, zumal man dem Kunden keinen Vertrag für die nächsten 10 VA´s unter die Nase halten kann. Der wird den definitiv nicht unterschreiben wollen. Was wäre, wenn der nach zwei VA´s bleite geht? Ich hatte gerade so ein Spezi- Veranstalter, gleich nach der ersten VA abgesagt. Hat aber vor die nächsten VA´s mit mir/uns zu machen.

    Wat mutt, dat mutt

  • Kracky
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    • 30. Juni 2004 um 18:16
    • #12

    Den passenden Spruch habe ich dir geliefert. Wenn solche Veranstalter kommen, mit 10 VA prollen und dann aber mindestens 30% Rabatt sehen wollen. Klare Antwort, geht ok, wenn wir das schriftlich machen können. Entweder er sagt ja, oder er schmollt, dann kommt der Bärenfell spruch um meinen Standpunkt zu festigen und wenn er dann absagt wäre es eh kein seriöser Geschäftspartner, da muß man dann auch mal hart sein. Fällt natürlich schwer weil man jeden Pfennig brauchen kann, aber wenn man sich erstmal auf sowas eingelassen hat, dann quetscht man dich jedesmal nochmehr aus.

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