hallo allerseits,
wie handhabt ihr das leidige problem?
zb. kofferjob:
ihr habt einem auftraggeber/veranstalter für ein open-air zugesagt.
ein paar tage später frägt jemand für den selben termin für eine zeltveranstaltung an.
da ihr an diesem termin schon gebucht seid, wird natürlich abgesagt.
das open air fällt aber wegen schlechtwetter total aus, es wird einen halben tag vor beginn vom auftraggeber abgesagt.
verlangt ihr in so einem fall eine stornogebühr?
oder besteht ihr schon vor vertragsabschluss auf eine schlechtwetterausfallshaftung?
was verlangt ihr, wenn der auftraggeber einen ausweichtermin will?
was geschieht, wenn dann beide termine wegen regen ua. flachfallen.
noch komplizierter wird es, wenn nicht nur personal gebucht ist, sondern auch jede menge material.
gerade bei kleinen bis mittleren ( mittelkleinen ) veranstaltungen ist im budget des auftraggebers nicht oder fast nichts für eine schlechtwetterversicherung vorgesehen oder verfügbar.
manche veranstaltungen sind trotz wetterfester bühne und foh nicht durchführbar.
entweder man schreibt dem veranstalter im vertrag vor, alles aufwendig gegen schlechtwetter abzusichern und verliert in der folge diese va.
oder man hofft, es wird sich schon irgendwie ausgehen mit dem wetter und steht dann im schlechtesten fall mit zwei ausgefallenen terminen da und hat null kohle verdient.
was soll man machen ( was ist möglich ), um nicht finanziell durch die finger zu gucken.
bitte um erfahrungswerte
mfg dechnikusch