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DIN-Norm von Flugpunkten

  • Acid_Burnzzz
  • 2. September 2004 um 15:25
  • Acid_Burnzzz
    Beiträge
    189
    • 2. September 2004 um 15:25
    • #1

    Gibt es eine DIN Norm, der Flugpunkte (über dem Publikum) entsprechen müssen?
    Bzw. mit welcher Norm, berrechnet ein Statiker diese Punkte.
    Gruß

  • Shinski
    Beiträge
    484
    • 2. September 2004 um 17:04
    • #2

    der errechnet die punkte wahrscheinlich aus den abmessungen und der gewichtsverteilung, sowie der belastbarkeit, der belastung des materials und und und.

    Den Punkt das Handeln zu verpassen nennt ihr es sich die Dinge entwickeln lassen.

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.756
    • 2. September 2004 um 20:44
    • #3

    Eine Spezielle DIN Norm für Flugpunkte gibt es meines Wissen nicht. Hier gelten die "normalen" Regeln aus dem Baubereich. So muss ein Flugpung Beispielsweise auch nicht ie 12 fache Sicherheit haben.

  • Acid_Burnzzz
    Beiträge
    189
    • 3. September 2004 um 12:31
    • #4

    Achso.

    Das würde also bedeuten der Statiker errechnet die maximale Belastung dieser Flugpunkte und legt sie fest.

    Für mich würde das jetzt bedeuten, wenn Flugpunkte vorhanden sind (z.B. mit 1t max. Belastung) dann dürfte ich da auch 1t ranhängen.

    Liege ich da richtig?

  • UweLam
    Profi
    Reaktionen
    244
    Beiträge
    707
    • 3. September 2004 um 13:00
    • #5
    Zitat von "Acid_Burnzzz"


    Für mich würde das jetzt bedeuten, wenn Flugpunkte vorhanden sind (z.B. mit 1t max. Belastung) dann dürfte ich da auch 1t ranhängen.

    In einer Seminarnotiz beim Hartmut Starke hatte ich mir notiert:
    „Hängepunkte sind statische, nicht verschleißbehaftete Punkte, und können in voller Höhe belastet werden

    mfG

    Uwe

  • Sebbig
    Profi
    Beiträge
    92
    • 3. September 2004 um 19:46
    • #6

    Falls du die Punte planst und mit Ösen arbeitest dann mach die richtig gross für 3,25to Schäkel.
    Letzte Woche 1to Punkte am Stahlträger als angeschweiste Platte gehabt.
    Das Loch der Platte hatte aber nur 9 mm Durchmesser ergo 0,75to Schäkel x 0,5 macht dann noch 0,375 to pro Punkt. Supi!!

    Ich möchte mal die Zwei treffen, welche als erste schwarze Traversen und silberne Lautsprechen vermietet haben.

  • koschi
    Beiträge
    88
    • 27. September 2004 um 06:50
    • #7

    Hängepunkte, die als solches ausgewiesen sind, müssen auch von einem Statiker überprüft sein.
    Eine Hängepunkt müsste eigentlich als Anschlagmaterial gesehen werden und dadurch durch 0,5 gerechnet

    Anders ist es bei Doppel T Trägern und das anschalgen daran da kannst du die belastung die dir der Statiker gibt freigeben weil der Träger ein Tragmittel ist. Jedoch die Trägerklemme die du daran verwendest und ne Herst. Angabe von 1000kg hast darfst du nur 500kg dran hängen.

    Wichtig ist nicht abschätzen was man dranhängen könnte, vom Veranstalter, Halenvermieter die Freigabe holen und sich die Belastungsangaben als Angaben schriftlich geben lassen

    I.d.R bekommt man die schon bei der Vorbesprechung vom Hallenmeister wenn der Ahnung hat...

    hatte im Sommer ne halle mit nem mächtigen Doppel T Fachwerk und das richtig überdimensional ausgesedehen da war kein Träger kleiner als 300mm die Stützen und hauptträger hatten 800mm + Fachwerk a an jedem Querträger war ein normales satteldach mit wenig gefälle hallenbreite war gerade mal 25m
    durfte aber an die grossen 800mm Träger also pro Querträger 2x 400kg hängen. was ist das denn schon 800kg rigg... musste da richtig ein aufwendiges rigg bauen um die Anlage zu fliegen, damit ich 6 punkte fürs vordere Rigg zusammen bekamm um das gewicht halbwegs gut zu verteilen den der Ton wiegte 540kg, das licht 760kg und halt noch der ganze Rigg kram mit 280kg und nicht zu vergessen die Kabel mit bestimmt 150kg da waren die 6Punkte auch ausgelastet...

  • ADMIN
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    • 27. September 2004 um 10:11
    • #8
    Zitat von "koschi"

    Jedoch die Trägerklemme die du daran verwendest und ne Herst. Angabe von 1000kg hast darfst du nur 500kg dran hängen.


    http://www.svtb-astt.ch/pdf/SP_25_1-2-3.pdf

    Ist die Trägerklemme Bestandteil des Bauwerkes (bleibt also fest dort), dann darf sie mit 100% belastet werden.

    Ist sie Bestandteil der Anschlagmittel (Rigger bringt sie mit), dann mit 50%.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Acid_Burnzzz
    Beiträge
    189
    • 28. September 2004 um 18:41
    • #9

    Also wenn jetzt der Statiker Flugpunkte errechnet und diese entsprechend festlegt, etc... die baufirma diese nach allen Vorschriften installiert. Die Flugpunkte wären Ösen und für jeden Flugpunkt ist eine maximale Belastung von 500kg erlaubt. Die Flugpunkte (Ösen) sind fest am Gebäude installiert.

    Würden Sie jetzt als Anschlagmittel (also mit dem 0,5 belastbar) oder als tragmittel (voll belastbar) zählen?


    Anderer Fall, der Statiker errecht und legt fest, dass ein träger (z.b. doppel T träger) mit 1t belastbar ist. Baufirma installiert alles Ordnungsemäß etc... Dann wäre es ein Tragmittel und somit voll belastbar, oder?

    Gruß

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