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Veranstaltung anmelden?

  • ksvt
  • 20. Februar 2005 um 23:58
  • ksvt
    Beiträge
    30
    • 20. Februar 2005 um 23:58
    • #1

    wir veranstalten eine "Party" für bis zu ca.200 Personen in einem angemieteten Vereinsheim (keine Vereinsfeier!!), müssen wir die Veranstaltung anmelden? und oder sogar abnehmen lassen? oder gibts möglichkeiten dies zu umgehen? wie siehts mit GEMA aus (es wird ein DJ auflegen) Wir veranstalten die party nicht um Geld zu verdienen, dennoch wollen wir 3€ eintritt verlangen, und beim getränke ein bißchen was drauf hauen, um die laufenden kosten wie (Raummiete, Technik, Fahrzeuge,...) zu finanzieren.
    Vielen Dank für eure Beiträge!

    Gruß ksvt

  • skipper
    Beiträge
    296
    • 21. Februar 2005 um 01:11
    • #2

    Hallo ksvt,
    Erstmal: Willkommen im Forum.
    Zumindest eine Frage kann ich Dir beantworten.
    Eintritt bedeutet immer GEMA, schau mal unter http://www.gema.de , da findest Du wirklich alles.
    Und die "Suchen"-Funktion hier im Forum hilft auch.

    Lustiges Beispiel:
    Habe für nächstes Wochenende Material an einen Motorrad-Club vermietet.
    Als ich hörte, daß die bei ihrer Veranstaltung Eintritt nehmem, habe ich mal gefragt, wieviel GEMA-Gebühren
    die denn zahlen. Antwort war: Das Eintrittsgeld kriegen die Stripperin und der DJ, GEMA brauchen wir nicht zahlen.

    Das geht sicher nicht :D

    navigare vivere est

  • Matthias M.
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    474
    • 21. Februar 2005 um 11:27
    • #3

    Ob gema bezahlt werden muss oder nicht, hängt nicht davon ab, ob Eintritt genommen wird, sondern ob die Veranstaltung öffentlich ist. Wenn kein Eintritt genommen wird, hängt die Gebühr von anderen Faktoren wie Fläche und erwartenden Gästen ab.

    Definition von öffentlich ist auf der hp der gema nachzulesen, aber schon mal vorab: Ne Veranstaltung ist nur dann nicht öffentlich, wenn der Veranstalter in einem persönlichen Verhältnis zu jedem Gast steht. Da sind auch Beispiele auf der gema-seite.

    Gruß
    Matthias

  • ksvt
    Beiträge
    30
    • 21. Februar 2005 um 16:41
    • #4

    danke für die hinweise zur GEMA, aber wie siehts den mit anmeldung beim Ordnungsamt, ...bei der Stadt, bei der Feuerwehr aus?

  • test
    Profi
    Reaktionen
    990
    Beiträge
    10.220
    Marktplatz Einträge
    4
    • 21. Februar 2005 um 19:45
    • #5

    ruf einfach mal beim ordnungsamt an. die sind in der regel sehr auskunftsfreudig und beglücken dich mit allerlei auflagen und an wen du dich sonst noch so wenden mußt 8)

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 23. Februar 2005 um 17:43
    • #6

    Das ist jetzt scherzhaft gemeint :

    gemäß der Versammlungsstättenverordnung sind Partys von Profis auszurichten die das nachweislich gelernt haben, dabei sind landesspezifische Verordnungen zu berücksichtigen.... :D

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • mirkot
    Profi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.404
    • 23. Februar 2005 um 21:47
    • #7

    GEMA richtet sich aber nicht nur nach Fläche, Art und Dauer der VA, sondern es gibt auch eine an den Eintritt gekoppelte Staffelung.

    Also ich habe jetzt schon 2mal Veranstaltungen mit Technik versorgt die nicht angemeldet waren - in beiden Fällen musste nachgezahlt werden weil´s jemand spitz bekommen hat, in einem Fall gabs sogar ne saftig Strafe.

    Besitzer einer 10-kanaligen DMX-Kaffeemaschine mit stufenloser RGB-Farbmischung und Remote-Brühvorgangsauslösung.

  • kleinstein
    Beiträge
    25
    • 24. Februar 2005 um 05:29
    • #8

    Nach einigem "Lehrgeld" schreib ich mal folgendes:
    Ob die Versammlungsstättenverordnung greift, hängt z. B. von der Besucherzahl (bei uns z.B. 199) und mittelbar auch davon ab, ob die umbaute Fläche überhaupt für die geplante Art der Veranstaltung genehmigungsfähig ist (Fluchtwege, Brandschutz, Beschilderung, Sanitär, Sanis, etc.).

    Neben der lokalen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt etwa der Stadtverwaltung oder des Bezirksamtes) die sich etwa mit Gestattungen (Ausschank, Verzehr...), Umfeldsicherung und Emissionsschutz beschäftigt, kann aber auch noch die Bauordnungsbehörde zuständig sein, um beispielsweise Brandschutzmaßnahmen und technische Sicherung abzunehmen (Traversen gegen Kletterer sichern, Elektronische Besucherzahlkontrolle, netzunabhängige Notbeleuchtung nach ISO Norm, statische Gutachten bei Abhängungen...).
    Auf Antrag können Sporthallen, Vereinsheime, etc. für eine begrenzte Anzahl von Veranstaltungen und besondere Anlässe gegen Auflagen (z.B. Dixis, Ordnungs-, Brandschutzkräfte) und Gebühr vorübergehend in Versammlungsstätten umgewidmet werden.
    Bei "Fliegenden Bauten" gelten noch andere Spielregeln und sogar Forstbehörden machen sich Sorgen um das Seelenheil der Kaninchen wenn sie von Zeltveranstaltungen in der Nähe eines Schrebergartens Kenntnis erlangen.

    "Gema" wird bei "freiwilligen Spenden" oder/und geringen bis gar keinen Eintrittspreisen (50 Ct?) deutlich günstiger. Auch bei den Gestattungen kann die Gebühr reduziert werden, wenn nicht gewinnorientiert oder/und gemeinnützig gearbeitet wird (Überschüsse zugunsten karitativer Zwecke).
    Auch Vereine, Parteien, Behörden oder NGOs als Co-Veranstalter haben sich hier schon bewährt.
    Es macht immer Sinn, sich bei Anmietung von Räumen auch für kleinere Veranstaltungen die Genehmigungsfähigkeit und ggf. auch bestehende Auflagen schriftlich bestätigen zu lassen und vor Besuch einer Ordnungsbehörde Kontakt zu erfahrenen lokalen Veranstaltern zu suchen, auch um im Amt kompetente und kooperative Ansprechpartner zu finden,
    die nicht mit überzogenen Auflagen bloß Arbeit vermeiden möchten. Auch ein Veranstalterhaftpflichtpaket, das die Besucher gegen Verletzungen und den Veranstalter gegen Vandalismus absichert kann eine gute Investition sein (eine professionell versenkte Toilettenpapierrolle, oder gestohlene Außenbeleuchtung haben schon manche Kalkulation ins Minus gebracht).
    Auch sollte man nicht mit Überzogenen Plakaten und Flyern für öffentliche Veranstaltungen ein "GIGA Event" ankündigen, wenn man Auflagen für eine Versammlungsstätte nicht erfüllt, oder bei der Gema nur 100 Gäste anmeldet - ansonsten sind die m. E. sehr kooperativ bei der Beratung und die Abrechnung mit den tatsächlichen Besucher- und qm. Angaben ist ja auch noch im nachhinein möglich.

    machen lassen

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