Ich, Schüler(15), suche die Möglichkeit bei einer Firma für Showtechnik beim Aufbau oder Abbau zuzuschaun, um mein Wissen etwas zu erweitern. Ich helfe auch gerne beim Kistenschleppen. Alles natürlich unentgeltlich.
Wenn sich also jemand im Köln/Bonner Raum erbarmen würde, mich an einem Wochenende mitzunehmen, wäre ich sehr dankbar.
mfg
Techniker
Schüler such Möglichkeit zum "über die Schulter schaun&
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Nach dieser Flut von ganzen 0 Rüchmeldungen frage ich jetzt mal:
Was müsste ich denn machen, damit mich mal jemand mitnimmt? -
einfach mal bei einem verleiher in deiner umgebung vorbei schauen und fragen. der läßt dich sicher mal seine kabel durch testen zu anfang. der rest ergibt sich
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Vielen Dank für den Tipp.
Welche Verleiher gibt es denn im Raum Bonn?
Ich habe auch schon ein Praktikum in der Beleuchtungsabteilung der Bonner Oper gemacht. -
die gelben seiten helfen weiter

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Bei uns in der Gegend wär´s kein Problem. Aber Dein Alter (15) ist vielleicht hinderlich.... Sonst kannst Du ja nur im Lager/beim Aufbau zusehen....
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Also, so genau kenne ich mich da von der rechtlichen Seite her nicht aus, allerdings durfte ich an der Oper täglich 7,5 Stunden arbeiten.
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Von Morgens bis Abends vielleicht, aber nicht bis nachts irgendwann.. glaub bis um 11 Uhr geht es dann. Und dann gehts nach Hause.. :wink:
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Es geht leider sogar schon um 22 Uhr nach Hause

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also ab dem 14. lebensjahr darf man minijobs machen...da gibt es aber gesetzliche regelungen:
§ 5 Beschäftigung von Kindern
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(3)...die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird,
1. die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder,
2. ihren Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung, die von der zuständigen Stelle anerkannt sind, und
3. ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen, nicht nachteilig beeinflusst. Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwinichtrtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr , nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§ 15 bis 31 entsprechende Anwendung.
(4) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Jugendlichen (§ 2 Abs. 3) während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Auf die Beschäftigung finden §§ 8 bis 31 entsprechende Anwendung.
(4a) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Beschäftigung nach Absatz 3 näher zu bestimmen.
(4b) Der Arbeitgeber unterrichtet die Personensorgeberechtigten der von ihm beschäftigten Kinder über mögliche Gefahren sowie über alle zu ihrer Sicherheit und ihrem Gesundheitsschutz getroffenen Maßnahmen.
(5) Für Veranstaltungen kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen gemäß § 6 bewilligen. -
Naja, dazu gibt es aber noch den §1:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,
1. in der Berufsausbilung
2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter,
3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind,
4. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht
1. für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich
a) aus Gefälligkeit,
b) auf Grund familienrechtlicher Vorschriften,
c) in Einrichtungen der Jugendhilfe,
d) in Einrichtungen zur Eingliederung Behinderter
erbracht werden,
2. für die Beschäftigung durch die Personensorgeberechtigten im Familienhaushalt.Eigentlich sollte das doch aus Gefälligkeit sein, wenn er das unentgeltlich und freiwillig mache, oder liege ich falsch?
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lichtler: Da hast du recht. Aber eigentlich ist es doch klar, dass man lieber etwas macht, was einem gefällt.
Gruß, Tim :oops:
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Es geht ja hier nicht um einen (bezahlten) Minijob, sondern eher um Praktikantentätigkeit. Er ist mit 15 "Jugendlicher".
Wer will sich (freiwillig) die Verantwortung eines "personensorgeberechtigten" auf einer Veranstaltung aufhalsen, also sich um ein "Kind/Jugendlichen" verantwortungsvoll kümmern/beaufsichtigen, den man noch dazu nicht gut kennt (bei meinem Sohn hätte ich da wenig bedenken, aber jemand fremdes?)? Und dann noch die Versicherungsfrage: wenn er sich ein Bein bricht, eine Beule bekommt, o.ä., was sagt dann meine (berufs-)Haftpflicht? Meine BG-Unfallversicherung wird nciht aufkommen, da er ja nicht angestellt ist....
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hier gehts um Besuch von Freunden auf einer Baustelle, klarer Fall

Job = bezahlt, ich seh da keine Forderung. -
Ich suche immer noch, bin mitlerweile allerdings 16, was die Suche hoffentlich vereinfacht.
mfg
Techniker -
Mach doch einfach mal ein freiwilliges Praktikum z.B. bei Showtime in Bonn sonst kenn ich leider keine Firma in Bonn.
Ansonsten gibts jede menge in Köln z.B. Magic Light & Sound (http://www.mlsp.de) , bei den MMC Studios , Light Event , Lightcompany dann in Hürth S.E.T. , Padco oder in Overath Contour is allerdings noch was weiter weg.
Oder du fragst einfach mal bei kleineren Firmen nach bei uns hier in Brühl wären das MP Music , Sound & Light Design , Dejavu , Pho-Ton usw. in Bonn wird´s sowas bestimmt auch geben.cu Danny
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Zitat von "timotimo"
Wer will sich (freiwillig) die Verantwortung eines "personensorgeberechtigten" auf einer Veranstaltung aufhalsen,
Du meinst die Verantwortung eines Erziehungsberechtigten. Personensorgeberechtigt sind nur die Eltern und die Verantwortung ist nicht übertragbar...
Steht auch sehr sehr oft falsch auf Dokumenten...