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Führerschein Klasse CE

  • DJ Shane
  • 11. Mai 2005 um 18:15
  • DJ Shane
    Beiträge
    214
    • 11. Mai 2005 um 18:15
    • #1

    Hi

    wollte nur mal fragen ob von euch jemand den Führerschein CE gemacht hat.

    Das ist ja Wahnsinn, nicht nur dass ich nen 16 stündigen ERste Hilfe Kurs brauche, es kommt auch noch ein augenärztliches Gutachten für 80 Euro und ein ärztliches Gutachten für 20 Euro dazu.Von den Fahrschulpreisen (400 Euro Grundgebühr...) mal ganz zu schweigen.

    wollte eigentlich nen C1E machen aber der CE kostet dann "nur" noch 380 Euro mehr, des ist dann auch schon wurscht..

    mich würde interessieren wieviele Fahrstunden ihr so gebraucht habt, und ob sich der Schein bei euch einigermaßen rentiert hat.....

    hat den schein überhaupt wer?

    gruß michi

    the band make it ROCK, but the roadie make it ROLL

    Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Film-und Fernsehlicht / Messebau

  • slaytalix
    Verifiziert
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    Beiträge
    4.906
    Marktplatz Einträge
    1
    • 11. Mai 2005 um 20:29
    • #2

    Moin

    ich habe meinen alten FS umtauschen lassen aus 1983.

    Ich darf (ohne große Erfahrung) auch C1E sowie CE bis 12 to fahren

    Bei Mietautos muß ich auch schon auf die Breite achten bei 7.5 to, sonst haben wir nur einen VW LT

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • hink
    Beiträge
    383
    • 11. Mai 2005 um 20:47
    • #3

    Was wollste hören?
    Prüfungsgebühr, Arzt... sind immer gleich. Sani Scheine macht man beim Bund, Zivi oder bei Feuerwehr/THW, dann ists für lau. Man verbessere mich, wenn das nicht mehr anerkannt wird. Also bei der Fahrschule ein gesundes Maß zwischen günstig und billig suchen. Pflichtstunden reichen meistens. Ob sich der Kohleeinsatz rentiert, musst Du dir selbst ausrechnen. Mein Klasse 2 hat mir schon manchen Euro und vor allem interessanten Job neben dem Studium gebracht. Hab den allerdings bei Vater Staat gemacht.
    Ansonsten aber super HP
    Gruß hink

  • hs
    Beiträge
    683
    • 11. Mai 2005 um 21:54
    • #4

    slaytalix


    was du da schreibst stimmt so nicht! CE bis 12 t gibts nicht das ist C1E.
    du darfst gliederzüge bis 18t fahren! im gegensatz zu den neuen C1E inhabern die dürfen nur 12t


    C1E gleich 7,5t plus hänger (also 12t gliederzug) CE 18t mit hänger max 42 t

    hink ebenenfals falsch! der bw erstehilfe kurs ist nur ein grundkurs! für den CE braucht man eine ausbildung zum ersthelfer die auch noch alle 5jahre erneuert werden muss genauso wie das ärztliche zeugniss und das augenärtzliche zeugnis!

  • swedisch
    Beiträge
    112
    • 11. Mai 2005 um 22:07
    • #5

    auch wenns bisserl offtopic ist, ich muss da mal ne witzige geschichte zum thema deutsche bürokratie loswerden:

    also, ich war 2001 in den staaten und hab da auch meinen führerschein gemacht, mit dem man bis 12t Zugmaschienen fahren darf (Tennessee).
    Ich zurück in deutschland, laut gesetz darf man mit diesem schein (in der ganzen EU) ein halbes jahr nach einreise Fahren. Ich damals 17, mich gefreut wie ein Schnitzel, dass ich schon auf deutschen strassen fahren darf, also los...den firmeneigenen 7,49 t gefahren und jobs gemacht :-)soweit kein problem. Nunja, das halbe jahr war dann auch vorbei, ich zum tüv und die theoretische prüfung abgelegt(war pflicht) und meinen deutschen lappen bekommen. Aber, was seh ich da? Lediglich B,M, L wurde überschrieben, nix von wegen C1. Also ich zur Führerscheinstelle gerannt, mich erkundigt. Tja, das europäische Recht sieht vor, nur den PKW schein zu überschreiben, LKW ist da ausgenommen. Auch das argument, dass wenn ich nen alten lappen umschreiben lass ich ja auch C1 mitbekomm, hat nicht gezogen. Das witzige dran ist nur, dass ich mit 17 Jahren rein rechtlich 7,49t fahren durfte und das auch reichlich genutzt hab und kaum wird man 18, darf man nicht mehr. Ich fand das ne schweinerei und völlig mangelhaft abgedeckt vom deutschen gesetz. wo ist da die logik? nunja, ich warte bis heut noch drauf, das ich sie erkenne...
    So far, Max

  • HaPe
    Reaktionen
    14
    Beiträge
    1.099
    • 12. Mai 2005 um 01:05
    • #6

    Der ganze EU-Krams ist doch irgendwie Mist.

    B-Führerschein = Anhänger deren zul. Ggw nicht höher ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges dürfen gefahren werden oder mindestens 750kg. Der Gesamte Zug darf nicht mehr wie 3,5t wiegen......
    Das heisst für mich dann, ich muss den Kofferraum meines 190D mit Beton ausgiessen, um 110kg zuzunehmen, mir das Eintragen lassen, damit ich mit meinem B Flappen nen 1,2Tonner ziehen darf, TOLL :roll:

    Toll, aber mitm L-Führerschein darf ich (mit 16!!!) mal eben 2*8t hinterhängen, zwar nur bei 25km/h, aber immerhin...
    :?

  • hs
    Beiträge
    683
    • 12. Mai 2005 um 08:42
    • #7
    Zitat von "swedisch"

    auch wenns bisserl offtopic ist, ich muss da mal ne witzige geschichte zum thema deutsche bürokratie loswerden:

    also, ich war 2001 in den staaten und hab da auch meinen führerschein gemacht, mit dem man bis 12t Zugmaschienen fahren darf (Tennessee).
    Ich zurück in deutschland, laut gesetz darf man mit diesem schein (in der ganzen EU) ein halbes jahr nach einreise Fahren. Ich damals 17, mich gefreut wie ein Schnitzel, dass ich schon auf deutschen strassen fahren darf, also los...den firmeneigenen 7,49 t gefahren und jobs gemacht :-)soweit kein problem. Nunja, das halbe jahr war dann auch vorbei, ich zum tüv und die theoretische prüfung abgelegt(war pflicht) und meinen deutschen lappen bekommen. Aber, was seh ich da? Lediglich B,M, L wurde überschrieben, nix von wegen C1. Also ich zur Führerscheinstelle gerannt, mich erkundigt. Tja, das europäische Recht sieht vor, nur den PKW schein zu überschreiben, LKW ist da ausgenommen. Auch das argument, dass wenn ich nen alten lappen umschreiben lass ich ja auch C1 mitbekomm, hat nicht gezogen. Das witzige dran ist nur, dass ich mit 17 Jahren rein rechtlich 7,49t fahren durfte und das auch reichlich genutzt hab und kaum wird man 18, darf man nicht mehr. Ich fand das ne schweinerei und völlig mangelhaft abgedeckt vom deutschen gesetz. wo ist da die logik? nunja, ich warte bis heut noch drauf, das ich sie erkenne...
    So far, Max


    wo da die logik ist! naja ganz einfach das ganze ist ein zusammen spiel aus deutschen und amerikanischen gesetzen! heißt in amerika gilt der führerschein bis 12t also darfst du dort auch fahren! nun kommst du aber nach deutschland und lässt ihn umschreiben hier darf man mit dem selben führerschein aber nur bis 3,5t fahren also mach das auch! das halbe jahr übergangszeit ist für umsiedlier usw damit die nicht direkt ihren schein ändern lassen müssen und erstmal noch fahren dürfen! das ein deutscher ein jahr ins ausland geht und dort den führerschein mit 16 oder 17 macht wurde nicht berücksichtigt was bei der geringen anzahl die das machen wohl auch zu vernachlässigen ist! für mich ist das logisch. zumindestens auf den zweiten blick! man muss sich ja im klaren sein das du eine ausnahme bist und nicht die regel!

  • DJ Shane
    Beiträge
    214
    • 12. Mai 2005 um 13:28
    • #8

    übrigens, mit B darf man keine Anhänger über 750kg ziehen, aber Mähdrescher fahren (selbstfahrende Arbeitsmachien bis 32 km/h)

    Also ich weiß nicht ob ihr schon mal Mähdrescher gefahren seid, ich schon,möchte dass aber nie auf einer öffentlichen Straße machen....

    the band make it ROCK, but the roadie make it ROLL

    Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Film-und Fernsehlicht / Messebau

  • HaPe
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    1.099
    • 12. Mai 2005 um 14:16
    • #9

    DU meinst mit L.
    B ist der normale Autofüherschein, mit dem du wie von mir oben beschrieben Anhänger ziehen darfst, oft wird nur der Vereinfachung halber gesagt, es seien nur 750kg möglich. Zu beeachten ist halt, das der gesamte Zug das zulässige Ggw von 3,5t nicht überschreiten darf, und das zul. Ggw des Anhängers nicht höher sein darf, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges.
    Z.B. Auto wiegt 1150kg Leer, darf der Anhänger auch ein Zulässiges Gesamtgewicht von min. 1149kg haben. Unter Vorbehalt glaube ich auch, das selbst wenn das Zugfahrzeug 3,5t wiegt, man immer noch einen Anhänger von 750kg ranknallen darf, aber das habe ich nur mal so aufgeschnappt, also keine Gewähr;-)
    Die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 32km/h und Landwirtschaftliche Züge bis 25km/h beeinhaltet der Führerschein der Klasse L, welcher mitsamt M (Mopped 50ccm) im B Führerschein inbegriffen ist.

    P.S. Mähdrescher fahren bringt doch Bock, ebenso wie Treckerfahren (Schlüter 2500 rulez :D )
    könnt man mal bei Wetten das... antreten.
    Wetten ich schaffe es innerhalb 5min mit einem Claas Lexion mit 7,60m Schneidwerk 300 Aussenspiegel in der Hamburger Innenstadt abzufahren?! :D:D

    So, hoffe nun hier nicht als Forumsbauer zu gelten*g

  • DJ Shane
    Beiträge
    214
    • 12. Mai 2005 um 15:27
    • #10

    Claas = viel zu zerbrechlich (haha, die Bauernwitze)

    *Deutz StarLiner*

    Nein, ich bin kein Bauer und auch nicht in der Landwirtschaft tätig...
    (der vater von nem freund aus der ersten klasse.....)

    ach ja:

    Wie kann ich eine Wette einreichen?
    Ganz einfach: per Post, Fax oder E-Mail.


    Per Post:
    ZDF
    Redaktion "Wetten, dass..?"
    51100 Mainz


    Per Fax: 06131/70-6826


    Per E-Mail: wettendass@zdf.de


    Bitte beachten Sie in jedem Fall folgende Regeln:


    Die Wette sollte nicht länger als sechs Minuten dauern.

    Der Wettanbieter sollte nicht jünger als sechs Jahre sein.

    Die Wette sollte noch nicht öffentlich aufgeführt oder präsentiert worden sein.

    Wenn diese Voraussetzungen auf Sie und Ihre Wett-Idee zutreffen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihren persönlichen Einfall mitteilen würden. Wenn die Wette interessant erscheint, wird sich die Wetten, dass..?-Redaktion dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

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    Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Film-und Fernsehlicht / Messebau

  • HaPe
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    1.099
    • 12. Mai 2005 um 17:31
    • #11

    Lass mal, glaube das übersteigt den Jahresetat vom ZDF, die Schadensersatzforderungen. Ausserdem bei den Maschinenringpreisen lassen wir das lieber*g
    Meinen Führerschein wollt ich übrigens auch noch behalten. :D

  • DJ Shane
    Beiträge
    214
    • 12. Mai 2005 um 19:52
    • #12

    geht ja eh nicht denn die wette wurde ja schon öffentlich aufgeführt.....

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  • HaPe
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    Beiträge
    1.099
    • 12. Mai 2005 um 20:24
    • #13

    Schade das. Dachte meine Einfalt wäre unübertroffen^^

  • Lj_Gadena
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    579
    • 12. Mai 2005 um 22:31
    • #14

    Hallo. Wenn wir schonmal beim Thema Führerschein sind.
    Ich bin gerade dabei nachträglich noch den BE zu machen, da er lansam wirklich mal notwendig wird.
    Jetzt hab ich nur eine kleine Frage.
    Die Beschränkung auf das zu ziehende Gewicht, die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs steht, bezieht sich das auf das Tatsächliche Gewicht, oder auf das maximale Gesamtgewicht des Anhängers??

    Vielleicht kann mir das ja jemand beantworten.
    Fahrlehrer frag ich natürlich bei nächster möglichkeit

    MFG Alex

    !!! Es werde Licht !!!

  • Herbie
    Verifiziert
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    2
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    387
    • 12. Mai 2005 um 22:47
    • #15

    Hallo,
    ich habe letzten Sommer den C gemacht und die CE Theorieprüfung abgelegt,.....nun muss ich nur noch die CE praxis machen.

    ..ich Fahr Abschlepp-LKW, da brauch ich normalerweise nur den C ...

    gruss Herbie

    flugfähig bedeutet: "fenster auf und raus damit"... :)

  • Herbie
    Verifiziert
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    2
    Beiträge
    387
    • 12. Mai 2005 um 22:54
    • #16

    ...Äh, um die vorangegangene frage zu beantworten ;);) ....die Angabe der höchstzulässigen Anhängelast bezieht sich auf das tatsächliche gewicht des Anhägers.....

    zum Beispiel: mein Scorpio Kombi hat max 1920kg zulässige Anhängelast ,....nun darf ich einen Autotransportanhänger mit 2,5to zulässige gesamtmasse dranhängen ;) , darf ihn aber nur beladen bis die 1920kg gesamt erreicht sind :(

    gruss Herbie

    flugfähig bedeutet: "fenster auf und raus damit"... :)

  • Jochen
    Profi
    Beiträge
    679
    • 13. Mai 2005 um 10:55
    • #17

    Sind jetzt noch Fragen zu CE ? Ich habe den Führerschein mit 18 gemacht und es nicht bereut. Macht schon Spaß einen 4 achsigen Actross 4144 zu fahren und das über die Kö in Düsseldorf ;)


    Gruß Jochen

    http://www.zeit.de/2005/24/Medienopfer

  • Lj_Gadena
    Beiträge
    579
    • 13. Mai 2005 um 16:23
    • #18
    Zitat von "Herbie"

    ...Äh, um die vorangegangene frage zu beantworten ;);) ....die Angabe der höchstzulässigen Anhängelast bezieht sich auf das tatsächliche gewicht des Anhägers.....

    zum Beispiel: mein Scorpio Kombi hat max 1920kg zulässige Anhängelast ,....nun darf ich einen Autotransportanhänger mit 2,5to zulässige gesamtmasse dranhängen ;) , darf ihn aber nur beladen bis die 1920kg gesamt erreicht sind :(

    gruss Herbie

    Vielen Dank. Das ist genau das was ich hören wollte.
    Mfg Alex

    !!! Es werde Licht !!!

  • Soundworld
    Beiträge
    151
    • 17. Juli 2005 um 09:51
    • #19

    Ich weiß zwar, dass sich das nicht pauschalisieren lässt, aber was sollte man denn finanziell ungefähr einplanen für den CE ?

    Trage mich nämlich ebenfalls mit dem Gedanken diesen in absehbarer Zukunft nachzuholen...

  • Lj_Gadena
    Beiträge
    579
    • 17. Juli 2005 um 11:24
    • #20
    Zitat von "Soundworld"

    was sollte man denn finanziell ungefähr einplanen für den CE ?

    Bei uns in der gegend gehts da bei ca. 2300 los.
    Kommt dann natürlich noch auf dein Lehrnvermögen an. :)

    mfg Alex^

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