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Schriftliche auftragsbestätigung für Freelancer?

  • karel noon
  • 30. Mai 2005 um 23:28
  • karel noon
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    • 30. Mai 2005 um 23:28
    • #1

    Also ich hab da mal ne frage, ich überlege demnächst nur noch als freelancer zu arbeiten, wenn es eine schriftliche auftragsbestätigung gibt.

    Ist so etwas praktikabel? Ich möchte einfach nicht dem risiko ausgesetzt sein das hinterher jemand sagt ich hätte nicht gearbeitet.

    Wie handelt ihr das? geht da alles auf vertrauensbasis?

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

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    • 30. Mai 2005 um 23:51
    • #2

    Hallo

    Ich handhabe es folgendermaßen:
    Erstaufträge reicht es mündlich, bezahlt wird aber am Abend in bar. Der Veranstalter muß beim engagieren eine Tontechnikers mehr Vertrauensvorschuß geben, als andersrum. Wen der Techniker nämlich nicht kommt, schaut der Veranstalter ziemlich in die Röhre.

    Irgendwann schaltet man dann bei Nachfolgeaufträgen von bar auf Überweisung um.

    Da ich schon mal ziemlich üble Erfahrungen mit einer Band machen mußte, werde ich in Zukunft vor Investitionen, die ich für einen bestimmten Auftrag mache, Dinge schriftlich festlegen.

    Ich denke aber, daß dir niemand wegen einer eingeforderten Auftragsbestätigung Schwierigkeiten macht.

    Gruß
    Rainer

    http://www.thewhitelodge.de

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    • 31. Mai 2005 um 00:18
    • #3

    Was ist eine Auftragsbestätigung? In Deinem Fall: Ein Veranstalter gibt Dir mündlichen einen Auftrag (meist am Telefon), und damit etwas Schriftliches existiert, schickst Du ihm eine Auftragsbestätigung. (Stehen da Details drinnen, mit denen der Auftraggeber nicht einverstanden ist, zum Beispiel, weil sie nie so vereinbart wurden, dann muss der Auftraggeber widersprechen, sonst gilt das als akzeptiert, zumindest dann, wenn er Kaufmann ist (zum Beispiel dann, wenn er wie ein solcher auftritt, und tun unsere Veranstalter nicht alle so professionell?))

    Das habe noch gar nichts damit zu tun, ob Du gearbeitet hast oder nicht.

    In diesem Fall wäre eine Leistungsbestätiung nach der Veranstaltung zu unterschreiben. Das ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn nach Stunden bezahlt wird, weil sich das später sehr schwer per Zeugen beweisen lässt. Wenn nach Tagessätzen gezahlt wird, ist das nahezu überflüssig, weil irgendwer aus der Band wird sich ja hoffentlich noch an den Tontechniker erinnern...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • skyper
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    • 31. Mai 2005 um 16:29
    • #4

    Kenne drei Varianten (teils selbst erlebt, teils bei Kollegen mitbekommen):

    a) Schriftlich bestätigen lassen, vorher und nachher - Firma zahlt trotzdem nicht. Klagen weitgehend sinnlos, die Zeit + Nerven kann ich mir sparen, und stattdessen lieber woanders einen Job machen gehen. Verbucht unter Aktennotitz "Lehrgeld", dann eben nur noch gegen Vorkasse oder eben nichtmehr.

    b) nicht schriftlich bestätigen lassen - Firma zahlt ebenfalls nicht, obwohl jeder auf der VA gesehen hat, dass der Kollege da war, seinen Job gewissenhaft gemacht hat, und das Material pfleglich behandelte. Ende vom Lied: Knatsch, Auftragsannahme- und Buchungsstop, Gerichtsverhandlung, nur Teile der Kohle zugesprochen bekommen, da keine schriftlichen Unterlagen etc. Blöd gelaufen.

    c) Bei anderen Firmen noch nie einen Auftrag unterschrieben/unterschreiben lassen, öfters sogar Jobs nachverhandelt, selten länger als zehn Tage auf die Kohle gewartet. Kann auch mal gutgehen.

    Fazit: Interessant wird es vielleicht, wenn die BFA sich mal zum Thema Scheinselbständigkeit zu Wort meldet.
    Aber auch dann stellt sich die Frage, ob man sich mit einem Textstück eher in- oder aus der Schlinge ziehen kann...
    Ansonsten Augen auf... Bei mir bekommt i.d.R. derjenige den Zuschlag, der am wenigsten rumzickt.

    Mir ist es bei den meisten Firmen mit denen ich schon lange erfolgreich zusammenarbeite eher peinlich, plötzlich mit Bürokratie um die Ecke zu kommen. Für mich entsteht da so ein subtiler Vertrauensbruch - auch wenn die Vernunft mich anderes lehren sollte.

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  • karel noon
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    • 1. Juni 2005 um 10:41
    • #5

    Also ich dachte an folgenden weg:

    entweder die firma die mich buchen möchte schickt eine schriftliche anfrage an mich, die ich dann schriftlich bestätige,

    oder ich erstelle ein angebot, und dieses wird von der anderen firma schriftlich bestätigt.

    beides finde ich eigentlich nicht schön, aber ich hoffe mich damit besser absichern zu können.

    andererseits bliebe noch der weg über personalagenturen, aber da kenne ich kaum welche.

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  • manuela
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    • 1. Juni 2005 um 14:15
    • #6

    Der Topf ist doch ganz einfach zu kochen:

    Wie dein Angebot erfolgt ist grundsätzlich Wurst, unwichtig, genauso Wurst wie die Form einer Anfrage.

    Du bekommst einen schriftlichen Auftrag (der verpflichtet immernoch zu nichts, schließlich kann jeder sowas schicken)

    Du bestätigst erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung daß du diesen Auftrag zu den genannten Zeiten und Bedingungen durchführen wirst, d.h. du nimmst ihn verbindlich an, indem Moment hast du mit deinem Auftraggeber einen verbindlichen Vertrag abgeschlossen.

    (und kannst somit auch bei Nichterscheinen in Regress genommen werden sofern durch deinen Vertragsbruch ein Schaden entsteht - das ist Theorie, kommt eigentlich nie vor)

    Du bekommst sofort am Arbeitsplatz Bargeld gegen ordentliche Quittung, bei den Beträgen die Techis kosten sollte das selbstverständlich sein. evtl. -2% Skonto wegen cash :D

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Jelly
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    • 1. Juni 2005 um 17:08
    • #7
    Zitat von "Manuela"

    Du bekommst einen schriftlichen Auftrag (der verpflichtet immernoch zu nichts, schließlich kann jeder sowas schicken)

    Das stimmt so nicht ganz, wenn es ein Geschäft zwischen 2 Kaufleuten ist:

    Wenn ich als Firma etwas anbiete, eine andere das Bestellt, ist der Vertrag rechtlioch schon zustandegekommen.

    Habe damit schon leidvolle Erfahrung gemacht und ordentlich draufgelegt :evil::evil::evil:

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  • manuela
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    • 1. Juni 2005 um 17:24
    • #8

    das gäb nun wieder rechtliche Haarspalterei. Jetzt kommt gleich einer uns sagt "das hängt von der Formulierung des Angebotes ab" :)

    ich sag da mal nichts zu.
    Ein Angebot machst du ja auch mit dem Publizieren einer Preisliste. Verpflichtet diese dich wirklich jede Bestellung daraus durchzuführen? Was machst du dann wenn das Material zum "beauftragten Zeitpunkt" grade verliehen ist?

    Somit ist da meist vorgeschaltet "sofern verfügbar", und damit gehts schnurgrade zur Auftragsbestätigung oder eben auch zum Sorry aber wir haben da schon einen Termin...

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  • timotimo
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    • 1. Juni 2005 um 17:59
    • #9

    Na, "ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz" hat mein Prof immer gesagt: :D

    Es gilt ja zuerst mal das BGB §145 ff. Das detaillierte Angebot, das ich einem anderen mache, ist hier ein "Antrag". Dieser ist bindend, wenn ich das nicht ausgeschlossen habe (also "unverbindlich"), und begrenzt habe ("gültig bis"). Der andere kann also dem Angebot zustimmen, damit ist der Geschäftsabschluss schon zustande gekommen!

    Anders ist es bei allgemeinen Angeboten, z.B. im Internet oder im Supermarkt. Im Supermarkt trage ich der Verkäuferin an der Kasse an, den Artikel zum ausgezeichneten Preis zu kaufen. Wenn sie sagt, der Preis ist falsch ausgezeichnet, habe ich kein Recht, zu dem falschen Preis kaufen zu wollen. Dies liegt an der Form des Rechtsgeschäfts: Es benötigt zwei Personen, die ihre Willenserklärung abgeben. Dies ist bei einem allgemeinen Angebot nicht gegeben. In obigem Fall des detaillierten Angebots aber schon.

  • manuela
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    • 1. Juni 2005 um 19:02
    • #10

    timo hats genau getroffen :)

    im detailierten Angebot steht ja auch "termin und fachgerechte Durchführung wird zugesichert", damit ist es bindend.

    und in der Preisliste "unverbindlich, alle Angebote sind freibleibend".
    Damit wär das Häärchen gespalten :D
    Und wenn dir einer einen Auftrag schickt ohne dein verbindliches Angebot zu haben hat er keine Rechte auf Durchführung, andernfalls je nach Angebot.

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  • skyper
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    • 1. Juni 2005 um 20:26
    • #11
    Zitat von "Manuela"

    Du bekommst sofort am Arbeitsplatz Bargeld gegen ordentliche Quittung, bei den Beträgen die Techis kosten sollte das selbstverständlich sein.

    Da möchte ich ja gerne mal sehen, wie sich Manuela bei einer mehrtägigen Produktion in das Kassenhäuschen setzt, und alle Personen vor Ort Cash ausbezahlt... :D

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  • manuela
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    • 1. Juni 2005 um 21:02
    • #12

    siehst du denn darin einen Unterschied ? Ich finde der "Zinsgewinn" auf kosten der Techis rechtfertigt eine Zahlpause nicht unbedingt. Es ist eigentlich egal ob man sofort bezahlt oder innerhalb der Woche per Überweisung. Die Männer arbeiten ja auch sofort oder ? :D
    Es ist ja auch nicht unüblich den Veranstalter größerer Spektakel einen Vorschuß zahlen zu lassen, somit hat man das Geld für die Techis auf jeden Fall in der Kasse.
    Im übrigen glaube ich daran daß sofortiges Auszahlen die Arbeitsmoral von Freelancern sehr positiv beeinflußt 8)

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  • skyper
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    • 1. Juni 2005 um 22:47
    • #13

    Ich halte es nur für sehr unwahrscheinlich (bzw. habe es bisher noch nie erlebt), das auf einer größeren Baustelle irgendwer sich mit einigen zigtausend Euronen hinsetzt, und den Weihnachtsmann spielt. Außerdem gibt es dann keinerlei Verhandlungsspielraum mehr, wenn ich mit fertig gedruckter (und dann u.U. zerknüllter...) Rechnung in der Tasche um meine Kohle anstehe.
    (Es gibt ja durchaus auch Jobs, die ab einer vorher festgelegten Stundenzahl nach Übertarifen abgerechnet werden.)

    Klar wäre es der logistisch kürzeste Weg, das Geld Cash auf die Kralle zu kassieren. (Soll wohl bei manchen Helferjobs immernoch üblich sein). Andererseits... egal. Habe lieber einen Kontoauszug in der Hand, dann muß ich (bzw. der Steuerberater) da keinen Zirkus mit dem Kassenbuch etc. veranstalten, und meine Auftraggeber können den Streß (alleine schon mit dem Kleingeld...) ebenfalls auf die Büroabteilung abwälzen.

    In jedem Fall ist es von der Auftraggeberseite ein lobenswerter Ansatz, die sofortige Leistung des Techs auch mit sofortiger Kohle zu honorieren. Allerdings gibt es ja gerne auch mal Veranstalter etc., die ein paar Tage (Wochen, Monate...) später bezahlen. Da fühle ich ja bisweilen glatt mit der Company mit, die geldtechnisch sowiso am ziemlich kleinen Hebel sitzt, da sie alle Leistungen vorab erbringen muß. Vorkasse/Teilanzahlung vom Kunden is ja leider nicht immer. [strenggenommen ist das zwar nicht mein Problem, aber man arbeitet ja gerne mit den Leuten/Companies, und nicht gegen sie...]

    Da finde ich ein wenig Latenzzeit durchaus in Ordnung. (Gut, mehr als sechs Monate bei gewissen einschlägigen Firmen muß auch nicht unbedingt sein *grrr*) Wenn ich heute irgendwo auf Rechnung einkaufe, habe ich ja auch wenigstens ein paar Tage "Kredit".

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  • karel noon
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    • 2. Juni 2005 um 01:58
    • #14

    Also bar bezahlen muß ja wohl nicht sein, auch wenn es schön ist, ein scheck tuts auch.....

    nee, mal im ernst, es ist mir egal wie lange es dauert bis mein geld da ist, ob ein zwei oder drei wochen, von mir aus auch drei monate, wenn mich eine firma anruft und mir sagt das der kunde auch noch nicht gezahlt hat bin ich da flexibel.

    Aber es geht mir ja um die sicherheit das geld übehaupt zu bekommen, und ich glaube ich werde es in zukunft wirklich nur noch mit schriftlicher bestätigung machen, interessant wäre mal zu hören ob es hier leute gibt die mich dann aufgrund dessen nicht buchen würden, und mal eine begründung dazu.

    Danke für die vielen antworten, es ist zwar schade das das wort so wenig bedeutung hat, aber da kann man ja nichts gegen machen.

    mal sehen wie es mir damit ergeht?????

    manuela: ich freue mich schon darauf mal für dich arbeiten zu dürfen, hast du holländischen einschlag? du klingst manchmal genauso abgeklärt wie die..... :roll:

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  • manuela
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    • 2. Juni 2005 um 06:40
    • #15

    nein hab ich nicht.
    Im übrigen stimm ich dir zu, einen Verrechnungsscheck halte ich auch für Barzahlung, das müssen keine frischgedruckten Babknoten sein :D

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  • DJ_Uwe
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    • 2. Juni 2005 um 09:43
    • #16

    Nur Bares ist Wahres..... :lol: :lol: :lol:

    Das war immer der Spruch von meinem ersten Chef. Aber es kommt ja auch auf den Kunden an. Hat man einen dem man vertrauen kann sckickt man ihm nach getaner Arbeit eine Rechnung zu und freut sich auf eine nette Überweisung. Wenn man aber weiß das eine Firma sich doch etwas reichlich lange zeit lässt mit dem überweisen dann rechnet man halt Bar ab....

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  • timotimo
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    • 2. Juni 2005 um 11:29
    • #17
    Zitat von "Manuela"

    timo hats genau getroffen :)

    Danke. Hoffe, es war verständlich.

    Zitat von "mediennutte"

    nee, mal im ernst, es ist mir egal wie lange es dauert bis mein geld da ist, ob ein zwei oder drei wochen, von mir aus auch drei monate, wenn mich eine firma anruft und mir sagt das der kunde auch noch nicht gezahlt hat bin ich da flexibel.

    Aber es geht mir ja um die sicherheit das geld übehaupt zu bekommen, und ich glaube ich werde es in zukunft wirklich nur noch mit schriftlicher bestätigung machen, interessant wäre mal zu hören ob es hier leute gibt die mich dann aufgrund dessen nicht buchen würden, und mal eine begründung dazu.

    Na, dann kannste für mich arbeiten, wenn es egal ist, wann ich zahle. :D Nein, im Ernst: ich erwarte von den Freelancern immer eine schriftliche Bestätigung (muß nicht unbedingts offiziellen Charkter haben), damit ich nicht alleine auf der Baustelle stehe, da der Freelancer die mündliche Absprache einfach vergessen hat. Wäre also eher ein Grund, Dich zu buchen, als Dich nicht zu buchen.

  • Insomnia
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    • 2. Juni 2005 um 11:30
    • #18

    Ich weiß ja nicht wie Ihr Eure Aufträge aushandelt, aber bei mir läuft das eigentlich immer per E-Mail und damit gibt´s ja wohl was schriflliches.
    Auch wenn das Erstgespräch am Telefon stattfindet, gehts eigentlich immer noch per Mail um Details der VA: Art der VA, Ort, Anfahrtsbeschreibung, Material, Runningorder, ...
    das habe ich bisher immer per Mail bekommen.

    Vielleicht habe ich auch einfach immer die seriöseren Auftragsgeber :D:D:D

    Grüße

    Insomnia

  • manuela
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    • 2. Juni 2005 um 11:32
    • #19
    Zitat von "Skyper"

    Ich halte es nur für sehr unwahrscheinlich (bzw. habe es bisher noch nie erlebt), das auf einer größeren Baustelle irgendwer sich mit einigen zigtausend Euronen hinsetzt, und den Weihnachtsmann spielt. Außerdem gibt es dann keinerlei Verhandlungsspielraum mehr, wenn ich mit fertig gedruckter (und dann u.U. zerknüllter...) Rechnung in der Tasche um meine Kohle anstehe.

    Das halte ich ebenso für unwahrscheinlich. Wenn man derart viele Techniker benötigt führt das eh eine große Firma durch mit der man ganz normal abrechnet, das ist nichtmehr der Arbeitsbereich von Freelancern. Der Normalfall ist jawohl einer, oder auch 2, höchstens 3 von den Leuten. Und die kann man durchaus bar auszahlen, ich finde das völlig normal und in Ordnung.
    Da ich es bereits erlebt habe daß ein Techi im Auto schlafen wollte weil er kein Geld mithatte seh ich darin sogar einen Vorteil, die laufen auch nicht alle mit Bargeld rum wenn sie zur Arbeit kommen :D
    Und dieses Nachverhandeln *grrr* :shock:
    10 Std sind idR geboten und in dem Rahmen sollte es auch bleiben. Macht er wirklich 11 dann muß das eben noch bezahlt werden...

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  • Carm
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    2.715
    • 2. Juni 2005 um 23:36
    • #20

    @ manuela: gerade die grossen firmen arbeiten alle mit freelancern :?: wie soll man denn sonst den lediglich produktionsbezogenen extremen personalaufwand abdecken :?::?: die leute werden mal nur ein paar tage, mal ne woche oder mal nen monat gebraucht und dann mal wieder 2,3 wochen gar nicht oder nur ein paar wenige. was sollen die denn in der zeit machen? der foh-toningenieur im lager kabel putzen? teure kabel...

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