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Gema für Schülerradio?

  • marekventur
  • 28. Juni 2005 um 20:08
  • marekventur
    Beiträge
    32
    • 28. Juni 2005 um 20:08
    • #1

    Hallo!

    Wir habe an unserer Schule vor, ein Schülerradio einzurichten. Es stellte sich aber bei uns die Frage, ob wir dafür Gema-Gebüren zahlen müssen. Das würde das ganze für uns nähmlich sehr teuer machen.....

    Deswegen wollte ich fragen, ob wir auch ohne Gema Radio in unserer Cafeteria machen können.

    MFG Marek Ventur

  • bossjan
    Verifiziert
    Beiträge
    329
    • 28. Juni 2005 um 20:50
    • #2

    Hi,

    Gema ist dann fällig, wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Aber auch bei einer Hochzeit, die in einem Dorfgemeinschaftshaus gefeiert wird, ist Gema fällig - obwohl es keine öffentliche VA ist.

    Demnach ist Gema grundsätzlich pflicht - aber Schulen usw. bekommen meines Wissens nach Rabatte bzw. Sonderkonditionen, so dass es schon erträglicher wird.

    Falls du noch einen Tipp benötigst, dann melde dich per PN bei mir...

    Lieben Gruß
    Jan

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  • Everell
    Beiträge
    325
    • 28. Juni 2005 um 21:10
    • #3

    Erkundigt euch, ob euer Schulträger ein Pauschalabkommen mit der GEMA getroffen hat. Die Gebühren werden der Schule pauschal pro Schüler berechnet. Damit sind GEMA-Entgelte aller Veranstaltungen bis DM 5,- Eintritt/Besucher bzw Zuhörer abgedeckt.

    P.S.: In B-W sind die Gemeinden/Städte/Stadt-bzw. Landkreise Schulträger. In anderen Bundesländer ist dies aber anders.

    edit: Unklarheit bzgl. der 5,- DM beseitigt.

    Veni, vidi, desperavi

    2 Mal editiert, zuletzt von Everell (28. Juni 2005 um 21:39)

  • marekventur
    Beiträge
    32
    • 28. Juni 2005 um 21:32
    • #4

    Also bei uns ist die evangelische Kirche im Rheinland Träger. Und was war da mit den 5 DM (€?). Wäre das dann pro Sendung? Oder pro Jahr?
    An unsere Schule gehen ca 1000 Schüler, in die Cafeteria passen allerhöchstens 30 und bei Schulveranstaltungen könnte es schonmal mehr werden... (Was machen wir da?)

  • Everell
    Beiträge
    325
    • 28. Juni 2005 um 21:37
    • #5

    Wenn es die Schulleitung nicht weiß, muss sie sich eben beim Schulträger erkundigen. Ich habe mich in meinem vorherigen Beitrag unklar ausgedrückt. Schau ihn einfach nochmal editiert an, jetzt sollte es klar sein.

    Veni, vidi, desperavi

  • marekventur
    Beiträge
    32
    • 28. Juni 2005 um 21:48
    • #6

    Ach so, du meinst Eintrittsgeld....
    Ne, das wollten und dürfen wir als AG nicht nehmen... (Wir könne ja nicht ikn der Mittagspause die Cafeteria blockieren....)

  • Everell
    Beiträge
    325
    • 28. Juni 2005 um 22:03
    • #7

    Jau, wenn kein Eintrittsgeld, dann ist die Sache natürlich erst recht abgegolten, trotzdem muss die GEMA-Pauschale gezahlt worden sein. Deswegen dürfen die Lehrers euch auch im Musikunterricht ganz legal CDs vorspielen, wenn der Schulträger davor gelöhnt hat...

    Veni, vidi, desperavi

  • marekventur
    Beiträge
    32
    • 28. Juni 2005 um 22:29
    • #8

    Für den Musikunterricht muss man löhnen? Wo leben wir den??

  • Finelight
    Verifiziert
    Reaktionen
    145
    Beiträge
    928
    Marktplatz Einträge
    1
    • 29. Juni 2005 um 08:41
    • #9

    Die Landeskirchen haben einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen (sonst müßte z.B. für jeden Gottesdienst gezahlt werden). Die Aussage, alles unter 5 DM (die es ja nicht mehr gibt) kostet keine GEMA ist definitiv falsch. Wendet euch am besten an den Schulträger.

  • Uew
    Beiträge
    344
    • 29. Juni 2005 um 08:48
    • #10
    Zitat von "marekventur"

    Für den Musikunterricht muss man löhnen? Wo leben wir den??


    ... in Deutschland...

    Nein, Spaß -- aber dem Komponisten ist es doch vollkommen gleich, ob sein Werk in der Schule oder sonst wo verbreitet wird. Der will/muß davon leben und möchte also Geld sehen... Da es völlig unpraktikabel wäre jede einzelne "Aufführung" einzeln mit der Gema abzurechnen gibt es eben diese Rahmenverträge.

    Gruß UWe

  • Hegelsound
    Beiträge
    136
    • 29. Juni 2005 um 15:22
    • #11

    Finelight
    Ich glaube das hast du oben falsch verstanden, Everell meinte, dass in der Pauschale für Schulen Veranstaltungen bis 5DM inbegriffen sind. Daraus schließe ich, dass wenn die Schule eine Veranstaltung macht, die mehr als 5Dm Eintritt kostet, noch einmal extra Gema gezahlt werden muss.
    Ob das mit der 5 DM Grenze stimmt, weiß ich nicht, ich wollt nur kurz für Klahrheit schaffen.

    Mit freundlichem Gruß
    Peter Biegert

    Wer Fehler in meiner Rächtschraibung findet, darf sie behalten !

  • Everell
    Beiträge
    325
    • 29. Juni 2005 um 16:01
    • #12
    Zitat von "Hegelsound"


    Ob das mit der 5 DM Grenze stimmt, weiß ich nicht, ich wollt nur kurz für Klahrheit schaffen.

    Wer es nicht glaubt, mag es im GEW-Jahrbuch "Handbuch für Lehrer", in dem die GEW-Juristen alle wichtigen rechtlichen Regelungen für den Lehrer zusammengefasst haben, nachlesen.

    Hegelsound: Ansonsten danke fürs Klarheit schaffen :)

    Finelight: Im Übrigen bin ich äußerst dankbar für Hinweise à la DM gibt es nicht mehr. Manchen Sachen entgehen mir einfach :roll:

    Veni, vidi, desperavi

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