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Lärmproblem trotz unterhalb der limits was tuen?

  • TBF
  • 11. Juli 2005 um 12:43
  • TBF
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    • 11. Juli 2005 um 12:43
    • #1

    Problembeschreibung:
    eine Openair VA mit Dauer ca 1 Monat hat eine Genehmigung, in der unter anderem fest gelegt ist, dass soundsoviel dB (A) keinesfalls überschritten werden dürfen, ferner ist die "beschallungszeit" auf bis spätestens 22 Uhr festgelegt.

    Dummerweise befindet sich die VA direkt vor dem Fenster von "vielen potentiellen Rechtsanwälten", ums mal so auszudrücken, die erst ungläubig auf die Genehmigung blickten und jetzt wohl gegen die VA losgehen wollen.

    Sie boten zwar den kompromiss an, bis ca. 18 Uhr sehr leise zu machen, dafür später dann lauter, allerdings ist dann das Problem das es Anwohner gibt die gerne um diese Zeit wohl schon schlafen wollen .... sprich es wäre bis 18 Uhr freiwillig leiser wegen den Juristen ab 18 Uhr freiwillig leiser wegen den Anwohnern.
    Hieraus gibt sich schon ein 2. Problem: da der Limiter auf einen höheren Wert gestellt ist (Plombe) kann eine Limitierung auf noch geringere Werte nicht unbedingt ohne Zusatzlimiter erfolgen.

    Da Ihr sicherlich viel Erfahrung habt was Anwohner usw. Probleme angeht:
    -Muss bei Anwohnerbeschwerden ein geringerer Pegel gefahren werden als lt. Genehmigung zulässig?
    -Kann die VA Polizeilich abgebrochen werden wenn man zwar unterdem zulässigen Limit jedoch über dem geduldeten Limit derAnwohner (ca. gedämpfte Zimmerlautstärke gemessen irgendwas um 70dB(A) @Boxen) liegt?
    -könnte es evtl. zu einer "einstweiligen Verfügung" (oder was hier aus Sicht der Juristen am "schnellsten wirkt") kommen?
    -wie würdet Ihr Euch verhalten im "GAU Fall" d.h. VA wird juristisch vorzeitig abgebrochen in bezug auf Bezahlung?
    -wie kann Musikgeschmacksverhalten hier einbezogen werden, d.h. die Belästigung tritt anscheinend NICHT! auf, wenn sagen wir mal Strand Hits etc. gespielt werden nur bei Musik abseits dieser Richtung gibts Probleme

    Fragen über Fragen - die für mich (manche mögen jetzttriumphieren :))absolutes Neuland sind

    erst wenn der letzte Kunde den "ich war mal eine Dose" SMD Haufen im Biegeblechgehäuse zum Utopiepreis nicht mehr möchte, die Bank unter Zahlpause andere Vorstellungen hat, ja dann werdet ihr merken daß Amtlich eher Marktgerecht bedeutet :)

  • Ecto_Erwin
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    • 11. Juli 2005 um 12:53
    • #2

    Ich bin ja Ösi, kann also nicht genau sagen ob das in D gleich ist.

    Aber bei uns gibt es eine genehmigung aus dem Grund, das etwas genehmigt wird.
    Und wenn die zuständige Behörde ein Festival mit der Lautstärke x in den Tagen von x bis y erlaubt, dann ist das so!
    Wenn dann jemand glaubt das es zu laut ist schenk ich im entweder ein müdes lächeln ein freibier oder ein paar nette worte, je nachdem wie er mir kommt!
    Sollte es wircklich einleuchtende Gründe des Beschwerers geben dann dreh ich vielleicht sogar leiser, wobei dreht die schei*# Musik leiser sicher kein guter Einwand ist....

    ROCKSTAGE light&sound productions
    first HK CONTOUR User in Austria
    http://www.rockstage.at
    E-Mail: erwin.hofer@rockstage.at
    Tel: +43 650 20 03 106

  • Scanco1
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    • 11. Juli 2005 um 13:16
    • #3

    Problembeschreibung:
    eine Openair VA mit Dauer ca 1 Monat hat eine Genehmigung, in der unter anderem fest gelegt ist, dass soundsoviel dB (A) keinesfalls überschritten werden dürfen, ferner ist die "beschallungszeit" auf bis spätestens 22 Uhr festgelegt.

    Hast du vor 1 Monat lang jeden Tag von ca. Mittag bis 22 Uhr
    ein Open Air zu beschallen ?
    Als Anwohner in unmittelbarer Nähe hätte ich auch ein Problem
    damit, obwohl ich davon lebe Leute zu beschallen.
    Mir gehen die 4 Tage Kirmes im Festzelt schon an die Nerven.
    MFG Guido

    Ton macht nur mit Licht Spass

  • ADMIN
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    • 11. Juli 2005 um 13:18
    • #4

    Da bräuchte ich nun ein paar Informationen mehr. Zum Beispiel höre ich "Genehmigung". Wer hat genehmigt, welche Auflagen wurden gemacht, auf welcher Rechtsgrundlage wurden die gemacht, wie sieht der Nachweis aus?

    Hat die Behörde einfach dB-Werte aus der TA Lärm abgeschrieben und dabei übersehen, dass es so etwas wie Impulszuschläge, Zuschläge für Tonhaltigkeit und Informationsgehalt gibt?

    Oder dienen die Auflagen nur dem Zuschauerschutz und haben erst mal mit den Anwohnern nichts zu tun?


    Prinzipiell gibt es für Verwaltungsakte keine Bestandsgarantie. Siehe VwVfG ab §44.

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwvfg/


    Wenn es solche "Unklarheiten" mit Genehmigungsbescheiden gibt, darf man mir die gerne zufaxen: 030 / 690 400 67

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • TBF
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    • 11. Juli 2005 um 13:38
    • #5

    -es wird erst ab ca. 16 Uhr beschallt um den Anwohnern (genauer Studenten) von vornherein entgegenzukommen, Ende ist um 22 Uhr. Genehmigung sieht von 11....22 Uhr vor
    -Musik gibt es nur (teilweise Donnerstag) Freitag, Samstag über PA Resttage sind Acapella (also ohne PA leider auch ohne Möglichkeit der Limitierung) bzw. Stummfilm Vorträge
    -Lage ist direkt an einer 4 Spurigen dicht befahrenen Ausfallstrasse nebenan Universität hinter der Universität Wohngebiet mit Baustelle
    -Hauptproblem ist die Universitätsbilbliothek so wie ich das mitbekommen habe
    -Grenzwert der Limitereinpegelung ist m.W. 86 dB(A) @ 10 meter (oder waren es 5 meter wo die Standen?) vor Boxen, dieser wurde allerdings wegen massiver Proteste noch gar nicht erreicht
    nach diesen 10 meter ab Boxen kommt dann eine 4 spurige Strasse dann Wiese / Bäume dann Unigebäude. dahinter sind dann Wohngebiete hier kamen Beschwerden "abends". ca 3 meter hinter den Boxen kommt eine (zZt unbefahrene) Strasse, dann kommt ein gepflasterter Platz dann die Uni Bibliothek - hier sitzen Jura Studenten die einerseits Musikwünsche äussern andererseits beschwerde führen wollen schräg hinter der UniBiliothek kommt nach einer Baustelle dann ein Wohngebiet wo es ebenfalls Anwohnerbeschwerden geben soll.
    -muss mir die Genehmigung (keine Bewilligung) nochmals genauer ansehen

    um gleich irgendwelchen "Bassvorwürfen" entgegenzutreten - nein es steht kein Ö... da (leider da könnte man wenigstens richten, sieht dann aber wegen Größe für Laien "noch schlimmer" aus )

    erst wenn der letzte Kunde den "ich war mal eine Dose" SMD Haufen im Biegeblechgehäuse zum Utopiepreis nicht mehr möchte, die Bank unter Zahlpause andere Vorstellungen hat, ja dann werdet ihr merken daß Amtlich eher Marktgerecht bedeutet :)

  • AFi
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    • 14. Juli 2005 um 16:40
    • #6

    Moin.

    Zitat

    ...um den Anwohnern (genauer Studenten)...

    Entschudligung, verstehe ich das richtig: Die Studenten wollen über einen Monat eine VA ausrichten, welche auch genehmigt ist, beschweren sich dann aber über ihre eigene VA??? Entweder wollen die Studies eben ne VA oder sie wollen sie nicht! Armes Deutschland, auf welchem Weg sind wir nur so langsam... :cry:

    Alex

  • Kracky
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    • 14. Juli 2005 um 17:38
    • #7

    Ich gehe davon aus das sich in diesem Fall nicht wirklich alle Studenten einig sind. eine Partei ja, eine Partei nein und zwischen drin ein paar ja aber nur wenn mein Lied läuft.

    Es kommt wie gesagt darauf an was diese Genehmigung nun im genauen genehmigt aber ich denke wenn die extra hierfür beantragt wurde und genehmigt ist würde ich das dann wohl drauf an kommen lassen. Einen Abbruch bezweifle ich, weil Polizisten sehr vorsichtig reagieren wenn sie sich über Genehmigungen hinweg setzen sollen. Die einklagung einer einstweiligen Verfügung gegen diese Genehmigung wäre schon möglich und im dümmsten Fall hebt diese die Genehmigung auf. Aber auch dieses kann man wieder angehen. Deutschland ist nunmal Nr.1 in Jura!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • MasterMatze
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    • 14. Juli 2005 um 17:42
    • #8

    Ich möchte keinen zu nahe treten aber es ist allgemein bekannt das die "pappkoppquote" grade unter jurastudies besonders hoch ist... hab damit schon häufiger erfahrungen machen müssen, dass sind solche, die auf den studenten feten dann an den distanzstangen rütteln wenn ihnen was nicht passt :roll:

    Ich kann dir nur raten; sicher die auflagen und die genehmigung möglichst hoch ab bzw. hab eine von den offiziellen anerkannte person an der hand, welche dir glaubhaft und unabhängig die richtigkeit deines Vorhabens im aktuten bewscherde fall bestätigen kann... Vielleicht sogar mal den behörden die genehmigung im vorfeld sprich der betreffenden Polizeidienstelle unter die nase halten das hat bei mir schonmal geklappt die rücken dann erst nach x beschwerden aus obwohl sie eigentlich jeder nachgehen müssten :wink:
    musst halt n bisschen jammern aber glaubhaft bleiben

    mfg Matthias Schoster

  • misterT
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    • 18. Juli 2005 um 17:33
    • #9

    das ist ja fast wie in leverkusen auf der landesgartenschau :lol:

    die anwohner leben dort direkt hinter einem kleinen "damm"... luftlinie vielleicht 300m... es gibt eine sondergenehmigung mit 60db...
    daraus ergibt sich am foh ein pegel um die 90db... kommt ja auch immer auf die windrichtung an...
    es gibt dort kollegen die den pegel permanent überwachen. ein messwagen in der anwohnersiedlung und ein messgerät am foh...

    meine letzte veranstaltung dort war am 09.07.... super wetter... der wind war mein freund :) und ich konnte im mittel 93db fahren...

    ich bin schon sehr gespannt wie der mischer von toto am mittwoch auf diese "örtlichen vorgaben" reagiert :D

  • f8274
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    • 20. Juli 2005 um 19:08
    • #10

    bei prominenten künstlern spielt jedenfalls in frankfurt die ta-lärm nicht die geringste rolle, will heißen: ob gibt ihr o.k. und punkt.

    so drehen santana, anastacia und konsorten beim "Opern-Air" auf wie sie wollen.

    die unwichtigeren veranstaltungen haben sich dann genau an die üblichen verordnungen zu halten.

    toto gehört wohl auch zu den glücklicheren.

  • timotimo
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    • 21. Juli 2005 um 11:24
    • #11
    Zitat von "f8274"

    bei prominenten künstlern spielt jedenfalls in frankfurt die ta-lärm nicht die geringste rolle, will heißen: ob gibt ihr o.k. und punkt.

    so drehen santana, anastacia und konsorten beim "Opern-Air" auf wie sie wollen.

    die unwichtigeren veranstaltungen haben sich dann genau an die üblichen verordnungen zu halten.

    toto gehört wohl auch zu den glücklicheren.

    Wie kommst Du darauf? Bei Santana letztes Jahr war es extrem leise, Beginn eine halbe Stunde vorverlegt, um 21 Uhr nochmal leiser und um punkt 22 Uhr Schluss.

    http://www.patricia-kaas-fan.de/presse/20040709_2.html

  • TBF
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    • 22. Juli 2005 um 14:49
    • #12

    kleine Erklärungen:
    die Studenten welche sich aufregen haben mit dem Projekt nichts zu tuen, es sind andere Studenten die das Fest veranstalten.
    nach dem "die Kac...e ziemlich am Dampfen ist", wurde das Projekt auf mittlerweile um die 60 dB (A) heruntergefahren was äusserst schwierig ist, da der Verkehrslärm schon über 65 dB (A) beträgt, ferner wurde der Lowcut auf knapp 200 hz hochgezogen (Klang = Bahnhof), der Musikstyle drastisch geändert in Basslose Musik ala Klavierspiel ohne PA mit äusserst dezentem "tasteneinsatz" Bigbands mit "blasinstrumente anhauchen" so wird wenigstens die Erlaubnis (nicht Genehmigung) erhalten bleiben.

    erst wenn der letzte Kunde den "ich war mal eine Dose" SMD Haufen im Biegeblechgehäuse zum Utopiepreis nicht mehr möchte, die Bank unter Zahlpause andere Vorstellungen hat, ja dann werdet ihr merken daß Amtlich eher Marktgerecht bedeutet :)

  • marcus.mellenthin
    Beiträge
    3
    • 22. Juli 2005 um 16:11
    • #13

    Also mich wundert dies sehr.... grundsätzlich gelten ja die allgemeinen Richtlienien, d.h. es kommt auf die Gebietart des belasteten Gründstückes (Emmision) an.
    Eine Genehmigung erteilt eine ausnahme von den allgemeinen Vorschriften und erweitert diese. d.h. Du darfst mehr.
    Gemessen wird eigentlich immer bei den Anwohnern, also den Beschwerten. Dort darf je nach urzeit ein bestimmter Aussenlärm nicht überschritten werden. So z.B. (allg. Vorschrift) im reinen Wohngebiet 35 dB nach 22 Uhr, 55 dB vor 22 Uhr. Dann kommt um gegen eine VA einzuschreiten natürlich noch die Ursächlichkeit hinzu.

    Also kann man wie folgt sagen: Bist du als DJ dafür verantwortlich, dass die Anwohner mehr als zulässig ist beschallt werden, so musst du leiser machen.

    Ich glaube jetzt mal pauschal nicht, das bei den Anwohnern eine großere Belastung als 60 dB vorm Fenster zu messen ist.

    Daher dont Worry.

    Zu den Jura Studenten....da sie nicht ANlieger sind sondern die Universität, fehlt es dene meist schon an einen begründeten Interesse... Auch wenn man darauf achten sollte, dass innerhlb der bib der Juristen nicht gerade DIsko Lautstärke herscht.

    P.S. Wirklich überprüfen kann eh keiner ob Basstöne erklingen, da diese nur mit aufwendigten Amaturen meßbar sind... Versuch mal ein Mik mit 20 HZ und Eichung zu finden...

    Problem sind nur die Vorstufe zur Lösung

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