Problembeschreibung:
eine Openair VA mit Dauer ca 1 Monat hat eine Genehmigung, in der unter anderem fest gelegt ist, dass soundsoviel dB (A) keinesfalls überschritten werden dürfen, ferner ist die "beschallungszeit" auf bis spätestens 22 Uhr festgelegt.
Dummerweise befindet sich die VA direkt vor dem Fenster von "vielen potentiellen Rechtsanwälten", ums mal so auszudrücken, die erst ungläubig auf die Genehmigung blickten und jetzt wohl gegen die VA losgehen wollen.
Sie boten zwar den kompromiss an, bis ca. 18 Uhr sehr leise zu machen, dafür später dann lauter, allerdings ist dann das Problem das es Anwohner gibt die gerne um diese Zeit wohl schon schlafen wollen .... sprich es wäre bis 18 Uhr freiwillig leiser wegen den Juristen ab 18 Uhr freiwillig leiser wegen den Anwohnern.
Hieraus gibt sich schon ein 2. Problem: da der Limiter auf einen höheren Wert gestellt ist (Plombe) kann eine Limitierung auf noch geringere Werte nicht unbedingt ohne Zusatzlimiter erfolgen.
Da Ihr sicherlich viel Erfahrung habt was Anwohner usw. Probleme angeht:
-Muss bei Anwohnerbeschwerden ein geringerer Pegel gefahren werden als lt. Genehmigung zulässig?
-Kann die VA Polizeilich abgebrochen werden wenn man zwar unterdem zulässigen Limit jedoch über dem geduldeten Limit derAnwohner (ca. gedämpfte Zimmerlautstärke gemessen irgendwas um 70dB(A) @Boxen) liegt?
-könnte es evtl. zu einer "einstweiligen Verfügung" (oder was hier aus Sicht der Juristen am "schnellsten wirkt") kommen?
-wie würdet Ihr Euch verhalten im "GAU Fall" d.h. VA wird juristisch vorzeitig abgebrochen in bezug auf Bezahlung?
-wie kann Musikgeschmacksverhalten hier einbezogen werden, d.h. die Belästigung tritt anscheinend NICHT! auf, wenn sagen wir mal Strand Hits etc. gespielt werden nur bei Musik abseits dieser Richtung gibts Probleme
Fragen über Fragen - die für mich (manche mögen jetzttriumphieren :))absolutes Neuland sind