Uns erreichte eine Anfrage für mobile Licht- & Tontechnik. Eine Auftragsbestätigung an den Kunden & zur Kenntnisnahme an den Vermittler wurde unter folgenden Aspekten versandt per Mail.:
Laut Vermittler war die Personenzahl der Besucher des Events bei ca. 600 angegeben. Daraufhin erfolgte auch die AB mit einer entsprechend kalkulierten Größe der Anlage an den Kunden.
Bei nochmaliger späterer Nachfrage beim eigentlichen Kunden belaufen sich die Auditoriengrößen aber auf 1200-1400. Dies läßt sich mit der angebotenen Anlagengröße erfahrungsgemäß nicht bewerkstelligen. (Bell VPS 700 System)
Vom Vermittler & späterem Installateur bereits zum Veranstaltungsort verbrachten 3 x 3 m 3 Punkt-Traversen, die ich aufbauen sollte, fehlten seinen eigenen Angaben nach Konusverbinder & widersprechen somit der Statik & sicheren Installation "fliegender Bauten" der Truss.
Ich weigerte mich, diese sicherheitsrelevanten Bauten auf Grund fehlender Teile vorzunehmen, zumal völlig verschiedene Personenzahlen vom Vermittler & Kunden genannt wurden & trat vom "Vertrag" zurück.
Laut meiner AGB bin ich in der Annahme der Aufträge frei & trat aus diesen wichtigen Gründen sowie der Gefährlichkeit seiner Traversen durch Fehlen wichtiger, sicherheitsrelevanter Teile zurück.
Wissentlich falschen Angaben des Vermittlers, die vermutlich auch dazu dienen sollen, meinen Auftrag zu umgehen & mir Mehrkosten eines Mitbewerbers nachträglich anzulasten.
Mir sollen jetzt die Differenzbeträge für anderweitige Mietkosten aufgebürdet werden, obwohl ich aus wichtigen Gründen vom "Vertrag" zurückgetreten bin.
Zudem stand es dem Vermittler & Installateur frei, die bereits bei der Spedition vor Ort befindliche Kaufanlage zu installieren und zu liefern. Dieser hat fernmündlich angegeben, daß die Anlage für die Installation bereits bei einer Spedition lagere zum Einbau beim Kunden.
Somit enstünden dem Kunden keine weiteren Mietkosten, da die Anlage gekauft wurde und der Kunde für diese Veranstaltung sowieso keine Mietkosten mehr akzeptieren wollte, da die Kaufanlage des Vermittlers ins Haus steht. Der Vermittler hat nur keine Zeit, die Anlage zu installieren, die er verkauft hat.
Ich befürchte auch einen erheblichen Mehraufwand & Preis der anderen Fa., der mir in Rechnung gestellt werden soll.
Die von mir angebotene Beschallungsanlage nebst kleineren Lichteffekten stehen in keinem Verhältnis zur jetzt vermutlich gelieferten Technik, die weder vom Preis, der Reputation auf dem Markt, noch von der Größe & Leistung vergleichbar sind.
Eine Kopie der Vermietrechnung des Mitbewerbers zum Vergleich der Komponenten steht noch aus & ist vom Vermittler beweispflichtig vorzulegen.
Einen Differenzbetrag zu zahlen, lehne ich ab, zudem keine Geschäftsbeziehung zum Kunden bestand & ein unterschriebenes Exemplar zur Annahme des Vertrags mit der zustimmenden Willenserklärung fehlt. Somit ist kein Vertrag zustandegekommen.
Fahrtkosten lehne ich ebenfalls ab, da dem Vermittler wie gesagt unbenommen blieb, die verkaufte Anlage pünktlich zu installieren.
Die Installationsanlage ist mit 4.8 KW RMS sicherlich richtig dimensioniert, ich konnte nur aushilfsweise eine Anlage mit 3 KW liefern, die nach Angaben des Kunden bei geschätzten Personenzahlen von 1200-1400 nicht ausgereicht hätte, dies widerspricht den Angaben des Vermittlers.
Kurzfristige, anderweitige & teurere Ersatzbeschaffung kann nicht geltend gemacht werden, da auch bei mir nur 2 Tage Vorlaufzeit bis zur Veranstaltung im Raume stand & dem Vermittler genügend Zeit nach meinem Rücktritt zur Verfügung stand.
Zuvor gemietete Groundsupports mit 10 x 10 x 4 m halten den vom Vermittler gelieferten 3 x 3 m Länge Truss nicht stand, auch erheblich mehr Lichteffekte anderer Güte wurden eingesetzt.
Meine Lichteffekte beschränken sich auf 250 Watt Halogenscanner Martin MX 1, jetzt vom Mitbewerber gelieferte Geräte mit Entladungslampen anderer Größenordnung hochwertiger Hersteller wie High End Systems sind weder vom Preis noch der Leistung nach vergleichbar.
Eine solche "Aufrüstung" der Technik, dessen Differenz mir jetzt aufgebürdet werden soll, kann ich nicht akzeptieren, zumal meine "einfachere" Technik entsprechend niedrig kalkuliert wurde.
Vergleichbare Technik hätte zum gleichen Preis gemietet werden können, die größere Anlage nebst höherwertigen Lichteffekten in größerer Anzahl kann mir nicht angelastet werden.
Miete sowie Fahrtkosten des Mitbewerbers zum Auf- & Abbau wäre zudem bei Lieferung der zur Verfügung stehenden Installations-Anlage nicht angefallen.
Sämtliche Forderungen werden abgelehnt von meiner Seite.
Ich würde mich freuen, von Euch zu hören.
Gruß
Kai