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Vertragsprobleme in einer 3-er Konstellation (Kd.-Vermittler

  • slaytalix
  • 15. September 2005 um 12:57
  • slaytalix
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    • 15. September 2005 um 12:57
    • #1

    Uns erreichte eine Anfrage für mobile Licht- & Tontechnik. Eine Auftragsbestätigung an den Kunden & zur Kenntnisnahme an den Vermittler wurde unter folgenden Aspekten versandt per Mail.:

    Laut Vermittler war die Personenzahl der Besucher des Events bei ca. 600 angegeben. Daraufhin erfolgte auch die AB mit einer entsprechend kalkulierten Größe der Anlage an den Kunden.

    Bei nochmaliger späterer Nachfrage beim eigentlichen Kunden belaufen sich die Auditoriengrößen aber auf 1200-1400. Dies läßt sich mit der angebotenen Anlagengröße erfahrungsgemäß nicht bewerkstelligen. (Bell VPS 700 System)

    Vom Vermittler & späterem Installateur bereits zum Veranstaltungsort verbrachten 3 x 3 m 3 Punkt-Traversen, die ich aufbauen sollte, fehlten seinen eigenen Angaben nach Konusverbinder & widersprechen somit der Statik & sicheren Installation "fliegender Bauten" der Truss.

    Ich weigerte mich, diese sicherheitsrelevanten Bauten auf Grund fehlender Teile vorzunehmen, zumal völlig verschiedene Personenzahlen vom Vermittler & Kunden genannt wurden & trat vom "Vertrag" zurück.

    Laut meiner AGB bin ich in der Annahme der Aufträge frei & trat aus diesen wichtigen Gründen sowie der Gefährlichkeit seiner Traversen durch Fehlen wichtiger, sicherheitsrelevanter Teile zurück.

    Wissentlich falschen Angaben des Vermittlers, die vermutlich auch dazu dienen sollen, meinen Auftrag zu umgehen & mir Mehrkosten eines Mitbewerbers nachträglich anzulasten.

    Mir sollen jetzt die Differenzbeträge für anderweitige Mietkosten aufgebürdet werden, obwohl ich aus wichtigen Gründen vom "Vertrag" zurückgetreten bin.

    Zudem stand es dem Vermittler & Installateur frei, die bereits bei der Spedition vor Ort befindliche Kaufanlage zu installieren und zu liefern. Dieser hat fernmündlich angegeben, daß die Anlage für die Installation bereits bei einer Spedition lagere zum Einbau beim Kunden.

    Somit enstünden dem Kunden keine weiteren Mietkosten, da die Anlage gekauft wurde und der Kunde für diese Veranstaltung sowieso keine Mietkosten mehr akzeptieren wollte, da die Kaufanlage des Vermittlers ins Haus steht. Der Vermittler hat nur keine Zeit, die Anlage zu installieren, die er verkauft hat.

    Ich befürchte auch einen erheblichen Mehraufwand & Preis der anderen Fa., der mir in Rechnung gestellt werden soll.

    Die von mir angebotene Beschallungsanlage nebst kleineren Lichteffekten stehen in keinem Verhältnis zur jetzt vermutlich gelieferten Technik, die weder vom Preis, der Reputation auf dem Markt, noch von der Größe & Leistung vergleichbar sind.

    Eine Kopie der Vermietrechnung des Mitbewerbers zum Vergleich der Komponenten steht noch aus & ist vom Vermittler beweispflichtig vorzulegen.

    Einen Differenzbetrag zu zahlen, lehne ich ab, zudem keine Geschäftsbeziehung zum Kunden bestand & ein unterschriebenes Exemplar zur Annahme des Vertrags mit der zustimmenden Willenserklärung fehlt. Somit ist kein Vertrag zustandegekommen.

    Fahrtkosten lehne ich ebenfalls ab, da dem Vermittler wie gesagt unbenommen blieb, die verkaufte Anlage pünktlich zu installieren.

    Die Installationsanlage ist mit 4.8 KW RMS sicherlich richtig dimensioniert, ich konnte nur aushilfsweise eine Anlage mit 3 KW liefern, die nach Angaben des Kunden bei geschätzten Personenzahlen von 1200-1400 nicht ausgereicht hätte, dies widerspricht den Angaben des Vermittlers.

    Kurzfristige, anderweitige & teurere Ersatzbeschaffung kann nicht geltend gemacht werden, da auch bei mir nur 2 Tage Vorlaufzeit bis zur Veranstaltung im Raume stand & dem Vermittler genügend Zeit nach meinem Rücktritt zur Verfügung stand.

    Zuvor gemietete Groundsupports mit 10 x 10 x 4 m halten den vom Vermittler gelieferten 3 x 3 m Länge Truss nicht stand, auch erheblich mehr Lichteffekte anderer Güte wurden eingesetzt.

    Meine Lichteffekte beschränken sich auf 250 Watt Halogenscanner Martin MX 1, jetzt vom Mitbewerber gelieferte Geräte mit Entladungslampen anderer Größenordnung hochwertiger Hersteller wie High End Systems sind weder vom Preis noch der Leistung nach vergleichbar.

    Eine solche "Aufrüstung" der Technik, dessen Differenz mir jetzt aufgebürdet werden soll, kann ich nicht akzeptieren, zumal meine "einfachere" Technik entsprechend niedrig kalkuliert wurde.

    Vergleichbare Technik hätte zum gleichen Preis gemietet werden können, die größere Anlage nebst höherwertigen Lichteffekten in größerer Anzahl kann mir nicht angelastet werden.

    Miete sowie Fahrtkosten des Mitbewerbers zum Auf- & Abbau wäre zudem bei Lieferung der zur Verfügung stehenden Installations-Anlage nicht angefallen.

    Sämtliche Forderungen werden abgelehnt von meiner Seite.


    Ich würde mich freuen, von Euch zu hören.

    Gruß
    Kai

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  • timotimo
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    • 15. September 2005 um 15:22
    • #2

    So ganz durchschaue ich das nicht. Muss ich aber auch nicht :) nur so ein paar Anmerkungen: ein Vertrag kommt auch mündlich zustande.

    Wer ist denn jetzt der vertragspartner? Der Vermittler? Du berufst Dich auf seine Aussagen, aber hast doch den Deal mitdem Kunden gemacht. Also ist der Vermittler doch raus. Könntest ja auch sagen: meine Oma hat gesagt.... Was willst Du jetzt hören? versuche halt ein gütliche Einigung, sonst zahle oder gehe zum Rechtsanwalt. Um welchen Betrag geht es denn hier? 300 Euro? 500 Euro? 1000 Euro? Die Arbeit zu verweigern, wenn man den Auftrag angenommen hat, ist schon hardcore. Ich würde doch eher versuchen, eine Lösung zu finden, z.B. dem Kunden mehr Material anzubieten, dazuzumieten, o.ä. Aber ein Boykott?

    just my two cents... vielleicht habe ich da auch was falsch verstanden....

    Markus

  • slaytalix
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    • 15. September 2005 um 15:54
    • #3

    Die Gegenforderung steht noch aus, die Differenz der jetzt engagierten Fa. soll ich jetzt zahlen zu meinem abgegebenen Angebot.

    Der Auftrag ist bereits anderweitig vergeben worden. Zumietungen sind durch meine Stornierung hinfällig

    Die Auftragsbestätigung ging an den Kunden direkt ohne eine Annahme

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  • Johnny
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    • 15. September 2005 um 16:02
    • #4

    Hat es denn überhaupt gleichlautende Willenserklärungen zwischen Dir und dem Kunden gegeben?

    Sprich: Hat der Kunde das Material in der von Dir bestätigten Form überhaupt bei Dir bestellt?

    Johnny
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  • Boerx
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    • 15. September 2005 um 16:42
    • #5
    Zitat von "slaytalix"

    Uns erreichte eine Anfrage für mobile Licht- & Tontechnik. Eine Auftragsbestätigung an den Kunden & zur Kenntnisnahme an den Vermittler wurde unter folgenden Aspekten versandt per Mail.:

    Laut Vermittler war die Personenzahl der Besucher des Events bei ca. 600 angegeben. Daraufhin erfolgte auch die AB mit einer entsprechend kalkulierten Größe der Anlage an den Kunden.

    Du bekommst eine Anfrage und hast dem Kunden gesagt, dass du den Auftrag machst?

    Gab es kein Angebot?

    Kann man einen Anfrage überhaupt annehmen? Die kann man doch höchstens beantworten und dadurch kommt noch kein Vertrag zu stande.

  • Online
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    • 15. September 2005 um 16:45
    • #6

    Das muss man anders herum überlegen: Die wollen diese Differenz bezahlt haben. Auf welcher Rechtsgrundlage?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • test
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    • 15. September 2005 um 18:05
    • #7

    da sie eine auftragsbestätigung haben, wird es auf den richter ankommen. damit hast du ja schon zugesagt. was ich nicht verstehe ist, warum bist du nicht mit dem bestellten mat erschienen und hast plan b im auto mitgehabt. 1400 mann beschallen ist ja nicht so teuer

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  • slaytalix
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    • 15. September 2005 um 18:11
    • #8

    Ja eben auf Grund völlig falscher Grundlagen & Angaben des Installateurs & der lebensgefährlichen Trusses des Vermittlers (was er selbst zugab, daß dort Konusverbinder fehlen), habe ich den Auftrag abgelehnt bzw. storniert.

    Für die erneute Auftragsvergabe will der Vermittler bzw. Installateur den Differenzbetrag von meinem zum durchführenden Unternehmen haben.

    Die Frage ist nur, ob das Material vergleichbar ist & der Mitbewerber nun die Vorgaben des Kunden & nicht die Annahme des Vermittlers erfüllt, die doppelt so hoch sein dürfte & auch doppelt so teuer wird

    Sonst hätte ich den Auftrag nicht angenommen.

    Es gab die Anfrage & ich habe dem Kunden eine AB gesandt per Mail, die aber nicht nochmals explizit unterschrieben zurückkam.

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  • Johnny
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    • 15. September 2005 um 18:33
    • #9
    Zitat von "slaytalix"

    Es gab die Anfrage & ich habe dem Kunden eine AB gesandt per Mail, die aber nicht nochmals explizit unterschrieben zurückkam.

    1.) Wer hat angefragt und wem hast Du die AB geschickt? Identische Personen?
    2.) Entsprach die AB der Anfrage?

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  • slaytalix
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    • 15. September 2005 um 19:02
    • #10

    Anfrage des Vermittlers (Installateurs) mit AB an Kunden & zur Kenntnisnahme an den Vermittler per Mail.

    Im Lichtbereich wollten die mehr, konnte jedoch nicht mehr anbieten. In Absprache mit dem Kunden dies mündlich angenommen.

    Jedoch nach AB mit telef. Rücksprache mitbekommen, daß der Kunde doppelt so viel PAX erwartet als mir vom Vermittler mitgeteilt

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  • test
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    • 15. September 2005 um 20:04
    • #11

    na das hört sich nach ner kniffeligen kiste an. ich wünsche dir viel glück dabei

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  • ivo
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    • 15. September 2005 um 21:05
    • #12

    Ich versuche das ganze nochmal moeglichst kurz zusammenzufassen:

    - Du hast eine Anfrage über einen Vermittler zur Bereitstellung (und Aufbau) einer Anlage bekommen
    - Aussage Vermittler ca. 600 pax
    - Du hast ein eine Auftragsbestätigung (kein Angebot?) an den Kunden und den Vermittler geschickt
    - Du hattest dannach noch telefonischen Kontakt mit dem Kunden (Größe Lichtanlage, Anzahl pax aufeinmal 1200-1400)
    - du warst am VA-Ort und hast die bereits vom Vermittler angelieferte 3-Punkt Truss gesehen: Da dort Konusverbinder fehlten hast Du den Auftrag abgesagt
    - Kunde (oder Vermittler, oder beide?!?) wollen jetzt von Dir, da Du den Auftrag abgesagt hast) den Differenzbetrag zwischen Deiner Rechnung und der Rechnung des Unternehmens das den Auftrag ausführen wird ( oder hat?!?)

    Ich hoffe ich habe nix relevantes vergessen.
    Ich habe aber noch ein paar Fragen:
    - wie kurzfristig war Deine Absage bzw. wieviel Zeit blieb dann dem Kunden um eine neue Firma zu suchen
    - mit welchem RECHTLICHEM Hintergrund verlangt der Kunde (und/oder der Vermittler) von Dir den Differenzbetrag

    just my 2 cents: WENN es zum Rechtsstreit kommt, und es sich lohnt dies vor einem Richter zu tuen, denke ich wird jeder Richter Dir beipflichten (wenn ihm der Geräteunterschied einleuchtend erklaert wird) das Du nichts bezahlen musst. Du gehst ja auch nicht in ein Skoda Autohaus, sprichst mit dem Händler alles wichtige ab, der Händler sagt irgendwann er wird den Wagen nicht liefern und Du rennst zum Jaguarhändler und stellst den Differenzbetrag dem Skodahändler in Rechnung, oder?

    Grüsse
    Hendrik

  • slaytalix
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    • 16. September 2005 um 07:43
    • #13

    @ Ivo: Danke, das sehe ich auch so.

    Den eigenen Aussagen des Vermitters zu Folge hat er eingeräumt, daß bei den Trusses die Verbinder fehlen. Vor Ort war ich nicht.

    Der Vermittler will mir wohl die Mehrkosten in Rechnung stellen. Auf Grund welcher Grundlage, ist mir auch schleierhaft.

    Meine AB war Mittwoch abends gecancelt worden, die Veranstaltung findet erst heute statt.

    Wegen der Kürze auch meiner "Buchung" gibt es genug Möglichkeiten, laut Mail hat er mittwochs abends noch einen anderen Vermieter gefunden.

    Im übrigen verstehe ich nicht, warum er nicht die bereits zur Verfügung stehende Installationsanlage aufgestellt hat, somit wäre dem Kunden, der früher gemietet hat, für diese VA überhaupt keine Mietkosten mehr entstanden.

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  • Jelly
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    • 16. September 2005 um 08:49
    • #14

    ich kann dir leider keine grossen hoffnungen machen...


    Dein zurücktreten vom Vertrag war ein wenig ungeschickt. hättest DU auf die erfüllung des abgeschlossenen vertrages bestanden (den du auf grund des sicherheitsrisikos nicht ausführen konntest) wär die sache ziemlich klar.

    Aber da du deine Leistung nicht erbracht hast, weil DU vom Vertrag zurückgetreten bist, wendet sich das Blatt.

    DIE Entscheidende Frage ist: Sind beide vertragspartner (du und der kunde) kaufmännische personen?

    Das wird einer der hauptpunkte wie es für dich ausgeht. kaufmänner können alles vereinbaren und können dann voll (zumindest gemäss dessen was sie vereinbart haben) belangt werden.

    da könnte ja jeder wie er lustig ist von abgeschlossenen verträgen zurücktreten...


    Sorry aber ich sehe das nicht so positivwie die vorredner


    Jelly

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  • montesuma
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    • 16. September 2005 um 09:12
    • #15

    Wie ist das, wenn in den Verträgen oder AGB beider Partner keine Konventionalstrafen vereinbart sind?

  • ivo
    Beiträge
    182
    • 16. September 2005 um 09:22
    • #16

    Mir gehts nicht generell darum, das es total i.O. war vom Vertrag zurückzutreten, nur denke ich nicht das ihm jemand unverhältnismäßige Mehrkosten (die durch eine höhere Anzahl und/oder qualitativ deutlich hochwertigeres Material entstanden sind) einfach so in Rechnung stellen kann.
    Ob er rechtens vom Vertrag zurückgetreten ist, und dort nichts weiter zu befürchten hat, steht auf einem völlig anderem Blatt.

    Grüsse
    Hendrik

  • Jelly
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    154
    • 16. September 2005 um 11:30
    • #17
    Zitat von "ivo"

    Mir gehts nicht generell darum, das es total i.O. war vom Vertrag zurückzutreten, nur denke ich nicht das ihm jemand unverhältnismäßige Mehrkosten (die durch eine höhere Anzahl und/oder qualitativ deutlich hochwertigeres Material entstanden sind) einfach so in Rechnung stellen kann.
    Ob er rechtens vom Vertrag zurückgetreten ist, und dort nichts weiter zu befürchten hat, steht auf einem völlig anderem Blatt.

    Grüsse
    Hendrik

    Das ist doch genau der springende Punkt: IST er Rechtens vom Vertrag zurückgetreten, kann ihm auch keiner was in Bezug auf Schadensersatzforderungen anhaben.

    Generell glaube ich trotzdem nicht, dass man die Mehrkosten für die grössere Anlage auf rechtlichem Wege geltend machen kann, sehr wohl jedoch die aufgetretenen Mehraufwände auf GRund des Vertrags Rücktritts (höherer Preis für vergleichbares Material da kurzfristig, angefallene Fahrtkosten, Telefonate, usw.)

    Jelly

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  • mringhoff
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    5.262
    • 16. September 2005 um 13:26
    • #18
    Zitat von "slaytalix"

    Uns erreichte eine Anfrage für mobile Licht- & Tontechnik. Eine Auftragsbestätigung an den Kunden & zur Kenntnisnahme an den Vermittler wurde unter folgenden Aspekten versandt per Mail.:
    Laut Vermittler war die Personenzahl der Besucher des Events bei ca. 600 angegeben. Daraufhin erfolgte auch die AB mit einer entsprechend kalkulierten Größe der Anlage an den Kunden.

    Ich sehe da schon ein erstes Problem: ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen? Anfrage (das ist keine Beauftragung), dann AB von Dir. Das kann so nicht sein, da es ja noch keinen Auftrag gab, also gibts auch nichts zu bestätigen, wenn, dann ist es ein Angebot deinerseits. Was nun noch fehlt ist die Annahme des Angebotes (von Dir AB genannt).
    Ist diese nachzuweisen? Schriftlich oder per E-Mail oder mündlich vor Zeugen?
    Falls nicht, dann ist Dein "Rücktritt" eher als Zurücknahme Deines Angebots zu sehen. Leider etwas anderst betitelt...

    Falls es dennoch zu einem Vertrag gekommen ist, dann sehe ich das so:
    Der Kunde/Vertragspartner hat einige Tage zuvor ein Teil seiner Vertragsversprechen (Stellung eines Groundsupports) noch nicht so eingelöst, wie vereinbart. Dies hätte er aber in den 2-3 Tagen ja noch erledigen können. Ich zweifele daher, ob ein Richter daraus einen "wichtigen Grund" zu diesem Zeitpunkt sieht. Wenn das am Veranstaltungstag bzw. am Aufbautag erfolgt wäre, würde ich Dir sicherlich zustimmen. Du hättest die Anlage liefern können und soweit installiert, wie es technisch eben möglich ist.

    In diesem Falle geht es dann tatsächlich darum, daß der eine Vertragspartner für den eingetreten Schaden des anderen durch Nichterfüllung seines Vertrages haftbar gemacht werden kann.
    Dann spielen Deine weiter genannten Gründe bei den Verhandlungen eine Rolle.

    Aber wie gesagt, die erste Frage für mich ist immer noch, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen ist.

    Ich sehe diese Geschichte nicht so ganz eindeutig und wenn es um mehr als ein paar EUR geht, dann würde ich mir anwaltliche Hilfe nehmen.

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  • Johnny
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    474
    • 16. September 2005 um 13:52
    • #19
    Zitat von "mringhoff"

    Aber wie gesagt, die erste Frage für mich ist immer noch, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen ist.

    Ich sehe diese Geschichte nicht so ganz eindeutig und wenn es um mehr als ein paar EUR geht, dann würde ich mir anwaltliche Hilfe nehmen.

    Aus diesem Grund hatte ich auch nach der genauen Konstellation der Vertragsparteien gefragt. Interessant wäre jetzt noch zu wissen, ob der "Kunde" Vollkaufmann ist - gerade im Hinblick auf die fehlende übereinstimmende Willenserklärung bzw. schlüssiges Handeln...

    Johnny
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  • Jelly
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    154
    • 16. September 2005 um 19:42
    • #20
    Zitat von "Johnny"

    Interessant wäre jetzt noch zu wissen, ob der "Kunde" Vollkaufmann ist - gerade im Hinblick auf die fehlende übereinstimmende Willenserklärung bzw. schlüssiges Handeln...

    wenn nämlich der kunde vollkaufmann ist, IST der Vertrag zustandegekommen.

    aber auch anders ist er zustandegekommen. leute eine auftragsbestätigung ist eine auftragsbestätigung und kein angebot!

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