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Achtung, E-Rechnung nur noch mit Signatur (Österreich)

  • Machtl
  • 26. Oktober 2005 um 12:51
  • Machtl
    Verifiziert
    Beiträge
    705
    • 26. Oktober 2005 um 12:51
    • #1

    FOLGENDES GILT FÜR GEWERBETREIBENDE AUS ÖSTERREICH: 

    ------------------------ ------------------------

    Fazit gleich mal vorweg: Rechnungen per Fax sind nur mehr bis Jahresende2005 gültig!
    Rechnungen per PDF, Winword-DOC, etc MÜSSEN ab sofort eine Digitale Signatur enthalten, sonst sind diese
    nicht gültig bzw. Vorsteuerabzugsberechtigt. Der Rechnungsempfänger muß die Original Rechnungsdatei (z.B. PDF)
    aufheben und speichern!!! Die elektronischen Rechnungen müssen also eine eindeutige Signatur enthalten,
    mit der nachgewiesen werden kann, daß die Rechnung beim Empfänger der Rechnung des Senders entspricht. Das ist leider wieder mal super
    umständlich aber ab sofort gültig! Die Preise für Signaturen liegen ca. bei € 60,- netto für 2 Jahre oder € 100,- netto für 5 Jahre... :evil:

    ------------------------ ------------------------


    ( Quelle: Wirtschaftskammer Österreich Website, http://www.wko.at )

    Unternehmerinnen und Unternehmer, aufgepasst: Rechnungen per Fax nur mehr bis Jahresende

    Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie begrüßt neuen Erlass zur Umsatzsteuerrichtlinie - Regelt Details zur elektronischen Rechnungsausstellung

    „Durch den Erlass zur Umsatzsteuerrichtlinie werden die Details für die elektronische Übermittlung von Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes geklärt, die den Vorsteuerabzug sicherstellen sollen“, erklärt Friedrich Bock, Obmann des Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie (kurz UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich. Wichtig für Unternehmerinnen und Unternehmer: Die Übermittlung einer Rechnung per E-Mail und der Ausdruck dieser Rechnung berechtigt wie bisher nicht zum Vorsteuerabzug beim Empfänger. Die Übermittlung einer Rechnung mittels „Fernkopierer“ (Telefax) ist nur mehr bis Ende des heurigen Jahres möglich. Die Interessenvertretung der Unternehmensberater und Informationstechnologen in Österreich begrüßt die neue Richtlinie, die zu einer maßgeblichen Klarstellung im Umgang von elektronisch übermittelten Rechnungen beiträgt, gibt aber erneut zu bedenken, dass auch das beim Rechnungsaussteller und beim Rechnungsempfänger technisch umzusetzende Erfordernis der elektronischen Signatur auf Rechnungen den Zweck der steuerlichen Kontrollierbarkeit bei einer Betriebsprüfung nicht jedenfalls gewährleistet.

    Der jetzige Erlass konkretisiert eine Verordnung zum Umsatzsteuergesetz vom Dezember 2003. Bereits dort wurden Rechnungen mit fortgeschrittenen elektronischen Signaturen grundsätzlich für „echt und unversehrt“ erklärt. Der Erlass klärt auch, dass es zulässig ist, mehrere Rechnungen an einen Rechnungsempfänger in einer Datei zusammenzufassen und diese Datei mit nur einer fortgeschrittenen Signatur an den Empfänger zu übermitteln. Der Rechnungsaussteller kann die Rechnungen auch in einem automatisierten Massenverfahren signieren und andere Personen im und außerhalb des Unternehmen damit beauftragen, die Rechnungen zu signieren. Bei der Vorlage beim Finanzamt reicht zum vorläufigen Nachweis auch ein Ausdruck der elektronisch übermittelten Rechnung. Freilich müssen sowohl Rechnungsaussteller und Empfänger der Rechnung die elektronisch signierten Daten aufbewahren. Das kann beispielsweise durch Brennen auf CD oder DVD geschehen. Auch die Rechnungsausstellung durch externe Dienstleister und der Rechnungsempfang für Dritte sowie das Ausstellen von Gutschriften - jeweils mit fortgeschrittenen Signaturen – sind eine wesentliche Erleichterung für die Wirtschaft.

    ------------------------ ------------------------

    Hier noch zwei Links bezüglich Gesetzestext, Signaturen etc...

    Offizieller Gesetzestext:
    http://www.bmf.gv.at/steuer/umsatzs…echnung0705.pdf

    Seite wo man z.B. eine Signatur erwerben kann und FAQs dazu:
    http://www.a-cert.at/php/cms_monitor.php?q=FAQ-A-CERT

    ------------------------ ------------------------


    Ciao
    Martin

    MEB Veranstaltungstechnik
    Chamsys MagicQ Forum

  • GETEC
    Profi
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    695
    • 26. Oktober 2005 um 14:00
    • #2

    doofe frage, woher soll das finanzamt wissen ob ich die rechnung auf meine pc ausgedruckt hab, nachdem ich sie per mail bekommen habe, oder der lieferant auf seinem drucker und mir dann geschickt?

    getec

  • Machtl
    Verifiziert
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    705
    • 26. Oktober 2005 um 14:10
    • #3

    Keine doofe Frage, hab ich mich auch schon gefragt :)

    Also, ich habe das Ganze so verstanden. Wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, und deine Rechnungen per Email-Pdf versenden willst, bzw. du Vorsteuerabzugsberechtigt bist und per Email Rechnungen bekommst, dann sind diese eben nur als Rechnungen gültig, wenn sie elektronisch signiert sind. Ansonsten dürftest du die Steuer so nicht gleich direkt gegenverrechnen.

    In wie fern jetzt das Finanzamt wirklich prüfen kann, ob die Rechung per Inet reingerauscht ist, oder ob sie ausgedruckt wurde kann ich dir auch nicht sagen. Fakt ist nur, daß du als Empfänger nur mehr elektronische Rechnungen annehmen darft wenn dieses signiert sind, und wenn der Empfang dieser Rechnungen vorher mit dem Sender abgeklärt wurde.

    Aber ich denke das Thema wird noch sehr interessant werden :)

    MEB Veranstaltungstechnik
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  • Machtl
    Verifiziert
    Beiträge
    705
    • 26. Oktober 2005 um 14:21
    • #4

    Grundaussage ist halt, du darfst keine elektronischen Rechnungen selber ausdrucken um dir die Vorsteuer zu holen. Wenn du es doch machst, machst du dich strafbar. Seriöse Unternehmen werden daher in absehbarer Zukunft keine elektronischen Rechnungen mehr akzeptieren wenn diese nicht signiert sind.

    MEB Veranstaltungstechnik
    Chamsys MagicQ Forum

  • Jelly
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    154
    • 26. Oktober 2005 um 14:57
    • #5
    Zitat von "GETEC"

    doofe frage, woher soll das finanzamt wissen ob ich die rechnung auf meine pc ausgedruckt hab, nachdem ich sie per mail bekommen habe, oder der lieferant auf seinem drucker und mir dann geschickt?

    getec


    berechtigte Frage. aber Originalrechnungen werden meistens auf Briefpapier ausgedruckt... Ich behaupte mal in 80% der Fälle erkennt man eine Originalrechnung sofort als solche

    ==> Super dass einem der Steuerprüfer in einem zusätzlichen sinnlosen Punkt sinnlos auf die E*** gehen kann. :D:D

    Wie immer gehts halt um Geschäfte machen: Signatur, Steuereinsparungen usw.

    Jelly

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  • treibsand
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    • 26. Oktober 2005 um 15:00
    • #6

    Spontan fiel mir beim lesen dieses Threads ein anderer Artikel ein:
    http://www.zdnet.de/news/security/0,39023046,39137404,00.htm

    Inwiefern es da irgendeine Kooperation zwischen Finanzämtern und Druckerherstellern geben könnte, möchte ich mir garnicht überlegen.

    Gut, daß ich meine Buchhaltung nach deutschem Recht mache... :wink:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • GETEC
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    • 26. Oktober 2005 um 16:00
    • #7

    wir haben in unserem firmengebäude auch die firma xerox als untermieter, der meinte das sei schon lange so, dass man jeden ihrer ausdrucke rückverfolgen kann und genau sagen kann, mit welchem egrät welcher seriennummer etc er gedruckt wurde, ist angeblich vorschrift, eben wegen geldfälschern etc..

    also unsere originalrechnungen werden nicht auf briefpapier gedruckt, wieso auch, was soll das bringen? wir haben einen farblaser dafür und der druckt alles in einem, ist ja viel angenehmer so?

    das mit dem akzeptieren von e-rechnungen ist so eine sache....... was wenn die gegenpartei die signatur nicht lesen kann oder sich anders ausredet?
    ist einfach nur wieder eine schikane, damit einige ihre rechnungen noch später zahlen müssen, weil sie meinen e-rechnungen seien nicht gültig.....

    wenn weder fax noch sonstwas mehr gültig ist, bitte wie soll man in zukunft seine rechnungen zustellen? die österreichische post gilt ja inzwischen auch als alles andere als zuverlässig, da vertrau ich einem mail deutlich mehr...

    getec

  • Tonguru
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    • 31. Oktober 2005 um 10:01
    • #8

    Die Rechnung per e-mail ist nicht nur in Österreich, sondern lange auch bei uns schon ein Thema:

    http://www.internetrecht-rostock.de/emailrechnung-finanzamtaerger.pdf

    Gruß,
    Tonguru
    (der seine Rechnungen nach alter Sitte mit der Post verschickt)

  • mringhoff
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    • 2. November 2005 um 14:27
    • #9

    Richtig, dieselbe Regelung gilt in Deutschland schon länger.

    Ich frage mich aber, ob es ein Finanzprüfer erkennt, ob eine Rechnung (als Anhang, z.b. pdf) durch meinen Laserdrucker oder durch den Laserdrucker des Absenders ausgedruckt wird. Der Großteil heutiger Rechnungen von kleineren Firmen / Dienstleistern ist ein schwarz-weiss-Dokument ohne Briefkopf.

    Ganz klar ist, und das war wohl auch die Absicht der Gesetzeshüter, eine gewöhnliche E-Mail als Rechnung - und sei es im schicken html-Format - ist ohne Signatur nicht mehr erlaubt...

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  • Online
    ThomasA
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    • 3. November 2005 um 10:34
    • #10

    zur frage, wie das finanzamt unterscheiden will zwischen elektronisch und (altertümlich-)postalisch zugestellten rechnungen: unterschreibt ihr nicht per hand, bevor ihr den wisch ins briefkuvert steckt?

    "Klappe zu Gehirn! Sonst kriegst du eins mit dem Wattestäbchen."
    H. J. Simpson

    Thomas Albenberger
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  • mringhoff
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    • 3. November 2005 um 11:42
    • #11

    Nein, bei unseren Rechnungen wird nichts unterschrieben. Ich kenne auch keine Lieferanten etc., deren Rechnungen unterschrieben sind...

    Und für Rechnungen verwenden wir schon länger auch kein Briefpapier mehr, ein sw-Ausdruck aus dem Lasedrucker tuts genauso.

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  • GETEC
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    • 3. November 2005 um 14:20
    • #12

    lt gesetz müsste hier jede rechnung gezeichnet ( per hand oder elektronisch) sein, das ist korrekt, aber: nein wir machen es nicht UND: es hat noch KEIN richter bei diversen Mahnklagen unsererseits die echtheit einer rechnung angezweifelt.......

    lg getec

  • mringhoff
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    • 3. November 2005 um 14:33
    • #13

    Interessant.
    Die Rechnungen, die wir aus Österreich bekommen (z.B. AKG), sind auch alle nicht unterzeichnet und das sind teilweise recht große Firmen, die täglich doch eine ganze Menge Rechnungen versenden...

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  • GETEC
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    • 3. November 2005 um 16:29
    • #14

    ist ja imho auch einfach nimmer machbar dann müssten einige firmen leute nur zum unterschreiben anstellen *g*

    getec

  • treibsand
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    • 3. November 2005 um 22:00
    • #15

    Vor dem Rechnungen unterzeichnen kann ich nur warnen...

    Mir hat mal ein Kunde kackendreist einfach ein "Betrag BAR erhalten" vor meine Unterschrift gesetzt...
    (OK, er hatte zumindest vorher gezahlt :wink: )
    Seitdem bleiben alle Rechnungen ohne Unterschrift.
    Gültig sind sie ja sowieso - wozu muß ich bei einer Forderung von mir noch beweisen, daß diese Forderung auch wirklich von mir ist???

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • mischpultschorsch
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    • 4. November 2005 um 16:17
    • #16

    Meine Information: Dies betrifft sowohl in A als auch in D nur den Falle, wenn der Text der E-Mail bereits die eigentliche Rechnung ist. Wenn die Rechnung als PDF-File der Mail angehängt wird, ist die digitale Signatur obsolet. Weil ob mein s/w-Laser die Rechnung aus dem Dateianhang druckt oder der meines Kunden ist den Finanzbehörden egal.

  • Machtl
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    • 4. November 2005 um 17:01
    • #17

    hi, und genau da irrst du dich leider. habe selber jetzt länger herumgeforscht. ob du die rechnung direkt in die email schreibst oder in einem pdf, doc, rft, xls oder was auch immer ist egal. es muß durch die digitale signatur eindeutlich nachgewiesen werden können, daß die gesendete und beim rechnungssteller gespeicherte rechnung exakt dem entspricht, daß der rechnungsempfänger bzgl. steuern beim finanzamt geltend machen will!

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  • mringhoff
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    • 4. November 2005 um 17:26
    • #18

    Der Gesetzestext in D:

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__14.html


    Es wird leider kein Unterschied gemacht, ob E-Mail-Text oder pdf-Anhang. Zur Zeit des Gesetzesentwurfs war es damals Mode, Rechnungen als reine Text-Emails zu versenden. Und das sowas nicht Bestand haben kann, versteht sich ja eher...

    Da aber nun keiner zwischen pdf und sonstigen Anhängen unterscheidet, sondern ganz lapidar von Online-Rechnungen spricht, dürfte es auch keine Ausnahmen geben.

    Etwas Literatur dazu:
    http://www.vnr.de/vnr/steuernrec…tipp_01477.html

    http://www.law-blog.de/45/elektronisc…vorsteuerabzug/

    Nur:
    welcher Prüfer kann nachvollziehen, ob die Rechnung online oder per Post gekommen ist? Vielleicht wenn beim Beleg die Brief-Falzung fehlt :-)?`
    Zumindest ist man noch nicht verpflichtet, den Umschlag aufzuheben...

    Und es geht ja auch nur um den Vorsteuerabzug. Wenn Du eine Rechnung ohne MWST bekommst (z.b. innergemeinschaftlicher Warenverkehr etc.), dann ist das ja relativ egal. Als Ausgabe wirds immer noch anerkannt...

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