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Argumentationshilfen: Anwohnerbeschwerde bei Jugendraum

  • ewok
  • 10. November 2005 um 10:51
  • ewok
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    • 10. November 2005 um 10:51
    • #1

    Hallo allerseits,

    Auch wenn viele schon beim Wort "Jugend" im Titel schon laut "Party-Pa" schreien wollen, hoffe ich doch, dass das Thema auf Grund seiner Komplexität hier besser aufgehoben is...

    mein Bruder ist im Vorstand des Jugendraumes bei uns im Ort. Dieser ist im EG des Gemeindehauses eingerichtet, dass vor 3 Jahren auf den Grundmauern eines ehem. Raiffeisenlagers gebaut wurde.

    Einer (!) der Anwohner (andere Straßenseite, etwa 10m Entfernung vom Eingang/Fensterfront) bereitet seit Bestehen des Hauses Probleme; er beschwert sich wöchentlich/täglich beim Bürgermeister (Betreiber ist die Gemeinde), so dass dieser sich in den vergangenen Ferien so genervt war, dass er den Jugendraum erst einmal geschlossen hat, nur um endlich mal Ruhe zu haben :?

    Jetzt steht nach dieser unfreiwilligen "Pause" eine Krisensitzung an, die die Vorwürfe behandeln soll; konkret:

    - zu laute Musik (es gibt eine Hifi-Anlage mit mickriger 5.1 Sub/Sat-Kombi!)
    - laute Gespräche vor der Tür (Raucher)

    Leider lässt der Bürgermeister die Situation nicht eskalieren und kümmert sich immer persönlich drum; ich denke bei der 5. Beschwerde bei der Polizei würden die auch nur noch milde lächeln, wenn sie vor Ort feststellen müssten, dass es nicht zu laut ist....

    Die Besucher sind tagsüber überwiegend jünger als 15; abends dann eher kleinere Gruppen >14; exzessive Parties o.ä. finden nicht statt!

    ___________________________


    Ich bin mir recht sicher, dass die "Lärm"-Emissionen noch weit unter den Grenzwerten liegen; deshalb wollen wir bei der Besprechung auch einmal messen. TA-Lärm habe ich vorliegen; dazu bräuchte ich ein wenig "Schützenhilfe":

    - Einstufung lt. Bebauungsplan liegt noch nicht vor (auf Grund ehem. Raiffeisenlager, Bauernhöfe sicher aber kein reines Wohngebiet; vielleicht fällt es sogar unter 6.1c Kerngebiet/Dorfgebiet)

    - Wo finde ich Angaben wie eine (überschlägige) Messung zu machen ist; mir schwirrt da die 30cm vor dem geöffneten Schlafzimmer(?)Fenster im Kopf herum; wo steht das ?

    - Wie sind Unterhaltungen und Geräusche durch Ankommende und gehende/abfahrende Besucher zu beurteilen? Darf man das noch als "kurzzeitige Geräuschspitzen" deklarieren ??

    - Wie ist die rechtliche Unterscheidung zwischen der subjektiven Wahrnehmung einer Störung gegenüber der objektiv nachweisbaren, sprich: messbaren Störung?
    Reicht für eine Beschwerde/Anzeige/... und die daraus resultierenden Konsequenzen das subjektive Empfinden einer Störung durch einen Einzelnen aus; wer ist letztendlich nachweispflichtig ?

    - Sonstige Ideen, Anmerkungen? Wie kann man dem Nachbarn argumentativ den Wind aus den Segeln nehmen?

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • ewok
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    • 11. November 2005 um 12:13
    • #2

    huhu?!?

    kann denn keiner dazu mal was sagen ??!? 160 Hits und kein kleiner Tip ? Keine Erfahrungen ?

    Wäre über ein paar Antworten sehr erfreut!

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • Reini
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    • 11. November 2005 um 14:40
    • #3

    Also ne rechtliche Antwort kann ich Dir nicht geben.

    Allerdings kenn ich einen ähnlichen Fall der schon gute 20 Jahre zurück liegt.
    Ähnliches Problem wie bei Dir, dass der gegenüberliegende Nachbar (selbst Musiker) sich über ne Karnevalssitzung (4 VA’s im Jahr) ständig (also permanent die ganze Nacht) beschwerte.
    Nach dem ersten Jahr bekam er Schallschutzfenster, aber die Meckerei hat nicht aufgehört......etc.pp......

    Dieses Spiel wurde von Dieser Person so lange getrieben, bis die Gemeinde eine neue Sport / Festhalle gebaut hat!

    So gibt es noch ein paar Bespiele die ich erzählen könnte.........

    Du kannst Dich also auf etwas gefasst machen, bis solch ein Kampf ausgefochten ist; denn dieser Mensch wird auch nach einer Gerichtsverhandlung (die zu Euren Gunsten ausgeht) nicht aufhören, euch zu trangsalieren.

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • Mechwerkandi
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    • 11. November 2005 um 15:54
    • #4

    Das seh' ich ähnlich.

    "Musik als störend wird empfunden, weil stets sie mit Geräusch verbunden."
    Wilhelm Busch

    Ich bin oft genug hier in Hamburg mit dem Messgerät in irgendwelchen Wohnungen, z.T. auf Betreiben des Kneipiers! herumgerannt und habe die Einhaltung irgendwelcher Schwellenwerte überprüft.
    Nutzt nix.

    Wenn da einer ist, dem es stört, dann stört es ihm.
    Egal, wie laut das ist, und die Pol muss ihrem Auftrag folgen und jeder Anzeige nachgehen.
    Das macht 5x und dann ist der Laden dicht.

  • mringhoff
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    • 11. November 2005 um 17:25
    • #5
    Zitat von "ewok"

    .

    Einer (!) der Anwohner (andere Straßenseite, etwa 10m Entfernung vom Eingang/Fensterfront) bereitet seit Bestehen des Hauses Probleme; er beschwert sich wöchentlich/täglich beim Bürgermeister (Betreiber ist die Gemeinde), so dass dieser sich in den vergangenen Ferien so genervt war, dass er den Jugendraum erst einmal geschlossen hat, nur um endlich mal Ruhe zu haben :?
    ....

    Sonstige Ideen, Anmerkungen? Wie kann man dem Nachbarn argumentativ den Wind aus den Segeln nehmen?

    Leider kann ich Dir zu Deinen Fragen keine fundierten Antworten geben, aber mir scheint das wohl eher ein politisches Problem zu sein.
    Dem Nachbarn wirst Du wohl kaum "Wind aus den Segeln" nehmen können, ich habe so das Gefühl, daß er gar keinen Betrieb dort haben möchte.
    Der Bürgermeister ist als Vertreter der Gemeinde der Hausherr. Und in diesem Fall hat der Hausherr freiwillig den Laden zu gemacht. Dabei hat er wohl mehr dem Druck des Nachbarn nachgegeben, als wirklich eine Lösung gefunden.

    Wenn Ihr als Betreiber nun auch einen politischen Druck ausüben könnt, dann wird der Bürgermeister da wohl sich nochwas anderes einfallen lassen, außer eine plumpe Schliessung des Gebäudes.
    Zum Beispiel:
    Mit anderen Gemeinderatsmitgliedern reden
    Evtl. einen Antrag in den Gemeinderat einbringen
    Ortstermin mit dem Gemeinderat vorschlagen
    Öffentlichkeitsarbeit verstärken
    Zeitungsberichte initiieren
    Unterschriftenaktion
    gemeinsam Auflagen erarbeiten (Gemeinderat und Betreiber) unter die ein Betrieb möglich ist.
    usw.

    Und immer schön fair bleiben, sonst ist man bald als Quertreiber bei Volk und Presse untendurch.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • slaytalix
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    • 11. November 2005 um 18:19
    • #6

    Evtl laute Gespräche vor der Tür unterbinden, das verlangen Tankstellen nachts auch von ihren Kunden.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • test
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    • 11. November 2005 um 19:33
    • #7

    was spricht denn gegen ein gespräch. man sollte den netten anwohner fragen, warum er sich beschwert. also lärm oder angst vor den jungen wilden oder so. vielleicht wäre er ja umgänglicher, wenn er persöhnlich auf party abende hingewiesen wird (bauchpinseln) :wink:

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Ton_Opa
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    • 12. November 2005 um 12:25
    • #8

    Die Such-Funktion hätte offenbart, dass die TA Lärm Grenzwerte und Messverfahren festlegt. Sie ist Teil eines Bundesgesetzes und damit für jeden (auch noch so zickigen) Bürger einklagbar.
    http://www.dalaerm.de/materialien/talaerm.pdf

    Deswegen nehmen örtliche Behörden das sehr ernst, weil sie sich keinen Gesetzesbruch vorwerfen lassen wollen.

    Deine Sicherheit, dass die verusachte Belästigung unterhalb der Grenzwerte liegt, ist eine trügerische.
    Die lauten Gespräche der Raucher können insbesondere nach 22.00 Uhr sehr wohl zu gesetzeswidriger Lärmbelästigung führen.

    Überzeugt werden muss bei euch in erster Linie wohl der Bürgermeister oder der vergrätzte Bürger.

    Wirklich rechtliche Chancen gibt es kaum. Es gibt kein "Recht auf Lärm machen", wohl aber ein Recht auf Ruhe.

    Die (teuren) Meßgeräte kann man vielleicht beim nächstgrößeren Ordnungsamt (Umweltschutzamt) entleihen - manchmal hat auch die Feuerwehr ein solches. Dann könnt ihr mal messen, damit ihr einen Anhaltspunkt habt.
    Günstige Geräte werden bei so sporadischer Belästigung durch Gespräche kaum vernünftige Werte liefern.

    Eure einzige Chance besteht darin, eine Einigung zu erzielen. Vielleicht beim Bürgermeister anfragen, ob er euch eine andere Lokalität vorschlagen kann. Eine Unterschriftenaktion macht nur dann Sinn, wenn sie darauf hinausläuft, dass Ihr igendeinen Ort für euch braucht.
    Gegen die "Unvernunft" eines einzelnen Klägers habt ihr mit solchen Aktionen schlechte Karten.

    Grüße
    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • Micromann
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    • 12. November 2005 um 12:41
    • #9

    oder irgendwo drinnen einen raum einrichten, den man lüften, kann und dessen fenster in die andere richtung zeigt also nicht in richtung des notorischen beschwerers.


    naja ich hatte neulich einen ähnlichen fall. nachbar rief bei der polizei an und beschwerte sich es sei zu laut. die polizei daraufhin wir kümmern uns drum aber eigentlich kann das da nicht zu laut sein weil die va wurde abgesagt (teile hauptband waren erkrankt). naja auf jedenfall teilte rief die polizei dann an, das sie gerade vor der tür ständen und kurz mal reinkucken wollten um zu sehen, ob wir die anlage doch aufgebaut hätten. war aber nix aufgebaut weil wozu den auch


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • ewok
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    • 14. November 2005 um 12:36
    • #10

    Hallo; danke schonmal für die Antworten!

    Also, mitlerweile gab es einen Gesprächstermin mit Bürgermeister, Jugendlichen und Anwohner (Einzahl, wirklich nur einer)
    Ihr könnt euch sicher vorstellen, wer nicht erschienen ist....

    Ton_Opa: Messgerät haben wir; muss ich die Tage mal beim PA-Peter abholen... ist halt ein einfaches, nicht geeicht, A-bewertet ohne Schnickschnack.

    TA-Lärm habe ich wie gesagt auch vorliegen; nur >WIE< gemessen wird, steht da leider nicht drin; die Werte kenne ich, nur die Methode (Messort, Aufstellung, Abstände zur Fenstern,...) kenne ich nicht!

    Andere Location ist nicht in Sicht; das Haus wurde vor 3 Jahren extra gebaut;
    EG (zur Straße ebenerdig) Jugenraum => nur eine Seite
    OG kleiner Gemeindesaal, Küche
    DG großer Saal

    Es ist eine kleine Gemeinde mit gerade mal 3 öffentlichen Gebäuden :) (Kindergarten, Gemeindehaus, kleines Fachwerkhaus mit Büro des Bürgermeisters) => Ausweichen ist nicht! Entweder dort oder die Kids hängen alle auf der Straße rum (und von der Sorte haben wir wirklich schon genug; die nutzen aber auch nicht den Jugendraum!)

    Der Bürgermeister muss nicht überzeugt werden; er steht voll und ganz hinter der Nutzung des Gebäudes; immerhin wurde unter ihm mit dem Gemeinderat das Nutzungskonzept entworfen...

    Fenster werden bereits jetzt nach 22 Uhr nicht mehr geöffnet; es gibt sogar nur noch 1 einziges Fenster, dass sich überhaupt öffnen lässt!

    Und wie gesagt: wir reden hier nicht über einen Jugendtreff mit Disco- & Konzertbetrieb, sondern um einen kleinen Raum, in dem sich in der Regel <10 Personen (!) aufhalten; meist nachmittags jüngere, die halt noch nicht mobil sind und abends ein paar ältere Jugendliche, die ne Runde Billard spielen, TV schauen oder mit ner Hifi-Anlage Musik hören ...

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • Oliver
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    • 14. November 2005 um 13:16
    • #11

    Ich stehe momentan vor dem gleichen Problem und versuche mich schlau zu machen. Nur geht es bei uns im Jugendclub um 4 15" Bässe aber beschwerden von nur 1,5 Anwohnern (einer Regelmäßig, der andere nur wenn die Eingangstür des Clubs offen gelassen wird). Der Bewohner wohnt aber mehrere 100 Meter weit weg und da die PA in einem Raum ist und nicht Open Air und man halt 6dB verliert pro Entfernungsverdopplung (omnidirektionale Abstrahlung von Bässen...) werde ich mal messen gehen.
    Beachtet werden sollten aber auch die Zuschläge auf den gemessenen Wert (Informationsgehalt, ist es ein sehr dynamisches Signal (bei CD Musik eher nicht...)).
    Was aber auch eine Rolle spielt ist ob die TA Lärm überhaupt gilt. Das tut sie nämlich nicht wenn es sich um eine Anlage für soziale Zwecke handelt, so wie es ein Jugendclub meiner Meinung nach nunmal ist.
    Alles was in dem Fall nicht unter die TA Lärm fällt unterliegt Gummiparagraphen die ziemliche Auslegungssache sind was aber die Sache nicht einfacher macht...


    Ausgebildete Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aus der Nähe von Braunschweig.

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