Hallo allerseits,
Auch wenn viele schon beim Wort "Jugend" im Titel schon laut "Party-Pa" schreien wollen, hoffe ich doch, dass das Thema auf Grund seiner Komplexität hier besser aufgehoben is...
mein Bruder ist im Vorstand des Jugendraumes bei uns im Ort. Dieser ist im EG des Gemeindehauses eingerichtet, dass vor 3 Jahren auf den Grundmauern eines ehem. Raiffeisenlagers gebaut wurde.
Einer (!) der Anwohner (andere Straßenseite, etwa 10m Entfernung vom Eingang/Fensterfront) bereitet seit Bestehen des Hauses Probleme; er beschwert sich wöchentlich/täglich beim Bürgermeister (Betreiber ist die Gemeinde), so dass dieser sich in den vergangenen Ferien so genervt war, dass er den Jugendraum erst einmal geschlossen hat, nur um endlich mal Ruhe zu haben :?
Jetzt steht nach dieser unfreiwilligen "Pause" eine Krisensitzung an, die die Vorwürfe behandeln soll; konkret:
- zu laute Musik (es gibt eine Hifi-Anlage mit mickriger 5.1 Sub/Sat-Kombi!)
- laute Gespräche vor der Tür (Raucher)
Leider lässt der Bürgermeister die Situation nicht eskalieren und kümmert sich immer persönlich drum; ich denke bei der 5. Beschwerde bei der Polizei würden die auch nur noch milde lächeln, wenn sie vor Ort feststellen müssten, dass es nicht zu laut ist....
Die Besucher sind tagsüber überwiegend jünger als 15; abends dann eher kleinere Gruppen >14; exzessive Parties o.ä. finden nicht statt!
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Ich bin mir recht sicher, dass die "Lärm"-Emissionen noch weit unter den Grenzwerten liegen; deshalb wollen wir bei der Besprechung auch einmal messen. TA-Lärm habe ich vorliegen; dazu bräuchte ich ein wenig "Schützenhilfe":
- Einstufung lt. Bebauungsplan liegt noch nicht vor (auf Grund ehem. Raiffeisenlager, Bauernhöfe sicher aber kein reines Wohngebiet; vielleicht fällt es sogar unter 6.1c Kerngebiet/Dorfgebiet)
- Wo finde ich Angaben wie eine (überschlägige) Messung zu machen ist; mir schwirrt da die 30cm vor dem geöffneten Schlafzimmer(?)Fenster im Kopf herum; wo steht das ?
- Wie sind Unterhaltungen und Geräusche durch Ankommende und gehende/abfahrende Besucher zu beurteilen? Darf man das noch als "kurzzeitige Geräuschspitzen" deklarieren ??
- Wie ist die rechtliche Unterscheidung zwischen der subjektiven Wahrnehmung einer Störung gegenüber der objektiv nachweisbaren, sprich: messbaren Störung?
Reicht für eine Beschwerde/Anzeige/... und die daraus resultierenden Konsequenzen das subjektive Empfinden einer Störung durch einen Einzelnen aus; wer ist letztendlich nachweispflichtig ?
- Sonstige Ideen, Anmerkungen? Wie kann man dem Nachbarn argumentativ den Wind aus den Segeln nehmen?
Tom