Zitat von "Mechwerkandi"
Das Führen einer derartigen Waffe auf Veranstaltungen ist grundsätzlich verboten.
Korrekt.
Auf meinem kleinen Waffenschein steht drauf: "Dieser Waffenschein berechtigt NICHT dazu, Waffen in öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder offentlichen Veranstaltungen zu führen!"
Des Weiteren ist es auch so, dass man Schreckschusswaffen damit nur mit sich führen darf; abfeuern (auch in potenziellen Gefahrensituationen) darf man sie damit trotzdem nicht...