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tontechniker und selbständigkeit

  • timba oder salsa
  • 24. November 2005 um 18:58
  • timba oder salsa
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    69
    • 24. November 2005 um 18:58
    • #1

    Wann kann ein Tontechniker als selbständig nicht mehr erkannt werden ?

  • slaytalix
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    • 24. November 2005 um 20:18
    • #2

    .. wenn er nur als Scheinselbständiger arbeitet z. B. oder was darf ich Deinen Worten entnehmen :?: :roll:

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • timba oder salsa
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    69
    • 24. November 2005 um 20:56
    • #3

    Und dann wie muss ein Tontechniker seine Arbeit machen um nicht Scheinselbständiger zu sein?

  • Online
    TomyN
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    • 24. November 2005 um 21:24
    • #4

    - er muss sich selbst vermarkten
    - er sollte nicht nur für einen Firma arbeiten
    - er sollte kein dauerhaftes Büro bei einer Firma haben

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Johnny
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    474
    • 25. November 2005 um 08:13
    • #5

    4 lesenwerte Seiten, die das recht übersichtlich zusammenfassen.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    Handyfragen? - Hier gibt's die Antworten

  • mringhoff
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    • 25. November 2005 um 11:45
    • #6

    Neben der Scheinselbständigkeit prüft das Finanzamt auch ob es sich bei der Gewerbeausführung um eine "Liebhaberei" handelt.

    Dies wird vor allem dann überprüft, wenn der Betrieb über eine gewisse Zeit keine Gewinne einfährt (bzw plus-minus Null) und das Finanzamt vermutet, daß hier nur ein Gewerbe gegründet wurde, um Einkommenssteuer zu minimieren, Umsatzsteuer erstattet zu bekommen oder wenn damit die Selbstkosten gedeckt werden sollen.
    Es wird dann konkret zu klären sein, ob eine ernsthafte Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht (der Verlust allein macht noch keine Liebhaberei aus, weckt aber die Prüfer im Finanzamt...).
    Und falls Liebhaberei festgestellt wird, dann hat das auch rückwirkende Folgen und geht meist mit Steuernachforderungen einher...

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  • stb
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    • 25. November 2005 um 18:46
    • #7

    Hallo zusammen,

    vorsicht, vorsicht. Damit da nix durcheinander kommt: Liehaberei ist ein "Begriff" aus den Ertragsteuerrecht (insb. ESt) und bezieht sich zunächst nur auf die Möglichkeit Verluste dauerhaft zu verrechnen.

    Mit Umsatzseuer ( bzw. Vorsteuerüberhängen = Erstattung) hat das nichts zu tun!

    Man unterscheidet nämlich zwischen der Gewinnerzielungsabsicht (ESt) und der Einnahmenerzielungsabsicht (USt).

    Es ist also möglich einerseits "Liebhaberei" zu betreiben ( wichtig für die ESt) und trotzdem umsatzsteuerlicher Unternehmer zu sein. Das bedeutet dann MWST-Ausweis und Abführung sowie Vorsteuerabzug andererseits.

    Aber Obacht: wer jetzt meint, daß er dann "ungestraft" und hemmungslos Vorsteuerüberschüsse vom FA zurückverlangen kann, irrt. Im Umsatzsteuerrecht gibt es nämlich eine gemeine Korrekturvorschrift (im Übrigen die meißt mißachtete), die letztlich dafür sorgt, daß Vater Staat nicht zuviel erstatten muß. Außerdem muß ich ja auch wieder Ust berec hnen und Abführen, wenn ich das Material wieder verkaufe.
    Und letztlich sorgen die "eigenverbrauchsähnlichen Tatbestände" für eine gewisse ausgleichende Gerechtigkeit.

    Warum jetzt diese Klugscheisserei? Ganz einfach, weil diese Aspekte in eine betreibswirtschaftliche Betrachtung einfließen müssen und dann u.U. die "Vorteile" schnell schrumpfen. Es ist eben nicht alles schwarz oder weiß und zwischen laut und leise/ hell und dunkel gibt es ja auch noch so´n paar Zwischenstufen...


    Gruß

    Stb

  • mringhoff
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    • 25. November 2005 um 19:06
    • #8

    Rein steuerlich gesehen ist die Differenzierung sicher korrekt, aber in der Praxis wird es doch meist daraus hinauslaufen, daß derjenige, der eine Liebhaberei betreibt, auch einen zum Umsatz relativ hohen Eigenverbrauch hat. Und diejenigen, die versuchen, die Liebhaberei zu vertuschen, werden das wohl schlüssigerweise auch mit dem Eigenverbrauch so tun...

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  • stb
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    • 25. November 2005 um 19:29
    • #9

    na ja,
    liebhaberei kann ich aber nicht vertuschen. Wie denn auch sinnvollerweise? Entweder ich "erfinde" Einnahmen oder ich lass Ausgaben weg (bei der steuerlichen Gewinnermittlung). Das scheint mir aber nicht zum gewünschten Ziel (=Verlustverrechnung) zu führen.

    Der Eigenverbrauch muß nicht unbedingt im Verhältnis zu den Einnahmen oder dem Gewinn stehen. Was ich meinet, ist der "finale" Eigenverbrauch, also die Überführung des Materials ins Privatvermögen (bei Aufgabe der Tätigkeit) mit dem Teilwert!

    Aber grundsätzlich hast Du natürlich recht: es gibt schon böse Menschen auf der Welt...

  • mringhoff
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    • 25. November 2005 um 19:51
    • #10

    Ein dauernd schlechtes Ergebnis in den Gewinnermittlung deutet ja nicht immer auf Liebhaberei hin, weshalb "Liebhaber" ihren Gewerbebetrieb daher immer argumentativ als ernsthaft zu erklären versuchen. Bei guter Argumente bzw. Tatsachen kann es ja gut sein, daß jahrelang Verlust gemacht wird, ohne daß die Liebhaberei zum tragen kommt...
    (Vertuschen ist da wohl eher die falsche Wortwahl gewesen :)

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  • stb
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    • 25. November 2005 um 21:50
    • #11

    wenn es denn gelingt nachzuweisen, daß es ein "ernsthaftes"Gewerbe ist haben wir ja auch keine Liebhaberei. Wenn es sich nämlich um einen nach kaufm. Gesichtspunkten eingereichteten Geschäftsbetrieb handelt, bei dem zumindest ein Totalgewinn (also irgend wann mal -spätestens bei Aufgabe) zu erwarten ist, ist die Liebhaberei eine widerlegbare Vermutung.

    Aber lass mal gut sein - darum geht´s ja hier auch nicht.

    Ich wollte nur darauf hineisen, daß es immer sinnvoll ist, einen fachlichen Rat einzuholen, als nach dem Motto " Ich kenn einen der einen kennt und der hat aber gesagt, dass das auch in der Bäckerzeitung so stand" auf die Nase zu fallen.

    Und in diesem Zusammenhang ist die "Scheinselbständigkeitsfrage" möglicherweise wichtiger als eine Liebhabereidiskussion. Hier sollte zur Sicherheit eine Nachfrage bei der zuständigen Kanken (Renten-)versicherung gemacht werden, denn die entscheiden letztlich, ob man selbständig (= nicht sozialversicherungspflichtrig) oder nicht selbständig (=sozialversicherungspflichtig) ist.

    Diese Entscheidung (und vor allem eine selbst vorgenommenen falsche Vor-entscheidung) kann oft viel mehr weh tun als die Folgen von Liebhaberei.

    Aber bitte - man muß das Ganze im Auge behalten und sollte dabei keinen Fehler machen. (siehe fachlicher Rat!!!).

    So, nu laß ich´s wieder...Tschö wa!?

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