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veranstalter und haftpflicht-versicherung?

  • jimmy_punk
  • 13. Dezember 2005 um 10:47
  • jimmy_punk
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    • 13. Dezember 2005 um 10:47
    • #1

    hallo,
    da ich mir nicht so sicher bin, in welches forum das reingehört, schreib ichs mal hier rein, wenns woanders besser passt: bitte verschieben.

    folgendes ist meine situation:
    vergangene woche habe ich eine öffentliche party/konzert in der uni besucht, die von einem fachbereich ausgerichtet worden ist (ich nehme an, von deren fachschaft, bin mir aber nicht sicher). dort gab ich meine jacke an der garderobe ab und wie das so ist, achtet man im gedränge nicht darauf, ob irgendwo ein schild mit dem haftungsausschluss hängt. ich hab zumindest auf die schnelle keines gesehen.
    im verlauf des abend hatte ich viel spass und mir mit bier und tequila auch ordentlich einen gebrannt, so dass ich gegen zwei uhr die party verliess.
    an der garderobe liess ich mir meine jacke wiedergeben, von einer person, die rauchte (in diesem moment, sie hatte eine zigarette in der hand).
    am nächsten morgen stellte ich dann fest, dass meine jacke ein brandloch hat, was ich nachts nicht bemerkt hab. nun bin ich nichtraucher und war auch nur mit nichtrauchern unterwegs, so dass ich mir das nicht selber zugefüght haben kann. es muss die garderoben-dame gewesen sein.

    meine frage: das riecht fuer mich nach einem haftpflicht-fall. muss jeder veranstalter eine solche versicherung abgeschlossen haben?
    und haftet der veranstalter fuer grobe fahrlaessigkeit seiner mitarbeiter, selbt wenn die haftung durch ein schild ausgeschlossen wurde?

    herzlichen gruss
    henrik

  • kaiser
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    • 13. Dezember 2005 um 10:58
    • #2

    ... also ich würde an deiner Stelle mal davon ausgehen, dass da irgendwo nen Schild mit nem Haftungsausschluss hing. Ich hab noch nie ne Gadrobe gesehen, wo das nicht war.

  • jimmy_punk
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    • 13. Dezember 2005 um 11:04
    • #3

    und das bedeutet dann, dass die zum beispiel in unmittelbarer naehe der jacken lagerfeuer machen dürfen, oder was?
    für mich ist ein tragen einer jacke über einem arm, in dessen hand ein zigarette steckt grob fahrlässig.
    wird grobe fahrlässigkeit auch durch solches schild nichtig gemacht, ist die für mich wichtige frage.

    gruss
    henrik

  • migele
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    • 13. Dezember 2005 um 11:21
    • #4

    Haftungsrecht: Haftungsausschluß an Garderoben in Gaststätten
    Ob der Gastwirt für die abgelegte Garderobe des Gastes haftet, hängt von den Umständen im Lokal und dem Einzelfall ab. Sollte im Gastraum die Haken für die Garderobe des Gastes so angebracht sein, dass der Gast von seinem Platz aus in der Lauge ist seine Bekleidung gut beobachten zu können, dann haftet der Gastwirt nicht für den Verlust. Keine rechtliche Bedeutung hat es dabei, ob der Gastwirt seine Haftung ausgeschlossen hat oder nicht. Anders ist die Rechtslage, wenn der Gast im Lokal keine Möglichkeit hat, seine Garderobe an einer von ihm einsehbaren Stelle abzulegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Kleidungsstücke nur in einem unbewachten Nebenraum oder an einer nicht einsehbaren Nische oder Garderoben-wand im Eingangsbereich abgelegt werden kann oder durch einen Vorhang abgedeckt ist. Kommt die Garderobe des Gastes in diesem Fall abhanden, dann trifft den Gastwirt ein Verschulden mit der Folge, dass er für den Verlust haften muss. Ein etwaiger Haftungsausschluss, insbesondere durch Anbringung eines Schildes, welches auf einen Haftungsausschluss verweist, hat dabei rechtlich keine Bedeutung.
    Anders wiederum ist die Rechtslage, wenn der Gast die Wahl hat, ob er im Lokal seine Garderobe an einem abgelegenen (z.B. in einer Nische) oder für ihn einsehbaren offenen Ort unterbringt. Bringt der Gast dann seine Garderobe an einem von ihm nicht zu beobachtenden Ort unter, dann haftet zwar der Gastwirt, er kann aber seine Haftung wirksam durch ein Schild mit der Aufschrift .Für Garderobe wird nicht gehaftet. ausschließen. Natürlich ist aber Voraussetzung für den wirksamen Ausschluss der Haftung, dass das Schild gut lesbar ist und nicht durch die Garderobe oder Gardinen verdeckt ist.
    Häufig ist es auch so, dass der Gastwirt dem Gast beim Betreten des Lokals seine Garderobe abnimmt und diese an einem Ort im Lokal verwahrt. In diesem Fall ist zwischen dem Gastwirt und dem Gast ein Verwahrungsvertrag zustande gekommen, der die Haftung des Gastwirts für den Verlust der Garderobe begründet. Diese Haftung kann zwar der Wirt ausschließen, er muss dann aber den Gast ausdrücklich darauf hinweisen, dass er für die Garderobe keine Haftung übernimmt. Dies kann mündlich erfolgen oder durch Anbringung eines gut sichtbaren Schildes im Eingangsbereich mit einen entsprechenden mündlichen Hinweis auf dieses Schild.

    Bitte beachten sie, dass wir für rechtliche Informationen in Artikeln und Rechtstipps keine Gewähr übernehmen. Insbesondere ersetzen sie keine individuelle Rechtsberatung.

  • jimmy_punk
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    • 13. Dezember 2005 um 11:31
    • #5

    danke an euch beide

    Zitat von "Migele"

    Dies kann mündlich erfolgen oder durch Anbringung eines gut sichtbaren Schildes im Eingangsbereich mit einen entsprechenden mündlichen Hinweis auf dieses Schild.


    erstens war kein schild gut sichtbar und zweitens ist kein muendlicher hinweis darauf erfolgt.
    ich werd bei denen gleich mal vorbei schauen, mal sehen, wie die sich äussern.

    achso: wisst ihr ob jeder veranstalter eine haftpflicht-versicherung haben muss?

    gruss
    henrik

  • ADMIN
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    • 13. Dezember 2005 um 12:10
    • #6

    1.) Die sichere Verwahrung der eingebrachten Gegenstände gehören zu den Pflichten des Gastwirts, Schild oder nicht spielt hier keine Rolle.

    2.) Der Unternehmer haftet für die Schäden, die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, egal ob vorsätzlich, grob oder leicht fahrlässig.

    3.) Der Unternehmer muss sich nicht versichern. Wenn er nicht versichert ist, muss er halt selbst die Schäden tragen.

    4.) Der Kläger ist erst mal in der Beweispflicht. Hier sehe ich das tatsächliche Problem.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • jimmy_punk
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    • 13. Dezember 2005 um 12:30
    • #7

    danke admin.
    ich bin nichtraucher, habe nen zeugen, dass die jacke bis zum eintreffen am venue unversehrt war. desweiteren habe ich zeugen, die mit sicherheit bezeugen koennen, dass ich auf meinem heimweg nicht in die naehe einer zigarette oder sonstigen hitzequelle gekommen bin, und mein mitbewohner kann bestaetigen, dass die jacke am morgen nach der va beschaedigt war. ausserdem ist die art und der ort der beschaedigung so, dass die jacke in einem bestimmten zustand gewesen sein muss, als das ereignis auftrat, naemlich die fleece-innenjacke in die aeussere jacke gezippt (per reißverschluss). und so trage ich die jacke nie. also kann es nur zwischen dem abgeben der jacke und dem zurueckbekommen passiert sein, naemlich genau dann, als die jacke in der obhut des va war.

    ich werde es aalso drauf ankommen lassen, den va mit dem vorwurf konfrontieren, vielleicht zeigt er sich ja einsichtig.

    danke fuer eure hilfe...

    gruss
    henrik

  • DerNub
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    • 13. Dezember 2005 um 12:59
    • #8

    Natuerlich nicht toll und reichlich aergerlich, aber du wirst
    doch nicht etwa einer armen fachschaftsini mit klage drohen,
    damit sie dir deine jacke bezahlen ?

    ->FachbereichsFeiern (wenn von Studis organisiert) sind
    versicherungstechnisch selten richtig abgedeckt. Im
    guenstigsten fall laeuft die VA ueber die fachbereichsversicherung,
    die aber normalerweise nur bei schaeden am gebaeude, der technik
    o.ae. einspringt... und so muesste die INI das aus ihrer kasse zahlen,
    die vermutlich gerade mit dem erloes von der party aufgepaeppelt
    werden sollte...

    Und wenn du schon sagst, dass es da ein gedraenge gab
    woher willst du wissen, dass es nicht schon beim anstehen fuer die
    gardrobe passiert (versehntlich angerempelt) oder danach beim
    weg nach draussen bzw. nach hause...

    Ich wuerde dir raten: Ertrag es wie ein Mann!

  • jimmy_punk
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    • 13. Dezember 2005 um 22:02
    • #9

    moin
    nein, ich werd es nicht ertragen wie ein mann, denn bei dummheit hoert fuer mich der spass auf. warum gebe ich denn meine jacke ab? richtig, damit sie nicht zu schaden kommt. warum sollte ich mir also gefallen lassen, dass jemand bei der jackenausgabe raucht und dadurch meine jacke beschaedigt?
    es gab zwar ein wenig gedraenge, aber in solchen faellen achte ich immer peinlichst genau darauf, dass kein rauchender in meiner naehe ist, aus genau diesem grund.
    ausserdem trug ich die jacke unmittelbar vor und nach der ausgabe am koerper und in diesem fall kaeme ein brandloch von aussen. dieses loch ist von innen entstanden, und das ist auch fuer laien erkennbar, weils naemlich durch die aeusserste schicht nicht durchgedrungen ist. den rest habe ich oben erklaert.
    ausserdem duerfte die fachschaftskasse an diesem abend deutlich aufgebessert worden sein: ich schaetze mehr als 800 besucher. vor ort war nur ein kleiner sicherheitsdienst, ausserdem war nur eine buehneb aufgebaut, auf der eine sehr durchschnittliche regionale band und ein regionaler dj gespielt haben. bei dem normalen getraenkpreis war der abend mit grosser sicherheit lukrativ. und ne jacke fuer 200 ocken die noch recht neu war, lass ich mir nicht so einfach kaputtmachen.

    gruesse
    henrik

  • hink
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    • 14. Dezember 2005 um 00:53
    • #10
    Zitat von "jimmy_punk"

    das riecht fuer mich nach einem haftpflicht-fall. muss jeder veranstalter eine solche versicherung abgeschlossen haben?

    Nein. Bei Veranstaltunsorten mit wechselnden Veranstaltern aber oft vom Betreiber vorgeschrieben. Hier in MS z.B. auch schon mal vom OAmt gefordert worden, um bei temporären Veranstaltungen überhaupt Schank und Immisionsgenehmigungen zu bekommen.

  • treibsand
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    • 14. Dezember 2005 um 10:03
    • #11

    Es mag zwar sein, daß du Recht hast, aber Recht bekommen ist oft was anderes...
    Es dürfte dir -trotz Zeugen- schwerfallen, den Schaden direkt zu beweisen. Da wird so schnell keine Versicherung Hurra schreien und bezahlen. Anders wäre es sicherlich, wenn dir das Brandloch direkt Abends aufgefallen wäre und du die Verantwortlichen umgehend drauf angesprochen hättest.
    Ein Loch auf der Innenseite hätte im Vorfeld von deinen Zeugen leicht übersehen werden können.
    Also: freu Dich, daß das Loch nicht durchgehend ist und daß deine Jacke nicht abhanden kam.

    Die alternative ist IMHO: sich schwarzärgern und doch nix bekommen.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

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