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Mietfahrzeug, Selbstbeteiligung im Schadensfall

  • kater
  • 3. Februar 2006 um 14:41
  • kater
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    2.304
    • 3. Februar 2006 um 14:41
    • #1

    Die Selbstbeteiligung im Schadensfall bei Mietfahrzeugen liegt meistens so um die 750-1000, bei PKWs lässt sich die meist durch höheren Mietpreis noch reduzieren, bei Lieferwägen und LKWs bekommt man dann immer zu hören das ginge nicht weil damit oft irgendwo angefahren wird etc. ...

    Meine Frage: gibt es irgendeine Möglichkeit dass die Selbstbeteiligung ggf. durch eine Versicherung gedeckt wird? Ich geh mal davon aus die normale Betriebshaftpflicht juggt das nicht? Wenn ich also auf meinen Namen nen Sprinter miete und dann nen Freiberufler fahren lasse, der das Teil an die Wand setzt und die Selbstbeteiligung nicht zahlen kann sitze ich auf den Kosten!? Gibt es irgendeine Möglichkeit sich dagegen abzusichern?

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • test
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    4
    • 3. Februar 2006 um 15:43
    • #2

    eine versicherung dafür kenne ich nicht. die meisten betriebshaftplichten schließen ja gerne autoschäden aus.
    warum nicht irgendwo das geld parken oder darüber nachdenken, das auch eine versicherung leben will.

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Sven H
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    727
    • 3. Februar 2006 um 16:05
    • #3
    Zitat

    Wenn ich also auf meinen Namen nen Sprinter miete und dann nen Freiberufler fahren lasse, der das Teil an die Wand setzt und die Selbstbeteiligung nicht zahlen kann sitze ich auf den Kosten!? Gibt es irgendeine Möglichkeit sich dagegen abzusichern?

    Wenn der Freiberufler für dich arbeitet oder in deinem Auftrag damit unterwegs ist, (was ich annehme, denn du bist ja keine autovermietung, die Sprinter zumietet) ist es ja eh dein Schaden und nicht der des Freiberuflers, mit Ausnahme der groben Fahrlässigkeit.
    Die BH übernimmt sowas generell nicht.

  • mringhoff
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    • 3. Februar 2006 um 16:27
    • #4

    Eine spezielle Zusatzversicherung kenne ich jetzt auch nicht. Dennoch glaube ich nicht, daß es keine Versicherung gibt, die gegen entsprechend hohe Prämien die SB reduziert.
    Eventuell hatte der angefragte Autovermieter keine Lust, extra bei der Versicherung anzufragen ("Der Kunde soll das nehmen was da ist...").

    Andererseits kennst Du das ja sicherlich auch von Deiner Autoversicherung: Irgendwann wird der Beitrag einfach viel zu teuer, da kann man sich ja dann fast jede Woche einen kleinen Unfall leisten :)

    Und ob Du jetzt 10 x einen Sprinter mit einem hohen Versicherungsbeitrag und einer niedrigen SB mietest oder 10 x einen mit einem niedrigeren Beitrag plus im Falle eines Unfalls einen etwas höheren SB-Einbehalt zahlst, kommt ja fast schon auf das selbe raus.
    Teurer wirds nur, wenn Du oder Dein Fahrer des öfteren irgendwo hängenbleiben...

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  • guessi
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    897
    • 3. Februar 2006 um 17:27
    • #5

    bei einem bekannten Vermieter gerade mal fix auf der Internetseite geschaut:

    Code
    ...bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, durch Abschluß einer Super CDW/TP Ihre Selbstbeteiligung gemäß obenstehender Tabelle noch weiter zu reduzieren, und zwar bis auf einen Restbetrag von lediglich 75,- Euro. Die zusätzliche tägliche Gebühr hierfür beträgt bei PKW 14,- Euro bzw. bei LKW der Gruppe M + N 20,- Euro und Gruppe P 25,- Euro.

    (weitere Bedingungen beachten)

  • kater
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    2.304
    • 3. Februar 2006 um 18:56
    • #6
    Zitat von "Sven H"


    Wenn der Freiberufler für dich arbeitet oder in deinem Auftrag damit unterwegs ist, (was ich annehme, denn du bist ja keine autovermietung, die Sprinter zumietet) ist es ja eh dein Schaden und nicht der des Freiberuflers, mit Ausnahme der groben Fahrlässigkeit.
    Die BH übernimmt sowas generell nicht.

    Wenn der Freiberufler mein Pult die Treppe runter schmeisst, auch aus versehen, ist das doch Sache SEINER Haftpflicht? Wenn er die Karre an die Wand setzt, weiso sollten die KOsten dann nicht auf ihn zurück fallen?

    Zitat

    Eventuell hatte der angefragte Autovermieter keine Lust, extra bei der Versicherung anzufragen ("Der Kunde soll das nehmen was da ist...").

    Ich kenne keine bei der man bei Lieferwägen oder LKWs unter 750 Euro SB kommt, Begründ meist weil damit viele Anfahrschäden passieren und ohne Selbstbeteiligung die Leute garnicht mehr aufpassen würden ...

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Stephan Graeske
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    • 3. Februar 2006 um 19:29
    • #7

    Freiberufler gibt es nicht. Du meinst sicher selbständige Einzelunternehmer.

    Grundsätzlich haftet der Beschäftigte nicht, wenn er während seiner Arbeit für sein Unternehmen etwas kaput macht. Es sei denn, er macht es absichtlich.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • mringhoff
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    5.262
    • 3. Februar 2006 um 19:30
    • #8
    Zitat von "kater"


    Ich kenne keine bei der man bei Lieferwägen oder LKWs unter 750 Euro SB kommt, Begründ meist weil damit viele Anfahrschäden passieren und ohne Selbstbeteiligung die Leute garnicht mehr aufpassen würden ...

    Bei Europcar steht z.B: " Diese Selbstbeteiligungen gelten nur, soweit keine davon abweichende individuellen Vereinbarung getroffen wurden."
    Es ist also nicht normal, aber es geht. Die Höhe des Aufpreises stand leider nicht auf der Homepage.

    Bei Avis gibt es die "Haftungsreduzierung II", mit der Du die SB auf 75,-EUR reduzieren kannst (das ist glaube ich, was guessi zitiert hat)

    Hertz bietet z.B. seinen Kunden die Zusatzoption "Super-Cover", damit kann die SB sogar auf 0,- EUR gesenkt werden.

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  • kater
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    2.304
    • 3. Februar 2006 um 19:46
    • #9
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Freiberufler gibt es nicht. Du meinst sicher selbständige Einzelunternehmer.

    Grundsätzlich haftet der Beschäftigte nicht, wenn er während seiner Arbeit für sein Unternehmen etwas kaput macht. Es sei denn, er macht es absichtlich.

    a) gibt es in dieser Branche ganz sicher auch Freiberufler!

    b) rede ich ja nicht von Beschäftigten sondern von eben Freiberuflern oder selbstständig Tätigen die gegen Rechnung für mich arbeiten. Wäre mir neu dass solche Leute für angerichteten Schaden nicht selbst haften, sonst wäre ja jeder freie Techniker doof der neHaftpflicht abschliesst ...

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Stephan Graeske
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    1.217
    • 3. Februar 2006 um 21:57
    • #10

    Das Steuerrecht kennt den Begriff des Freiberufslers, aber der ist per Definition auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Hand, Techniker, Projektleiter, etc. gehören nicht dazu. Es geht hier um selbständige Einzelunternehmer.

    Wenn Du Deinem gebuchten selbständigen Einzelunternehmer sagt, er soll das Pult x die Treppe y runtertragen, dann ist er Dein Beschäftigter.

    ... es gibt übrigens auch in Deutschland Haftpflichtversicherungen für Kinder. Kinder sind in Deutschland aber nicht haftbar. Nicht jede Versicherung macht Sinn. Der selbständige Einzelunternehmer braucht eine Betriebshaftlicht, wenn er selbständig tätig wird.

    Freelance - so werden sie oft auch genannt - unterstehen meistens der buchenden Firma genauso wie die Angestellten und machen, was der Chef sagt.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • kater
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    • 3. Februar 2006 um 22:38
    • #11
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Das Steuerrecht kennt den Begriff des Freiberufslers, aber der ist per Definition auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Hand, Techniker, Projektleiter, etc. gehören nicht dazu. Es geht hier um selbständige Einzelunternehmer.

    Das ist mir schon klar, ich denke aber es weiss hier jeder was mit Freiberufler / Freelancer gemeint ist ...

    Und btw. gibt es trotzdem Leute in der Branche die "richtige" Freiberufler sind, ( überwiegend künstlerische Tätigkeit ... )

    Zitat


    Wenn Du Deinem gebuchten selbständigen Einzelunternehmer sagt, er soll das Pult x die Treppe y runtertragen, dann ist er Dein Beschäftigter.

    ... es gibt übrigens auch in Deutschland Haftpflichtversicherungen für Kinder. Kinder sind in Deutschland aber nicht haftbar. Nicht jede Versicherung macht Sinn. Der selbständige Einzelunternehmer braucht eine Betriebshaftlicht, wenn er selbständig tätig wird.

    Freelance - so werden sie oft auch genannt - unterstehen meistens der buchenden Firma genauso wie die Angestellten und machen, was der Chef sagt.

    Da würde ich gerne nochmal andere Meinungen dazu hören!

    Wenn du beispielsweise bei ERPAM anrufst und sagst du hättest gerne eine Betriebshaftpflicht, hast keine Angestellten, für dich arbeiten nur ( um jetzt mal so genau zu bleiben :D ) selbstständige Einzelunternehmer, dann wird dir gesagt für dich reicht eine "Freiberufler-Haftpflicht" ( ja, die nennen das so, egal ob du nun einer bist oder nicht :D ) sprich Versicherungsschutz erstmal nur für mich und sonst niemanden. Jetzt sagst du aber die Haftung für von für mich arbeitende selbstständige Einzelunternehmer läge bei mir!?

    Es ist wie immer im PA-Forum, ich stelle eine Frage und die Antworten führen erst mal dazu dass ich mich noch weniger auskenne als zuvor ... :D

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Herbie
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    • 4. Februar 2006 um 01:43
    • #12

    mringhoff schrieb:

    ``Bei Avis gibt es die "Haftungsreduzierung II", mit der Du die SB auf 75,-EUR reduzieren kannst´´

    Hallo,


    das kann ich euch morgen Abend genau sagen, da meine Frau Stationsleiterin bei Avis ist ;)......

    Gruss Herbie

    flugfähig bedeutet: "fenster auf und raus damit"... :)

  • mringhoff
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    • 4. Februar 2006 um 13:31
    • #13
    Zitat von "kater"

    Es ist wie immer im PA-Forum, ich stelle eine Frage und die Antworten führen erst mal dazu dass ich mich noch weniger auskenne als zuvor ...

    Na, die eine Frage nach der niedrigeren SB konnten wir ja schon mal klären (scheinbar machen das aber nicht alle Vermieter).

    Ansonsten zahlt eine Haftpflichtversicherung - egal ob von Dir oder Deinem Freelancer - grundsätzlich mal nicht für Schäden an hinzugemietetem Material (außer es wurde extra vereinbart), und ebensowenig bei Schäden an Kfz.
    Insofern stellt sich das Thema ja gar nicht, ob die Haftpflicht des Freelancers bei Schäden, die durch das Benutzen eines Kfz/LKWs entstehen, zahlen könnte...

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  • utzr
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    • 4. Februar 2006 um 14:33
    • #14

    kater:
    Die beschädigte Treppe (Bearbeitungsschaden) wird die Betriebshaftpflicht des Freelancers bezahlen,
    die Schäden an dem Pult wirst du selber tragen müssen, bzw. deine Elektronikversicherung.

    Im übrigen haben die Autovermieter nicht unbedingt Kaskoversicherungen bei Versicherungsunternehmen abgeschlossen (wäre wohl unbezahlbar), sondern bilden Rücklagen in einen "Schadensaugleichstopf" und zahlen daraus die Schäden an den Wagen, abzüglich der Selbstbeteiligungen. Letztlich bleibt es eine Verhandlungssache mit dem Vermieter und selten mit einer dahinterstehenden Versicherung.

  • Stephan Graeske
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    • 4. Februar 2006 um 16:06
    • #15

    Ich möchte keineswegs auf meinem Wissen beharren und lerne gerne dazu. Bis jetzt würde ich aber sagen, dass die defekte Treppe auch von der Haftplicht des Unternehmers bezahlt werden muss, der den gebuchten Techniker (hübsch umgangen, nicht :) ) wie einen Angestellten einsetzt.

    Wer weiß da genaues mit Rechtsbezügen?

    Grüße

    Stephan

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  • mringhoff
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    • 4. Februar 2006 um 16:59
    • #16

    Bis jetzt würde ich das auch so sehen. Zumindest würde meine Hapftpflicht zahlen, wenn meine Mitarbeiter (ob angestellt oder Rechnugssteller oder Gratismitarbeiter) fremdes Eigentum schädigen.

    Jetzt aber dennoch von mir die Frage: Was habe ich als Unternehmer davon, daß meine Freelancer eine Haftpflichtversicherung haben? Wenn diese Jungs etwas von mir zerstören, dann greift deren Versicherung ja auch nicht (oder sehe ich das falsch?)

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  • Stephan Graeske
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    • 4. Februar 2006 um 18:52
    • #17
    Zitat von "mringhoff"

    Jetzt aber dennoch von mir die Frage: Was habe ich als Unternehmer davon, daß meine Freelancer eine Haftpflichtversicherung haben? Wenn diese Jungs etwas von mir zerstören, dann greift deren Versicherung ja auch nicht (oder sehe ich das falsch?)

    Wenn ein Disponent von seinem Freelancer ein Nachweis seiner Haftpflichtversicherung wünscht, dann doch weil er glaubt dass diese Haftpflichtversicherung zahlt, falls der Freelancer etwas zerstört. Aber das bedeutet ja nicht unbedingt, dass der Disponent in seiner Annahme richtig liegt.

    Warum verkaufen Versicherung eine Kinderhaftpflicht, wenn in Deutschland kein Kind haftbar ist? Doch nur deshalb, weil die Eltern in Ihrer Annahme - das Kind braucht eine Versicherung - nicht richtig liegen.

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  • utzr
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    • 4. Februar 2006 um 23:06
    • #18

    Die Haftpflicht des TechnikVerleihers zahlt zunächst und ist auch der richtige Ansprechpartner für den eigentlichen Kunden (bzw. in dem Fall der Treppe: der Hallenbetreiber) . Jedoch holt sich diese die Kohle von der Versicherung des Freelancers wieder, wenn dieser eindeutig eine Fehler gemacht hat.
    Wenn der Disponent bzw. der Produktionsleiter dem Freelancer falsche Angaben bzw. Aufgaben erteilt hat, oder ein Auswahlverschulden (ungeeigneter Techniker, keine passende oder nicht bezahlte Haftpflicht) begangen haben, dann bleibt der Schaden beim Verleiher.
    Deshalb ist die Versicherung für Verleiher höher als für Freelancer.
    Ist definitiv so!

  • ADMIN
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    • 4. Februar 2006 um 23:24
    • #19
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Grundsätzlich haftet der Beschäftigte nicht, wenn er während seiner Arbeit für sein Unternehmen etwas kaput macht. Es sei denn, er macht es absichtlich.

    Nach dem, was wir in der Arbeitsrechtsvorlesung gelernt haben, haftet der Arbeitnehmer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wobei sich die Haftung bei grober Fahrlässigkeit per Vertrag mit dem Arbeitgeber ausschließen lässt (beispielsweise im Arbeitsvertrag), die Haftung bei Vorsatz nicht.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Stephan Graeske
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    • 4. Februar 2006 um 23:27
    • #20
    Zitat von "ADMIN"

    Nach dem, was wir in der Arbeitsrechtsvorlesung gelernt haben, haftet der Arbeitnehmer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wobei sich die Haftung bei grober Fahrlässigkeit per Vertrag mit dem Arbeitgeber ausschließen lässt (beispielsweise im Arbeitsvertrag), die Haftung bei Vorsatz nicht.

    Meinte ich ja mit "es sei denn, er macht es absichtlich". Also stimmst Du meinem Wissen zu?

    Bei Vorsatz zahlt jedoch auch keine Haftpflicht - bleibt also die Frage ob der "Freelancer" eine Haftpflicht braucht. Hast Du hierzu auch etwas gehört?

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