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Wer kontrolliert die Laservorschriften ?

  • lacoon
  • 4. Februar 2006 um 14:03
  • zeroblaster
    Beiträge
    28
    • 7. Februar 2006 um 21:05
    • #21

    meby

    Dem kann ich nur voll zustimmen.
    Kein Mensch setzt 5 Watt im Indoor Bereich ein. Da müssten die Strahlen schon sehr, sehr aufgeweitet sein, bzw. schnell gescannt damit die MZB eingehalten wird. Kann mir nicht vorstellen dass jemand solche Shows auf Lager hat.

    Klar, bei Festinstallation in Discotheken gibts auch mal einen 7 Watt Coherent, aber da sind die Shows/ der Strahlbereich angepasst.
    Also 5 Watt Laser sind sehr teuer, da ist eigentlich immer Personal mit dabei und die stellen das Ding nicht in 60cm Höhe auf. 2.7m sind Vorschrift und daran wird sich eine halbwegs ordentliche Firma auch halten.
    Ob dann auch TÜV gemacht wird ist wieder was anderes - die meisten machens nicht, auch die "ordentlichen Firmen" sehen da gerne mal drüber weg (= ca. 600 - 1500 Euro mehr Gewinn).

    5 mW kann ich mir zwar auch nicht vorstellen, das wäre eher auf der schwachen Seite.
    Mit 50 mW kann man schon einiges anfangen (532nm sieht man sehr gut) und mit 500mW DPSS kann man indoor schon ganz schön einheizen :wink:

    Frag mal Deinen ehemaligen Boss was der dafür gezahlt hat - würd mich schon mal interessieren :D
    War da nur eine Strahlenbank dabei oder auch mehrere Projektoren?

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 7. Februar 2006 um 23:32
    • #22
    Zitat von "ZeroBlaster"


    Klar, bei Festinstallation in Discotheken gibts auch mal einen 7 Watt Coherent, aber da sind die Shows/ der Strahlbereich angepasst.

    Wo soll da der Unterschied sein?
    Klar gibts Dicotheken mit solchen Strahlenkanonen, aber damit ist es auch fast unmöglich, die MZB im Publikumsbereich einzuhalten.

    Zitat von "ZeroBlaster"


    Also 5 Watt Laser sind sehr teuer, da ist eigentlich immer Personal mit dabei und die stellen das Ding nicht in 60cm Höhe auf. 2.7m sind Vorschrift und daran wird sich eine halbwegs ordentliche Firma auch halten.

    Dann zitier mir mal bitte diese Vorschrift!
    Nur die Strahlen, die die MZB im Publikumsbereich überschreiten müssen über 2,70m geführt werden. Ist das nicht der Fall, kann der Strahlaustritt auch direkt auf dem Boden sein - siehe z.B. die Kino-Anlagen von tarm.

  • zeroblaster
    Beiträge
    28
    • 8. Februar 2006 um 09:04
    • #23
    Zitat von "rayman"


    Wo soll da der Unterschied sein?
    Klar gibts Dicotheken mit solchen Strahlenkanonen, aber damit ist es auch fast unmöglich, die MZB im Publikumsbereich einzuhalten.

    Deshab sag ich ja das die Shows angepasst sind... im Sinne von:
    keine heissen Strahlen ins Publikum.

    Zitat von "rayman"


    Dann zitier mir mal bitte diese Vorschrift!
    Nur die Strahlen, die die MZB im Publikumsbereich überschreiten müssen über 2,70m geführt werden. Ist das nicht der Fall, kann der Strahlaustritt auch direkt auf dem Boden sein - siehe z.B. die Kino-Anlagen von tarm.

    Steht im BGI 5007 bei Punkt 6.1.1
    Aber ich hab ja auch nicht gesagt dass keine Strahlung ins Publikum darf, aber für mich gehören zu einer Lasershow auch mal ein paar kräftigere Strahlen oder mal ein schöner "Himmel" wo die MZB um ein vielfaches überschritten wird. Naja, und da muss das Ding dann mindestens 2.7m hoch stehen.
    Wenn die Lasershow keine "heissen Strahlen" hat, dann spricht natürlich nix dagegen das Gerät niedriger zu installieren. Da hast Du vollkommen recht.

  • Tobi der Gaukler
    Beiträge
    27
    • 8. Februar 2006 um 09:57
    • #24

    Hallo @all,

    ich möchte mal meine Meinung zum ursprünglichen Thema sagen:
    Überall da, wo es um die Sicherheit von Personen geht (Laser, Rigging, Strom) sollte man denjenigen, der gefährliche bauten hinstellt,
    erst mit dem Hinweis auf die Sicherheitsvorschriften darum bitten, dass die Gefahr beseitigt wird und wenn dann nichts passiert,
    sollte man auch dem Ordnungsamt einen Tip geben :!:

    Laut Gesetz hat man als Bürger des deutschen Staates sogar die Pflicht in Gefahrensituationen einzugreifen.
    Z. B. wenn auf der Straße jemand vor euren Augen verprügelt wird, müsst ihr dem auch helfen.
    (Wenn ihr euch auch verprügeln last ist dem anderen nicht geholfen!!)
    Ätwas ähnliches (Gefahr in Verzug) gibt es meines Wissens auch auf sonstige Gefährliche Situationen (Rigging, Strom, Laser) bezogen.

    Mag sein, dass das jetzt hart klingt, aber zum einen hat man ja in Polen (Messehalle) gesehen, was passieren kann,
    wenn Vorschriften nicht eingehalten werden (Notausgänge verschlossen / verbaut).
    Außerdem ist jeder auch für die Sicherheit und das Image der Branche und der allgemeinheit verantwortlich!!

    Liebe Grüße Tobi der Gaukler

    Licht an! Ton ab! Die Show beginnt! :)

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 8. Februar 2006 um 13:54
    • #25
    Zitat von "ZeroBlaster"


    Steht im BGI 5007 bei Punkt 6.1.1

    Ich zitiere mal BGI 5007 Punkt 6.1.1:

    6.1.1

    In Bereichen, in denen sich Personen aufhalten und in erreichbaren Bereichen, die diesen seitlich unmittelbar benachbart sind, dürfen bis zu einer Höhe von 2,70 m die MZB-Werte nicht überschritten werden.

    Zitat Ende.

    Da steht sinngemäß, was ich oben schon geschrieben habe: Es dürfen sich im Publikumsbereich keine "heißen Strahlen" unterhalb von 2,70m befinden. Wo der Laser sich befindet ist dabei völlig egal!!!! Auch wenn die Show Grafiken enthält, die die MZB überschreiten, nur dürfen die dann eben im Publikumsbereich nicht unter 2,70 gescannt werden.
    Er darf theoretisch sogar auf Augenhöhe montiert werden und direkt ins Publikum strahlen, wenn die "heißen Strahlen" nach schräg oben über das Publikum weggehen. Das ganze setzt natürlich einen gewissen Sicherheitsabstand voraus. Noch mal: Das beste Beispiel sind die Kino-Anlagen, denn da ist es genau so. Anlage ist in Augenhöhe der ersten Sitzreihe Montiert. Leistung ca. 4 Watt!! Es wird ab ca. den mittleren Sitzreihen auch ins Publikum gescannt.

  • Blackbird
    Beiträge
    77
    • 8. Februar 2006 um 14:13
    • #26
    Zitat von "rayman"

    Da steht sinngemäß, was ich oben schon geschrieben habe: Es dürfen sich im Publikumsbereich keine "heißen Strahlen" unterhalb von 2,70m befinden. Wo der Laser sich befindet ist dabei völlig egal!!!!


    Oben in dem Link könnt ihr ja die MZB ausrechnen... und dabei gibt es noch einen wichtigen wert. Den Mindestabstand. Und der ist wichtig....

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 8. Februar 2006 um 16:18
    • #27
    Zitat von "Blackbird"


    Oben in dem Link könnt ihr ja die MZB ausrechnen... und dabei gibt es noch einen wichtigen wert. Den Mindestabstand. Und der ist wichtig....

    Ach was, wirklich? :roll:

  • Blackbird
    Beiträge
    77
    • 9. Februar 2006 um 08:37
    • #28

    hehe ist mir hinterher eingefallen, das ich was verdreht hab.
    Mindestabstand ist natürlich ein anderer als den den ihr meint...
    Hast natürlich Recht...

  • lacoon
    Beiträge
    32
    • 12. Februar 2006 um 15:09
    • #29

    Wo finde ich eine komplette Sammlung mit allen Vorschriften für Lasersyteme, gibts sowas online ?

    Ich hab dem Chef des Hauses auch mal gesagt, dass so ein (wenn es denn stimmt) 5 W Laser kein Spielzeug ist, und nicht für eine Bowlingbahn mit 20 Länge gebaut wird.
    Aber er meinte, der "Bekannte" würde schon lange Laser verleihen und hätte noch nie Probleme gehabt...

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 13. Februar 2006 um 00:27
    • #30

    hier

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=37386

    zwar keine garantie auf vollständigkeit, aber alle mir bekannten allgemeingültigen regeln - leider treffen die einzelnen bundesländer auch eigene verordnungen deren erfassung den rahmen ein wenig sprengen würde.

    in der vorschriften/normensammlung wird üblicherweise auf weitere geltende vorschriften hingewiesen.

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