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Wer kontrolliert die Laservorschriften ?

  • lacoon
  • 4. Februar 2006 um 14:03
  • lacoon
    Beiträge
    32
    • 4. Februar 2006 um 14:03
    • #1

    Heute Abend findet in einer Stadtbekannten Bowlingbahn eine Jubiläumsparty statt, und ich habe eben mitbekommen, dass die Betreiber einen 5 W (!!!) Laser für eine Bowlingbahn gemietet haben.

    Natürlich wieder ohne irgendwelche Sicherheitsvorschrfiten zu beachten.

    Wer kontrolliert normalerweise solche Veranstaltungen bzw wie kann ich jemand von diesen Vereinen dahin "bestellen" ??

  • carhartt
    Beiträge
    148
    • 4. Februar 2006 um 14:29
    • #2

    sicher das es nicht 5 mW sind? ansonsten vermutlich das ordnungsamt deiner stadt/gemeinde.

    carhartt

    --
    "frau, los pack die koffer ich hab im lotto gewonnen!" "schön! machen wir eine weltreise?" "nein. du ziehst aus."

  • xrult
    Beiträge
    156
    • 4. Februar 2006 um 17:41
    • #3

    5 Watt das wird der Laser wohl eher weniger haben.
    Wäre auch beim leihen sehr teuer und wer den 5 Watt Laser vermietet schickt mit Sicherheit auch Personal mit.

  • lacoon
    Beiträge
    32
    • 4. Februar 2006 um 20:50
    • #4
    Zitat von "carhartt"

    sicher das es nicht 5 mW sind? ansonsten vermutlich das ordnungsamt deiner stadt/gemeinde.

    carhartt

    Ja, ich bin sicher, weil mir das der Chef des Hauses selber erzählt hat !

  • ADMIN
    Administrator
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    1
    • 4. Februar 2006 um 23:10
    • #5

    Nun ja, manchmal wissen die auch nicht so richtig, was sie erzählen, oder die Techniker übertreiben ein wenig.

    Kann sein, dass das stimmt, muss aber nicht.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Blackbird
    Beiträge
    77
    • 5. Februar 2006 um 02:37
    • #6

    also wenns es sich um eine Professionelle Lasershowanlage handelt, ist 5W weiß nicht ungewöhntlich. Was aber dann ungewöhnlich ist, ist das der jenige dem das Dingen gehört das einfach so rausgibt, ohne für Vorschriften zu sorgen. Normalerweise sind da immer Leute dabei, und die Anlage ist beim Ordnungsamt angemeldet und durch den TÜV abgenommen...

    Aber generell zu der Frage. So normalerweise kontrolliert das keiner... wie auch... Ich bin mir nicht sicher aber ich mein ab 500mW gilt der Laser ab Klasse 4 und ich glaub damit darf man den als "normaler" nicht mal betreiben... (bin aber nicht sicher)
    Aber es gilt ja: So lange kein Kläger.........

  • lacoon
    Beiträge
    32
    • 5. Februar 2006 um 21:34
    • #7

    das war (angeblich) ein 5 W Laser in grün. Das ganze ohne Wasserkühlung.
    Und das sah für mich so aus, also ob da nur Preset Muster dabei waren...

    Gesteurt per DMX und mit starken und mit plötzlichen Bildwechseln, also wohl eher sowas wie ein Spooky-Blue mit vorgefertigsten Mustern.

  • Blackbird
    Beiträge
    77
    • 6. Februar 2006 um 01:54
    • #8

    also ich kann mir ned vorstellen das es das in 5W gibt...

  • lightning
    Beiträge
    385
    • 6. Februar 2006 um 13:34
    • #9

    Warum nicht? Gibt ja auch Laser mit mehr als 20 Watt...


    lightning

  • buzztee
    Beiträge
    46
    • 6. Februar 2006 um 13:49
    • #10
    Zitat von "Lacoon"


    Gesteurt per DMX und mit starken und mit plötzlichen Bildwechseln, also wohl eher sowas wie ein Spooky-Blue mit vorgefertigsten Mustern.


    Wobei es bei weitem keinen Spooky Blue in der Leistungsklasse von 5W gibt. 5mW hingegen schon...

  • mt-online
    Beiträge
    52
    • 6. Februar 2006 um 14:40
    • #11

    Kontrollieren oder Nicht, klar ist das es in Deutschland viele "blöde" Gesetze gibt, und auch die Spießer und Schlipsträger die diese durchsetzten wollen. Fakt ist aber:
    Bei Lasern und Rigging hört der Spaß einfach auf und ein goßteil der Rechte und Pflichten ist zu Unserem Schutz bzw. dem der Zuschauer.
    Bei einem 5W Laser (bin auch nicht ganz sicher ob es das als Showlaser gibt) sofern es ihn gibt, kann es zu schweren Verletztungen des Menschlichen Sehnerves fürhen. Du möchtest das bestimmt nicht verantworten oder selber bekommen.

    mfg
    KuBaMan

  • tufkaski
    Beiträge
    231
    • 6. Februar 2006 um 15:18
    • #12
    Zitat von "lightning"

    Warum nicht? Gibt ja auch Laser mit mehr als 20 Watt...
    lightning


    ...ohne Flüssigkeits-Kühlung?! wohl kaum...

    Gruss, Martin

  • eric_1
    Beiträge
    61
    • 6. Februar 2006 um 15:36
    • #13
    Zitat von "KuBaMan"


    ...
    Bei einem 5W Laser (bin auch nicht ganz sicher ob es das als Showlaser gibt) sofern es ihn gibt, ...

    mfg
    KuBaMan


    LPS hat einen 5W grren Laser als Luftgekühlter showlaser im programm köstet jedoch über 30000 Euro


    MFG Eric Fixmer

  • lacoon
    Beiträge
    32
    • 6. Februar 2006 um 17:15
    • #14
    Zitat von "KuBaMan"

    ...
    Du möchtest das bestimmt nicht verantworten oder selber bekommen.

    mfg
    KuBaMan

    Das ganze war nicht meine Veranstaltung, ich hab in dem Laden Anfangs mal was gemacht, aber das war denen nach 6 Wochen wohl irgendwie zu teuer und jetzt machen das alles "Bekannte" vom Chef (...) !
    Aber der Chef des Hauses erzählt mir ab und an, wie toll "die neuen" das jetzt alles können...

    Der Laser stand übrigens auf einem Podest über der Bowlingbahn auf ca 60 cm Höhe... Wenn ich das richtig in Erinnerung hab ist eigentlich 2 Meter minimum, oder :?:

    MfG Lacoon

  • Blackbird
    Beiträge
    77
    • 6. Februar 2006 um 18:40
    • #15
    Zitat von "KuBaMan"

    Bei einem 5W Laser (bin auch nicht ganz sicher ob es das als Showlaser gibt) sofern es ihn gibt, kann es zu schweren Verletztungen des Menschlichen Sehnerves fürhen. Du möchtest das bestimmt nicht verantworten oder selber bekommen.


    bei 5W kannste nicht nur die Augen kaputt machen... (mehr sag ich jetzt ma ned ich glaub das kann sich jeder denken...)

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 6. Februar 2006 um 19:07
    • #16

    wenn dir das so sehr gegen den strich geht was in dem laden läuft, du aber den chef kennst, dann kannst du ihn ja bei gelegenheit mal mit stichhaltigen, konkreten verweisen auf die verstöße gegen die jeweiligen verordnungen hinweisen damit er weiß was bei ihm im laden so falsch läuft. die einschlägigen vorschriften findest du in der entsprechenden vorbemerkung zum lichtboard

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 7. Februar 2006 um 10:07
    • #17
    Zitat von "Lacoon"


    Der Laser stand übrigens auf einem Podest über der Bowlingbahn auf ca 60 cm Höhe... Wenn ich das richtig in Erinnerung hab ist eigentlich 2 Meter minimum, oder :?:

    Wenn der Strahlaustritt für Publikum nicht zugänglich ist, kann er auch in 60cm Höhe Montiert werden. Ansonsten 2,70m

  • Blackbird
    Beiträge
    77
    • 7. Februar 2006 um 11:44
    • #18

    und sobald laserstrahlen ins Publikum gehen, müßen zig vorsichtsmaßnahmen, was im endeffekt alles auf die MZB hinausläuft, eingehalten werden.
    Hier ist eine schöne Seite wo man alles nachlesen und berechnen kann.
    http://www.lasersafe.de/index.htm
    ich pack die ma in den gepinnten thread...
    *edit* ok pack ich nicht vielleicht macht das ja n mod oder admin...

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 7. Februar 2006 um 17:26
    • #19

    vielen dank für den link - ist aufgenommen

  • meby
    Beiträge
    442
    • 7. Februar 2006 um 19:08
    • #20

    Eine Verleihfirma die ein 5 Watt Laser vermietet, schickt immer eigenes Personal mit und die werden mit Sicherheit auf TüV Abnahme und Anmeldung bestehen. Wenn das der Fall ist dann ist ja alles in Ordnung. Anonsten kann ich mir aber nicht vorstellen das ein Diodenlaser mit 5 W indoor eingesetzt wird, ausser wenn die Laserleistung stark gedrosselt wird, da man sonst die MZB gar nicht einhalten kann auf die kurze Entfernung, was ein Einsatz eines viel kleineren und somit günstigeren Lasers sinnvoll machen würde.

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