Vorab; (Schützenfest)
Gebucht wurde 1x DJ für ca. 1 Stunde Hintergrundmusik und ein zwei Stündchen im Abschluss der Veranstaltung.
Hauptakt war ein Jungschützenauftritt unter anderem mit Tanz zu CD Musik.
(Der DJ reiste mit CDs an.)
Am Ende der VA bekam ich einen Gema Zettel in die Hand gedrückt, mit der Bitte diesen auszufüllen (machen die anderen Kapellen auch.,..) müssen sie auch...
Mein reden, das ich mich als Dienstleister nicht um die Gema kümmern muss und dieses im Vorfeld auch nicht bekannt wurde, wurde mehr oder minder nicht beachtet.
(Na dann schlage ich schonmal ne Nettostunde zur Bearbeitung drauf..
)
Nun zum Zettel und meiner Frage;
Der Zettel enthält neben diversen Angaben zur VA wie Ort etc. auch Fragen wie; Name der Kapelle, Name Musikleiter, Anzahl Musiker und Besetzung (DJ / Tontechniker / Hand ?
)
Sowie die Angabe der gespielten Musiktitel.
Meine Frage ist nun, ob es rechtens ist, das eigene Unternehmen dort anzugeben samt Besetzung wie genannt (drei Personen) und die Lieder entsprechend einzutragen (wurde von uns dokumentiert).
Ich sehe ein Dienstleistungsunternehmen mit zugekauftem DJ nicht als Kapelle und ich denke mal das Live Musik anders berrechnet wird als CD Musik.
Ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben ob der Wisch einfach ausgefüllt wird und ich hab mein Ruhe oder ob dann der Spaß erst anfängt und ich Telefonate mit der Gema führe weil die nicht im Ansatz eine Musikalische Truppe auffinden. Im übrigen steht oben auf dem Zettel --> (Live- Musik). Also kann da was nicht stimmen.