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Ihre Meinung - kleine Feldforschung Schallpegelbegrenzer

  • keweber
  • 30. Oktober 2006 um 11:22
  • keweber
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    • 30. Oktober 2006 um 11:22
    • #1

    Ihre Meinung ist gefragt!

    Welche Anforderungen stellen SIE an Schallpegelbegrenzer?
    Was ist Ihnen wichtig?
    Was ist Ihr persönliches MUST HAVE oder absolutes NO?

    Ein heiß diskutiertes Thema ist die Schallpegelbegrenzung bei Veranstaltungen. Zum einen geht es um den Gehörschutz der Besucher und zum anderen um den Nachbarschaftsschutz in Punkto Lärmbelästigungen.
    Immer öfter werden Schallpegelbegrenzer eingesetzt und auch von Ordnungsämtern überwacht.
    Was ist Ihre Meinung dazu?

    Über Antworten und Beiträge freue ich mich sehr.

    Herzliche Grüße
    Kerstin Weber
    keweber@gmx.net

  • keweber
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    8
    • 31. Oktober 2006 um 08:55
    • #2

    Hab wohl vergessen dazuzusagen, weshalb ich Ihre Meinung wissen möchte...

    Nun gut, ich schreibe im Moment Diplomarbeit (genaueres lesen Sie bitte in einem meiner vorherigen Beiträge in dieser Gruppe 'Erfahrungen mit Schallpegelbegrenzern) und in diesem Rahmen muss ich eine kleine Feldforschung machen.

    Dazu möchte ich viele Meinungen und Erfahrungen von Leuten, die bereits mit solchen Geräten arbeiten.
    Vielleicht regt Sie nun diese Information an, mir ein bisschen bei meiner Arbeit zu helfen.

    Danke bereits im Voraus
    Kerstin Weber

  • wora
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    • 6. November 2006 um 02:25
    • #3

    also wenn meine meinung gefragt ist:
    mir persönlich sind KEINE schallpegelbegrenzer lieber, ich setze auf den verantwortungsvollen umgang mit lautsprecheranlagen.

    als mischer wird man im vorfeld einer VA immer öfter auf lautstärken-einschränkungen hingewiesen.
    manchmal sind sie völlig unsinnig (z.b. "85dBA" bei einem popkonzert), meistens jedoch kommt man ganz gut hin.

    ausnahme sind eigentlich immer räume mit schlechter akustik, hier werden manchmal schon vom publikum die gewünschten maximalpegel überschritten! wenn dann die musik leiser ist wird das vom publikum nicht toleriert ("es dürfte ruhig etwas lauter sein")

    ein aktiver lautstärkebegrenzer ist mir auf einer VA bisher übrigens noch nicht begegnet.


    anders sieht das sicherlich in discotheken aus, die überwiegende anzahl der dort tätigen leute befassen sich meiner erfahrung nach leider eher selten mit dem thema "gehörschädigungen".

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Hörnli
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    • 8. November 2006 um 03:23
    • #4

    Moin,

    trotz allen Getöses um die Ohren des Publikums tut sich recht wenig. Ich kenne keinen Club der sich begrenzte Lautstärke, oder gar einen sauberen Klang und gute Raumakustik auf die Fahne geschrieben hätte. Hier sehe ich zunächst kein technisches Problem, aber ein Menschliches. Gastronomen sind nunmal genausowenig universal gebildet wie Du und ich auch. Und so ist es Gastronomen unvermittelbar welch großen Einfluß die Akustik auf das Image eines Betriebes hat, und somit auf die Zusammensetzung der Gäste und deren Verhalten.

    Unter Zwang tut sich dann was, wobei der Zwang zumeist von gestörten Nachbarn ausgeht. Hier nützt eine intelligente Begrenzung wenig, denn der Nachbar wacht vom Impulslärm auf, und dieser setzt sich zumeist auch gut über den Umgebungslärm. So hilft der primitive Limiter schnell weiter, eventuell mit frequenzabhängiger Einsatzschwelle, die mittels spektraler Emisionsmessung festzulegen wäre.

    Zum Gehörschutz vertrete ich die Meinung, daß dieser beim Gast selbst anzusiedeln ist, und die kostenlose Abgabe von Stöpseln inclusive deutlich sichtbarem Hinweis sollte bei "verdächtigen" Veranstaltungen selbstverständlich sein.

    Wie laut dann gefahren wird entscheide ich am Livepult, und diese Entscheidung treffe ich aus meiner Absicht, der Veranstaltung zu Erfolg zu verhelfen. Da kann kommen wer will, wenn ich finde es ist laut genug, dann ist das Gesetz. UND Erfolgsrezept. Meine Erfahrungen haben mir gezeigt, daß "Laut" keinesfalls gewinnt.

    Bei der Wiedergabe von Konserven habe ich selten den Finger am Hebel. jedoch habe ich mir zusammen mit befreudeten DJs und Veranstaltern vor Jahren den Luxus erlaubt mich als "Systemengineer" zu betätigen, um auch mit diesem Publikum und DJ-Bedürfnissen Erfahrungen zu sammeln. Nach mehreren kurzen DJ-Schulungen hatte ich eine ruhige Zeit und viel Spaß.

    Natürlich treffe auch ich ab und an mit Personen zusammen, die mit unzulänglichem Plastikgeraffel in der Hand "leiser wollen". Im Umgang mit diesen Personen gilt mein höfliches Interesse den ganz persönlichen Beweggründen im Zusammenhang mit der "Messung". Lärm ist nicht meßbar...

    Ich wünsche mir ein Gerät, das den LEQ ermittelt und langsam arbeitet. Sehr wichtig finde ich einen "Strafabzug" für unrealistisch niedrigen Crestfaktor, so wären zerrende DJ- Plätze bald Vergangenheit.
    Absolute Bedingung ist eine abgesetzte Pegelreduktionsanzeige im Sichtfeld des Täters. Keinesfalls eine Ampel, sondern genaue einzelne Dezi-Bels! Diese Anzeige nicht zur Verfügung zu stellen empfände ich als schwerwiegende Arbeitsbehinderung.

    Gruß

    PS Bin schon sehr neugierig auf Deine Arbeit, Kerstin. Gibst Du Uns dann einen Link?

    Lebe wohl, Michael Ebners Universum

  • ADMIN
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    • 8. November 2006 um 12:08
    • #5
    Zitat von "Hörnli"

    trotz allen Getöses um die Ohren des Publikums tut sich recht wenig.

    Die zuständige technische Norm (DIN 15905-5) ist gerade in der Überarbeitung, vor ein paar Wochen war die Einspruchssitzungen, in 10 Tagen sollen dann die Formulierungen festgelegt werden. Im Gegensatz zur Ausgabe von 1989 saßen diesmal auch die Konzertveranstalter und die Discothekenbetreiber (genauer gesagt: die Vertreter deren Verbände) mit am Tisch (was in einigen entscheidenden Punkten ein ewig langes Gefeilsche ergeben hat...).

    Natürlich könnte sich mehr tun. Aber dieses Jahr wurde von den Fachleuten die Grundlage geschaffen, und in den nächsten beiden Jahren wird dann die Umsetzung im Vordergrund stehen.

    Zitat

    Ich kenne keinen Club der sich begrenzte Lautstärke, oder gar einen sauberen Klang und gute Raumakustik auf die Fahne geschrieben hätte.

    http://www.cocoon.net/ in Frankfurt hat beispielsweise viel Geld für Technik und Raumakustiker ausgegeben. http://www.zapata.de/ hat auf allen Dancefloors d&b rumstehen (pardon: hängen... und auch jeweils eine Schallpegelmessanlage), und viele andere mehr. Leider ist es im Moment nicht die Mehrheit.

    Zitat

    Lärm ist nicht meßbar...

    Nun ja, was gemessen wird, nennt man Beurteilungspegel.

    Zitat

    Ich wünsche mir ein Gerät, das den LEQ ermittelt und langsam arbeitet. ... Absolute Bedingung ist eine abgesetzte Pegelreduktionsanzeige im Sichtfeld des Täters. Keinesfalls eine Ampel, sondern genaue einzelne Dezi-Bels! Diese Anzeige nicht zur Verfügung zu stellen empfände ich als schwerwiegende Arbeitsbehinderung.

    Wenn man das per Messung realisiert und der DJ bzw. FOH-Techniker die Pegelredukton vornimmt, dann gibt's da schon etwas:

    Als preiswerte Lösung: http://www.monacor.de/de/produktseite_suche.php?artid=5632&spr=DE&typ=full

    Als etwas hochwertigere Lösung: http://www.dbmess.de/touring/index.html

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • wora
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    • 9. November 2006 um 04:14
    • #6

    ich möchte noch erwähnen, das in französischen discos ein gerät vorgeschrieben ist, das mittels messmikofon den gesetzlich vorgeschriebenen LEQ (dort 105dBA) einhalten soll.
    dieses gerät wird hinter dem pult eingebaut und hat für den DJ ein anzeigefeld. darauf wird dann der genaue pegel angezeigt.
    es handelt sich um eine relativ-messung, d.h. das messmikro muss nicht auf der tanzfläche stehen sondern kann wo anders installiert werden.
    wenn sich nun der durchschnitts-pegel dem kritischen wert nähert, meldet das display das dem DJ, wenn er den pegel nicht rechtzeitig zurücknimmt wird der pegel recht drastisch reduziert. nach kurzer zeit weiss der DJ, das er das teil ernst nehmen muss und hält sich an die vorschrift.
    das system scheint nach jahrelanger erfahrung eines bekannten, der dort schon einige discos gebaut hat, recht zuverlässig zu funktionieren...
    nur fällt mir im moment nicht ein, wie das teil heisst...
    wenn interesse besteht, kann ich das aber nachliefern.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • rahekraft
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    • 24. November 2006 um 09:44
    • #7

    wora

    Möchte hiermit mein Interesse bekunden, ist Dir der Name des Gerätes eingefallen?

    Gruß

    Peter Rahe

    http://www.rahe-kraft.de

  • MIKE
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    • 24. November 2006 um 10:00
    • #8

    Könnte das Gerät nicht von Dateq sein denn die haebn ja mal eine Spezielle Variante für eben den Französischen Markt auf den selbigen geschmissen.

    Gruss nach Berlin und den Rest

    Anfragen bitte an MIKERAUCHFLEISCH@gmx.de

  • 4Art
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    • 24. November 2006 um 11:41
    • #9

    Wahrscheinlich soeiner da...

    http://www.cesva.com/prod/?lang=deu&pag=limit&subpag=LRS-03

  • wora
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    • 25. November 2006 um 00:05
    • #10

    der hersteller nennt sich Debea, eine französische firma.

    hier ein link:

    http://www.performas.com/Pages/Produits…lles_Produits=1

    texte sind leider nur französisch...


    PS:
    hab grade erfahren, das bei trius geräte dieses herstellers unter dem namen APEX vertriebn werden.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • MIKE
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    • 25. November 2006 um 09:54
    • #11

    War Apex nicht ein Belgier ?

    Anfragen bitte an MIKERAUCHFLEISCH@gmx.de

  • wora
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    • 25. November 2006 um 13:40
    • #12

    kann auch sein, die sprechen ja auch französisch ;)

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • AlphaC
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    • 28. November 2006 um 23:11
    • #13

    Den Apex Argos habe ich hier in Dresden in einer Installation im Juni 2006 eingebaut und habe infolge der sehr guten Erfahrungen damit bereits weitere Aufträge in der Warteschlange... Also dass es sowas nicht gibt, dass Discotheker daran nicht interessiert seien etc. pp. halte ich schlicht für falsch. Speziell dann, wenn die Zulassung des Ladens daran hängt, dass etwaige Pegelgrenzen eingehalten werden (meist in Verbindung mit Anwohnerbeschwerden) sind die Discobetreiber sehr schnell von derartigen "Automatischen Pegelüberwachungsanlagen" zu begeistern - gerade wenn sie so hervorragend funktionieren wie diese.

    Und wie erwähnt, der Apex Argos erfüllt seinen Job erstklassig: er arbeitet absolut unauffällig und ist klanglich spitze! Keinerlei Einschränkung der Dynamik (und damit der Musikalität des Quellsignals), keinerlei Verzerrungen o.ä. Das Ding ist sicher nicht das günstigste Gerät seiner Art aber auf jedenfall meine erste Empfehlung!

  • rahekraft
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    • 29. November 2006 um 08:46
    • #14

    Hier muß ich wiedersprechen: Die Apex Geräte arbeiten mit einem (nicht abschaltbaren) A-Filter. Dies macht Probleme bei Indoor-Installationen und Einpegelungen gem. TA-Lärm.
    Indoor wird im Senderaum (Disse) der C-Bewertete Pegel gemessen um die frequenzabhängige bauakustische Dämmkurve zu berücksichtigen. Der Argos (bzw. Hera) bewertet die Bässe nicht ausreichend, was zu Problemen mit tieffrequentem Lärm führen kann.
    Outdoor oder für Pegelüberwachung gem. DIN 15905 Teil 5 - > kein Problem.

    Die Geräte klingen in der Tat sehr fein, haben aber keine gekapselten Steckverbindungen -> nicht manipulationssicher.


    Meine Faforiten: Dateq SPL Serie


    Gruß

    Peter Rahe

    http://www.rahe-kraft.de

  • wora
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    • 29. November 2006 um 09:31
    • #15
    Zitat von "rahekraft"

    ...

    Die Geräte klingen in der Tat sehr fein, haben aber keine gekapselten Steckverbindungen -> nicht manipulationssicher.

    ...

    na ja, mittel und wege kann man doch sowieso immer finden wenn man ein klein wenig von elektronik versteht, odda?
    aber darum gehts ja garnicht, meist genügt es ja wenn die DeeJotts keine möglichkeit zur manipulation bekommen...

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • mringhoff
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    • 2. Dezember 2006 um 12:24
    • #16
    Zitat von "keweber"


    Immer öfter werden Schallpegelbegrenzer eingesetzt und auch von Ordnungsämtern überwacht.

    Meine Erfahrung ist eher, daß ein Mittfünfziger von der örtlichen Behörde mit einem Schallpegelmessgerät am späten Nachmittag aufkreuzt und den Techniker auffordert, mal "laut" machen.
    Dann kommt die Aufforderung an der Endstufe "leiser machen" bis sein Gerät den passenden Wert anzeigt.
    Dann öffnet er sein Mäppchen und sucht seine Sigelaufkleber. Die werden dann irgendwie mit den Lautstärkereglern der Endstufen verpappt, ja fast schon vereinigt.
    Dann folgt noch eine Ermahnung, nichts mehr zu verändern und daß er am Abend eventuell nochmal kommt und kontrolliert.
    Habe bislang noch keinen Staatsdiener gesehen, der dann in seiner Freizeit während der Veranstaltung nochmal vorbeikommt, aber das kann ja Zufall gewesen sein.

    Diese Sigel-Aufkleber sind übrigens das Schlimmste, was man verkleben kann. Nur quadratmillimeterweise bekommt man die wieder runter. Grrr

    Zudem kommt, daß zwar die meisten Beamten die Funktion eines Mischpults kennen und den Techniker beim Messen auffordern, alle Regler hochzuschieben, aber weitere Lautstärkeelemente wie Gain, den dazwischengeschaltenen Controller oder auch den Equalizer völlig ausser Acht lassen, was zur Folge hat, daß diese Einstellungen beim Messcheck erstmal schön weit unten sind, um die Endstufen nicht zu weit runterregeln zu müssen...
    Unter dem Strich bringt ein Sigelrumkleben keine wirkliche Sicherhheit, außer einen Nachweis, daß behördlich "etwas" unternommen wurde.

    Wenn man als Techniker sich also bemühen will, den Schallpegelbegrenzungen zu folgen, dann sollte man sich einfach ein kleines Messgerät neben das Pult legen und sich daran halten. Denn nicht immer werden die Lautstärken absichtlich erhöht, sondern man wird ja auch im Laufe des Abends etwas abgestumpft, was die Lautstärke betrifft und so von seinem eigenen subjektiven Lautstärkeempfinden getäuscht. Da nützen Sigel an den Endstufen gar nichts...

    Ich warte nebenbei mal auf den Tag, wo mir der Ordnungsbeamte mal Sigel auf einen Lichtdimmer klebt (wir haben welche von LLT mit Kanalpotis :)

    Soweit mal meine Praxiserfahrungen aus der mobilen Beschallungswelt...

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  • AlphaC
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    • 2. Dezember 2006 um 16:28
    • #17

    mringhoff: Tja, genau dafür sind die "intelligenten" Pegelbegrenzer von Apex oder Dateq ja da! Denn diese Geräte messen ständig und in Echtzeit den Realpegel mittels im Raum platzierten Messmikrofon, und regeln dann sanft herunter, falls der gemessene Pegel zu hoch ist. Diese "Soundlevellimiter" sind versigelbar (sogar mittels Plombe möglich). Und wie gesagt, da sie anhand des gemessenen Pegels herunterregeln, ists ganz egal, ob der DJ/Tonmann am Mischpult zuviel Gain gibt, oder jemand am Controller oder an den Endstufen herumschraubt. Wenn's zu laut ist regelt der Limiter herunter. Punkt, aus, Ende.

    rahekraft: Wenn man als zuständiger Fachbetrieb sicher sein will, dass da nix manipuliert wird, gibts dafür verschließbare 19"-Schänke. Und mit etwas Geschick kann man auch beim Aufstellen und Einstellen der PA gewährleisten, dass der C-bewertete Pegel nicht mehr als die zulässigen 20dB über dem A-bewerteten liegt, von daher ist die A-bewertete Messung der Apex-Geräte kein Hindernis. Vielmehr stellt sie sicher, dass gerade im Bereich, wo das menschliche Gehör am (schmerz-)empfindlichsten ist die Grenzwerte auf jeden Fall eingehalten werden. Optimalerweise sollte hierfür natürlich das Messmikrofon sinnvoll platziert werden, d.h. über der Besucher-/Tanzfläche.

  • mringhoff
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    • 2. Dezember 2006 um 18:09
    • #18
    Zitat von "AlphaC"

    mringhoff: Tja, genau dafür sind die "intelligenten" Pegelbegrenzer von Apex oder Dateq ja da!

    Schon klar, aber auf unseren mobilen Einsätzen fordert keiner solche Geräte. Wozu sollen wir dann so etwas einsetzen? Der Kunde zahlt sicher nicht für dieses Gerät, für uns als Techniker macht das auch keinen größeren Sinn und den mobilen Beamten vor Ort brauch ich das Gerät sicherlich nicht erklären, die machen 100%ig wieder ihre Sigel auf die Endstufen und zum Ende dann auch noch auf den Pegelbegrenzer (noch einen Sigel mehr zum runterkratzen)

    Im stationären Betrieb hat das durchaus seine Daseinsberechtigung, hier ist es ja im Interesse des Veranstalters/Gastronom etc., daß er auf Dauer die offizell erlaubten Pegel einhält, da sonst geschäftsschädigende Auflagen oder sogar die Schliessung folgen.

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