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Eröffnungsbilanz

  • drummer.max
  • 11. Januar 2007 um 14:37
  • drummer.max
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    93
    • 11. Januar 2007 um 14:37
    • #1

    Habe vor einigen Wochen ein Gewerbe angemeldet und mich (vielleicht leider) für die Doppelte Buchführung entschieden um die Vorsteuer geltend zu machen!

    Kann ich bereits im Vorraus gekauftes Material noch nachträglich steuerlich geltend machen!?

    Könnte mir jemand vielleicht ein Paar Anregungen/Tipps oder vielleicht ein Beispiel für eine Eröffnungsbilanzund/ oder Monatsabschluss geben!?

    Klar, ich könnte auch zu einem Steuerberater gehe, aber ich möchte mir die Kosten erst einmal sparen und es selbst versuchen!

    Gruß max

    Einmal editiert, zuletzt von drummer.max (11. Januar 2007 um 21:45)

  • slaytalix
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    1
    • 11. Januar 2007 um 16:14
    • #2

    Bilanzierung nur bei GmbH nötig.

    Sonst einfach die Beschallungsanlagen "aktivieren" mittels Standardkontenrahmen SKR 03

    Anlagekonto 0300 andere BGA an Saldovortrag 9000

    Das Einfließen vorhandener Anlagen ( & Vorsteuerabzug) je nach Alter noch aktivierbar, da fragt man das Finanzamt :wink:

    Buchungen 0300 oder GWG 0480 (geringfügige Wirtschaftsgüter) + 1575 Vorsteuer an Bank 1200 (oder Kasse, Verbindlichkeiten, Darlehn etc)

    Abschlüsse relativ einfach mit dem Wiso-Programm nach Buchhaltung & EAR (Einnahme-Ausgabe-Rechnung)

    Abschlußbuchungen mit Abschreibungen (AfA-Tabelle- z. B. auf PA 7 Jahre, Mixer 5 Jahre) an Anlagekonten etc pp. :wink:

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • Clyde
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    2
    • 11. Januar 2007 um 17:28
    • #3

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bilanz
    Es betrifft nicht nur GmbH´s

  • DJ Detto
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    • 11. Januar 2007 um 20:53
    • #4
    Zitat von "drummer.max"

    Klar, ich könnte auch zu einem Steuerberater gehe, aber ich möchte mir die Kosten erst einmal sparen und es selbst versuchen!

    Gruß max

    Hallo Max,

    tu das nicht. Selbst ich als Unternehmensberater und techn. Betriebswirt lass meine Bilanz ( slaytalix - es gibt gute Gründe zu bilanzieren)
    vom Steuerberater machen. Erst recht wenn Du bilanzierst.

    Wenn Du ein Gewerbe (und nicht Bewerbe) gegründet hast, ist es nicht zwingend notwendig zu bilanzieren. Treff Dich noch mal auf ´nen Kaffee mit deinem Steuerberater und redet darüber. Sollte er mehr als den Kaffee berechnen überlege mal den Steuerberater zu wechseln. So etwas gehört für mich zum Kundenservice.....

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • mringhoff
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    • 11. Januar 2007 um 22:00
    • #5

    Die Vorsteuer kannst Du ja auch ohne weiters geltend machen, wenn Du nicht bilanzierst ("doppelte Buchführung"), sondern ganz gewöhnlich nach §4 Abs 3 EkStG (Einnahme-Überschuss-Rechnung) abrechnest.

    Das eine hat mit dem anderen nicht zu tun, was Du meinst, ist die Befreiung von der Umstatzsteuerpflicht für sog. Kleinunternehmer gem. §19 UStG.

    Solltest Du wirklich bilanzieren wollen, ist das eine sehr komplizierte Angelegenheit und Du solltest das eigentlich gelernt haben. Hierfür gibt es sogar eine eigene Berufsausbildung in der Steuerzunft. Also kümmere Dich lieber um die Technik und verdiene da das Geld, ohne entsprechende Ausbildung und Software etc. macht das keinen Sinn. So teuer kommt Dich ein Steuerberater gar nicht...

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  • nikita
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    83
    • 11. Januar 2007 um 22:18
    • #6

    drummer.max: Kann mich nur DJ Detto anschließen zum Thema Steuerberater.
    Das ist mit Sicherheit der falsche Weg Geld zu sparen.... Ganz im Gegenteil - ein erfahrener Steuerberater wird dich vor zum Teil kostspieligen Anfängerfehlern bewahren können. Und gerade wenn du bilanzierungspflichtig bist, würde ich nicht auf die Hilfe eines Fachmanns verzichten.

    LG :)

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
    Mail: info@gebaserviceteam.de / Fax: 03212 / 1146273

  • DJ Detto
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    • 11. Januar 2007 um 23:15
    • #7

    Es gibt eventuell einen Mittelweg. Ich berate zur Zeit 2 Damen die Buchführungen und co. machen. Sie sind keine Steuerberaterinnen dürfen aber Belege buchen und so weiter. Die können Dir zwar am Anfang keine Auskunft geben, sind aber unterjährig billiger als der Steuerberater BWA erstellen usw. Meistens arbeiten die mit einem STB zusammen.

    Einfach mal bei B2B Plattformen und Existenzgründer suchen

    Detto

    Erfolg hat nur,
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  • mringhoff
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    • 12. Januar 2007 um 09:01
    • #8

    ...ich glaube eher, daß sich drummer.max das mit der Bilanz noch überlegen sollte. Er schrieb ja oben, daß er das (freiwillig) im Formular so angekreuzt hat.
    Als Gewerbegründer / Einzelfirma und vermutlich mal erst im kleineren Umfang ist man nicht bilanzierungspflichtig.
    Den ganzen Aufwand kann man sich also sparen.

    Ich würde versuchen, das noch schnell zu ändern und ganz "normal" als EÜ-Rechner zu buchen. Selbst das ist für Leute, die damit noch nie was am Hut gehabt haben, nicht einfach...

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  • DJ Detto
    Profi
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    • 12. Januar 2007 um 09:46
    • #9

    mringhoff

    ganz genau und das kann am besten der STEUERBERATER!!!!!

    Fang mit einer EÜ an da kannst Du die MwSt auch gegenrechnen und gut ist.

    Ein TIPP: NIE MEHR machen als der Fiskus verlangt!!!


    Detto

    Erfolg hat nur,
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  • Botex
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    225
    • 12. Januar 2007 um 13:39
    • #10

    Also ich nutze für meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung den Buchführungshelfer(-Ligth) von http://www.wisolution.com/. Ist sehr einfach aufgebaut und ist nach ein wenig Einarbeitung einfach zu bedienen.

    Der macht auch direkt eine entsprechende Anlagenverwaltung incl. Abschreibung, Umsatzsteuervoranmeldung etc.

    Ich bin mit der Software sehr zufrieden.

  • drummer.max
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    • 12. Januar 2007 um 13:49
    • #11

    Hallo,
    also alleine werde ich es ja wohl nicht hinbekommen!
    Hätte aber einen (ich glaube) Diplom Finanzwirt, der mir auf jeden Fall helfen wird!

    Will halt nicht ganz ohneAhnung bei dem auftauchen!

    Bei der EÜ kann ich aber keine Vorsteuer ziehen oder!?
    Und von meinem vorhanden Material kann ich die Umsatzsteuer dann auch nicht mehr geltend machen oder ??

    Oder bin ich da falsch informiert, ich ging nähmlich davon aus?!
    Gruß max

  • timotimo
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    • 12. Januar 2007 um 14:05
    • #12

    Wenn Du auf Vorsteuerabzug bestehst mußt Du Umsatzsteuervornameldung machen (vierteljährlich). Normal wärst Du nach der Kleinunternehmerragel davon befreit, würdest also keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, sowie in den Rechnungen auf die Befreiung hinweisen, könntest aber im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen.

    In der Einkommensteuer (EÜ) kannst Du dann aber den Gesamtbetrag mit Umsatzsteuer als Kosten geltend machen.

    Du willst das vorhandene Material in die Firma einbringen. Wie und ob das geht: Steuerberater fragen. Das Material ist ja schon vorhanden vor der Firmeneröffnung. Es dann aber wieder da rauszubekommen erfordert Buchwertabgänge, sofern es abzuschreiben ist/war.

  • slaytalix
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    • 12. Januar 2007 um 14:09
    • #13

    Bilanzierungpflicht war eher angedacht für Kapitalgesellschaften.

    Natürlich kannst Du auch bilanzieren, das tangiert aber nicht das sog. Vollgewerbe mit Vorsteuerabzug - dies kann man auch als Einzelfa. machen

    Zuvor gekaufte Anlagen können durchaus in die Fa. einfließen & man kann noch die Vorsteuer ziehen, kommt eben darauf an, wie alt die Geräte bzw. die Rechnungen sind

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

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  • mringhoff
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    • 12. Januar 2007 um 14:15
    • #14
    Zitat von "drummer.max"


    Bei der EÜ kann ich aber keine Vorsteuer ziehen oder!?
    Und von meinem vorhanden Material kann ich die Umsatzsteuer dann auch nicht mehr geltend machen oder ??

    Eine EÜ muss jeder Gewerbetreibender oder Freischaffender machen, das mit der Umsatzsteuer ist eine ganz andere Geschichte. Die allermeisten Gewerbetreibenden (Einzelfirmen, Personengesellschaften etc.) machen eine gewöhnliche EÜ und sind USt-pflichtig. Nur wenn man bilanziert, dann ist man automatisch USt-pflichtig. Wer eine EÜ macht, darf entscheiden (falls er unter einem gewissen Umsatz / Umsatzerwartung ist), ob befreit oder nicht...

    Du kannst also selbst entscheiden, ob Du als Kleingewerbetreibender von der UST.Pflicht befreit werden willst oder nicht. Wenn Du viel invenstierst / investiert hast und anfangs noch wenig Umsatz hat, dann lohnt sich es natürlich, wenn man USt.-pflichtig bleibt. Nachteil ist der büroktratische Aufwand, aber soo viel ist das auch wieder nicht...

    Bei einer Gewerbegründung kann man natürlich das vorab gekaufte Equipment / Anlagevermögen mit in die Firma einbringen, sofern es beim Einkauf auch schon dafür gedacht war, hier spielt vor allem die Zeitnähe eine Rolle. Wie das dann im einzelnen aussieht, solltes Du mit Deinem Bekannten durchgehen.

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  • drummer.max
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    • 12. Januar 2007 um 14:16
    • #15

    Also die Rechnung sind alle aus dem letzten Jahr und es geht um einen dreistelligen betrag also nicht ganz so viel!

    Wenn ich um das bilanzieren herumkäme wäre mir das sehr recht, habe auf dem Gebiet halt leider mehr oder weniger keinen Knowhow!
    Die Umsatzsteuer würde ich aber schon gerne geltend machen, da ich schon permanent Material kaufe und dann ja was verschenken würde täte ich es nicht!

  • timotimo
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    • 12. Januar 2007 um 14:19
    • #16

    Dann nochmal der Tip: es gibt viele Threads mit dem Thema "Gewerbegründung". Da finden sich Links auf Seiten, die alles relevante (EÜ, USt., Gewerbeanmeldung, etc.) genau erklären.

  • falcocgn
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    • 12. Januar 2007 um 14:22
    • #17

    drummer.max
    da Du einige Begrifflichkeiten durcheinanderwürfelst, empfehle ich Dir dringend, einen Steuerberater aufzusuchen oder bei der IHK ein Kurzseminar zu dem thema zu besuchen. Du solltest auf gar keinen Fall den Versprechen einiger Software-Firmen glauben, die so tun, als wäre Finanzbuchhaltung so einfach. Ist es nämlich nicht.

    Vielleicht sind in deiner Gegend ein paar Kollegen ansässig, die dir einen Steuerberater empfehlen können, der Ahnung von unserer Branche hat.

    Alternativ beauftragst Du einen Buchführungshelfer mit dem Kontieren der Belege und machst dann (nachdem Du dich eingelesen hast) den Abschluss selber. Manche Buchführungshelfer beraten da sehr, sehr weitgehend...

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • mringhoff
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    • 12. Januar 2007 um 14:45
    • #18
    Zitat von "drummer.max"


    Wenn ich um das bilanzieren herumkäme wäre mir das sehr recht, habe auf dem Gebiet halt leider mehr oder weniger keinen Knowhow!


    ...das hat kaum jemand. Sogar gelernte Kaufleute beherrschen das eher nur rudimentär, nicht umsonst gibts da einen eigenen Berufszweig "Bilanzbuchhalter". Diese werden auch recht gut bezahlt und die Abschlussprüfungen sind wohl auch recht schwer...


    Zitat von "drummer.max"

    Die Umsatzsteuer würde ich aber schon gerne geltend machen, da ich schon permanent Material kaufe und dann ja was verschenken würde täte ich es nicht!


    Bedenke dabei, daß das Finanzamt nicht auf Dauer nur zahlen will, sondern nach einer gewissen Zeit auch mal was bekommen möchte. Also irgendwann sollten Deine erzielten Umsätze die Ausgaben übersteigen, denn sonst kommt das Argument mit der Liebhaberei und Dein Gewerbe wird nachträglich wieder aberkannt, mit der Folge daraus, daß Du alle erhaltene USt.Vergütungen und andere Steuervergütungen (EKSt.) etc. wieder rückerstatten musst, incl. Zins....

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  • buzz
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    1.248
    • 12. Januar 2007 um 15:30
    • #19

    Max:

    Nur zur Klarstellung: Dir ist schon bekannt, was eine Bilanz für ein Aufwand ist..? Bei einem Umsatz von ein paar tausen Euro p.A. in meinen Augen ein gezielter Kanonenschuss auf einen handlichen Spatzen!

    Nicht dass Du unter "Bilanz" etwas ganz anderes verstehst, als Bilanz wirklich bedeutet...

    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • drummer.max
    Beiträge
    93
    • 12. Januar 2007 um 20:16
    • #20

    So hatte nun ein Gepräch mit dem Bekannten, da hat sich wohl einiges für mich er/geklärt!

    Werde EÜ machen und kann dann auch alles weiter so machen wie ich will(nur ohne Bilanzierung), ja sogar die Umsatzsteuer von letztem Jahr zurückbekommen!

    Danke mal für die Antworten hier!

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