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Unfallversicherung

  • jenswizzard
  • 15. Februar 2007 um 17:51
  • jenswizzard
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    • 15. Februar 2007 um 17:51
    • #1

    Hallo!
    Ich bin frische Fachkraft für Veranstaltungstechnik, frisch selbstständig und nun auf der Suche nach Versicherungen. Das eine Krankenversicherung und eine Betriebshaftpflicht sein müssen ist eh klar, aber wie steht es mit der Unfallversicherung?
    Was genau ist da der Unterschied zwischen einer privaten und der gesetzlichen bei der VBG?
    Da ich hauptsächlich studieren will, dass Gewerbe also nur nebenerwerbsmäßig betreibe und wohl in absehbarer Zeit niemanden einstellen oder sonstwie beschäftigen werde, bin ich dann überhaupt verpflichtet mich in der VBG anzumelden?
    Macht eine freiwillige Anmeldung einer Einzelunternehmung überhaupt Sinn?
    Wenn ihr sonstige Erfahrungen mit dem Thema habt, immer her damit...

  • skyper
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    • 15. Februar 2007 um 18:22
    • #2

    a) unterschied: die gesetzliche kostet i.d.R. mehr bei vergleichbarer Leistung
    b) die BG (bzw auch als Versicherung) ist grundsätzlich daran interessiert, dass Du möglichst schnell und vollständig wieder ins Arbeitsleben zurückintegriert werden kannst - die private dagegen, dass sie Dich schnell wieder als Kostenfaktor loswird... kann also heißen, dass hier u.U. Leistungen nicht gezahlt werden, die bei der BG noch drin wären (Reha etc.)
    c) u.U. kommst Du auch bei der BGFE unter, die sind von den Leistungen her teils besser als die VBG, insbesondere was Fortbildungsmaßnahmen anbelangt. Andere Kollegen raten eher zur VBG, um hier eine stärkere Interessensbündelung für die Veranstaltungsbranche zu erreichen. Wieder andere Firmen wurden aufgrund der Tatsache, dass sie ein Lager unterhalten, in die GroLa (Großhandel/Lagerei) eingestuft.
    Die Zugehörigkeit ist meines Erachtens ein Stück weit persönlich steuerbar, allerdings ist ein Wechsel angeblich recht aufwändig.

    d) ob eine Mitgliedschaft in einer BG zwingend bei Ausübung eines Gewerbes notwendig ist - sorry, weiß ich nicht. Allerdings ist die Mitgliedschaft in jedem Fall kostenlos, solange Du keine Angestellten hast - du holst Dir also keinesfalls unnötige Unkosten (und damit einen Wettbewerbsnachteil) ins Haus. Wenn allerdings ein Arbeitsunfall eintritt, steht Dir eben jemand an der Seite, ist nicht unpraktisch. Ein Kollege hat sich drei Tage nach dem Abschluß seiner Versicherung die Hand durch einen Eintonner-Motor gezogen, war ein viertel Jahr arbeitsunfähig, hat aber seine Kohle anstandslos und zeitnah bekommen. (war bei der BGFE, bin mir aber nicht sicher ob er dort eine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen hat die dann eingesprungen ist). Bei einer privaten Versicherung kann sowas dauern - und Dir als Selbständigem im Zweifelsfall finanziell das Genick brechen.

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  • Mister.Lange
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    • 15. Februar 2007 um 19:06
    • #3

    Was heist denn kostenlos Mitglied in der Berufsgenossenschaft? Davon werden die aber nicht satt.

  • timotimo
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    • 15. Februar 2007 um 19:58
    • #4
    Zitat von "Mister.Lange"

    Was heist denn kostenlos Mitglied in der Berufsgenossenschaft? Davon werden die aber nicht satt.


    Und Unfallversichert bist du dann auch nicht....sonst würde ich das auch machen! Also habe ich zu der Versicherung der Mitarbeiter noch eine Unfallversicherung für mich (bei der VBG) abgeschlossen. Am besten anrufen oder mailen, die geben Dir dann direkt Auskunft. Wenn Du studierst solltest Du checken, ob Du Dich krankenversichern mußt, oder z.B. bei den Eltern mitversichert bist.

  • mringhoff
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    • 15. Februar 2007 um 20:54
    • #5

    Man muss auch bedenken, daß eine private Unfallversicherung nur eine pauschale Summe (oder auch als Rentenzahlung) für einen pauschalen Schaden bezahlt.
    Z.B. Hand weg = 5.000 EUR, Unterarm weg = 10.000,- EUR usw.
    Für "Verdienstausfall" ist sie nicht zuständig.
    Hier gibt es Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherungen oder bei bleibenden Schäden eine Arbeitsunfähigkeits- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die kosten jeweils extra.
    Auch die medizinischen Behandlung und Reha-Massnahmen werden nicht von Unfallversicherungen, sondern (wenn überhaupt) von der Krankenversicherung getragen.

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  • skyper
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    • 15. Februar 2007 um 21:43
    • #6
    Zitat von "Mister.Lange"

    Was heist denn kostenlos Mitglied in der Berufsgenossenschaft? Davon werden die aber nicht satt.

    Deswegen ist es ja auch nur für den Unternehmer kostenfrei, für die Angestellten muss gezahlt werden

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  • Mister.Lange
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    • 15. Februar 2007 um 21:58
    • #7

    Ich habe erst kürzlich bei der BGFE im Netz geschaut. Dort stand nirgends, dass Unternehmer konstenlos Mitglied werden können wenn sie keine Angestellten haben. Vielmehr bietet sie, wie alle anderen sicher auch, einem Unternehmer der keine Angestellten versichern muss an, dass er sich selbst versichert. Und das kostet nunmal.
    Sollte es das Ganze auch kostenfrei geben, wäre ich Dir sehr Dankbar, wenn Du etwas mehr ins Detail gehen könntest.

  • skyper
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    • 15. Februar 2007 um 22:18
    • #8

    Selbverständlich kannst Du Mitglied werden, ohne dafür auch nur einen Cent zu bezahlen. Du meldest Deinen Betrieb an, und dann geht alles seinen Weg. Wenn ich mich recht erinnere kam damals ein Umschlag mit Richtlinien und Verhalten im Schadensfall, und dann war es das auch. (Du musst eben in eine von der BG zugelassene Unfallklinik etc, aber das fragt der Sanitäter bei einem Arbeitsunfall im Regelfall bevor er Dich auch nur auf seine Trage legt...)

    Du mußt an Eigenleistung lediglich einmal im Jahr das Gehalt Deiner Angestellten angeben, das ist etwa in siebenunddreissig Sekunden online erledigt, incl. Passwortabfrage und Häkchen bei "Es waren keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt". (Ich brauche definitiv länger um das Passwort wieder zu finden, als den Vorgang auszuführen...)

    Der Unternehmer selbst ist grundsätzlich nicht versichert, das kostet tatsächlich. Dafür sind im Vergleich die Leistungen im Regelfall höher als bei den privaten Unfallversicherern (und vergleichbar den Leistungen gegenüber den pflichtversicherten Angestellten).

    Lege diese Leistungsbeschreibungen mal einem Makler vor, und er wird sich vermutlich die Hände reiben...

    http://www.bgfe.de/betrieb/bb_unt…leistungen.html
    [maximale Versicherungssumme ist z.Zt. 72.000 EUR, das steht an anderer Stelle]

    sptestens bei dem Punkt "Berufshilfe" dürfte es bei einem privaten Unfallversicherer vorbei sein.

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  • skyper
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    • 15. Februar 2007 um 22:46
    • #9

    noch ein Nachtrag:

    http://www.bgfe.de/betrieb/hinwei…nzgruender.html

    "Unternehmerinnen und Unternehmer müssen ihren Betrieb binnen einer Woche nach Eröffnung bei der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, auch wenn sie keine Arbeitnehmer beschäftigen"

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  • Mister.Lange
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    • 19. Februar 2007 um 20:45
    • #10

    Na das erklärt schon so manches. Ich kann also sagen hier bin ich und ich habe keine Angestellten. Das kostet nix, man bekommt aber auch keine Leistung. Dann ist das wohl kein Tip der dem Fragesteller weiterhilft.

  • skyper
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    • 20. Februar 2007 um 04:29
    • #11

    a) Du mußt den "Betrieb" sowiso anmelden.
    b) Du kannst auf das gesamte Weiterbildungs-/Präventionsangebot kostenlos zugreifen - wer das nicht macht, ist selber schuld.
    c) es besteht die Möglichkeit sich zu imho äußerst faiern Tarifen und Leistungen zu versichern, eine (kostenlose) Mitgliedschaft vorausgesetzt.

    wie schon gesagt, draufzahlen kann man nicht.

    (vielleicht bleibt es auch nur ein Hinweis auf notwendige Schritte beim Eröffnen/Führen eines Betriebes, was den Threadsteller offensichtlich durchaus betrifft, wie vermutlich 99% der hier mitlesenden Forengemeinde ebenfalls...)

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  • jenswizzard
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    • 20. Februar 2007 um 12:52
    • #12

    Nach langen überlegen und vergleichen hab ich mich für die Berufsgenossenschaft entschieden. Es gibt zwar Private, die zunächst mal günstiger sind, dafür leisten die BGs einfach mehr.

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