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Stundenlohnangabe inklusive oder exclusive Umsatzsteuer

  • morethanmusic
  • 25. April 2007 um 15:00
  • morethanmusic
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    • 25. April 2007 um 15:00
    • #1

    Ich hab die letzten Wochen sehr viel meiner eh schon raren Zeit in eine Firma investiert in der ich vor einigen Jahren schon einmal gearbeitet habe. So sind etliche Stunden zusammengekommen die nun abgerechnet werden müssen. Ich bin öfter als freier Mitarbeiter für andere Firmen tätig, da ergab sich aber aufgrund besserer Absprache folgendes Problem nicht.

    Bevor ich meine Tätigkeiten aufgenommen habe wurde kurz ein "Stundenlohn" in den Raum gestellt der dann auch vom Chef der anderen Firma angenommen wurde (18€). Da das Verhältniss jetzt bis wieder Bedarf besteht beendet wurde muss ich jetzt die Rechnung schreiben. Leider wurde aber damals nicht abgesprochen ob sich der vereinbarte Stundenlohn exclusive oder inklusiver Usst. versteht. Da es hier um etliche hundert Stunden geht, spielt das natürlich schon eine Rolle.

    Gibt es da eine allgemein gültige Vereinbarung oder Regelung? Wie seht ihr das?

  • lightning
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    • 25. April 2007 um 15:05
    • #2

    Du hast die Stunden von Unternehmer an Unternehmen angeboten. Also netto. USt interessiert euch beide im Gewinn nicht.

    (Außerdem ist es besser für dich...)

    lightning

  • morethanmusic
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    • 25. April 2007 um 15:09
    • #3

    alles klar, so habe ich mir das auch gedacht (und geheim gewünscht :D )

    Bist du dir da wirklich sicher, oder?

  • prodigy
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    • 25. April 2007 um 17:06
    • #4

    Also hier in NRW ist es eigentlich auch so üblich wie mein Vorredner schon sagte, unter Geschäftsleuten spricht man immer in Netto-Preisen.

  • djobi
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    1
    • 25. April 2007 um 21:26
    • #5

    da kann ich mich nur anschließen ..

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • morethanmusic
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    • 25. April 2007 um 22:58
    • #6

    Danke für eure Antworten, ich denke das Thema ist somit geklärt.

  • DJ_Uwe
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    • 26. April 2007 um 22:30
    • #7

    Hallo!

    Egal wer mir einen Preis nennt und in welcher Funktion (Privatkunde oder Geschäftsmann) ich bin gehe ich bei genannten preisen wenn niemand etwas zu netto oder brutto sagt immer von bruttobeträgen aus. Wer mir erst nach nachfragen erläutert das es sich um nettopreise handelt macht einfach keinen umsatz mehr mit mir.

    Also mein tip: Erst mal mit dem kunden reden war er gemeint hat. Ansonsten kann es das letzte mal gewesen sein das du was für ihn gemacht hast.

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  • ukw
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    1.566
    • 27. April 2007 um 16:14
    • #8

    @ DJ_Uwe: Ah watt - das sind keine Kunden - das ist B2B :wink:

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • DJ_Uwe
    Beiträge
    791
    • 27. April 2007 um 17:33
    • #9

    Hallo!

    Mir persönlich ist es egal ob B2K oder B2B ... wer mir nettopreise (ohne hinweis darauf) nennt und anschließend Brutto abrechnen will wird probleme haben mir eine 2. rechnung zu stellen weil ich es für unlauter halte (gesetztlage ist mir egal) wenn man auf die kleinigkeit von 19% nicht hinweist.

    Und die 1. rechnung landet auch erst mal ganz unten in der ablage und wird ganz am ende des Zahlungsziel bezahlt...

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  • treibsand
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    1
    • 27. April 2007 um 18:03
    • #10
    Zitat von "DJ_Uwe"

    Mir persönlich ist es egal ob B2K oder B2B ... wer mir nettopreise (ohne hinweis darauf) nennt und anschließend Brutto abrechnen will wird probleme haben mir eine 2. rechnung zu stellen weil ich es für unlauter halte (gesetztlage ist mir egal) wenn man auf die kleinigkeit von 19% nicht hinweist.


    Naja, ich hingegen halte es für absolut unkorrekt, im B2B (und das ist es, wenn ich für eine grössere Company schaffe), einen Bruttopreis einzuplanen.
    Bei Netto 15€ / Std. bin ich vielleicht noch über die Stundenzahl und eine einfache, anspruchslose Aufgabe (Schafe hüten) oder ein interessantes oder förderungswürdiges Projekt zu ködern, ansonsten müssen die sich halt andere Dumme suchen.
    Eine zweite Rechnung würde ich da keinesfalls schreiben, sondern Urlaub machen.
    Tagesgagen sind zwar oft nicht viel höher (leider), da weiss ich aber im Vornherein, was mich erwartet und schlage ggf. auch Überstunden drauf.

    Zitat von "DJ_Uwe"

    Und die 1. rechnung landet auch erst mal ganz unten in der ablage und wird ganz am ende des Zahlungsziel bezahlt...


    Was gut, dass mein Zahlungsziel für solche Kollegen stets "Sofort ohne Abzug" lautet.


    Zum Ursprungspost zurück:
    man kann eine Rechnung ja auch erstmal netto stellen, und dann abwarten, ob der Auftraggeber sie ohne Beanstandung zahlt...
    ...die fairere Lösung wäre es, nochmal vor Rechnungsstellung beim AG nachzufragen, ob der Stundensatz 18€ netto waren. Ohne Hinweise, dass man Brutto befürchtet hat.
    Wenn er ja sagt - Rechnung raus. Bei Nein halt nochmals nachträglich darüber sprechen, den eigenen Standpunkt darlegen und den Gegnerischen anhören. Man muss ja nicht gleich verhandeln oder drohen wollen, dann klappt's auch mit Folgeaufträgen.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • DJ_Uwe
    Beiträge
    791
    • 27. April 2007 um 18:22
    • #11

    Hallo Treibsand!

    Ich glaube du willst mich gerade verkehrt verstehen. Ich habe kein Problem damit das jemand nettopreise aufruft im B2B verkehr, nur dann bitte mit dem Hinweis darauf das es netto ist.

    Und wie du schon richtig sagtest: wenn da unklarheiten sind ob nun etwas brutto oder netto vereinbarrt wurde einfahc noch mal mit dem gegenpart sprechen bevor man die rechnung schreibt.

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