Die Mustergutachten beziehen sich auf die DMX Muster.
Dieses Gutachten kann in Kopie an das entsprechende Ordnungsamt eingereicht werden mit diversen anderen vorgeschriebenen Dokumenten.
Unter anderem dem Schriftstück, das ein namentlich erwähnter Laserschutzbeauftragter vor Ort ist und die Veranstaltung betreut.
Weiterhin der Laser entsprechende Schutzeinrichtungen wie Not-Aus usw besitzt und der Laserschutzbeauftragte den Laser im Notfall geziehlt abschalten kann.
Also Leute, wenn ihr keine Ahnung habt lasst es einfach bleiben.
Es gibt Ordnerweise Vorschriften die zu beachten sind.
Nur weil das Muster als ungefaährlich eingestuft wird heißt das noch lange nicht das der laser unwissend installiert werden darf und dann keine Gefahren von dem Gerät ausgehen....