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Gewerbeanmeldung *offene Fragen*

  • maik busemann
  • 6. Mai 2007 um 13:49
  • maik busemann
    Beiträge
    16
    • 6. Mai 2007 um 13:49
    • #1

    So..es wird Zeit endlich mal ein Kleingewerbe anzumelden.
    Also gehe ich morgen zum Amt.
    Was genau melde ich an ?

    Fa. "LuNaTiC Sound & Light"
    Mobildisco, Bedienung, Verleih & Transport von Licht und Tontechnik

    Oder bedarf es einer weiteren Ausformulierung ? Immer her mit Tipps und Anregungen.

    Problem ist, das ich gestern eine VA hatte und die natürlich eine Rechnung benötigen. Auf der Rechnung muss ja auch meine Steuernummer angeben richtig ? Bekomme ich dir sofort oder wie läuft das ? Kann die Leute ja schlecht ein paar Wochen mit der Rechnung hinhalten, gelle ?

    Vielen Dank für die kommenden Antworten und Euch ein schönes WE

    Maik

    It´s lonely at the Top, but it´s good to be a King

  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 6. Mai 2007 um 14:00
    • #2
    Zitat von "Maik Busemann"

    Problem ist, das ich gestern eine VA hatte und die natürlich eine Rechnung benötigen. Auf der Rechnung muss ja auch meine Steuernummer angeben richtig ? Bekomme ich dir sofort oder wie läuft das ? Kann die Leute ja schlecht ein paar Wochen mit der Rechnung hinhalten, gelle ?


    Wichtig ist in dem Fall vorallem, dass du dann das Gewerbe rückwirkend anmeldest, sonst kannst ja für den Zeitraum garkeine Rechnung schreiben.
    Würde empfehlen beim Finanzamt in die Sprechstunde zu gehen oder den Steuerberater des Vertrauens und erst dann zum Amt wobie es schon einige Wochen dauern kann bis du alles erhalten hast um voll loslegen zu können. Sag das dem Veranstalter, der wird doch sicher dafür Verständniss haben.

  • tobias bröcking
    Profi
    Beiträge
    247
    • 6. Mai 2007 um 15:07
    • #3

    Sprich offen mit dem Kunden, schreib die Rechnung und liefer die Steuernummer nach! Hab ich dmals auch so gemacht und das ging wunderbar

    --------------------------------------------------
    Nur Geduld! Aus Gras wird irgendwann auch Milch!

    http://www.lampentreff.de
    http://www.capital-lighting.de

  • Online
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    1
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    2
    • 6. Mai 2007 um 15:11
    • #4

    mal bei
    http://www.chrickel.eu -> KnowHow -> Tips für Freelancer
    nachklicken, da gibt es einen recht ausführliche Ausführung zum Thema "was melde ich eigentlich an"...

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • falcocgn
    Profi
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    Beiträge
    1.251
    • 6. Mai 2007 um 19:51
    • #5

    Die Erteilung der Steuernummer dauert tatsächlich bis zu acht (!) Wochen wie ich selber vor kurzem feststellen musste. Da du ein Einzelunternehmen gründest, kannst Du dich nicht Fa. XY nennen, sondern firmierst unter deinem Namen.

    Ich kann Dir auch nur dringend empfehlen zu deiner IHK zu gehen. Du wirst dort sowieso Zwangsmitglied. Daher solltest du mit all deinen Fragen und Ideen dort hin und einen Termin machen.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • broadway
    Beiträge
    40
    • 6. Mai 2007 um 23:35
    • #6

    Also hier gab es leider bisher viiiiiiiiiiieeeeleeeee falsche Aussagen:


    Zitat von "Mnyut"


    Wichtig ist in dem Fall vorallem, dass du dann das Gewerbe rückwirkend anmeldest, sonst kannst ja für den Zeitraum garkeine Rechnung schreiben.
    ....


    FALSCH!!!!
    Du kannst auch so erstmal eine Rechnung schreiben, allerdings in Form einer QUITTUNG!!! Und natürlich ohne MwSt.! Nur geht sowas nicht x-mal.


    Zitat von "FalcoCGN"

    Die Erteilung der Steuernummer dauert tatsächlich bis zu acht (!) Wochen wie ich selber vor kurzem feststellen musste.
    ...

    Ich kann Dir auch nur dringend empfehlen zu deiner IHK zu gehen. Du wirst dort sowieso Zwangsmitglied.
    ...


    NICHT GANZ RICHTIG!!!
    Es kann schon mal sein, dass Du länger auf ne ordentliche Erteilung einer Steuernummer warten mußt, aber selbst in einer Großstadt wie Düsseldorf schaffen die das auf Wunsch sogar telefonisch innerhalb von 0-4 Tagen!!!!
    Das hat aber erstmal nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun.

    Zur IHK-Mitgliedschaft: die ist kostenlos solange Du nicht gewisse Einnahmen-Grenzen überschreitest. Daher ist deren Motivation aus eigener Erfahrung her nicht besonders groß.


    Zitat von "FalcoCGN"


    ...
    Da du ein Einzelunternehmen gründest, kannst Du dich nicht Fa. XY nennen, sondern firmierst unter deinem Namen.
    ...


    Du brauchst keinen Firmennamen, da Du eine PERSONENGESELLSCHAFT, ein Einzelunternehmen gründest.
    Der Name deiner Firma lautet also z.B. "Max Mustermann".
    Du kannst dann natürlich einen Firmennamen suchen, musst aber IMMER kenntlich machen, dass Du Einzelunternehmen bist, indem Du auf allen Briefköpfen, Korrespondenzen, Stempeln, Impressi, Werbung, usw. deinen Namen im Firmennamen nennst.
    Also bspw. "LuNaTiC Licht und Ton Max Mustermann" und nicht alleine "LuNaTiC Licht und Ton"!

    VG JD.

    Das Übel kommt nicht von der Technik, sondern von denen, die sie mißbrauchen. (Jacques-Yves Cousteau)
    Angestellte werden durch ihren Chef auf Fehler aufmerksam gemacht. Selbständige durch die Steuererklärung. ;)

  • maik busemann
    Beiträge
    16
    • 7. Mai 2007 um 20:52
    • #7

    hey Broadway.

    Na das war doch mal eine Aussage. Vielen Dank.
    Also ich war heute morgen beim Bürgeramt und habe das gewerbe angemeldet.

    Danke für die Tips bzgl. Firmenname & Co
    hab es gleich im Logo untergebracht.
    Dem Kunde macht es nichts aus auf die Rechnung zu warten bis ich meine Steuernummer habe.
    Also wird alles gut =)

    Vielen Dank

    Und jetzt erstmal ein Bierchen auf die Geschäftseröffnung :) *Prost*

    It´s lonely at the Top, but it´s good to be a King

  • falcocgn
    Profi
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    Beiträge
    1.251
    • 8. Mai 2007 um 09:18
    • #8

    @ Broadway

    Bitte lehn dich nicht so weit aus dem Fenster, vor allem nicht, wenn man Rechtsbegriffe so durcheinanderwürfelt wie du.

    Wenn vor der Anmeldung eines Gewerbes bereits eine Leistung erbracht wird, ist es ratsam und richtig, den Zeitpunkt des Gewerbebeginns entsprechend zu legen. Da eine Leistung von einem Unternehmer an einen Unternehmer erbracht wird, muss eine Rechnung ausgestellt werden, die den Erfordernissen es § 14 UStG genügt. Darin wird auch geregelt, daß eine St-Nummer erforderlich ist. Hat der leistende UN zum Zeitpunkt der Leistungserbringung noch keine St-Nr, muss der Leistungsempfänger damit rechnen, daß der Vorsteuerabzug im Zuge einer Betriebs-/steuerprüfung aberkannt wird!

    Eine Rechnung ist keine Quittung!

    Vorsicht bei der MwSt. Kollege Busemann sprach von "Kleingewerbe". Dieses ist in § 19 UStG geregelt. Ein Klein-UN ist jemand, der zunächst nicht mehr als €17.500 UMSATZ pro Kalenderjahr plant. Als solcher muß er keine USt. berechnen. Sollte dieser UN allerdings den Fehler machen, mit seiner ersten Rechnung (nicht Quittung) USt zu erheben, hat er nach Abgabenordnung die USt-erhebung für sich optioniert.

    Meine Äußerungen zur St-Nr-erteilung sind sehr wohl ganz richtig und vor allem ganz aktuell. Telefonische Auskünfte des Finanzamtes..., haben keinen Bestand.

    Die IHK-Mitgliedschaft ist prinzipiell NICHT kostenlos. Je nach IHK gibt es Freigrenzen. In Köln bist du bis €5000,00 Jahresgewinn BEFREIT. Die Motivation einer IHK ist es, zahlende Mitglieder zu bekommen. Die generiert man nur durch ordentliche Beratung. Jede IHK bietet Erstberatungen und auch kostenlose bis sehr preiswerte Existenzgründungskurse. NUTZEN!

    Eine Personengesellschaft ist auch etwas anderes als ein Einzelunternehmen mein lieber Broadway! Maik möchte ein Einzel-UN gründen. Meine Bemerkungen zum Firmennamen, bzw. zur "Firmierung" (das ist auch nicht dasselbe) sind korrekt. Es muss immer Vorname/Nachname genannt sein.

    Weitere richtige Tips und Beratungen biete ich gerne gegen Entgelt.

    Falco Zanini
    Betriebswirt IHK

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • mringhoff
    Profi
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    6
    Beiträge
    5.262
    • 12. Mai 2007 um 21:18
    • #9
    Zitat von "BROADWAY"

    Also bspw. "LuNaTiC Licht und Ton Max Mustermann" und nicht alleine "LuNaTiC Licht und Ton"!

    Zitat von "Maik Busemann"


    Danke für die Tips bzgl. Firmenname & Co
    hab es gleich im Logo untergebracht.

    Deinen Namen musst Du nicht zwingend im Logo oder im Fantasienamen unterbringen. Es genügt auch, wenn Du "Inhaber: Vorname Nachname" anfügst oder sonstwo erwähnst.
    Alle Rechtsgeschäfte tätigst Du auch ganz gewöhnlich unter Deinen Vornamen+Nachnamen. (z.B. Kontoeröffnung, Betriebshaftpflicht, Mietverträge etc.) Der Fantasiename LuNaTiC etc. tritt hier nirgends auf, darf aber natürlich gerne als Ergänzung dabei stehen...

    Wem das etwa zu "unprofessionell" ist, dem steht die Möglichkeit offen, sich als Kaufmann mit seinem Fantasienamen im Handelsregister eintragen zu lassen (Bezeichnung "e.K.") Dann darf man auch mit dem Fantasienamen Rechtsgeschäfte tätigen. (z.B. "LuNaTiC Sound & Light e.K.").
    Aber als eingetragener Kaufmann bist Du aber auch sog. "Vollkaufmann" mit weiteren Pflichten (u.a. Bilanzierung), was gerade für junge Gewerbetreibende mit wenig Umsatz mehr Kosten als Nutzen bringt...


    Zitat von "Maik Busemann"

    Dem Kunde macht es nichts aus auf die Rechnung zu warten bis ich meine Steuernummer habe.


    Na klar, dann braucht der Kunde solange mal auch nicht zahlen... :)

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