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Skybeamer (und die Genehmigungsfrage)

  • bitzel
  • 5. Juni 2007 um 14:19
  • bitzel
    Beiträge
    28
    • 5. Juni 2007 um 14:19
    • #1

    Hallo Leute,

    heut war mal wieder Büroarbeit angesagt, darunter viel auch die Anmeldung eines Skybeamer, besser gesagt eines Spacesflowers mit 2,5kW.
    Da bei uns ja alles mit rechten Dingen zu gehen soll :lol: mal schnell das Telefon gschnappt und im Rathaus angerufen. Nach unzähligen Umleitungen und Erklärungen was den eigentlich ein Skybeamer ist bin ich beim Bauamt gelandet. Dem erklärte ich dann was ich machen wollte:
    Skybeamer bzw. Spaceflower einen Tag aufstellen von 20Uhr - 3 Uhr in der Ortsschaft so und so. Nach weiteren Erklärungen wusste er dann endlich um was es den eigentlich geht :roll: und meinte er müsse mit der Polizei telefonieren weil das ganze ja auch von der Strasse zu sehen ist und das nicht ganz ungefährlich ist.
    Nach einiger Zeit rufte er zurück: Er habe beim Landratsamt nachgefragt und die sagen "is nicht drin" :x "das teil ist ja von der Kreisstrasse aus zu sehen", ich erklärte ihm das es keineswegs die Strasse anstrahle sondern nur fast senkrecht in den Himmel zeige "ne ne das ist egal"

    Was meint ihr dazu! :? Es ist "leider" unser erste Skybeamer den wir persönlich aufstellen, aber ich weiß von anderen Veranstaltungen, die auch nicht gerade wenig von einer Strasse enfernt sind, das sie einen Skybeamer hatten. Ob der genehmigt wurde oder nicht :D Das weiß nur der da oben...

  • Schrumpeln
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    9
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    908
    • 5. Juni 2007 um 16:12
    • #2

    Das ist ja normalerweise auch der Sinn dieses Gerätes. Ich meine es ist eine Art Werbung um Leuten die auf der Strasse vorbeifahren - hier findet was statt.
    Ne das Werbeplakat können sie hier icht aufhängen, da könnten es ja passanten sehen... Tsts wie stellen sich die Bürotiger das denn vor?

  • eventproduction austria
    Beiträge
    234
    • 5. Juni 2007 um 16:47
    • #3

    Hallo!

    Bei uns in Österreich ist dafür die Austro Control (Luftfahrtbehörde) zuständig!

    Sie genehmigen fast immer ausser es ist in der Nähe eines Flughafens, denn dann könnte es sein das ein Jumbo auf der VA vorbeischaut!

    Lg
    E-Tech Austria

  • bitzel
    Beiträge
    28
    • 5. Juni 2007 um 18:40
    • #4

    Schrumpeln
    also ich kann dir da nur zustimmen, ich denke aber ganz schwer das zwischen den beiden bürotigern etwas falsch kommuniziert worden ist, den ich denke nämlich das die vom landratsamt meinen die strahlen gehen direkt auf die strasse bzw. es sind richtig fette strahlen schon von weiten zu sehen

    werde morgen aufjedenfall nochmal mit dem typen vom landratsamt telefonieren und mir eine genehmigung von der Luftfahrtbehörde (ohne ähnliches) holen.

  • blade11
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    11
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    2.292
    • 6. Juni 2007 um 00:23
    • #5

    also wenn ich mal was dazu sagen soll...
    wir nehmen das ding einfach und stellen es auf...da kräht kein hahn nach...wenn ich dafür auch noch genehmigungen brauche, lohnt sich das gar net mehr...sind ja so schon sauteuer
    was soll denn passieren...?die polizei wird dich best net besuchen deswegen...was interessiert die ein skybeamer?
    das bauamt und der rest schläft um die zeit...die haben eh keine ahnung davon, wie du siehst...also wissen sie auch net, ob man da vllt. eine genehmigung braucht...und mal ehrlich...was soll denn passieren..???
    dass ein raumschiff landet oder eine boing 747 auf deine party kommt...
    blödsinn...man kanns auch übertreiben...meine meinung... :roll:
    und wenn ET zu dir kommt, freu dich, mach bilder und gut ist...
    kann mir net vorstellen, dass ein autofahrer auf dem lichtstrahl des beamers gegen nen baum fährt...physikalisch geht das ja gar net, weil du das ding gar net so hoch stellen kannst, dass du die nächste bundesstrasse unter eine lichtflut setzt... :D

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

  • bitzel
    Beiträge
    28
    • 6. Juni 2007 um 09:45
    • #6

    theoretisch nicht, praktisch ist alles möglich :D
    und das eine boing landet oder ET kommt, naja warum nicht, dann geht die party erst richtig ab :D

    ich denke mal auch das wir den skybeamer ohne "genehmigung" aufstellen werden oder wenn dann nur ne genehmigung von der luftaufsichtsbehörde

  • AlphaC
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    104
    Beiträge
    1.095
    • 6. Juni 2007 um 12:00
    • #7

    Also von einer Anmeldepflicht für Skybeamer hab ich auch noch nix gehört... und hier in der Stadt war es eine ganze Zeit lang für die großen Disco's "schick" einen aufm Dach zu haben. Da waren mal locker am Wochenende drei Skybeams über der Stadt zu sehen! Der größte war ein "30kW-Geschütz" mit einem Kampfgewicht von über 200kg.... 8)

    Dass das ein Flugzeugführer verwechselt ist höchst unwahrscheinlich. Die meißten Piloten sollten so ein "Ding" irgendwo in der Welt schon mal aus der Luft gesehen haben... Außerdem bewegt sich ja der Beam - was ein Leitscheinwerfer für die Luftfahrt niemals tut. Dass Aliens vorbeischaun... das wär allerdings echt mal cool... :D

  • bitzel
    Beiträge
    28
    • 6. Juni 2007 um 14:31
    • #8

    also von discotheken her weiß ich das diese baugenehmigt werden müssen, weil sie ja meistens am dach stehen und das eine veränderung am gebäude darstellt usw. ....

    ich kann aber schon mal das argument meines bürotiger widerlegen das diese "werbung" den verkehrt behindert bzw. ablenkt: Exit 66 in Schweitenkirchen, ich glaube das ist ein 4kW gerät, Festinstalliert uuuunnnnddd direkt neben der Autobahn (beide Richtungen sichtbar) da soll mir nochmal wer mit so einem Argument kommen :roll:

  • Insomnia
    Reaktionen
    57
    Beiträge
    460
    • 6. Juni 2007 um 14:46
    • #9

    Schaut mal da rein, da steht alles drin. Und schön bis zum Schluß lesen, da steht das Zauberwort.

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=43831&highlight=lichtaussenwerbung

    :D:D Ortsveränderlich :D:D

    Die Luftaufsichtsbehörde wird sich für Euch nicht im geringsten Interessieren, wenn Ihr nicht in unmittelbarer Nähe eines Flugplatzes seid.

    Insomnia

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